Jaymir/BFD oder Berufsausbildung zum Zwecke des D-Aufenthalts - Erfahrungen, Empfehlungen?

  • Liebe Mitforisten,


    mein Anliegen ist kein ganz neues: Auch ich möchte meine phil. Freundin gerne längere Zeit hier in D haben - und Ihr dürft auch von ihrem Interesse ausgehen.
    Ich kenne sie seit über zweieinhalb Jahren, sie war inzwischen zweimal per Schengen-Besuchsvisum hier bei mir (was ja auch nicht ganz einfach war und den eifrigen Threadlesern hier nicht entgangen sein wird), zunächst letzten Winter für 3 Wochen, beim zweiten Mal waren es immerhin 2 Monate. Die Zeit war schön - aber für uns kommt beide eine schnelle Heirat eigentlich nicht wirklich in Frage, das bitte ich also mal außen vor zu lassen.
    Da sie mit 21 noch sehr jung ist und eben erst eine Berufsausbildung anfängt, kommen Arbeitserlaubnisse für qualifizierte Fachkräfte, Visum für ein Studium etc. nicht in Frage. Sie hat keine Deutschkentnisse - was sich zwar grundsätzlich ändern ließe, wenn man nur wüsste, wie man die dann "sinnvoll" in o.g. Sinne einsetzen könnte.
    Es gibt ja inzwischen zig Infoseiten von Instituten, Ministerien, etc., die alle die Fortschritte zur Beschäftigungsmöglichkeit von Menschen aus Drittstaaten lobpreisen - aber richtig konkret ist da wenig.


    Grundsätzlich klingen die Angebote für den Bundesfreiwilligendienst interessant, beispielsweise bewirbt die Caritas z.T. sogar Unterstützung für $18 AufenthaltsG und "beschleunigte Verfahren" für die Visumserlaubnis zur Arbeitsaufnahme zu diesem Zwecke.
    Alternativ hört sich die Möglichkeit für eine Ausbildung für Drittstaatenangehörige etwa in einem Beruf der BfA-Positivliste interessant an.
    Zumindest zum "BuFDi" habe ich hier im Forum schon ein paar Sachen aufgeschnappt - daher die Frage, ob jemand mit diesen (oder weiteren?) Möglichkeiten bereits vertraut ist und konkrete Erfahrung sammeln konnte? Zum Beispiel, was (etwaige) Anforderungen an Deutschkenntnisse anbetrifft, und ob die Ausbildungsofferten für Ausländer nur Pseudo-Angebote sind?


    Und selbst wenn es dazu konkrete Möglichkeiten gäbe, kann sich das dann negativ auf die Visumserteilung auswirken, weil die Botschaft ja die Historie der Bewerberin kennt, sprich: Das Bestreben hier arbeiten zu wollen offensichtlich auf das Motiv zurückzuführen ist, wieder bei mir sein zu wollen - wie in den ersten beiden erteilten Visa?


    Danke im Voraus für die Kommentare!


    Gruß,
    Jaymir

  • Das würde aber viele Jahre dauern da auch glaube 5 Jahr Praxis nachgewiesen werden müßen.

    will weg aus D in die Sonne ohne Schnee und dort soll es günstig zu leben sein


    Weg bin ich nun, Sonne gibts genug ohne Schnee, nur mit dem letzten Punkt klappt es nicht zur Zeit

  • Bitte nicht böse sein, wenn ich offen spreche :floet
    Sie hat bisher keine "hochqualifizierte" Ausbildung, Sie hat keinerlei Deutschkenntnisse, Sie kann nicht studieren.....damit sind die Chancen für irgendetwas anderes wie Schengen oder Heirat bei ca. 0,5% :dontknow :denken
    Soweit ich weiß, sind auch für das Bufi Sprachkenntnisse B1 erforderlich und auch dafür bekommt man nicht so einfach ein Visum!


    Also entweder Ihr entchließt Euch zum heiraten oder belasst es bei den Besuchen, so lange es ein Visum gibt :hi

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Au-Pair würde evtl. noch gehen falls du jemand in deiner Umgebung kennst der Sie einstellen würde.

    will weg aus D in die Sonne ohne Schnee und dort soll es günstig zu leben sein


    Weg bin ich nun, Sonne gibts genug ohne Schnee, nur mit dem letzten Punkt klappt es nicht zur Zeit

  • Au-Pair würde evtl. noch gehen falls du jemand in deiner Umgebung kennst der Sie einstellen würde.


    Braucht aber auch wieder Deutschkenntnisse :floet und dann ist das auch durch die Agentur nicht so einfach, dass Sie zu seinen Bekannten kommt (wenn man denn dieses hat)

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • ch möchte meine phil. Freundin gerne längere Zeit hier in D haben - und Ihr dürft auch von ihrem Interesse ausgehen.


    wollen das nicht alle? Allerdings sind die Chancen dafür sehr dünn..Heiraten oder Baby machen sind so ziemlich die einzigen "sicheren" Wege :floet


    Die Zeit war schön - aber für uns kommt beide eine schnelle Heirat eigentlich nicht wirklich in Frage, das bitte ich also mal außen vor zu lassen.

    Für Euch beide? Das wäre für eine Pinay ungewöhnlich :dontknow 8-) Aber dann bleibt noch Baby :pleased


    Da sie mit 21 noch sehr jung ist und eben erst eine Berufsausbildung anfängt, kommen Arbeitserlaubnisse für qualifizierte Fachkräfte, Visum für ein Studium etc. nicht in Frage. Sie hat keine Deutschkentnisse

    Damit sinken weitere Möglichkeiten, wie du selbst erkennst gegen 0 :floet Also doch mal ehrlich und ernsthaft über heiraten nachdenken....an deiner Freundin hakt das eher nicht, sie wartet nur auf deinen Antrag :D

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Danke für die Anworten schon mal.
    Die Frage nach den Deutschkenntnissen konntet ihr ja schon selbst aufklären ;)
    Die Krankenschwesterschiene braucht "unendlich" viel Zeit, wie Leachim richtig erkannt.


    TanduayIce: Ich bitte darum, offen zu sprechen. Alles andere hilft ja nicht weiter. Von daher: Mach ruhig weiter so! :)



    Braucht aber auch wieder Deutschkenntnisse :floet und dann ist das auch durch die Agentur nicht so einfach, dass Sie zu seinen Bekannten kommt (wenn man denn dieses hat)


    An Au-Pair habe ich auch mal gedacht, aber die gleichen Befürchtungen. Man kann ja wohl nicht einfach so direkt von einem Bekannten "anwerben" lassen. Es sei denn, jemand belehrt mich eines besseren...



    Soweit ich weiß, sind auch für das Bufi Sprachkenntnisse B1 erforderlich und auch dafür bekommt man nicht so einfach ein Visum!


    Ist das mit dem B1 für BuFDi verlässlich? Nach Infos und Rückmeldungen wie dieser suche ich...
    Ich meine, wenn es halbwegs machbare Möglichkeiten in dieser Richtung gibt, wären Sprachkurse durchaus etwas, worüber man nachdenken könnte.
    Das gleiche gilt für die Ausbildungsangebote...


    Sprichst du mit der Aussage, dass man auch mit Sprachkenntnissen so ein Visum nicht "so einfach" bekommt, aus Erfahrung?
    Oder ist das Problem dann tatsächlich, dass sie vorher Schengenvisa zu Besuchszwecken hatte - und somit klar ist, wohin die Reise geht...?


    Jaymir


    PS: Ich habe das Gefühl, dass wir noch Zeit brauchen, bevor wir reif fürs Heiraten sind. Und fürs Schwängern gilt das umso mehr. Von daher habe ich das auch gleich aus der Diskussion ausklammern wollen, weil klar war, dass sowas gleich kommt... ;)

  • An Au-Pair habe ich auch mal gedacht, aber die gleichen Befürchtungen. Man kann ja wohl nicht einfach so direkt von einem Bekannten "anwerben" lassen. Es sei denn, jemand belehrt mich eines besseren...

    Wir haben Anfang diesen Jahres versucht die Nichte meiner Frau (18) her zu kriegen. Aupair geht nur über eine Agentur und es kann dir niemand wirklich versprechen, dass dieses Mädel in diese Familie geht! Also abgeblasen! Sprachkenntnisse sind A1für Aupair und es ist ein relativ "harter" Job, wenn man eigentlich "lovelife" will! Auch muss das Aupair bei den Gasteltern schlafen und diese müssen eine VE abgeben!


    Ist das mit dem B1 für BuFDi verlässlich? Nach Infos und Rückmeldungen wie dieser suche ich...

    Da Aupair nicht in Frage kam, haben wir uns auch danach erkundigt! Hier wurde B1 gefordert, mit der Begründung das es sonst keinen Sinn macht! Unter B1 würden die "Arbeiter" ja nichts verstehen. Auch hier ist die Verwendung um die Ecke nicht garantiert


    Sprichst du mit der Aussage, dass man auch mit Sprachkenntnissen so ein Visum nicht "so einfach" bekommt, aus Erfahrung?
    Oder ist das Problem dann tatsächlich, dass sie vorher Schengenvisa zu Besuchszwecken hatte - und somit klar ist, wohin die Reise geht...?

    Ich antworte hier einfachhalber mal, auch wenn ich nicht gefragt bin :floet Nein, aber es ist warscheinlich! Auf der DBM sitzen ja keine Idioten!


    PS: Ich habe das Gefühl, dass wir noch Zeit brauchen, bevor wir reif fürs Heiraten sind. Und fürs Schwängern gilt das umso mehr. Von daher habe ich das auch gleich aus der Diskussion ausklammern wollen, weil klar war, dass sowas gleich kommt... ;)

    Das ist ja ok, dann werdet Ihr es bei den Besuchen via Schengen / Phills belassen müssen! Oder Sie macht dort einen Abschluss der zum Studium reicht! Oder ihr gebt euch einen Ruck....


    PS: Noch einen privaten Tipp! Viele Pinays wollen nicht ewig in der Schwebe hängen, Sie wollen relativ schnell heiraten und Kinder! Vielleicht ist Deine ja anders...aber behalte es im Hinterkopf und reize die Karte nicht zu weit aus! Pinays wollen Geborgenheit und keine 2 gemeinsamen Urlaube im Jahr...zumal Freunde und Verwandte drängeln (sorry für OT...wollte ich bloß mal sagen)

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Danke Goose,
    das mit dem Au-Pair deckt sich dann mit dem, was ich bislang in Erfahrung bringen konnte.
    Wg. dem BuFDi habe ich heute irgendwo was mit A2 gelesen, kommt wohl auch etwas auf die Art des Jobs an. Um rauszufinden, ob es auch mit weniger geht, habe ich mal eine Stelle konkret angeschrieben. Denn wo man da nachher landet, sollte ja im Gegensatz zum AuPair hier klar sein, wenn man (bzw. sie) sich auf eine konkrete Stelle bewirbt.
    Habe mal für eine BFD-Stelle nachgefragt, bei der nicht soooo viel von der Kommunikation abhängt, wie z.B. bei Pflegestellen etc...


    Und hey: Private Tipps sind immer gut.

  • Mal wieder ein Update von mir. Zur Erinnerung, ich mühe mich darum ab:


    "Freiwilligen aus dem Ausland kann grundsätzlich auch speziell für die Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18 des Aufenthaltsgesetzes erteilt werden.
    Drittstaatsangehörige, die einen Bundesfreiwilligendienst leisten wollen, müssen von ihrem Heimatland aus einen Visumantrag für die Durchführung des Freiwilligendienstes stellen, da ihnen die für den Aufenthalt erforderliche Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nur dann erteilt werden kann, wenn sie mit dem zweckentsprechenden Visum eingereist sind."


    Ich war nicht untätig, und wie befürchtet werden in aller Regel entsprechende Deutschkentnisse einfgefordert für eine Einstellung als Bundesfreiwilligendienstleistende.
    Allerdings scheint sich doch bei einer Stelle eine Möglichkeit abzuzeichnen, auch ohne die Sprachkentnisse den Dienst ableisten zu können. Offenbar suchen die so händeringend nach Leuten, dass da was gehen könnte.


    Meine Frage nun:
    Gesetzt den Fall, dass meine Liebste eine BFD-Stelle kriegen sollte und der Arbeitgeber das bestätigt/meldet: Was wird die DBM noch von uns wissen wollen, um dem zustimmen zu können?
    In dem Merkblatt der Botschaft fürs Visum zur Arbeitsaufnahme steht nicht sonderlich viel drin.
    Was ich noch gefunden habe ist: "Nach § 2 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz ist dies der Fall, wenn eine Ausländerin oder ein Ausländer den Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel (wie z.B. Wohngeld) bestreiten kann".
    D.h.: ggfls. wieder eine Verpflichtungserklärung von mir, und gut?
    Was ist mit der Verwurzelung, die ja fürs "normale" Schengenvisum immer ein Drama war?


    Hoffe wie immer auf Rückmeldung. Danke!
    Jaymir

  • Das geht nach para. 14 Abs. 1 BeschV den Lebensunterhalt muss sie nicht gesondert nachweisen, hatte mich da mal für eine Verwandte erkundigt. muss halt irgendwie plausibel sein.

  • D.h.: ggfls. wieder eine Verpflichtungserklärung von mir, und gut?
    Was ist mit der Verwurzelung, die ja fürs "normale" Schengenvisum immer ein Drama war?


    Hoffe wie immer auf Rückmeldung. Danke!



    Da dies hier nicht so häufig diskutiert wurde, würde ich diese Fragen direkt der DBM stellen.


    Alternativ kannst du auch einen Termin machen bei der ABH machen und die Konditionen erfragen.
    Die ABH muss ja eh bei diesem LangzeitVisum zustimmen.


    Bei LangzeitVisen spielt die Rückkehrwilligkeit generell keine so große Rolle. Hier kommt es vielmehr drauf ans, den Zweck der Reise in D (hier als den Freiwilligendienst) plausibel nachzuweisen. zB muss also aus der Biografie (schulisch, beruflich) der einsatz in D als logisch erscheinen.

  • Okay, danke für Eure Antworten schon mal!
    Grundsätzlich passt die Aufgabe bei der BFD-Stelle thematisch zu dem Studium/Berufskolleg, das sie begonnen hat. Ich hoffe, die DBM kann diese Motivation dann nachvollziehen.
    Werde dann die DBM mal anschreiben, bevor wir das ganze Prozedere anstoßen.


    Kritisch könnte auch noch der Zeitlauf sein. Offenbar haben die für solche Visa elendig lange Vorlaufzeiten...

  • Mal wieder ein Update:
    Ich habe Antwort von der DBM bekommen - und im Grunde bestätigen sie deine Einschätzung, hge:
    Neben den üblichen Unterlagen (Formulare, Fotos, Sicherheitserklärungen, etc.) erwarten sie natürlich die Vereinbarung mit dem Träger der BFD-Stelle, einen Lebenslauf & Motivationsschreiben (-> Plausibilitätsprüfung) - und die Rückkehrwilligkeit wird auch geprüft, d.h. sie wollen auch wissen, wie es danach weitergehen soll.
    Außerdem sollte man wenigstens ein A1-Zertifikat haben - oder eine Zusicherung des Trägers, dass für die Tätigkeit auch weniger ausreichend ist.


    Nach einer VE wird nicht direkt gefragt - allerdings ist im Formular schon anzugeben, wie der Lebensunterhalt bestritten werden soll. Da bin ich mir noch nicht sicher, ob das BFD-Taschengeld ausreicht. Wohl eher nicht. Also vermutlich doch VE...


    Ansonsten ist auch noch die Krankenkassenfrage zu klären:
    Der Träger erwartet eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen KV - und die DBM will da auch einen Nachweis haben.
    Weiß vielleicht jemand, ob bzw. wie eine solche Mitgliedschaft/Anmeldung bei einer KV möglich ist, die auch einen Arbeitsaufenthalt umfasst? Hat jemand eine Empfehlung dafür?

  • Ja - die Info habe ich auch vom Träger der BFD-Stelle erhalten.
    Es ist so, dass die KV-Beiträge dann von denen übernommen würden - was schon mal schön ist.
    Aber für die Mitgliedschaft an sich muss man selbst sorgen. Und die DBM möchte für die Erteilung offenbar auch einen Nachweis haben. Also müsste meine Holde Mitglied werden, bevor sie hier ist.
    Die Frage ist daher, wie und wo man das machen könnte, welche KV dann auch einen Arbeitsaufenthalt umfasst, etc.
    So war's gemeint.

  • Ich bin mir nicht sicher, dass es eine GKV sein muss.


    Hier ein Beispiel der Care Concept:

    Zitat

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    Zitat


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