Zugang/Vaterschaftsanerkennung

  • Kleine Frage zum Verständniss...
    Wissen die beiden Mädels von dieser Konstellation? Soweit ich Pinays kenne und einschätzen kann, würde das kein Mädel mitmachen...
    Nicht das sich das ganze dann in Wohlgefallen auflöst, trotz deiner ganzen Bemühungen.
    Will deine Vorgehensweise nicht weiter beurteilen, jeder ist seines Glückes Schmied... :floet

  • Ich habe hier in einem älteren Thread gelesen, dass die VA nach deutschem Recht eine freie Willenserklärung ist, die nicht auf der biologischen Vaterschaft beruhen muss.


    Das ist zunächst mal richtig!


    Zitat


    Daher meine ich, dass ich sehr wohl beides tun kann: Mit meiner Zukünftigen eine Ehe führen und zugleich 2 weiteren Kindern Vater sein. Zugegeben, eine nicht alltägliche und herausfordernde Konstellation.


    Du hast jetzt noch nicht gesagt, ob das neue Kind von dir ist.. oder habe ich es überlesen?


    Wenn nein, wird dies Konstellation nicht gehen. Denn diese VA für ein Kind, dass nicht dein eigenes Kind ist, geht nur, wenn du mit dem Kind und Mutter eine familiäre Beziehung herstellen willst. Mir fehlt im Moment die Vorstellung, wie dies mit der Frau, die du heiraten möchtest und der Mutter mit den 2 Kindern funktionieren soll.

  • Zugang scheint ja ziemlich "blauäugig" was Filipinas betrifft zu sein... Wenn seine "Erstverlobte" zurückkommt, dann hat ihr Filipino Bf sie sitzen gelassen (und das wenn ich das richtig gelesen habe) mehrfach.. oder sie braucht schlichtweg "Money".. Die ideale Veraussetzung für eine Ehe (Ironie).. ?(


    Zugang sollte mal in dt. Partnerschafts-Websites nach Filipinas suchen und befragen.. (hatte ich mal interessehalber gemacht)... Sehr viele heiraten erstmal, wen sie "erwischen" können um nach D zu kommen und verlassen ihn dann um sich den "Richtigen" zu suchen. Auf den Kosten für den ganzen "Zirkus" bleibt der betrogene Ehemann sitzen.. ?(


    Nur über "Formalien" zu diskutieren scheint mir hier zu "kurz gegriffen"...
    Bei Zugang's 2. Verlobten -schwanger plus 1 Kid-... ist er da der "3. Vater"? Dann würde ich meinen das er nur der "papiermäßige" Vater wird.. und parallel weitere "Väter arbeiten" werden... :denken

    2 Mal editiert, zuletzt von Reini20 ()

  • Du hast jetzt noch nicht gesagt, ob das neue Kind von dir ist.. oder habe ich es überlesen?

    Nein, ich bin nicht der biologische Vater.

    Wissen die beiden Mädels von dieser Konstellation?

    Ja, die jeweils überraschenden Wendungen habe ich den beiden jeweils mitgeteilt. Keine ist begeistert. Meine Verlobte sagt, dass falls die werdende Mutter hierher käme um hier zu leben, wird sie weit weg ziehen.

    dann hat ihr Filipino Bf sie sitzen gelassen

    Nein, das glaube ich nicht. Was ich eher glaube ist, dass sie sich einen Marktüberblick durch ihre Kontaktanzeige in der Online-Datingbörse verschafft hat, sicher erste Online-Kontakte bekam und sich dann eines Besseren besonnen hat. Oder Bequemeren, oder...? Ich weiß es nicht. alles Spekulationen.
    Was ganz sicher zutrifft ist, dass sie Geld braucht, da sie noch in ihrer caregiver Ausbildung in Manila ist und kein Einkommen hat.

  • Es ist nicht gesagt, dass du keine VA machen darfst. Der § 1597a BGB ist relativ neu somit gibt es kaum Erfahrungswerte, wann er greift. Die VA darf nur dann nicht erfolgen, wenn sie gezielt gerade zu dem Zweck erfolgt, rechtliche Voraussetzungen für die Einreise zu schaffen.


    Aber dir geht es anscheinend um mehr, wenn du schreibst "Meiner neuen Bekanntschaft hatte ich von Anfang an zugesagt, dass ich ihre Kinder annehme. Daher war für mich unmöglich, sie fallen zu lassen und meine Zusage zu brechen".
    Du willst also tatsächlich Verantwortung übernehmen, woraus man nach § 1600 Abs. 3 auf eine sozial-familiäre Bindung schließen muß. Warum sollte dann die Anerkennung missbräuchlich sein?


    Außerdem ist bei euch kein einzige der 5 in § 1597a Abs. 2 S. 1 aufgeführten Anzeichen für eine missbräuchliche Anerkennung zu erkennen. Ich nehme nicht an, dass du von der Mutter dafür bezahlt wirst, dass du die Vaterschaft anerkennst, oder?

  • Du willst also tatsächlich Verantwortung übernehmen, woraus man nach § 1600 Abs. 3 auf eine sozial-familiäre Bindung schließen muß. Warum sollte dann die Anerkennung missbräuchlich sein?



    Zitat

    (3) Eine sozial-familiäre Beziehung nach Absatz 2 besteht, wenn der Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 zum maßgeblichen Zeitpunkt für das Kind tatsächliche Verantwortung trägt oder getragen hat. Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung liegt in der Regel vor, wenn der Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.


    Tut er das? oder wird er das tuen wenn er mit einer anderen Frau verheiratet ist und in D wohnt? Heiratsvisum ist ja schon beantragt.


    Mir fehlt da die Vorstellung wie hier eine "sozial-familiäre Beziehung" aussehen soll.

  • ...soll mit der 1jährigen geschehen, die ist ja auch noch da neben dem Ungeborenen?


    Ich denke, Du hast zuviel versprochen, ohne Dich vorab schlau zu machen und willst dies nun unbedingt durchziehen, wird kaum gehen so.
    Aus meiner Sicht keine Chance auf VA für diese als auch für das noch kommende Baby.


    Grundsätzlich bezweifle ich, das Dein Weg erfolgreich sein kann, die Sachlage gibt das m.E. nicht her.
    Am Ende sind wir alle Laien auf diesem Gebiet und können nur Prognosen abgeben, der Weg durch die Instanzen wird Dir zeigen, was geht/nicht geht.


    In Deiner Konstellation würde ich dann lieber das Gesicht verlieren und sagen sorry, hatte mich nicht ausreichend erkundigt.
    Wenn Du schon unterstützen willst, nimm dazu die Gelder, welche Du für die Abklärungen bräuchtest, dann ist allemal genug getan auf längere Sicht.


    Beste Grüße
    deepdiver27


    Wir, die guten Willens sind, geführt von den Ahnungslosen, versuchen, für die Undankbaren das Unmögliche zu vollbringen. Wir haben so viel mit so wenig so lange versucht, dass wir jetzt qualifiziert sind, fast alles mit nichts zu bewerkstelligen.


    Quelle unbekannt

  • Ich finde, wir bezahlen schon für mehr als genug Sozialfälle, ohne dass uns jemand diesbezüglich gefragt hätte. Oder habe ich überlesen, dass Zugang für den Lebensunterhalt der Dame nebst Kindern aufkommen wird? So einen Missbrauch muss man nicht noch unterstützen.
    Dirk

  • Ich lebe alleine, seit mehreren Jahren getrennt von der Mutter meiner beiden Kinder im Vorschulalter.


    Meiner neuen Bekanntschaft hatte ich von Anfang an zugesagt, dass ich ihre Kinder annehm


    Mit meiner Zukünftigen eine Ehe führen und zugleich 2 weiteren Kindern Vater sein. Zugegeben, eine nicht alltägliche und herausfordernde Konstellation


    Du hast genug Einkünfte, um 2 Frauen und mind. 4 Kinder zu versorgen? Ansonsten stimme ich hier HGE zu und meinen vorherigen Anmerkungen. Das wird so nicht klappen und auch nur mittels DNA Gutachten, was ja hier nicht funktionieren würde, gehen! Also vergiss dieses.
    Auch würde es nur zu Mord & Totschlag führen zwischen den beiden Pinays!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ich nehme nicht an, dass du von der Mutter dafür bezahlt wirst, dass du die Vaterschaft anerkennst, oder?

    Ein ganz müdes Lächeln :D , der joke war gut, nein, Spaß beiseite, über das Übliche was eine Schwangerschaft mit sich bringt hinaus, sind Komplikationen aufgetreten, mehrere Hospitalbesuche, Medikamente, Untersuchungen, ... definitiv nein, und wovon sollte sie mich auch bezahlen?


    Du hast genug Einkünfte, um 2 Frauen und mind. 4 Kinder zu versorgen?


    Auch würde es nur zu Mord & Totschlag führen zwischen den beiden Pinays!

    Erstens, Ja, die Einkünfte hätte ich, aber
    Zweitens, ist es nicht meine Absicht die beiden Frauen dauerhaft zu versorgen. Für die Zeitspanne der Integration meiner Frau, Sprache und Kultur lernen, Ausbildung machen ist mir deren Förderung kein Problem, aber
    Drittens, sie ist gesund und nicht behindert, also wird sie irgendwann einmal ihr eigenes gutes Einkommen haben und
    Viertens, die Entbindung findet in PH statt. Und auch danach weiß ich nicht ob es für unsere gesamte Situation eine richtig gute Idee ist, wenn sie sofort hierher käme mit ihren beiden Kindern. Für mich persönlich ja, würde ich mich sehr freuen, gerade das Neugeborene von Beginn an zu begleiten. Aber ich glaube für meine frischgebackene Ehefrau, für meine beiden Kinder hier und sicher auch für sie selbst und ihre beiden Kinder wäre das schon eine gewaltige Herausforderung.
    Gut Ding will Weile haben

    Ich denke, Du hast zuviel versprochen, ohne Dich vorab schlau zu machen und willst dies nun unbedingt durchziehen, wird kaum gehen so.


    Aus meiner Sicht keine Chance auf VA für diese als auch für das noch kommende Baby.

    Na ja, in dem Moment des Versprechens, hätte es gepasst. Da war ich verlassen von meiner Braut, bereit zu einem Neuanfang mit allen Konsequenzen und natürlich mit der angestrebten familiären Situation.
    Aber wo ich dir Recht gebe ist, dass ich mich vorab Null schlau gemacht habe. Dass eine VA abgelehnt werden könnte, davon höre ich heute hier das erste Mal. Das verändert natürlich die Sachlage völlig.

    der Weg durch die Instanzen wird Dir zeigen, was geht/nicht geht.

    Den Weg wird es nicht geben, weil ich ihn nicht einschlagen werde. Ich mache mich hier gerade schlau, und je nachdem zu welcher Einschätzung ich am Ende kommen werde, werde ich einen Vorstoß machen, aber wenn ich von den Beamten Kopfschütteln ernte, gut, dann geht es eben nicht. Das sind dann die Fakten.

    Auslöser des gesetzes war unter anderem dieser merkwürdige Fall




    http://www.sueddeutsche.de/panorama/gese…kinder-1.857862

    Ich bin nicht sicher, ob das tatsächlich wahr ist. Der Typ ist oder war FDP Politiker? FDP steht doch für Freiberufler, Selbständige, Besser Gestellte, die sind nicht bekannt dafür, dass sie Hartz4 beziehen. also müsste er für die vielen Kinder Unterhalt zahlen, was ihn dann natürlich irgendwann mal zum Hartz4 Fall machen würde.

    Mir fehlt da die Vorstellung wie hier eine "sozial-familiäre Beziehung" aussehen soll.

    Die sozial-familiäre Beziehung zu den beiden Kindern würde gleich aussehen, wie zu meinen beiden Kindern. Diese haben 2 Zuhauses. Wir Eltern leben mit ihnen beiden und ich habe mit ihnen eine sehr gute sozial-familiäre Beziehung.
    (Selbst wenn ich altersmäßig locker ihr Vater sein könnte, für die werdende Mutter selbst gebe ich ja keine VA ab, sondern für ihre Kinder. Ich schätze dass die sozial-familiäre Beziehung sich auf den anerkennenden Vater zu dem anzuerkennenden Kind bezieht und nicht zur Mutter, Oder sehe ich das falsch?)

  • (Selbst wenn ich altersmäßig locker ihr Vater sein könnte, für die werdende Mutter selbst gebe ich ja keine VA ab, sondern für ihre Kinder.

    )


    §1600 Abs 3


    Zitat

    Eine sozial-familiäre Beziehung nach Absatz 2 besteht, wenn der Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 zum maßgeblichen Zeitpunkt für das Kind tatsächliche Verantwortung trägt oder getragen hat. Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung liegt in der Regel vor, wenn der Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.


    Ich bin kein Jurist würde aber diesen § so interprtieren:


    Entweder du bist:



    1 ) mit der Mutter des Kindes verheiratet


    oder


    2 ) du hast schon mit dem Kind längere Zeit zusammengewohnt.


    Beim ersten Teil ist Präsenz gewählt und beim 2. Teil ist offenbar bewusst die Vergangenheitsform gewählt!
    Daher vermute ich, dass du für ein Kind, dass noch nicht geboren ist, keine VA abgeben darfst, weil in deinem Fall die familiäre Gemeinschaft in Zukunft nicht gewährleistet ist.
    Wenn du das genau und verbindlich haben möchstest, solltest du dich an einen deutschen RA wenden.


    Davon abgesehen, weiss ich nicht wie deine Vorstellungen sind:


    Soll die Mutter auf den Philippinen bleiben, und das Neugeborene kommt zu dir? Jenseits der Paragrafen: ich kann mir nicht vorstellen, dass da eine Behörde mitspielt.


    Und wenn die Mutter mit ihren 2 Kleinkindern nach deutschland zieht, willst du dann So-Mi in dem einen Zuhause wohnen und von Do-Samstag in dem anderen Zuhause (Du sprichts von "2 Zuhauses").... ?

  • Dass eine VA abgelehnt werden könnte, davon höre ich heute hier das erste Mal


    Die entsprechende Gesetzesänderung gilt auch erst seit Juni nachdem das BVG den vorherigen Versuch des Gesetzgebers in die Familie einzugreifen 2013 kassiert hatte.


    Wenn du wirklich willst, solltest du es probieren, am besten vorgeburtlich. Wer sagt außerdem, dass der Urkundsbeamte in Manila alle Vorgänge der Visaabteilung kennt und wenn die Mutter mit der Anerkennung kommt, um ihre Zustimmung beurkunden zu lassen, ihm beim Durchlesen einfällt, dass der Vater gerade als Stammberechtigter im Visumsantrag einer anderen Frau auftaucht. Ihr habt sehr gute Chancen, dass es klappt.

  • Dann hätten wir es ja mit der sogennanten "missbräuchlichen VA" zu tun. Die aber auch nur dann "erlaubt" ist, wenn der Vater auch später ein familiäres Verhältnis eingehen will. Ansonsten kann die DBM die VA verweigern bzw. die Behörden können später die VA wieder anfechten.

    Eine UP im Rahmen VA wäre von Amts wegen, also auch von der DBM selber zu bezahllen. Eine VA ist eben keine Personenstandsurlunde oder Visa, die eine UP auslösen kann, die dann der Antragsteller zu bezahlen hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Once ()

  • Wenn du wirklich willst, solltest du es probieren, am besten vorgeburtlich. Wer sagt außerdem, dass der Urkundsbeamte in Manila alle Vorgänge der Visaabteilung kennt und wenn die Mutter mit der Anerkennung kommt, um ihre Zustimmung beurkunden zu lassen, ihm beim Durchlesen einfällt, dass der Vater gerade als Stammberechtigter im Visumsantrag einer anderen Frau auftaucht. Ihr habt sehr gute Chancen, dass es klappt.


    Ein "feiner" Tipp... passt in die Kategorie "wie bescheiss ich am besten den Staat?"


    Ich sag dazu weiter nichts; ausser dass die DBM manchmal hier mitliest.



    Eine UP im Rahmen VA wäre von Amts wegen, also auch von der DBM selber zu bezahllen. Eine VA ist eben keine Personenstandsurlunde oder Visa, die eine UP auslösen kann, die dann der Antragsteller zu bezahlen hat.


    Im merkblatt der DBM über VA (nicht öffentlich) steht drin:


    Zitat

    Die Deutsche Botschaft weist darauf hin, dass in Zweifelsfällen eine ausführliche
    Urkundenüberprüfung vorgenommen wird. Hierdurch entstehen neben einer längeren
    Bearbeitungszeit zusätzliche Kosten.


    Die Kostenfrage ist mE ein Nebenschauplatz; die 300 € würden sich im Erfolgsfall ja zig fach rentieren -:)


    PS: Geprüft wird ja Geburtsurkunde und Cenomar ... das sind ja urkunden! die müssen ja auch vorgelegt werden bei der VA.. denn dem Pass allein traut die DBM ja schon lange nicht mehr.

  • Ein "feiner" Tipp... passt in die Kategorie "wie bescheiss ich am besten den Staat?"

    Warum? Das deutsche Kind hat ein Recht mit seiner Mutter in Deutschland aufzuwachsen, unahhängig von einer Ehe des Kindesvater mit einer anderen Frau und der morallischen Bewertung durch die DBM. Und mit dem neuen §1597a BGB kann der Nachzug des leiblichen Kindes verzögert, aber nicht verhindert werden. Bin ich der leibliche Vater und gewinne dann vor Gericht (Frage wäre nur welches? VG, FamG, Amtsgericht) habe ich dann noch meist eine kostenlosen Vaterschaftstest bekommen. Verliert die das Auswärtige Amt, zahlt es ja die Gerichtskosten einschl. Gutachter. Das nenn ich dann mal Service.


    Wobei mit §1597a BGB nun wieder die vom Bundesverfassungsgericht kassierte behördliche Vaterschaftsüberprüfung druch Behörden eingeführt wurde. Formell aber die Verweigerung der Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung eingeklagt werden muss. Mal sehen wie lange der § existiert.

  • Zugang:.. woher weisst Du das sie das Geld für Medikamente, Hospital usw. gebraucht hat? Hast Du gescannte Rechnungen bzw. Fotos vom Hospital (Filipinas machen überall mit ihrem Mobil Fotos!!) gesehen oder "blauäugig" auf "Anforderung" gezahlt... :yupi :yupi :yupi
    Geld-Forderungen mit Medikamente und Hospital für sich oder Eltern, Geschwister usw. zu begründen ist "Standard".. um an Geld zu kommen genauso wie das "hungernde Baby" beim Kollegen!.. :denken

  • Hast Du gescannte Rechnungen bzw. Fotos vom Hospital


    Ja, du hast recht, sie hat mir Bilder geschickt von der Klinik, von den Rezepten und anschließend auch ein Bild mit vielen Pillenpackungen.
    Am Ende ist man ja immer schlauer. Im Moment jedenfalls glaube ich ihr alles, weil es insgesamt stimmig klingt und sich keine Widersprüche zeigen.


    EIne Frage hat sie mir jetzt gestellt, ob es nicht besser wäre, wenn sie sich in Philhealth anmeldet. Sie hatte bei ihrer ersten Schwangerschaft sich ebenfalls dort angemeldet und dadurch sagt sie, hätte ihr die Entbindung deutlich weniger gekostet.
    Kennt jemand das System Philhealth?


    Und noch eine Frage habe ich. Rein hypothetisch, wenn ich die VA nun doch anstoße, wie fange ich an?
    Würde die DBM die VA dann evtl. einfach komentarlos ablehnen oder käme es zu einer Anhörung, so dass ich meinen Fall schildern könnte und am Ende eine Entscheidung treffen für eine der beiden familiären Situationen?

  • Meine Meinung dazu ist.. das normale beim Arzt, Zahnarzt, Hospital kann man leicht ohne Vers. bezahlen ist extrem billig... bei größeren Sachen zahlt Philhealth wohl eh nicht.. :yupi
    Ich denke die eine solche Versicherung abgeschlossen haben fühlen sich dann "sicherer"... praktisch ist es wohl "Unsinn"...


    Wer sich besser auskennt, sollte Abweichendes exakt konkretisieren.... Das obige Ist meine Meinung, aber nicht mit Fakten überprüft...
    Vielleicht gibt es doch Sinn?