verzweifelte Situation

  • Ich bekomme es nicht mehr ganz zusammen, meine Erinnerung:

    Der TS ist verheiratet.

    Der TS hat auf das Sorgerecht verzichtet.


    Stimmt das soweit?


    Wie, wo, warum und wann ist es zum Sorgerechtverzicht und somit Aufenthaltsbestimmungsrecht gekommen?

    Wenn er das beantwortet, wird einiges klarer.

    Alles wird gut :D


    Wir alle haben gleich viel Zeit......24 Stunden täglich.......

  • Die Tochter hat nur einen deutschen Pass.

    Ob sie wirklich mit ihr einfach so ausreisen kann?


    Aber korrekt! Sein Anwalt müsste in so einem Fall mit dem Richter in Kontakt treten können.

    Kann der Richter eine Eilentscheidung herbeiführen, müsste zumindest die Tochter abgefangen werden können.


    Gut! Er kann seinen Anwalt diesbezüglich um dringlichen Rat fragen.

    Einfach bei einer Sprechstunde erscheinen und seine Belange vortragen.


    Theoretisch könnte sogar Wagner selbst das Jugendamt aufsuchen, um den Fall zu schildern.

    Ohne irgendwelche erfundenen Vorwürfe anzusprechen.


    Gruß

    Nik

  • Damit meinte ich, dass der RA (Fachanwalt) die rechtlich möglichen Grundlagen ja schon selbst wissen müsste.

    Das wird ja schon ein Problem sein...habe mal deinen Link gelesen


    Zitat

    Bisherige Regelungen: Bisher stand bei unverheirateten Paaren der Mutter das alleinige Sorgerecht zu. Gegen ihren Willen konnte der Vater keinen Anteil am Sorgerecht erhalten. Nur wenn sich die Eltern einig waren und dies ausdrücklich erklärten, kam ein gemeinsames Sorgerecht in Betracht.


    Hier müsste zu klären sein, ob der Vater nicht willentlich auf sein Sorgerecht verzichtet hat bei der Anerkennung der Kinder in der DBM...für mich stellt sich die Anfangsstory so dar! Er war dabei und hat unterschrieben, dass die Frau das alleinige Sorgerecht hat!!! Was soll da nun ein Anwalt machen?


    Zitat

    Es bleibt zwar beim Grundsatz, dass die unverheiratete Mutter mit der Geburt das alleinige Sorgerecht erhält. Der Vater kann aber künftig beim Familiengericht die Mitsorge beantragen. Voraussetzung für die Mitsorge bleibt, wie bei anderen Vätern und Müttern auch, dass das Wohl des Kindes durch die Einräumung des Sorgerechts nicht beeinträchtigt wird....Die Beteiligung am Sorgerecht kann dem Vater künftig nur noch dann verwehrt werden, wenn schwerwiegende Gründe dagegen sprechen


    Wenn der Vater von der Gegenseite als "Schläger" und "Kindesmisshandler" dargestellt wird, geht das alles nicht ohne "langwierige" Prüfung, deshalb wird hier kein Richter kurzfristig entscheiden

    Dazu kommt noch, dass es sich "auch" um Philippinische Kinder handelt...schwierige Situation


    Und wenn die Gefahr auf Kindesentzug/entführung besteht, ließe sich da doch eine Eilentscheidung herbeiführen. Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass man hier geruhsam den Behördengang abwarten muss, denn jedem Beteiligten sollte doch klar sein, dass hier schnell gehandelt werden muss

    Selbst wenn ein Richter eine "Eilentscheidung" machen würde....was ich nicht glaube...wäre eine Kontrolle sehr schwer, wenn man nicht von Deutschland direkt aus Schengen rausfliegt! Einen kleinen Umweg per Flixbus oder selbst per Schengenflug wäre ohne Kontrolle möglich und aus Spanien, Griechenland usw. einfach durchzuführen!

    Das Argument, dass man hier "unnötiges" Geld an einen RA verbrät, würde ich nicht gelten lassen

    Na ja, bei 1.300 € Einkommen + allen Kosten die bisher anstanden dürfte das schon gelten...zumal es hierfür erstmal kaum PKH geben wird

    Ob sie wirklich mit ihr einfach so ausreisen kann?

    Ja

    Aber korrekt! Sein Anwalt müsste in so einem Fall mit dem Richter in Kontakt treten können.

    Kann der Richter eine Eilentscheidung herbeiführen, müsste zumindest die Tochter abgefangen werden können

    Glaube ich nicht....das schafft man oft nicht bei Schwerkriminellen! Ein wenig Fantasie vorausgesetzt!



    Es bleibt spannend

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Carabao


    Ich habe ihr nicht auf ihre Nachricht geantwortet.

    Gerade eben kam endlich der erlösende Anruf : Ausreisestopp per einstweiliger Verfügung !

    Mein Anwalt meinte,das war ein unglaublicher Kampf das durchzuboxen !

    Es heißt,es werde immer zum Wohle des Kindes gehandelt ! sollen 3 deutsche Staatsangehörige dauerhaft in einem Dritten Welt Land enden ?

    Ich bin unglaublich erleichtert,auch wenn ich weiß das ich bei der Gerichtsverhandlung im Juni sehr wahrscheinlich der Verliere sein werde.

    Aber ich werde alles dafür tun,damit meine Kinder nicht in einem dritten Welt Land enden !

    Das war auch kein Bluff,wie von einigen hier vermutet wurde.

    Selbst ihr Bruder(der mit dem ich mich immer sehr gut verstanden habe) hat mir geschrieben,das sie nicht in D bleiben will,

    auch wenn ihr in PH nur 25% des Unterhalts im Vergleich zu D zustehen.

    Diese Frau konnte sich nie mit Deutschland anfreunden.Wahrscheinlich liegt das auch an ihrem jungen Alter (22).

  • Gerade eben kam endlich der erlösende Anruf : Ausreisestopp per einstweiliger Verfügung !

    Wenn ich es dir auch wünsche, so kann ich es nicht wirklich glauben! Für wen soll der Ausreisestopp gelten? Auf welcher Grundlage? Wie will man ihn durchsetzen? M. M. nach nicht machbar

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Sprichst du eigentlich aus Erfahrung oder gibst du hier nur deine persönliche Meinung kund? Im Gegensatz zu dir bin ich sehr optimistisch das hier aus eigenen Erfahrungen heraus ein vorläufiges Ausreiseverbot angeordnet wird. Ich hatte ja den Verfahrensablauf schon im vorangegangenen Tread und auch hier schon einiges dazu geschrieben.


    Ohh, war ich wohl ein wenig spät dran .... na dann alles Gute für den weiteren Verfahrensverlauf! :thumb

  • Sprichst du eigentlich aus Erfahrung oder gibst du hier nur deine persönliche Meinung kund?

    Aus der Erfahrung von 30 Jahren Strafverfolgung & Justiz mit allen Problemen....du denkst befangen, nicht neutral, wie ein Richter das tun muss! Es liegen starke Beschuldigungen gegen den TE vor, inklusive Polizeibesuch aufgrund von Anzeigen der Nachbarn im Vorfeld! Das muss man alles einblenden...ich bin der Meinung das der TE sehr einseitig berichtet :floet

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Wenn ich es dir auch wünsche, so kann ich es nicht wirklich glauben! Für wen soll der Ausreisestopp gelten? Auf welcher Grundlage? Wie will man ihn durchsetzen? M. M. nach nicht machbar

    So wie es derThreadstarter schreibt halte ich es fuer denkbar. Vielleicht hatte er einen guten Anwalt der dem Gericht eindrucksvoll geschildert hat in welchen Umstaenden die KInder dort leben wuerden. Schon die Worte Philippinen und Squatter koennten vor Gericht Wirkung gezeigt haben.

    Auch wenn man Sorgerecht fuer Kinder hat kann man mit ihnen nicht alles machen. Ein Gericht kann durchaus einschreiten wenn es der Meinung ist der Sorgeberechtigte trifft Entscheidungen die zum erheblichen Nachteil der kinder sind.

    Es heisst ja wohl auch nicht dass die Frau mit den Kindern nun in Deutschland leben muss. Die einstweilie Verfuegung bedeutet nur dass man die Beteiligten erst einmal anhoert. Wenn die Freundin das Gericht davon ueberzeugt dass es den Kindern auf den Philippinen gut gehen wird koennte die Entscheidung durchaus aufgehoben werden.



    LG Carabao

  • Aus der Erfahrung von 30 Jahren Strafverfolgung & Justiz mit allen Problemen....du denkst befangen, nicht neutral, wie ein Richter das tun muss! Es liegen starke Beschuldigungen gegen den TE vor, inklusive Polizeibesuch aufgrund von Anzeigen der Nachbarn im Vorfeld! Das muss man alles einblenden...ich bin der Meinung das der TE sehr einseitig berichtet :floet

    ich wollte dir nicht zu nahe treten, bewußt das du im Staatsdienst tätig warst, ich bin nur der Meinung, das du es ein wenig zu negativ siehst!


    Nun ja, wie sollte er auch anders berichten! Nehmen wir das mal als gegeben an wurde ja seiner Zeit von der Polizei keine Auffälligkeiten bei den KIds festgestellt. Wichtig für das Verfahren, lassen wir die Anschuldigungen mal außen als nicht wahr vor, wird in jedem Fall der Bericht/Aussage der Amtspflegschaft sein, die wie ich ja schon anführte vom Gericht aufgefordert ist mit den Parteien im Beisein der Kids Gespräche zu führen.

  • Eventuell möchte der TS die Mutter der Kinder einschüchtern und verbreitet solche Gerüchte?

    Ich denke ja das die Gegenseite hier mitliest und solch ein Beitrag kann schon Wirkung zeigen.


    Ich möchte noch mal betonen das ich neutral bin, weil nach wie vor nur eine Seite bekannt ist.

    Alles wird gut :D


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  • Es heisst ja wohl auch nicht dass die Frau mit den Kindern nun in Deutschland leben muss. Die einstweilie Verfuegung bedeutet nur dass man die Beteiligten erst einmal anhoert. Wenn die Freundin das Gericht davon ueberzeugt dass es den Kindern auf den Philippinen gut gehen wird koennte die Entscheidung durchaus aufgehoben werden.



    LG Carabao

    Die einstweilige Verfügung bedeutet, dass der Frau als auch den Kindern die Ausreise aus dem Bundesgebiet verboten wurde! ob diese zementiert (was ich nicht glaube) oder nur vorläufig bis zur Hauptverhandlung gilt wird der TE ja nun wissen. Auf dieser wird ja dann das gemeinsame Sorgerecht verhandelt und sollte dem TE das gemeinsame Sorgerecht zugestanden werden haben beide Parteien auch automatisch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht was heißt so mir nicht dir nicht kann keine der Parteien mal eben so schnell aus dem Blickfeld verschwinden sprich irgendwo mit den KIds hinziehen.

    In der Regel werden dort auch bereits dann die Umgangsrechte besprochen!


    Klar, Theorie ... sollte sie danach dann mit dem aufgehobenen Ausreiseverbot ausreisen, dann ist guter Rat teuer. Ob der Staat dann tätig wird, da es sich dann definitiv um Kindesentführung handelt ... die Erfahrung habe ich Gott sei Dank nicht.

  • So wie es derThreadstarter schreibt halte ich es fuer denkbar

    Eine Enntscheidung ohne das der Gegenpartei eine Entscheidung / Ladung / Beschluss mitgeteilt wurde?? Bisher ist ja, laut TE, der Wohnort niemandem bekannt :D

    Ich denke ja das die Gegenseite hier mitliest

    Kann sie nicht, wenn nicht registriert! Deshalb habe ich es in Small Talk verschoben...only for member

    Die einstweilige Verfügung bedeutet, dass der Frau als auch den Kindern die Ausreise aus dem Bundesgebiet verboten wurde

    Nein, eine einstweilige Verfügung kann niemals einen ausländischen Bürger der nicht straffällig geworden ist...ja laut eigener Schilderung ein "armes Opfer" ist, in diesem Staat festhalten! Sie kann jederzeit das Land verlassen. Selbst wenn es eine solche Verfügung geben sollte und die Dame mit den Kids direkt aus Deutschland ausreisen würde, könnte man maximal die Kinder festhalten und per Jugendhilfe in einem Heim unterbringen, so lange das Verfahren läuft! Halte ich allerdings für kaum durchführbar...kaum jemand wird einem "Opfer von Misshandlung", das Zeter & Mordio schreit, mit Anwalt / Sozialarbeiter, vielleicht sogar Presse zum Flughafen kommt, die Kinder wegnehmen...dafür ist man momentan aufgrund von bekannten Flüchtlingsgeschichten viel zu viel sensibilisiert!

    Aber wie schon gesagt....mit etwas Geist reist sie aus einem Nachbarland aus und damit hat es sich erledigt...im Flixbus nach Griechenland usw. kontrolliert niemand dein Pass

    so mir nicht dir nicht kann keine der Parteien mal eben so schnell aus dem Blickfeld verschwinden sprich irgendwo mit den KIds hinziehen

    Auch das ist praktisch nicht durchführbar...denn man kann keinen Ausländer zwingen hier zu leben...ein Ausreiseverbot für die Kids wird nicht gelten, bis die Kinder 18 sind. Auch haben die Kinder Rechte ihre Philippinischen verwandten zu besuchen....es bleibt dann immer ein Leben auf der Rasierklinge

    In der Regel werden dort auch bereits dann die Umgangsrechte besprochen!

    Wie schon gesagt...was macht der TE wenn die Dame mit den Kids bei ihrem Umgangsrecht in 3 Jahren abhaut mit den Kids...es lässt sich nie absichern

    Klar, Theorie ... sollte sie danach dann mit dem aufgehobenen Ausreiseverbot ausreisen, dann ist guter Rat teuer. Ob der Staat dann tätig wird, da es sich dann definitiv um Kindesentführung handelt ... die Erfahrung habe ich Gott sei Dank nicht

    Da wird der Staat garantiert nichts tätig, wenn sie die Philippinen nicht verlässt! In den Philippinen sind die Kids 100% Filipino und unterliegen dem Recht des Heimatstaates

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Gerade eben kam endlich der erlösende Anruf : Ausreisestopp per einstweiliger Verfügung !

    Okay; dann hat dein RA ja gut gearbeitet.

    Wenn ich es dir auch wünsche, so kann ich es nicht wirklich glauben!

    Nun ja; wir sind hier dazu "verdammt" den Ausführungen der User glauben zu schenken. Einen wirklich Faktencheck können wir hier nicht machen. Es ist auch richtig, dass man die andere Seite hören müsste um sich ein Gesamtbild zu machen. Aber wir sind hier jetzt nicht als Richter.... wir können nur Ratschläge an denjenigen geben, der hier Hilfe sucht. Mehr nicht.

    Im Übrigen hätte ein User ja hier nichts davon, wenn er uns die Wahrheit vorenthält. Dann gehen auch die besten Ratschläge ins Leere. Daher ist es im Prinzip im eigenen Interesse, uns hier nicht zu beschummeln.


    Was deinen Einwand angeht, dass die Grenzbeamten eine Ausreise trotzdem nicht unterbinden würden... Spezialist bin ich nicht; jedoch bei unseren letzten Aus/Einreisen (ausserhalb der EU) wurden jedes mal unsere Pässe gescannt. (früher war das nicht immer der Fall). Welche Datenbanken dahinterstehen, kann ich im Moment nicht sagen. Ich denke aber schon, dass dort schengenweit geprüft wird, sonst wäre das System ja leicht zu überlisten.

  • sonst wäre das System ja leicht zu überlisten.

    ist es doch tagtäglich....Migranten mit 10 und mehr Identitäten fliegen nicht auf, reisen ins Heimatland und kommen trotz Einreisesperre wieder! Das System ist so leicht zu überlisten! Dazu gibt es ja keinen Grund die Dame festzuhalten! Ihr in der Öffentlichkeit die Kinder abzunehmen, auf einem Flughafen könnte dazu ein Riesentheater geben!


    Aber ansnsten bin ich ja bei dir! Es bleibt spannend

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Migranten mit 10 und mehr Identitäten fliegen nicht auf, reisen ins Heimatland und kommen trotz Einreisesperre wieder! Das System ist so leicht zu überlisten!

    Ja von Migranten! Die haben es leicht sich auf den Basaren ihrer Heimatlaender immer wieder neue Identitaeten zu verschaffen ohne dass es dann bei der Einreise gemerkt wird. Biometrische Daten von Gesichtern sind ja nicht in den Grenzcomputern hinterlegt! Da ist es natuerlich leichtes Spiel immer wieder mit neuen Identitaeten einzureisen.


    Deutsche haben diese Moeglichkeit nicht. Die Kinder von Wagner haben einen einzigen Reisepass und die Nummer dieses Passes kann hinterlegt werden um eine Ausreise zu stoppen! Da gibts als Deutscher nichts zu Ueberlisten!



    LG Carabao

  • TanduayIce Die Polizei wurde definitiv nicht von unseren Nachbarn gerufen,denn die konnten ja alle bestätigen

    dass unsere Kinder einen sehr enge Bindung zu mir hatten !

    Eine Pinay aus dem Internet Forum hat die Polizei angerufen,das hat mir die Mutter meiner Kinder ja danach selber gesagt !

    Ich hatte das doch schon einmal geschrieben,wenn ich tatsächlich der böse Schläger war,warum haben dann unsere Kinder

    geweint wenn ich bei der Arbeit war und nach ihrem Papa gefragt ? oder wenn es darum ging wer die Kinder im Kiga abholt,

    wollten sie,dass der Papa derjenige ist.Die Wirkung dieser Beschuldigung ist unglaublich ! Das hält sich hartnäckig !

    Die Mutter meiner Kinder hat noch am Tag des Verschwindens Bilder gepostet ,die sie ohne jegliche Verletzungen zeigen,

    obwohl sie doch angeblich nur ein Tag vorher "massiv" geschlagen wurde ! Kein Wunder wurden diese Bilder schnell wieder gelöscht !

  • Erinnert sich jemand an die Jürgen Weber Story?


    Mutter gelingt es, gemeinsamen Sohn trotz Grenzsperre nach Indonesien zu bringen, weil Bundespolizistin sie nicht aufhält, Haftbefehl wegen Kindesentzug gegen Mutter, aber Indonesien hat HKÜ nicht unterzeichnet, Jobcenter muss Vater Indonesienreisen bezahlen damit er den Sohn zum Geburtstag besuchen kann, mit Hilfe von Fernsehshow bringt Vater nach vier Jahren Sohn wieder nach Deutschland.


    Übrigens Frauen sind die Täter bei 7 von 10 Kindesentführungen.

  • Ich bin gerade unsicher: das jüngste Kind hat doch "nur" einen deutschen Kinderreisepass. Kann es denn als Doppelstaatler damit in die Philippinen einreisen? Ich dachte bisher, das in diesem Fall sowohl der deutsche Reisepass zur Einreise in Deutschland als auch ein philippinischer Reisepass zur Einreise in die Philippinen notwendig sind.


    Gruß, Robert

    Gekommen um zu bleiben.