Hallo Arthur,
In dem Merkblatt Nr. 2017/01 auf der Seite 2 von 4 unter Punkt 2 das man von Bestbalikbayan herunterladen kann steht es etwas anders. Daher meine Frage.
Beim Balikbayan Visa bekomme ich auch immer 1 Jahr Visa weil meine Frau eine ehemalige Filipina ist, mit der Begründung einmal Filipina immer Filipina.
MFG
Soderfla
Zitat aus diesem Merkblatt:
Als Inhaber eines philippinischen Passes sind Sie grundsätzlich immer ein QFWA, unabhängig davon, wo Sie Ihren Wohnsitz haben. RICHTIG
Als Inhaber eines deutschen Passes sind Sie ein Non-Resident Filipino. Laut RA-9225,(Citizenship Retention and Re-Acquisition Act von 2003) gelten Sie auch dann als Filipino (und somit als QFWA),wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben. FALSCH
Aus philippinischer Sicht gilt somit: Einmal Filipino – immer Filipino!
Natürlich bleibt ein Filipino immer Filipino aber eben nicht philippinischer Staatsbürger, er hat sie ja zu Gunsten der deutschen Staatsbürgerschaft aufgegeben.
Wenn man vom RA-9225 Gebrauch macht, also die philippinische Staatsbürgerschaft wieder annimmt, kann man natürlich von diesem Balikbayan Privileg profitieren. Allein die Option die philippinische Staatsbürgschaft wieder anzunehmen reicht leider nicht.
Ob der deutsche Gesetzgeber dies dann zulässt, ohne die deutsche Staatsbürgerschaft aufzugeben, glaube ich eher weniger. Ausnahmen (Doppelte Staatsbürgerschaft) werden sehr restriktiv gehandhabt.
Der Visa freie Aufenthalt (Balikbayan Status) ist etwas ganz anderes. Dieser Aufenthalt ohne Visa für ehemalige philippinische Staatsangehörige hat nichts mit dem Zoll zu tun, sonder liegt in der Obhut der Immigration.
Der Ausdruck "Balikbayan" kann hier zu Missverständnissen führen. Er heisst in Englisch aus dem Tagalog uebersetzt:
Balikbayan = “returning to country”
The term balikbayan refers to a Filipino returning to the Philippines, especially after having lived overseas for an extended period of time.
https://www.tagaloglang.com/balikbayan/
Der Begriff hat also nicht direkt mit der philippinischen Staatsbürgerschaft zu tun.