Harald007 / Visum abgelehnt - Remonstration

  • Ich dachte hier geht’s ums Schengenvisumm... Ich denke du redest vom Heiratsvisum oder?


    das ist egal... bei beiden Visumstypen muss die VE bei der DBM vorgelegt werden.


    Historie:


    Es war mal so, dass bei Antragstellung vom Heiratsvisum die VE nur "optional" war. Wenn sie dort nicht vorgelegt wurde, sollte sie bei der ABH vor deren Zustimmung zum Visum vorgelegt werden. Die ABH hat dann bei der Zustimmung der DBM signalisiert, dass die VE vorgelegt wurde.
    Ich vermute, das wird heute auch noch so funktionieren; denn wegen einer fehlenden VE wird sicherlich nicht der ganze Antrag beim Abgabetermin abgeschmettert. Es ist aber offensichtlich so, dass die DBM jetzt die VE schon bei Antragsabgabe gerne dabei hätte .. und man kann sich vorstellen, dass es für sie dann einfacher ist... denn die Frage, ob die VE irgendwo vorgelegt wurde mit mails an ABH etc sind dann nicht mehr erforderlich.

  • Hallo und schöne Restweihnachten an Alle, die den Faden weitergesponnen haben,


    Harald007
    Kannst ja mal berichten, wie das gelaufen ist


    Bis jetzt ist erwartungsgemäß zumindest von Seiten unserer Schicksalsbotschaft nichts weitergelaufen. Ich hab den Quatsch, den sie geschrieben haben, nochmal auseinandergenommen und u.a. um Stellungnahme anrüchiger Unterstellungen, bezugnehmend angeblich ihrer finanziellen Abhängigkeit zu mir, gebeten. Die Antwort war eben, wie erwartet, dass mir der Klageweg offensteht. Auch, wenn die Klage Erfolg haben würde, wäre es zu spät, weil zu dem Zeitpunkt schon die VE abgelaufen ist. Das es hier um Spiel auf Zeit ging, ist nicht zu übersehen.


    ... aber bei diesen 2 Besuchen von "Lebensgefährtin" zu sprechen, ist ja schon kühn.


    Wie würdest du sie denn dann bezeichnen, wenn du obendrein jeden Tag auch noch per Textings und mehrmals die Woche über skype den Kontakt pflegst? Ich habe in sofern einen Vergleich, da ich vorher mal Eine von dort hatte, welche wirklich auf Kohle aus war und mir letztendlich auch noch eine Blitzschwangerschaft anhängen wollte. Meine jetzige Lebensgefährtin ist völlig anders. Sie geht arbeiten, ist finanziell unabhängig, stellt keine Ansprüche, lernt fleißig deutsch mit mir per skype und freut sich natürlich, wenn ich wieder hinkomme, weil es erst mal nicht anders geht. Man kann natürlich immer etwas finden, wenn man sucht...


    Was anderes wäres , wenn du mit ihr lange Zeit (Jahre) auf den Philippinen gewohnt hättest.


    Wenn das die Voraussetzung sein soll, na Prost Mahlzeit. Ich war zwar 15 Jahre lang verheiratet, würde sie aber trotz der Jahre mehr als "Kampfgenossin" bezeichnen.


    Das Pamflet selbst muss trotzdem bei Antragsangabe bei der DBM vorgelegt werden.


    So, wie es auf dem Merkblatt steht, kann man davon ausgehen, dass es sich die Botschaft je nach Bedarf vorbehält, wie sie verfährt. Um es genau zu erfahren, habe ich sie angeschrieben. Gucken wir mal, ob etwas Eindeutiges dabei herauskommt. ;)


    Ich dachte hier geht’s ums Schengenvisumm... Ich denke du redest vom Heiratsvisum oder? Hab irgendwie den Sprung vom Schengenvisum zum Heiratsvisum in dem Faden verpasst, sorry. :hi[/quote]
    Ursprünglich ging es auch darum. Wenn man nicht so viel Gestrüpp von Seiten der DBM draus gemacht hätte, hätte ich erst mal nicht danach gefragt. Meine Idee ist es nicht, dass sich jemand, der 15.000 km entfernt in der Sonne wohnt, sich gleich ehelich in DE vergewohltätigt. Ok. Wie schon weiter oben festgestellt, kann man ja auch das Eheschließungsvisum erstmal nur zum Gucken zweckentfremden, wo mir mein gesunder Menschenverstand aber sagt, dass man das auch anders machen könnte, auch wenn das Ding nur Besuchervisum heißt. Aber die DBM sieht ein Besuchervisum mit mutmaßlich unterstellter Nichtrückkehr übrigens auch als zweckentfremdet an.


    Wie es wirklich weitergeht, hängt von dem ab, was uns gestattet wird. Vorab bin ich im kommenden Jahr 1x 14 Tage und 1x 4 Wochen bei meiner Lebensgefährtin, um unser Grundbedürfnis nach Partnerschaft wenigstens auf diese Art verwirklichen.

    "Die Würde des Menschen ist unantastbar. ..." (Zitat GG) Steht da, steht da...

    Einmal editiert, zuletzt von Harald007 ()

  • Wie würdest du sie denn dann bezeichnen, wenn du obendrein jeden Tag auch noch per Textings und mehrmals die Woche über skype den Kontakt pflegst?


    Der begriff Lebenspartnerschaft ist aber bisher nicht so besetzt. Man meint damit, wenn man schon längere Zeit zusammenwohnt.
    Fernbeziehungen oder Internetbeziehungen entsprechen (zur Zeit) nicht diesem Begriff.


    Aber die DBM sieht ein Besuchervisum mit mutmaßlich unterstellter Nichtrückkehr übrigens auch als zweckentfremdet an.


    Ja, das ist leider so. Ich finde das auch nicht okay; aber das ist gängige Praxis bei den deutschen Botschaften in solchen 3. Welt-Staaten.

  • Die Antwort war eben, wie erwartet, dass mir der Klageweg offensteht. Auch, wenn die Klage Erfolg haben würde, wäre es zu spät, weil zu dem Zeitpunkt schon die VE abgelaufen ist. Das es hier um Spiel auf Zeit ging, ist nicht zu übersehen.



    .. hat die DBM dies so geschrieben? oder ist das eine Vermutung von Dir?


    Falls die Klage erfolg hat, wird das Gericht die DBM (über das AA) dazu verurteilen, ein Visum auszustellen. Möglicherweise wird dann die DBM eine neue VE verlangen.. aber das Visum darf nicht deswegen abgelehnt werden, weil die damalige VE "abgelaufen" wäre.

  • .. hat die DBM dies so geschrieben? oder ist das eine Vermutung von Dir?



    Dies ist eine Vermutung. Geschrieben hat die DBM mir das nicht.
    Was ist das AA?


    aber das Visum darf nicht deswegen abgelehnt werden, weil die damalige VE "abgelaufen" wäre.


    Du weißt genau, dass es so etwas schon gab?
    Man hat mir von einer Klage bis jetzt hier nur abgeraten.


    Ich habe für März und Juli jetzt schon 2 die Flüge dahin gebucht, weil sie immer teurer werden, je später man sich dafür entscheidet. Würde man mir die erstatten?
    Es war ja so geplant, das meine LG in dieser Zeit hier ist.

    "Die Würde des Menschen ist unantastbar. ..." (Zitat GG) Steht da, steht da...

  • Der Remonstrationsbescheid hat das Ausstellungsdatum vom 29.11.17. Die Zusendung erfolgte am 4.12.17 aufgrund meiner Anfrage bei der DBM. Für die Klage habe ich einen Monat Zeit. Welches Datum soll ich berücksichtigen, weil es wird eng?


    Gruß Harald

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  • Du weißt genau, dass es so etwas schon gab?


    ... wegen einer verfallenen VE darf nach einer Klage ein Visum nicht abgelehnt werden. das ist sicher...
    Im Übrigen ist mE diese alte VE noch in Kraft; denn sie darf nur bei Abgabe des Antrags nicht älter als 6 Monate sein..
    Aber im Zweifel könnte eine neue VE ausgestellt werden



    Zitat

    Man hat mir von einer Klage bis jetzt hier nur abgeraten.


    Die meisten machen das nicht, weil es ja recht lange dauert und der Ausgang ungewiss ist.


    Zitat


    Ich habe für März und Juli jetzt schon 2 die Flüge dahin gebucht, weil sie immer teurer werden, je später man sich dafür entscheidet. Würde man mir die erstatten?


    Witzbold.. wer die Musik bestellt, bezahlt auch.


    Der Remonstrationsbescheid hat das Ausstellungsdatum vom 29.11.17. Die Zusendung erfolgte am 4.12.17 aufgrund meiner Anfrage bei der DBM. Für die Klage habe ich einen Monat Zeit. Welches Datum soll ich berücksichtigen, weil es wird eng?


    Eine Klage macht nur mit einem Anwalt Sinn; der wird auch die Fristen richtig berechnen.
    Es sieht aber so aus, dass es bei euch eng wird.

  • Man hat mir von einer Klage bis jetzt hier nur abgeraten


    Na ja. solch eine Klage dürfte bei der momentanen Gerichtsauslastung ca. 18 Monate + x dauern und kostet einen vierstelligen Betrag, wenn man es Vernünftig machen will (ich weiß, dass eine anwaltliche Remonstration schon über 500 € gekostet hat - 2 Briefe)


    Ich habe für März und Juli jetzt schon 2 die Flüge dahin gebucht, weil sie immer teurer werden, je später man sich dafür entscheidet. Würde man mir die erstatten?


    Hahaha, du bist witzing! Überall steht..."buchen sie erst einen Flug, wenn das Visum ausgestellt ist"


    Für die Klage habe ich einen Monat Zeit. Welches Datum soll ich berücksichtigen, weil es wird eng?


    Bei Behörden und Banken ist meist der Eingang entscheidend. Wenn der Poststempel beweist, dass der Brief ungewöhnlich lange gebraucht hat, kann man nachträglich die Einhaltung der Frist anerkannt bekommen....trotzdem wird es eng! Einen entsprechenden Fachanwalt finden und dann noch eine Klageschrift einreichen...zwischen den Feiertagen :floet viel Glück!
    Ich würde entsprechend eher ein neues Visum mit besseren Voraussetzungen probieren

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Hahaha, du bist witzing! Überall steht..."buchen sie erst einen Flug, wenn das Visum ausgestellt ist"


    Nee, nee. Das habt ihr falsch verstanden. ICH fliege wieder zu meiner LG, weil ja nun ein Besuchsvisum eh nicht mehr absehbar ist.


    trotzdem wird es eng!


    Eben. Ich lasse es deshalb auch sein. An unserer Beziehung tut das keinen Abruch.


    Ich würde entsprechend eher ein neues Visum mit besseren Voraussetzungen probieren


    Das ist richtig. Sie kann sich ja von einem Filipino ein Kind machen lassen, wegen der Rückkehrwilligkeit. Dass sie kein Kind hat wurde auch moniert.


    Der begriff Lebenspartnerschaft ist aber bisher nicht so besetzt. Man meint damit, wenn man schon längere Zeit zusammenwohnt.
    Fernbeziehungen oder Internetbeziehungen entsprechen (zur Zeit) nicht diesem Begriff.


    Wenn man also verheiratet ist, der Mann aber beruflich zur See fährt, ist das dann keine Lebenspartnerschaft. Die sehen sich also zu wenig. Man lernt doch immer wieder dazu.


    Gruß Harald

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    3 Mal editiert, zuletzt von Harald007 ()

  • Wenn man also verheiratet ist, der Mann aber beruflich zur See fährt, ist das dann keine Lebenspartnerschaft. Die sehen sich also zu wenig. Man lernt doch immer wieder dazu.


    Du kannst es drehen oder wenden wie du willst; wenn du jemand 2 mal besucht hast, bezeichnet man das normalerweise als Bekannte, Freundin, Verlobte aber nicht als "Lebensgefährtin". Du kannst sie als deine Lebensgefährtin bezeichnen, aber die DBM hat dies doch offenbar nicht beeindruckt.

  • [quote='Harald007','index.php?page=Thread&postID=758003#post758003'] Du kannst sie als deine Lebensgefährtin bezeichnen, aber die DBM hat dies doch offenbar nicht beeindruckt.


    Den Begriff Lebensgefährtin hab ich da ich verwendet. Nur ihren Namen.


    Ich geb dir in gewissem Sinne Recht in Bezug der Definition der eingetragenen Lebensgemeinschaft. Bei uns ist es trotzdessen so, dass wir uns erst komplett fühlen, wenn wir mindestens täglich etwas voneinander gehört haben und wissen, wie es dem Anderen geht. Und so lange der Zustand so ist und bleibt nenne ich sie meine Lebensgefährtin. Ist halt 'ne Kopfsache. Nicht nur 'ne Eintragungssache bei uns.

    "Die Würde des Menschen ist unantastbar. ..." (Zitat GG) Steht da, steht da...

  • Also, wenn sich in den letzten 3 Jahren nichts geändert hat, muß die VE im Original vorgelegt werden bei der DBM.


    So ist der neuste Stand der Dinge nach meiner Anfrage an die DBM:


    "Die Verpflichtungserklärung kann durch die Ausländerbehörde per E-Mail an uns gesendet werden.


    Beachten Sie jedoch dass der Antragsteller bei der Ausreise im Besitzt des Originals sein sollte, falls Immigration danach verlangt."

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  • So ist der neuste Stand der Dinge nach meiner Anfrage an die DBM:


    "Die Verpflichtungserklärung kann durch die Ausländerbehörde per E-Mail an uns gesendet werden.


    Beachten Sie jedoch dass der Antragsteller bei der Ausreise im Besitzt des Originals sein sollte, falls Immigration danach verlangt."



    Danke für das Update!
    Allerdings braucht sie es letztendlich trotzdem in Papierform, mußt es ihr also wohl oder übel zuschicken.

  • So ist der neuste Stand der Dinge nach meiner Anfrage an die DBM:


    "Die Verpflichtungserklärung kann durch die Ausländerbehörde per E-Mail an uns gesendet werden.



    ... und das gilt dann auch nur für das Heiratsvisum, wo die ABH auch involviert ist. Siehe auch mein Post# 22


    Beim SchengenVisum wird es schlecht funktionieren, weil zum Zeitpunk der Abgabe der VE noch kein Antrag gestellt ist und noch keine Akte in der DBM existiert.

  • Für das Heiratsvisum wird erst der Antrag bei der DBM gestellt. Danach geht man zur Ausländerbehörde und gibt die VE ab?


    Ja, weil die VE erst am Ende gebraucht wird und nur 6 Monate gültig ist.....das Visaverfahren dauert aber i.d.R. länger als 6 Monate

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi