Vorsätzliche Rechtsbeugung durch die DBM als Geschäftsprinzip ?. Wann kehrt die DBM endlich zu rechtsstaatlichen Verhalten zurück ?

  • Vielen sind ja bereits meine DBM-kritischen Threads bezüglich des CC- Unwesens und der zweiten (dritten ) Antanzerei bei der Schengenvisa-Antragstellung bekannt. Ich möchte aber mit diesem Thread den Fokus stärker auf die rechtlichen Aspekte lenken und in den Raum stellen, ob die DBM Rechtsbeugung als Geschäftsprinzip betreibt. Im Rahmen meiner Recherchen und zahlreicher Schreiben an das AA kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass man diese rechtswidrige Praxis ganz bewußt betreibt und beibehält, um Antragstellungen auf Schengenvisa zu erschweren und Besucher zu verunsichern/demoralisieren.


    Zur Verdeutlichung der Problematik und zur Untermauerung meiner These, hier Auszüge aus meinem Schreiben an das AA vom heutigen Tage:



    Auswärtiges Amt
    Zu Hd. Frau xxxxx(Referat 510)
    11013 Berlin


    Berlin, den 13.Juni 2011


    BESCHWERDE : VERSTOSS GEGEN DEN VISAKODEX DURCH DIE DEUTSCHE BOTSCHAFT MANILA


    Sehr geehrte Frau xxxxx,
    wie Sie wissen, habe ich als bevollmächtigter Vertreter von Frau ............Rückforderungen an das Auswärtige Amt gestellt. Da es sich hierbei um individuelle Regressansprüche handelt und die aktuelle Rechtsbeugung der DBM nur ein Nebenschauplatz ist, möchte ich jetzt den Weg einer formalen BESCHWERDE wählen.
    Die DBM und somit die deutsche Regierung verstößt vorsätzlich und in rechtswidriger Weise gegen die Bestimmungen des Visakodex. Die DBM schloß im November 2009 einen Vertrag mit dem eDl PIASI in Manila ab. In diesem Vertrag ist geregelt, dass die Gebühren zeitabhängig berechnet werden. Die DBM kann somit auf die Gebührenhöhe keinen Einfluß nehmen und insbesondere nicht garantieren, dass die berechneten Entgelte die halbe Visagebühr in Einzelfällen nicht übersteigen. Ich gehe davon aus, dass es sich um einen vorsätzlichen Verstoß handelt, weil die Deutsche Botschaft Manila den Vertrag mit dem eDl zu einem Zeitpunkt abschloss, als der Wortlaut des Visakodex bereits bekannt war. Die zusätzlichen Entgelte müssen zwingend als Festbetrag erhoben werden. Da der Vertrag eine 15- tägige Kündigungsfrist vorsieht, ist nicht nachvollziehbar, weshalb das Verfahren bis heute nicht geändert wurde.
    Die Gebühren ( siehe Art. 17 Visakodex) müssen den örtlichen Gegebenheiten angepasst und „angemessen“ sein. Angemessen heißt nach meinem Verständnis, dass sie sich an den Gegebenheiten auf den Philippinen zu orientieren haben. Dieser Angemessenheitsaspekt wurde nicht berücksichtigt. Da es beim Callcenter der DBM nicht möglich ist, nur einen Termin zu vereinbaren und der Vertrag mit dem eDl eine zwingende Ausfüllhilfe vorsieht, muß das Callcenter dazu alle Daten aus dem Antragsformular abfragen (es kommt zu langatmigen Wiederholungen). So liegen die durchschnittlichen Telefonkosten im Bereich von 20 – 30 €. Dies ist bei einem durchschnittlichen Einkommen auf den Philippinen von monatlich deutlich unter 100 € nicht mehr als angemessen anzusehen.
    Obwohl dem Auswärtigen Amt die Faktenlage spätestens seit Januar 2011 bekannt ist, wurde bis heute keine Anpassung an das europäische Recht vorgenommen.
    Der Visakodex schreibt im Art.17 (5) vor, dass es weiterhin möglich sein muß, einen Termin mit der DBM (unter Ausschaltung des Callcenters) persönlich zu vereinbaren. Dies ist bei der DBM nur bei einer persönlicher Vorsprache möglich. Eine telefonische oder elektronische Terminvereinbarung ist nicht vorgesehen. Man bietet ausschliesslich zweimal pro Woche (nachmittags) an, direkt in der Botschaft vorzusprechen, um dort einen Abgabetermin zu vereinbaren. Nimmt nun ein Antragsteller diese (völlig unzureichende) Möglichkeit wahr, dann wird generell ein Termin angeboten, der 8 – 10 Wochen später liegt. Wird aber ein Termin über den eDl vereinbart, erhält der Antragsteller einen Termin, der nur 3 – 10 Tage Wartezeit vorsieht. Im Ergebnis unterläuft die DBM dadurch den Art. 17 (5) und zwingt die Antragsteller, Termine über das Callcenter zu vereinbaren.
    Es drängt sich der Eindruck auf, dass die DBM sich ganz bewußt in der Rechtswidrigkeit einrichtet und eine erschreckend hohe Bereitschaft zur vorsätzlichen Rechtsbeugung besitzt. Es muß zwingend eine Möglichkeit geschaffen werden, zeitnahe Termine zu bekommen. Im übrigen muss gem. Visakodex eine Terminvereinbarung auch telefonisch und/oder Email bei der DBM möglich sein.
    Ich bitte um Prüfung der Angelegenheit und Beendigung der rechtswidrigen Praxis.


    Hochachtungsvoll


    Ein ähnlich lautender Brief wurde auch an die Europ. Kommission geschickt.



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    Bitte keine Namen!
    hge

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  • Sicherlich sollte die DBM rechtsstaatlichen, deutschen Gesetzen und Vorschriften, auch in den Philippinen, nachkommen. Doch leider zeigt sich immer wieder, dass man sich in allen Bereichen, ob Amt oder privat, dem unrechtmässigen Handlungen gegen alle Gesetze und Vorschriften verstossend, hingibt; einige Leute lieben ja gerade deswegen auch dieses Land... :P

  • Doch leider zeigt sich immer wieder, dass man sich in allen Bereichen, ob Amt oder privat, dem unrechtmässigen Handlungen gegen alle Gesetze und Vorschriften verstossend, hingibt; einige Leute lieben ja gerade deswegen auch dieses Land...


    Doch leider zeigt sich immer wieder, dass man sich in allen Bereichen, ob Amt oder privat, dem unrechtmässigen Handlungen gegen alle Gesetze und Vorschriften verstossend, hingibt; einige Leute lieben ja gerade deswegen auch dieses Land...


    Ja, du hast recht, auch ich liebe ein gewisses Maß an ANARCHIE.Insofern sind die Philippinen ein an- bzw.aufregendes Land. Von der DBM dagegen erwarte ich RECHTSSTAATLICHKEIT.


  • Ja, du hast recht, auch ich liebe ein gewisses Maß an ANARCHIE.Insofern sind die Philippinen ein an- bzw.aufregendes Land. Von der DBM dagegen erwarte ich RECHTSSTAATLICHKEIT.

    Und auch das ist etwas, was möglicherweise der Erklärung bedarf: Wie verträgt sich denn bitteschön ein angeblicher anarchistischer Ansatz mit einem rechtsstaatlichen?


    Das sieht doch verdammt noch einmal nach nach purem Opportunismus aus - mehr nicht!


    Das ist genau dieses opportune Verhalten dieser Freizeitanarchos in der BRD, die sich mit anarchistichen Symbolen schmücken, (dumm)anarchistische Sprüche kloppen, um dann aber bitteschön die Staatsknete einzuklagen. :Kotz


    Da würden meine anarchistischen Freunde nicht nur das Kotzen kriegen! Und ich, nebenbei bemerkt auch! :Kotz

  • Das sieht doch verdammt noch einmal nach nach purem Opportunismus aus - mehr nicht!


    Zitat

    wikipedia : Der Opportunismus stellt die Zweckmäßigkeit über die Grundsatztreue.

    Da hier aber Grundsatztreue erwartet wird und nicht mehr war das wohl über das Ziel. Denn Die DBM erfüllt hier anscheinend die Grundsätze nicht.


    Das ist genau dieses opportune Verhalten dieser Freizeitanarchos in der BRD, die sich mit anarchistichen Symbolen schmücken, (dumm)anarchistische Sprüche kloppen, um dann aber bitteschön die Staatsknete einzuklagen. :Kotz


    Anarchismus ist Herscherloigkeit, dieses erwartet keiner aber sehr wohl das demokratisch erlangte Grundregeln dann auch eingehalten werden.
    Das Auswertige Amt unterliegt Regeln, genau wie ihre Abteilungen. Diese Grundregeln wurden definiert durch gewählte Politiker.
    Diese Regeln wurden zitiert und scheinbar werden diese nicht eingehalten. Somit wäre die Beschwerdeform gerechtfertigt, zumindest dürfte man eine fundierte Erklärung erwarten auf eine solche Anfrage.


    Mit dem ungezielten Würgereiz ist es bei mir auch nicht weit her nach dem lesen deines Beitrages, denn es war wenig sachlich, inhaltlich zutragendes im Beitrag. Persönliche Kritik gehört in die PN Form nicht ins Forum und nicht in Bewertungsysteme eingebracht(letzteres werfe ich dir nicht vor sondern gilt als allgemeine Aussage).Sachliche Kritik wäre hier sehr wohl angebracht und könnte ja konstruktiv dazu bei tragen das man mal öffentlich als Forum anfragt was das AA davon hält. Wenn diese allerdings so Beiträge lesen wäre das auch wenig erheiternd für die Leute.


    Da würden meine anarchistischen Freunde nicht nur das Kotzen kriegen! Und ich, nebenbei bemerkt auch! :Kotz


    JA wen interessiert das zur Sachlage? Siehe oben.


    An alle sachliche Kritik ist gut sogar sehr wirkungsvoll um ein allgemeines Bild zu formen aber wenn eure Kritik so ausfällt wäre es besser diese sich zu verkneifen im offenen Bereich des Forums.

    Es grüßt der Andre



    You don't stop riding when you get old; you get old when you stop riding.


    Keep on Riding - DLzG

  • Übrigens: die Bemerkung bzgl. Anarchie bezog sich auf gewisse Realitäten in den Philippinen und war als "humoristische" Antwort auf Scubaholly 's Beitrag gedacht.

  • Ich habe mich schon vor 3 Jahren wegen dieser Praxis direkt beim Minister beschwert. Aber deutsche Institutionen sind leider nicht an die Gesetze gebunden. Insbesondere gilt dies fürs Finanzamt. Es gibt höchstrichterliche Urteile, und der Finanzminister weist seine Leute an sich ja nicht daran zu halten. Und keiner geht dafür ins Gefängnis!


  • Es drängt sich der Eindruck auf, dass die DBM sich ganz bewußt in der Rechtswidrigkeit einrichtet und eine erschreckend hohe Bereitschaft zur vorsätzlichen Rechtsbeugung besitzt.


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    Bitte keine Namen!
    hge

    @"andy..." Und Du hältst das für eine sachlich gerechtfertigte Darstellung auf die man dann bitteschön sachlich reagieren sollte? By the way: Der Vorwurf des Opportunismus richtete sich nicht gegen das Veralten der DBM sondern gegen die opportune Haltung des Themenstarters - opportun im Sinne von "Gesinnungslos und immer schön das Fähnchen in den Wind hängen"!
    Ansonsten hast Du recht, hätte ich per PN oder Bewertung regeln sollen, sorry!! :hi

  • Fuer die Visavergabe gibt es zwar Vorschriften, diese werden politisch "moduliert", was woHl gar nicht schlecht ist. Fuer Afganistan z.B. nein, China ja, Ukraine ziemlich viel, PH ein bisschen. Schengen ist nicht einklagbar, da koennen sie machen was sie wollen, mich interessieren die 50 E fuer das CC nicht wenn das ganze tausende kostet. Andere Visa, z.B. f. Studenten sind einklagbar und da passen sie besser auf bei der Auslaenderbehoerde, korrekt. Die DBM aber nicht, da koennte man sich schon beschweren, Stunden verlieren, dann kaeme die Antwort das Papier sei zufaellig verloren gegangen. Alles steht und faellt mit der Qualitaet und Integritaet der Mitarbeite dort. Das man nicht anfaengt sich als Gott zu fuehlen. Der Sinn der Visavergabe ist es schwer zu machen, je nach Land nahezu unmoeglich oder ganz leicht. Da ist die USA noch viel strenger oder muessen es sein. Ich kenne eine Filipina, die mit einem reichen Deutschen durch die halbe Welt gereist ist, auch Europa, Job usw., hat kein Visum bekommen trotz hohen Einsatz des serioesen Freundes, der ein gut gehendes Geschaeft in Manila hatte

    Einmal editiert, zuletzt von Huttmann ()

  • Liebe Leute,


    Hier eine Grundsatzdiskussion über Ideologien, Gott-und die (Visa-)Welt führen zu wollen, geht angesichts des klar umrissenen Themas zu weit. Und das Thema ist: Begrenzung der Gebühr für die CC-Terminvergabe.


    da koennen sie machen was sie wollen, mich interessieren die 50 E fuer das CC nicht wenn das ganze tausende kostet


    ... es ist ja unbenommen, dass sich einige für dieses Thema nicht interessieren.. aber es gab auch schon viel Zuspruch - auch in diesem Forum - von Leuten, die sich über diese Problematik geärgert haben. Und wenn die Praxis der Botschaft eindeutig gegen eine europäische Abmachung (VisaCodex) verstösst, dann ist dies doch Kritik wert. Und zwar Kritik am Verhalten der Botschaft, und weniger an denjenigen, die diese berechtigte Kritik fomulieren.


    hge

  • Ich kritiesiere ueberhaupt nicht den thread starter. Ich sehe es nur pragmatisch. Es gibt dort ganz viel zu kritisieren, vergeben wir doch dafuer z.B. 100%. Das mit dem CC bedeutet fuer mich nur 1% der Kritik, es liegt dort vvv. Viel mehr im Argen was man NICHT mit 3000P bezahlen kann. Es ist natuerlich subjektiv worueber man sich aufregt, ich rege mich auf wenn sie ihre Aufgabe missbrauchen und nicht korrekt arbeiten

  • Remonstration ist moeglich. Klage ist nicht vorgesehen und so viel ich weiss hat es bisher auch keiner versucht. Das war ein Thema hier I'm Forum. Was soll man denn auch argumentieren bei einer Filipina ohne Job und Geld?

  • Ich möchte mich nicht an Diskussionen über Anarchie und Opportunismus beteiligen, sondern hier lieber über das Thema Rechtsbeugung mit Euch disputieren. Dieses Thema wurde zwar schon ausgiebig in meinen anderen Threads behandelt, allerdings bisher mehr "mikromässig". Ich habe eine These in den Raum gestellt (DBM verstößt mit Vorstaz gegen europäische Bestimmungen. Ist das möglicherweise sogar das Geschäftsprinzip der DBM ?). Das ist doch eine klare Themenstellung. Es ist inzwischen meine Auffassung, dass die DBM (gedeckt durch das AA) vorsätzlich gegen den Visakodex und das (deutsche) Visahandbuch (erlassen für den internen Dienstgebrauch innerhalb des auswärtigen Dienstes) verstößt. Für mich ist ein solches Verhalten unerträglich und nicht hinnehmbar.

  • Mag schon sein. Aber man muß manchmal Sachen hinnehmen weil sie nicht zu ändern sind. Die Wichtigkeit spielt auch eine Rolle. Auf den PH gibt es viel, viel mehr davon


    ... da hast Du sicher nicht unrecht, zumindest was die philippinischen Kisten angeht denn die kann ich als nicht-Philippino nur abwettern jedoch kaum etwas daran ändern. Fragwürdig jedoch und eine ganz andere Qualität wenn DBM und wohl auch AA um rechtliche Vorgaben ganz einfach hinwehsehen.

    Edel sei der Mensch, Zwieback und gut ....

  • Klage ist nicht vorgesehen und so viel ich weiss hat es bisher auch keiner versucht. Das war ein Thema hier I'm Forum.


    Das ist jetzt wirklich ärgerlich. Ich erwarte einfach mehr Sorgfalt bei rechtlichen Themen. Es geht hier nicht um Meinungen, Vermutungen etc, sondern um RECHT!!!!!! Natürlich kann man gegen die Ablehnung klagen !!!!!


    Ich schlage vor, dass alle die im weiteren rechtliche Feststellungen treffen,vorab diese Aussagen anhand des Visakodex und der Handbücher (EU-Handbuch, deutsches Handbuch) prüfen.


    Auszug aus dem EU-Visahandbuch S. 92


    Antragstellern, deren Visumantrag abgelehnt wurde, können ein Rechtsmittel einlegen. Das
    Rechtsmittel ist gegen den Mitgliedstaat, der endgültig über den Visumantrag entschieden hat,
    zu richten.
    Bei der Mitteilung der ablehnenden Entscheidung ist der Antragsteller über das Verfahren zu
    informieren, das bei der Einlegung eines Rechtsmittels zu befolgen ist.


    Auszug aus dem deutschen Visahandbuch:


    1. Zuständigkeit und Klagefrist
    Der Antragsteller kann Klage auf Erteilung eines Visums erheben. Sachlich und örtlich
    zuständig ist das Verwaltungsgericht Berlin (Kirchstraße 7, 10557 Berlin-Moabit). Wird ein
    Erstbescheid ohne Rechtsmittelbelehrung, unabhängig davon ob nach § 77 Abs. 2 AufenthG
    ohne Begründung oder unter kurzer Darlegung der Ablehnungsgründe angegriffen, beträgt die
    Klagefrist ein Jahr ab Bekanntgabe (§§ 74 Abs. 1 S. 2, 58 Abs. 2 VwGO).
    Wird hingegen ein Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung (d.h. auch Erstbescheide abgelehnter
    Besuchsvisa, die seit Inkrafttreten des Visakodex mit Rechtsmittelbelehrung versehen sein
    müssen) angegriffen, beträgt die Klagefrist einen Monat ab Bekanntgabe, §§ 58 Abs. 1, 74
    Abs. 1 S. 2 VwGO.

    2 Mal editiert, zuletzt von Molchzar ()

  • Remonstration ist moeglich. Klage ist nicht vorgesehen und so viel ich weiss hat es bisher auch keiner versucht. Das war ein Thema hier I'm Forum. Was soll man denn auch argumentieren bei einer Filipina ohne Job und Geld?

    Lieber Hutti,


    Erstens gibt es eine auch im Internet veröffentlichte Klage einer Peruanerin die ihr Kind sehen möchte, das für ein paar Jahre in D beim peruanischen Vater lebt. Nach meinem Kenntnisstand hat das AA die höheren Gerichte angerufen.


    Im Grunde untescheidet unser Grundgesetz nicht nach Arm und Reich, oder Job bzw. Jobless.


    Das Problem das Molchzar hat ist auf einem anderen Gebiet. Erstens muss er vor einem Gericht die Rechtswidrigkeit feststellen lassen. Schadensersatzanspruch erfordert meist mehr und ein Verfahren beim Landgericht. Da die Visaregelungen und das Aufenthaltsgesetz butterweich formuliert sind, haben die Behörden einen weiten Ermessensspielraum. Ein Ermessensspielraum, den ein Gericht anders behandelt ist kein Grund für Schadenersatz. Dafür bedürfte es des wiederholten rechtswidrigen Aktes. Ausgehend vom Max STrauss, der viel forderte und dann einem Vergleich von 50 000 zustimmte, ist die nächste Hürde des geltendmachens und bezifferns eines Schadens ebenfalls nicht so einfach.


    Gäbe es ein Schar von Klägern gegen die Handhabe des Auswärtigen Amtes, evt. eine Sammelklage, dann käme die Behörde u.U. ein bisschen mehr in Bedrängnis.


  • Mag schon sein. Aber man muß manchmal Sachen hinnehmen weil sie nicht zu ändern sind. Die Wichtigkeit spielt auch eine Rolle. Auf den PH gibt es viel, viel mehr davon


    So etwas ist ein Totschlagargument, das normalerweise - bewusst oder unbewusst - dazu eingesetzt wird, Diskussionen zu zerstören.
    Zum nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Totschlagargument



    Das ist jetzt wirklich ärgerlich. Ich erwarte einfach mehr Sorgfalt bei rechtlichen Themen. Es geht hier nicht um Meinungen, Vermutungen etc, sondern um RECHT!!!!!! Natürlich kann man gegen die Ablehnung klagen !!!!!


    Lass dich nicht provozieren. Letzten Endes bist du den Leuten hier im Forum keinerlei Rechtfertigung schuldig. Du kämpfst gegen die Behörden, nicht gegen destruktive Schreiberlinge in einem Forum.

  • Lieber Franky 23,
    natürlich ist die Durchsetzung des Rechts im Rahmen einer Klageerhebung sehr schwierig. Da muß schon der Einlader mit ran und sich engagieren. Da die Hürden so hoch liegen (und das weiß die DBM bzw. das AA) gibt es auch kaum Klagen. Ich kenne das bahnbrechende Urteil bzgl. der Peruanerin. Die Bundesrepublik Deutschland ist in die Berufung gegangen, wird wohl noch ein paar Jahre bis zum Urteil dauern.
    Aber deswegen jetzt den Kopf in den Sand stecken und gar nichts unternehmen (noch nicht mal eine Beschwerde) ist doch keine Alternative.