Vielen sind ja bereits meine DBM-kritischen Threads bezüglich des CC- Unwesens und der zweiten (dritten ) Antanzerei bei der Schengenvisa-Antragstellung bekannt. Ich möchte aber mit diesem Thread den Fokus stärker auf die rechtlichen Aspekte lenken und in den Raum stellen, ob die DBM Rechtsbeugung als Geschäftsprinzip betreibt. Im Rahmen meiner Recherchen und zahlreicher Schreiben an das AA kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass man diese rechtswidrige Praxis ganz bewußt betreibt und beibehält, um Antragstellungen auf Schengenvisa zu erschweren und Besucher zu verunsichern/demoralisieren.
Zur Verdeutlichung der Problematik und zur Untermauerung meiner These, hier Auszüge aus meinem Schreiben an das AA vom heutigen Tage:
Auswärtiges Amt
Zu Hd. Frau xxxxx(Referat 510)
11013 Berlin
Berlin, den 13.Juni 2011
BESCHWERDE : VERSTOSS GEGEN DEN VISAKODEX DURCH DIE DEUTSCHE BOTSCHAFT MANILA
Sehr geehrte Frau xxxxx,
wie Sie wissen, habe ich als bevollmächtigter Vertreter von Frau ............Rückforderungen an das Auswärtige Amt gestellt. Da es sich hierbei um individuelle Regressansprüche handelt und die aktuelle Rechtsbeugung der DBM nur ein Nebenschauplatz ist, möchte ich jetzt den Weg einer formalen BESCHWERDE wählen.
Die DBM und somit die deutsche Regierung verstößt vorsätzlich und in rechtswidriger Weise gegen die Bestimmungen des Visakodex. Die DBM schloß im November 2009 einen Vertrag mit dem eDl PIASI in Manila ab. In diesem Vertrag ist geregelt, dass die Gebühren zeitabhängig berechnet werden. Die DBM kann somit auf die Gebührenhöhe keinen Einfluß nehmen und insbesondere nicht garantieren, dass die berechneten Entgelte die halbe Visagebühr in Einzelfällen nicht übersteigen. Ich gehe davon aus, dass es sich um einen vorsätzlichen Verstoß handelt, weil die Deutsche Botschaft Manila den Vertrag mit dem eDl zu einem Zeitpunkt abschloss, als der Wortlaut des Visakodex bereits bekannt war. Die zusätzlichen Entgelte müssen zwingend als Festbetrag erhoben werden. Da der Vertrag eine 15- tägige Kündigungsfrist vorsieht, ist nicht nachvollziehbar, weshalb das Verfahren bis heute nicht geändert wurde.
Die Gebühren ( siehe Art. 17 Visakodex) müssen den örtlichen Gegebenheiten angepasst und „angemessen“ sein. Angemessen heißt nach meinem Verständnis, dass sie sich an den Gegebenheiten auf den Philippinen zu orientieren haben. Dieser Angemessenheitsaspekt wurde nicht berücksichtigt. Da es beim Callcenter der DBM nicht möglich ist, nur einen Termin zu vereinbaren und der Vertrag mit dem eDl eine zwingende Ausfüllhilfe vorsieht, muß das Callcenter dazu alle Daten aus dem Antragsformular abfragen (es kommt zu langatmigen Wiederholungen). So liegen die durchschnittlichen Telefonkosten im Bereich von 20 – 30 €. Dies ist bei einem durchschnittlichen Einkommen auf den Philippinen von monatlich deutlich unter 100 € nicht mehr als angemessen anzusehen.
Obwohl dem Auswärtigen Amt die Faktenlage spätestens seit Januar 2011 bekannt ist, wurde bis heute keine Anpassung an das europäische Recht vorgenommen.
Der Visakodex schreibt im Art.17 (5) vor, dass es weiterhin möglich sein muß, einen Termin mit der DBM (unter Ausschaltung des Callcenters) persönlich zu vereinbaren. Dies ist bei der DBM nur bei einer persönlicher Vorsprache möglich. Eine telefonische oder elektronische Terminvereinbarung ist nicht vorgesehen. Man bietet ausschliesslich zweimal pro Woche (nachmittags) an, direkt in der Botschaft vorzusprechen, um dort einen Abgabetermin zu vereinbaren. Nimmt nun ein Antragsteller diese (völlig unzureichende) Möglichkeit wahr, dann wird generell ein Termin angeboten, der 8 – 10 Wochen später liegt. Wird aber ein Termin über den eDl vereinbart, erhält der Antragsteller einen Termin, der nur 3 – 10 Tage Wartezeit vorsieht. Im Ergebnis unterläuft die DBM dadurch den Art. 17 (5) und zwingt die Antragsteller, Termine über das Callcenter zu vereinbaren.
Es drängt sich der Eindruck auf, dass die DBM sich ganz bewußt in der Rechtswidrigkeit einrichtet und eine erschreckend hohe Bereitschaft zur vorsätzlichen Rechtsbeugung besitzt. Es muß zwingend eine Möglichkeit geschaffen werden, zeitnahe Termine zu bekommen. Im übrigen muss gem. Visakodex eine Terminvereinbarung auch telefonisch und/oder Email bei der DBM möglich sein.
Ich bitte um Prüfung der Angelegenheit und Beendigung der rechtswidrigen Praxis.
Hochachtungsvoll
Ein ähnlich lautender Brief wurde auch an die Europ. Kommission geschickt.
edit
Bitte keine Namen!
hge