Arbeitsaufnahme/ Steuerklasse

  • Moin.

    Meine Frau kommt jetzt nach Deutschland und möchte auch hier arbeiten. Laut Visum darf sie arbeiten.
    Kann sie nach der Wohnsitzanmeldung und Erhalt der Steuernummer arbeiten oder braucht sie erst die Aufenthaltsgenehmigung?
    Wie ist das mit den Steuerklassen? Muss ich unsere Ehe ( Hongkong) beim Standesamt eintragen lassen. Ich warte seit sechs Wochen auf einen Termin!

  • Wenn auf dem Visum Erwerbstätigkeit erlaubt steht darf sie auch arbeiten.


    Sie braucht die Steuer ID und die RV Nummer für den Arbeitgeber. Die RV Nummer bekommt sie von der Krankenkasse.


    Steuerklasse ist 4/4 im Standard außer du änderst sie beim Finanzamt. Die Ehe muss nicht beim Standesamt eingetragen werden. In der Regel wird dann nämlich auch eine UP notwendig. Kann aber Sinn machen wenn ihr mal Kinder wollt dann ist das schon erledigt.

  • Das müsstest dem Finanzamt melden

    https://finanzamt-bw.fv-bwl.de…lassenaenderung+vorlegen_


    Kann auch gut sein dass das Meldeamt die Info weitergibt, aber da du ja eh die Steuerklasse ändern willst kannst den Antrag ja mit der Heiratsurkunde einfach dann dahin senden.


    Auf welchen Termin von wo wartest du denn ? Wichtig ist Termin für Wohnsitzanmeldung und wenn du schon weisst wann deine Frau Einreise kannst ja schonmal versuchen einen Termin bei der ABh zu bekommen für nach der Einreise.


    Beim Finanzamt kannst dich auch mit dem einen perso und PIN online anmelden da geht mittlerweile fast alles auch online.


    Ein Tipp noch bzgl Wohnsitzanmeldung und Kirchensteuer: sie wird dort gefragt welche Konfession sie ist - überlegt die Antwort gut ;).


    Und das wichtigste vor Ablauf des Visums einen Antrag auf AT stellen bei der ABH. Wenn die nicht erreichbar sind dann nachweisbar per Einschreiben .

  • Steuerklasse ist 4/4 im Standard außer du änderst sie beim Finanzamt.

    Die Steuerklasse ist ja nur eine (grobe) Voreinstufung für den Arbeitgeber, der danach schon mal die Steuern vom Gehalt abführt.


    Entscheidend ist später die Einkommenssteuererklärung! Und in dieser ist von Steuerklasse keine Rede mehr.

    Dort wird gibt man an, ob und ab wann man verheiratet ist und danach werden dann die optimalen Einstufungen bezüglich der Steuer (zB Ehegattensplitting) vorgenommen. Das führt dann zu Nachzahlung oder zu Erstattung durch das Finanzamt.

  • Moin.

    Meine Frau kommt jetzt nach Deutschland und möchte auch hier arbeiten. Laut Visum darf sie arbeiten.
    Kann sie nach der Wohnsitzanmeldung und Erhalt der Steuernummer arbeiten oder braucht sie erst die Aufenthaltsgenehmigung?
    Wie ist das mit den Steuerklassen? Muss ich unsere Ehe ( Hongkong) beim Standesamt eintragen lassen. Ich warte seit sechs Wochen auf einen Termin!

    Sie kann zwar theoretisch arbeiten, aber viele Arbeitgeber wollen erst eine AE mit entsprechender Genehmigung sehen! Dazu braucht sie ja vermutlich etwas Zeit, um sich einzuleben,

    Auch den Integrationskurs nicht vergessen..der kostet viel Zeit und vor allem Energie

    :cheers Live is short, play it hard :cheers

  • Das Bundeszentralamt für Steuern(BZSt) bekommt von der Meldebehörde automatisch den Familienstand mitgeteilt.

    Wurdet ihr bei der Anmeldung ins Melderegister als verheiratet eingetragen? Vermutlich nein da ein Deutscher beteiligt ist und somit das Standesamt den Familienstand an die Meldebehörde weitergibt. Somit habt ihr beide zunächst die Steuerklasse 1. Ansonsten hättet ihr die 4/4 die ihr z. B. mittels Elster auf 3/5 ändern könnt. Im Hinblick darauf das in Zukunft eh nur noch 4/4 bei Ehepaaren möglich sein soll ist zu überlegen ob man nicht gleich die 4 mit Faktor nimmt.

    Wenn deine Frau in D angemeldet ist hat Sie eine Steuer-ID bekommen. Passiert innerhalb weniger Stunden und wird automatisch an die Meldebehörde und das zuständige Finanzamt übermittelt. Die Meldebehörde kann bzw. muss deiner Frau die Steuer-ID mitteilen. Allerdings muss dein Frau persönlich erscheinen. Wegen dem Datenschutz. Oder auf der Seite des BZSt kann online die Steuer-ID erfragt werden. Kommt nach wenigen Tagen per Post.


    Laut Visum darf sie arbeiten.

    Dann sollte das auch der Fall sein.

  • Moin.

    Meine Frau kommt jetzt nach Deutschland und möchte auch hier arbeiten. Laut Visum darf sie arbeiten.
    Kann sie nach der Wohnsitzanmeldung und Erhalt der Steuernummer arbeiten oder braucht sie erst die Aufenthaltsgenehmigung?
    Wie ist das mit den Steuerklassen? Muss ich unsere Ehe ( Hongkong) beim Standesamt eintragen lassen. Ich warte seit sechs Wochen auf einen Termin!

    Sie kann zwar theoretisch arbeiten, aber viele Arbeitgeber wollen erst eine AE mit entsprechender Genehmigung sehen! Dazu braucht sie ja vermutlich etwas Zeit, um sich einzuleben,

    Auch den Integrationskurs nicht vergessen..der kostet viel Zeit und vor allem Energie

    Ob man direkt mit dem Arbeiten anfangen möchte, ist in der Tat eine legitime Frage. Es kann aber - etwa im Hinblick auf die Krankenversicherung - sinnvoll sein, hängt aber natürlich vom Einzelfall ab; sofern ohnehin eine Familienversicherung in der GKV besteht ist es kein Thema.


    Der Vollständigkeit halber, auch auf der sog. "Fiktionsbescheinigung", die man bei Beantragung des AT bekommt und die diesen fingiert, steht ggf. drauf, dass die Erwerbstätigkeit gestattet ist. Arbeitgeber, die nicht zum ersten Mal mit einer vergleichbaren Konstellation zu tun haben, wissen das in der Regel.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Bericht des Tages:

    Heute waren wir bei der Meldebehörde und es hat alles geklappt!

    Wohnungsgeberbescheinigung, Reisepass mit Visum, Heiratsurkunde und meinen Personalausweis vorgelegt und alles hat gut funktioniert. Die Dame war sehr nett und hat uns mitgeteilt das, dass FA darüber informiert wird. Steuernummer wir die Tage kommen. Ich hatte ja Bedenken wegen der Heiratsurkunde aus HK, aber alles kein Problem.
    Ein „Herzliches Willkommen in Hamburg“ gab es auch noch. Nur der Mittelname ist jetzt auch ein Vorname. Mir persönlich ist das nicht wichtig, da der Nachname stimmt.

    Die nächste Station war die Krankenkasse. Auch hier alles entspannt. Ich habe der Dame, aber das mit dem Namen erzählt. Alles ok. Bescheinigung wird kommen und der Brief für die Foto Übermittlung, welcher zurückgesendet wird.
    Die Beantragung für den AT kann erst gemacht werden, wenn die Bescheinigung der KK da ist und das passiert dann Online.

    Bis dahin und liebe Grüße!

  • Rakete toll das klingt doch super 👌👍.


    Was nur ganz wichtig ist für musst den Antrag auf AT unbedingt absenden bevor das Visum abläuft! Wenn die KV sich bis dahin die Bescheinigung nicht geschickt hat trotzdem schicken !

  • Rakete echt 1 Jahr ? Oha das habe ich noch nie gesehen . Normal ist bei FzF 3 Monate. Na dann ist ja alles entspannt 👍

    vermutlich meint er die AE. Anders kenne ich es ja auch nicht.


    tbs

    "Mit dem Wissen wächst der Zweifel", Johann Wolfgang von Goethe

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  • Bericht des Tages 2.0

    Familienversicherung ✅
    Steuernummer✅

    Rentenversicherungsnummer✅

    Termin Ausländerbehörde am 25.09.2024,

    mitzubringen sind Passfoto, Reisepass mit Visum und 113€.

    Bin gespannt!

  • Hm, für was 113 Euro? Ich hatte den Termin ABH innerhalb 7 Tage nach Ankunft in Deutschland. Dort dann die Passbilder und das Formular mit abgegeben (Anmeldung Meldebehörde hatten wir schon), musste nix bezahlen. Jetzt warte ich nur noch auf die KV Karten, dann inbound KV abmelden und warten auf Ausweis von ABH (AE), hat jemand Erfahrung wie lange der dauert?

  • Hm, für was 113 Euro?

    Der Aufenthaltstitel kostet Geld. Eventuell müsst ihr erst bei der Abholung bezahlen.

    Quote from dx111ge

    hat jemand Erfahrung wie lange der dauert?

    Das ist unterschiedlich. Insbesondere bei Großstadtbehörden kann es Monate dauern. Eigentlich hätte dir die ABH eine ungefähre Dauer nennen müssen.

  • Hm, für was 113 Euro?

    Der Aufenthaltstitel kostet Geld. Eventuell müsst ihr erst bei der Abholung bezahlen.

    Quote from dx111ge

    hat jemand Erfahrung wie lange der dauert?

    Das ist unterschiedlich. Insbesondere bei Großstadtbehörden kann es Monate dauern. Eigentlich hätte dir die ABH eine ungefähre Dauer nennen müssen.

    Man hat mir gesagt das die AE da ist vor dem Ablauf des Visa (3 Monate). Bisher lief alles super schnell und entspannt, also hab ich da auch nicht weiter gefragt.