Jaymir/BFD oder Berufsausbildung zum Zwecke des D-Aufenthalts - Erfahrungen, Empfehlungen?

  • Danke für den Vorschlag. Klingt aber in Richtung Au-Pair...
    Jedenfalls war die Aussage von dem in Frage kommenden Träger schon eindeutig, dass es eine GKV sein soll.
    Habe da mal die Tage bei einer KV angefragt und die Umstände erläutert. Die meinten dann, das sei kein Problem (klar, bei Vertretern die ein Geschäft machen wollen, gibt's vorher nie ein Problem), und dass für den Abschluss der Vertrag für die BFD-Stelle hilfreich sei, um ganz sicher zu gehen.
    Auf den Vertrag warten wir inzwischen, der muss vom Bundesamt (Bafza) abgesegnet werden.


    Sobald der da ist, wollen wir die KV machen und alles runterschicken, und dann einen Termin für den Visumsantrag ergattern.


    Kleine Zwischenfrage:
    Es ist ein Antrag für das nationale Visum zu stellen, darin wird nach den Mitteln gefragt, aus denen der Lebensunterhalt bestritten werden soll.
    Reicht da dann wohl das BFD Taschengeld iH von ca. 350 Euro/Monat + kostenlose Unterkunft und Verpflegung bei mir - oder haltet ihr da auch eine VE für empfehlenswert/notwendig?


    Danke!

  • oder haltet ihr da auch eine VE für empfehlenswert/notwendig?


    Das wird dir die ABH / DBM dann schon sagen! Die bestimmen, was Sie wollen!


    kostenlose Unterkunft und Verpflegung bei mir


    Wenn das mal nicht zur Ablehnung führt! Denn die DBM wird damit den "realen" Primärgrund sehen. Das Zusammenleben mit Dir und nicht das BFD und dafür gibt es andere Visa!


    Ich weiß von einem Fall, wo es ähnlich gelagert war und sich die Pinay einen "Träger" weit weg vom Sponsor suchen sollte....am Ende haben die beiden dann doch lieber ein Heiratsvisum genommen :dontknow :denken Also ein Selbstläufer wird das nicht, wünsche euch viel Glück

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Kritische Rückmeldungen sind immer gut - aber mir ist nicht klar, was es für ein Problem mit dem Zusammenleben geben soll. Kennst du in dem genannten Beispiel ein paar Details, war etwa die Argumentation für die Stelle nicht schlüssig? Einen Träger weit weg zu suchen finde ich eine seltsame Argumentation.


    Es würde ja kein Missbrauch in dem Sinne vorliegen, dass man bzw. frau sich dadurch einen rechtlichen Vorteil verschafft oder formale Verfahren aushebelt. Wenn etwa ein Besuchsvisum beantragt wird und die Befürchtung da ist, dass geheiratet wird, hätte die Person bzw. das Paar das ansonsten notwendige Procedere umgangen. Der Status, die Stellung, der Anspruch, etc.. das ändert sich in dem Fall. Man hätte also dem Visumszweck nicht entsprochen, dafür gibt es ein anderes.


    Aber was hat es für Auswirkungen, wenn die Antragsstellerin hier einen befristeten Vertrag bekommt, den erfüllt - und dann wieder ausreist? Ob die dann bei mir wohnt oder am anderen Ende von Deutschland einen Träger hat, und dort untergebracht ist - es ändert nichts am Visumszweck. Sie ändert nicht ihren persönlichen Status und umgeht auch nicht das (einfacher zu erhaltende) Besuchsvisum oder sonst irgendwas.
    Der BFD bietet die Chance, Menschen eine Orientierung zu geben, ob sie in dem Bereich arbeiten möchten, sie können Verantwortung übernehmen - und als Ausländerin auch mit der Kultur vertraut werden. Das ist der offizielle Zweck und wird gefördert. (Zum inoffiziellen, dass man halt billige Arbeitskräfte fürs kranke Sozialsystem findet, brauchen wir ja hier nicht diskutieren.) Und genau die Erfahrung ist uns auch wichtig.
    Ob das jetzt Primär- oder Sekundärzweck ist: Es ist die Absicht, genau dem Visumszweck zu entsprechen.
    Anders gesprochen: Ich bin Beamter. Mein Primärzweck ist natürlich, mit meiner Arbeitskraft die freiheitlich demokratische Grundordnung aufrecht zu erhalten. Sekundär möchte ich vielleicht Geld verdienen, damit ich nicht von der Sozialhilfe leben muss. Oder ist vielleicht letzteres doch mein Primärziel? Wird der Staat deswegen ein Problem haben, wenn ich einen guten Job mache?


    Jaymir

  • Aber was hat es für Auswirkungen, wenn die Antragsstellerin hier einen befristeten Vertrag bekommt, den erfüllt - und dann wieder ausreist? Ob die dann bei mir wohnt oder am anderen Ende von Deutschland einen Träger hat, und dort untergebracht ist - es ändert nichts am Visumszweck. Sie ändert nicht ihren persönlichen Status und umgeht auch nicht das (einfacher zu erhaltende) Besuchsvisum oder sonst irgendwas.


    TI hat nur darauf hinweisen wollen, dass die DBM sich auch genau diese Frage stellen wird. Es gilt daher, diese Frage plausibel der DBM zu beantworten , nicht uns.. ich glaube Dir, einem Beamten sowieso -:)


    Aber es ist schon komisch, wenn jemand das Risiko einer VE für eine Person eingeht, die er "angeblich" kaum kennt. Das muss jedem Visaentscheider aufstoßen. Plausibel wäre es, wenn es eine direkte Verwandte von dir wäre.. da macht man sowas.


    Also wenn schon VE, dann sollte auch eine plausible Erklärung dazu für die Botschaft her ... und ehrlich zu eurer Freundschaft etc stehen. Auch mit dem Risiko, dass dann der Visaentscheider den Zweck der Reise wieder in Frage stellen kann. Aber bei Verschweigen eurer Beziehung kann er das auf jeden Fall.


    kleines Beispiel:
    Habe letztens einen Fall gelesen, wo jemand ein Sprachstudium für seine russische Freundin in D ermöglichen wollte. Er hatte eine VE abgegeben jedoch jegliche Beziehung (als Verlobter) bei der Visumsbeantragung geleugnet. Das war sogar noch der Rat seiner ABH gewesen. Das Visum wurd abgelehnt, weil der Zweck der Reise nicht klar war, zumal die Freundin in Russland an jeder Ecke deutsch lernen konnte.
    Erst als er bei einem weiteren Antrag offen zu seiner Freundschaft zu der Freundin stand, wurde das Visum erteilt...

  • Wie HGE schon richtig schreibt, ist der"gewünschte Primärgrund nicht so einfach zu erkennen...jedenfalls nicht der den du erkennen lassen möchtest :floet Die DBM und vermutlich jeder hier außer dir wissen, dass Ihr euer Zusammenleben plant.Ist ja offensichtlich! BFD ist doch bloß ein Baustein, um andere Visa zu umgehen oder nicht heiraten zu wollen. Aber spätestens bei der VE und der Wohnung weiß die DBM Bescheid!
    Die Frau spricht kein Deutsch, wäre ohne dich niemals auf solch eine Idee gekommen und dann steht da noch ein Ritter und haftet mit VE und stellt selbstlos sein Bett zur Verfügung! :floet
    Halte die DBM nicht für naiv! Ich würde das Ding auch absolut offensiv angehen, meine Beziehung klar darstellen und das BFD als Mittel zum kennenlernen der Kultur anführen. Aber ohne klar stellen eurer Beziehung wird das meine Meinung nach nichts!
    Weil solche eine Idee haben viele, klappen tut es selten



    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Danke für eure Rückmeldungen!
    Der Plan war ganz klar, gegenüber der DBM mit offenen Karten zu spielen. Das haben wir immer getan. Ich kann gar nicht anders... Ich will und kann denen nichts vormachen, meine Liebste war ja schon zweimal mit Besuchsvisum hier - da ist die Absicht offensichtlich, da stimme ich euch natürlich zu. Ich hatte ja auch schon für dieses Visum eine Anfrage an die DBM gestellt, also offensichtlicher geht es nicht.


    Darum versuche ich natürlich auch nicht euch zu überzeugen, die Diskussion soll nur Denkanstöße liefern, wo es noch kritisch wird und was zu beachten ist. Daher, nochmals: Kritische Kommentare sind willkommen, sowas hilft! Oder andersrum formuliert: Wenn ich sogar die harten Kritiker hier überzeuge, sollte es auch mit der DBM klappen ;)
    Das Ziel steht auch in der Threadüberschrift - gleichwohl, und das war mein Ernst, halten wir den Zweck des BFD für sie vor ihrem Hintergrund ganz klar als hilfreich und ist nicht nur ein aufgesetztes Schauspiel. Die Gründe dafür wollen wir daher auch hervorheben, ohne die andere Sache zu leugnen. Und die Hoffnung ist dann eben, dass eine Ablehnung schwerer fallen dürfte, wenn klar ist, dass auch das Ziel des Zusammenlebens nicht dem Visumszweck widerspricht oder umgeht.


    Und wegen dem Lebensunterhalt/VE: Werde dann wohl mal versuchen, von der ABH dazu Auskunft zu bekommen.


    Jaymir

  • Und wegen dem Lebensunterhalt/VE: Werde dann wohl mal versuchen, von der ABH dazu Auskunft zu bekommen.


    Beim Freiwilligendienst wird nicht noch einmal eine Verpflichtungserklärung verlangt seitens der DBM und die Visa werden direkt für ein Jahr erteilt.
    Brauchst die ABH nicht zu fragen ;)

    Es grüßt der Andre



    You don't stop riding when you get old; you get old when you stop riding.


    Keep on Riding - DLzG

  • Danke Andy
    Ich habe dennoch in der Zwischenzeit bei der ABH nachgefragt, ob das Taschengeld für den BFD für die "Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts" ausreichend sind. Weil in unserem Fall aber meine Freundin bei mir wohnen soll, scheint das ganze aus Sicht der ABH nicht so unproblematisch. Sie argumentieren, dass im Zweifel ein Teil meiner Miete auf das Taschengeld anzurechnen sei (selbst wenn ich der Mieter bin und demnach sowieso nur ich in der Zahlungspflicht?!) und dann das Taschengeld zu wenig sei. Daher empfehlen sie eine VE. Außerdem wollen sie eine Bestätigung von meinem Vermieter, dass sie hier bei mir wohnen darf. Das sei bei kürzeren Aufenthalten (Besuchsvisum) nicht erforderlich, bei der längeren Zeit von einem Jahr allerdings schon.
    In meinem Mietvertrag steht nicht drin, dass ich hier nur alleine wohnen darf, aber das interessiert die nicht.
    Also warte ich gerade auf die schriftliche Zustimmung von meinem Vermieter, um dann die VE machen zu lassen.


    Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen KV habe ich inzwischen für sie beantragt, das war völlig problemlos.
    Allerdings läuft die halt erst ab dem Tag des Vertragsbeginns - also werde ich wohl noch für die paar Tage zwischen Einreise und BFD-Beginn eine Incoming-Versicherung brauchen.
    Das mal zur Lage der Dinge.

  • Die Bedenken der ABH sind eigentlich nachvollziehbar. Man will sicherstellen, dass die junge Dame während ihres Aufenthaltes eine Unterkunft hat. Es wäre ja theoretisch möglich, dass Dein Vermieter Dir kündigt, oder dass die junge Dame woanders wohnen möchte. Dann muss jemand für die die restlichen Mietkosten aufkommen, die sie selbst nicht tragen kann. Deshalb die VE.

  • Es wäre ja theoretisch möglich, dass Dein Vermieter Dir kündigt, oder dass die junge Dame woanders wohnen möchte.


    Es wäre ja ebenfalls theoretisch möglich, dass Mann & Frau kein gemeinsames Jahr durchhalten! Man lebt sich auseinander, lernt andere kennen, der Alltag kann brutal sein! Auch hier muss ja eine weitere Wohnung inkl. der Miete sichergestellt sein :floet

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Da habt ihr beide völlig recht.
    Von daher ist die VE völlig in Ordnung.
    Nur dass die ABH die Einverständniserklärung von meinem Vermieter möchte, dass sie bei mir wohnen darf, obwohl das über den Mietvertrag nicht eingeschränkt ist, finde ich...komisch. Aber sei's drum, ich habe die Erklärung vom Mieter, gehe morgen wieder zur ABH und lasse die VE ausstellen.
    Wenn das klappt, habe ich alles zusammen und kann die Unterlagen runterschicken. Sobald das auf den Weg gebracht ist, werden wir mal das neue Anmeldeverfahren für einen Termin testen.
    Rückmeldung folgt...

  • Liebe Gemeinde, es gibt frohe Kunde:


    Nach der völlig problemlosen neuen Terminvergabe konnte meine Liebste bei der DBM vorstellig werden, durfte sämtliche Unterlage einreichen und wurde interviewt.
    Auch ich war offenbar Thema der "Unterhaltung", das ließ sich nicht vermeiden. Aber wir sind das Thema offensiv angegangen und sie hat klar geäußert, dass sie während der Zeit für den BFD bei mir wohnen möchte und hat um unser Verhältnis keinen Hehl gemacht.
    Sie möchte ja in der Zeit bei mir wohnen. Auch ich habe wieder was gepinselt und dem Antrag beigelegt.


    Das Gespräch lief also ganz gut, unsere Unterlagen waren umfassend und gut vorbereitet.
    Aber das hatte ich damals bei unserem allerersten Antrag auf ein Schengenvisum auch gedacht. Nix war's damals. Wir hatten also schonmal die Erfahrung gemacht, dass das nicht viel heißt. Deswegen war es natürlich wieder eine Zitterpartie.


    Diesesmal war das Glück mal wieder mit den Tüchtigen.
    Wir haben es geschafft!
    Das Nationale Visum wurde für ein Jahr Aufenthalt erteilt, sie darf die Stelle für den BFD antreten - und daher sind wir überglücklich und einigermaßen aus dem Häuschen. Nicht mal die Fussball-Niederlage meines Vereins hat mich heute aufgeregt... ;)
    Ich bin froh, dass wir es trotz aller Vorbehalte hier versucht haben - und wir die Sache mit dem Heiraten noch nicht ins Auge fassen müssen, sondern erst noch ein Jahr Zeit haben und das Zusammenleben längere Zeit proben können.
    Immerhin, wir haben die Warnungen und Vorbehalte ernst genommen und diskutiert. Möglicherweise hat das doch irgendwie geholfen - deswegen bin ich über eure Rückmeldung immer dankbar gewesen.


    Sie freut sich tierisch auf die Stelle und ich werde jetzt mal abklären, was wir dazu noch alles vorbereiten müssen, wie z.B. Impfungen etc...
    Aber mit so einer Nachricht läuft das alles deutlich besser.


    Gruß,
    Jaymir

  • sorry aber wenn man sich liebt heiratet man und macht sich und anderen nicht das Leben schwer.
    Auch wenn es für dich nicht in Frage kommt. Du machst ihr und dir das Leben nur schwer.
    Gruss

  • sorry aber wenn man sich liebt heiratet man und macht sich und anderen nicht das Leben schwer.
    Auch wenn es für dich nicht in Frage kommt. Du machst ihr und dir das Leben nur schwer.
    Gruss


    Was ist falsch daran dass man sich vor der Heirat erstmall im Alltag (in D) kennenlernen will?
    Es haben hier im Forum ja viele geschrieben dass man eben erst in DACH zusammenleben will bevor man den letzten Schritt sprich Heirat macht!


    Gruss

    Das Leben ist schön.....geniesse es!

  • Ja das ist natuerlich gut sich erstmal kennenzulernen im Dach,aber irgendwann sollte man in absehbarer Zeit überlegen den letzten Schritt zu tun.
    Auch wenn 1 Jahr dauert,aber dann :)

  • Danke, Slickowan!


    Und Pelle06, ich sehe es wie carldld - und wüsste nicht, wem ich das Leben schwer mache. Und ich glaube nicht, dass Du diese Frage für meine Freundin beantworten kannst wenn du schreibst, ich mache ihr das Leben schwer.
    In diesem Teil geht es um Behörden und Visumsfragen, also fühle ich mich hier mit dem Thread richtig.
    Du kannst ja gerne einen irgendwo mit dem Thema starten, wann denn der beste Zeitpunkt zum Heiraten ist.
    Nix für ungut, aber dazu muss ich nicht mehr schreiben.