level4/Schengenvisum fuer Ehegattin eines Expats

  • Hallo in die Runde,


    ich weiss wohl, dass ich durch intensiveres Suchen und Forschen hier wohl irgendwie fuendig werden wuerde, konnte aber nicht wirklich ein Topic finden das auf mich zutrifft.


    Vielleicht waert ihr also so nett, mich kurz briefen, da ich von der Thematik Schengen-Visum so gut wie keine Ahnung und schon garkeine Erfahrung habe...


    Ausgangssituation:

    • Ich bin oesterreichischer Staatsbuerger, seit 10 Jahren Expat auf den Phils, habe dort meinen Hauptwohnsitz und keinerlei materieller Bindungen (z.B. Nebenwohnsitz, Immobilien, etc.) zu Oesterreich
    • Ich bin seit 5 Jahren mit meiner Frau (Filipina) verheiratet
    • Wir haben 3 Kinder, alle drei gehen auf den Phils zur Schule
    • Meine Frau betreibt ein (legal angemeldetes) Business auf den Phils, ich habe mein Business in Hong Kong
    • Sie erhaelt seit vielen Jahren schon unser monatliches Haushaltsgeld von mir auf ihr phil. Bankkonto


    Das Vorhaben:

    • Ich wuerde gerne mal mit meiner Frau und zumindest unserer juengsten Tochter (diese hat Anrecht auf .at Reisepass, das muss aber noch erledigt werden - anderes Thema..) fuer ein paar Wochen nach Europa fliegen weil sie das eben natuerlich auch gerne mal ansehen moechte. Also ein paar Staedtereisen unternehmen, Verwandte besuchen, und dann wieder zurueck.
    • Zeitlich noch keine Plaene wann das ganze stattfinden soll, moeglicherweise 2020 oder vielleicht auch erst 2021
    • Von der Dauer her nicht laenger als 2 oder 3 Wochen lang


    Meine Fragen:

    • Hinsichtlich ihrer/unserer Ausgangs- bzw. Lebenssituation; muss meine Frau sich ebenfalls auf eines dieser "knallhart schwierigen" Visa-Verfahren einstellen von denen man hier staendig liest - mit "ewig langem Bangen und Hoffen" und 1000 Urkundenpruefungen etc. pp.? Oder wuerde das ganze in diesem Fall moeglicherweise etwas rascher und einfacher ueber die Buehne gehen als z.B. wenn ich in .at leben wuerde und meine Pinay-Freundin dort kurz mal hin holen moechte?
    • Fuer ein Touri-Visum braucht man meines Wissens ja eine VE, richtig? Gilt eine von mir ausgestellte VE auch dann wenn ich nicht in .at lebe, oder muss diese von einer in Schengen wohnhaften Person ausgestellt werden?
    • In einem andern Topic habe ich gelesen dass man sich als Dritter (also ich) aus dem Visums-Antrag gegenueber der Botschaft moeglichst raushalten sollte - warum ist das so?
    • Gehe ich richtig in der Annahme dass die vielbesagte Rueckkehrwilligkeit allein schon durch die Ausgangssituation (wir leben auf den Phils und das soll auch so bleiben, Schule der Kinder, Business der Frau) fuer die Botschaft eigentlich auf der Hand liegen muesste?


    Ich stelle es mir (mangels Erfahrung) zugegebenermassen "relativ easy" vor, als seit Jahren verheirateter Expat mit meiner Frau mal Urlaub in Schengen zu machen, sprich fuer sie ein Visum zu bekommen - waere allerdings auch nicht ueberrascht wenn ich mich da arg taeusche und das alles garnicht so einfach geht wie ich es annehmen wuerde. :dontknow


    Also was sagen die Experten dazu?


    Besten Dank schon mal fuer eure Antworten!


    :hi

    Meditieren ist immernoch besser als rumsitzen und nichts tun

  • Du hast einen Rechtsanspruch drauf, bzw sie. Da ist kein Raum für Ermessen.


    EU Freizügigkeit. Die Botschaft MUSS ausstellen. Wenn die bockt, SOLVIT einschalten.


    Rechtlich betrachtet kann in diesem Fall nach Richtlinie die Botschaft nur


    * Pass

    * Heiratsurkunde fordern, sonst nix.


    Wird sie aber zu 90% weil die zu 90% nix rallen.



    Gebühren darf sie nicht erheben!

  • Du hast 2 sehr einfache Möglichkeiten


    1. Ganz normal ein Schengenvisum für die Frau beantragen und gut...zusammen mit dir (Österreicher) und der Tochter / Töchter (alle Österreicher)! Ganz normal mit Begründung Reise und Heimat zeigen...Wohnsitzangaben in den Phills dazu und gut! VE, wenn überhaupt gefordert, kann durch Hinterlegung auf einem Sperrkonto gesichert werden.

    Sollte ein "Selbstläufer" werden!


    Du hast einen Rechtsanspruch drauf, bzw sie. Da ist kein Raum für Ermessen.


    EU Freizügigkeit. Die Botschaft MUSS ausstellen. Wenn die bockt, SOLVIT einschalten.

    Hmmmm, er will als Österreicher nach Österreich...damit geht Freizügikeit schwierig! Er könnte zwar seine Frau aufgrund Freizügigkeit nach Europa mitnehmen, muss aber mit vielen Problemen bei der Einreise rechnen, viel Zeit mitbringen und dürfte damit "offiziell" nicht nach Österreich. Denn da ist er im Urlaub eben nur Österreicher...denn eine "echte" EU Freizügigkeit, mit Leben und Arbeit in einem anderen Land der EU, hat er ja nicht und damit kann die Frau diese auch nicht ableiten!


    Also wenn es auch nach Österreich gehen soll, macht ein Schengenvisum und gut...muss nicht bei der Österreichischen Botschaft sein:D

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • @TanduayIce


    Nein. Es kommt darauf an, wo er wohnt und nicht welchen Pass er hat.


    Wohnsitz war ja eben nicht Österreich.


    Wenn ich als Deutscher in Italien meinen Wohnsitz habe, kann ich für Italien die Freizügigkeit nicht in Anspruch nehmen. Merkst was?

  • Wenn ich als Deutscher in Italien meinen Wohnsitz habe, kann ich für Italien die Freizügigkeit nicht in Anspruch nehmen. Merkst was?


    Ja , wir merken, dass du deine juristischen Kenntnisse offenbar in einer VHS erworben hast;


    Zitat

    Die Freizügigkeit von Arbeitnehmern ist ein in Artikel 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankerter Grundsatz, dessen Umsetzung durch abgeleitetes EU-Recht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gewährleistet wird. EU-Bürgern steht es demnach zu,


    • in einem anderen EU-Land Arbeit zu suchen,
    • dort zu arbeiten, ohne dass eine Arbeitserlaubnis erforderlich wäre,
    • zu diesem Zweck dort zu wohnen,
    • selbst nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses dort zu bleiben,
    • hinsichtlich Zugang zu Beschäftigung, Arbeitsbedingungen und aller anderen Sozialleistungen und Steuervorteile genauso behandelt zu werden wie die Staatsangehörigen des Aufnahmelandes.

    Ösereicher wird in Österreich nie EU-Freizügigkeit bekommen..


    @TS


    SchengenVisum :


    Eine VE muss bei Familienangehörigen nicht abgegeben werden; wohl aber eine Reisekrankenversicherung (VisaKodex)

    Verwurzelung deiner Frau damit nachweisen, dass ihr einen gemeinsamen Wohnsitz auf den Philippinen habt. ( Dein Visumsstatus, Ein/Ausreisstempel, Stromrechnungen etc ) ….

    Zur Sicherheit bei der österreichischen Botschaft anfragen, welche Dokumente sie alle sehen wollen; jedoch darauf hinweisen, dass es um deine Frau (Mutter von euren gemeinsamen Kindern) geht und ihr euren Wohnsitz auf den Philippinen habt.

  • Zitat

    Ja , wir merken, dass du deine juristischen Kenntnisse offenbar in einer VHS erworben hast;

    hge, ich bitte um Sachlichkeit und nicht mich persönlich zu beleidigen zumal Deine Aussagen in der Sache total falsch sind, falscher geht es nicht.



    Bitte die Richtline lesen, dann posten. Ausdrücklich ist vermerkt dort, dass


    * KEINE Krankenversicherung nachgewiesen werden muss.


    * keine Nachweise über die Reiseroute erfolgen muss.


    Das die Botschaften das dennoch einfordern, mag sein. Es ist aber damit nicht korrekt.



    Hier werden die Botschaften regelmäßig gerügt - ich werde das Dir mit Mühe nochmals später raussuchen. Du hast hier schlicht falsche Informationen und solltest nicht dauernd stur an Deinen eigenen Wunschansichten klammern.



    SOLVIT kann Dich hierzu übrigens sehr gut informieren.



    Vorneweg aus der Richtlinie:



    "EU-Bürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, dürfen sich in der Regel auf die aus der Richtlinie folgenden Rechte nicht berufen ..."



    https://berlin.msz.gov.pl/de/c…p_ischen_union__geniessen



    Du hast die Angewohnheit roboterartig das zu verbreiten, was Deinen Vorstellungen entspricht und nicht sauber zu recherchieren.


    Unnötig.


    Dein Folgezitat hat mit der Sachfrage nichts zutun. Warum postest Du das? Wen interessiert das? Zur Sache!

  • ich bitte um Sachlichkeit und nicht mich persönlich zu beleidigen zumal Deine Aussagen in der Sache total falsch sind, falscher geht es nicht.

    Wenn du beleidigst ist das offensichtlich in Ordnung... keine Sorge , ich habe ein dickes Fell und jammere nicht gleich..


    Ich habe bis dato von dir noch kein Schriftsatz gesehen, aus dem ansatzweise hervorgeht, dass du überhaupt ein Jurastudium hinter dir gebracht hast.


    Solvit hat mit dem Fall des TS nichts zu tun. Erkundige dich beim i4a … aber wahrscheinlich hat man dich dort schon hochkantig rausgeschmissen.

  • hge



    Echt erstaunlich, wie reninent Du hier auftrittst:




    "Da sich der Anspruch auf Ausstellung eines Einreisevisums aus dem Familienverhältnis zum

    EU-Bürger ableitet, dürfen die Mitgliedstaaten nur die Vorlage eines gültigen Reisepasses


    und den Nachweis des Bestehens einer familiären Beziehung20 verlangen (gegebenenfalls

    kann auch verlangt werden, dass ein Unterhaltsverhältnis, schwerwiegende gesundheitliche

    Gründe oder die Dauerhaftigkeit der Partnerschaft nachgewiesen wird).


    Die Vorlage weiterer Dokumente wie Wohnungsnachweis, Bescheinigung über ausreichende Mittel zum


    Lebensunterhalt, Einladungsschreiben oder Rückfahrkarte/Rückflugticket dürfen nicht


    verlangt werden."




    Weil ich nett zu Dir sein will, erspare ich Dir die Recherche:



    https://eur-lex.europa.eu/lega…LL/?uri=celex:52009DC0313



    In allen Sprachen die Du magst.



    So - mir langt es mit Dir. Du bist mir zu unflexibel im Denken.


    P.S. Du schreibst falsche Dinge. Wenn das Dich beleidigt, no problem.



    Zitat

    Ösereicher wird in Österreich nie EU-Freizügigkeit bekommen..


    Dann nicht, wenn er dort seinen Wohnsitz hat und dann nicht, wenn die Botschaft genau so falsch auslegen wird wie Du es machst.


    Es geht um den Wohnsitz.


    Es gibt Unionsbürger, die haben 2,3,4 Staatsangehörigkeiten. Nach Deiner völlig QUEREN Logik, wären die MASSIV diskriminiert ggü denen, die nur eine haben. Ich habe 2 Pässe. damit wären f mich gleich 2 dicke länder ausgeschlossen, na super.


    Aber soweit denkst Du hge gar nicht.



    Ich bin raus aus diesem Forum, komplett. Wer Dich so anregt derartig im Sinne der Exekutive zu argumentieren, hat einen super Job gemacht. Sowas ist bei mir nicht drinn.

  • Die Vorlage weiterer Dokumente wie Wohnungsnachweis, Bescheinigung über ausreichende Mittel zum

    Lebensunterhalt, Einladungsschreiben oder Rückfahrkarte/Rückflugticket dürfen nicht

    verlangt werden."

    das ist klar, hat aber nichts mit der EU-Freizügigkeit zu tun.


    Ich wies ja schon drauf hin, dass die VE im Prinzip bei Familienangehörigen nicht gefordert werden kann. Da aber die AVs keine gesonderten Merkblätter für SchengenVisa für Familienangehörige haben, rate ich immer noch mal explizit dort nachzufragen, was an Dokumenten für dieses SchengenVisum vorgelegt werden muss. Leider fordern viele AVs trotzdem die RKV... mag rechtlich falsch sein, ist aber praktisch gesehen auch eher anzuraten.

  • @TS


    gehe einfach mal auf die Homepage deiner Botschaft. Dort wirst du den Antrag auf Schengen-Visum finden, er ist Menue gefuehrt (Online ausfuellen anschl. ausdrucken)

    Gleich unter dem ersten Punkt:


    1) Personal Details

    findest du einen Hinweis mit Checkbox:

    Do you wish to exercise your right of freedom of movement?

    Zitat

    - In exercising their right to freedom of movement, family members of nationals of the EU, EEA or Switzerland (spouse, child or dependent ascendant) are not obliged to provide information concerning their occupation, reference or the financing of their stay. If you belong to this category and you do not wish to provide any information, please select "Yes". You must submit documentary evidence of your family relationship -


    Diese Box klickst du an und der Antrag erfordert nun die Daten eines EU, EAA or Schweizer Buerger.


    Desweiteren wirst du auf der Homepage deiner Botschaft eine Checkliste (Tourismus) finden. Diese durchgehen und die entsprechenden Unterlagen einreichen. Ich sehe hier keine Grossen Probleme, solltest du alle in der Checkliste geforderten Unterlagen einreichen.


    Viel Glueck!

    Unterschätze nie die Macht dummer Leute, die einer Meinung sind.

    8-)

  • Do you wish to exercise your right of freedom of movement?

    Diese Box klickst du an und der Antrag erfordert nun die Daten eines EU, EAA or Schweizer Buerger.


    Desweiteren wirst du auf der Homepage deiner Botschaft eine Checkliste (Tourismus) finden. Diese durchgehen und die entsprechenden Unterlagen einreichen. Ich sehe hier keine Grossen Probleme, solltest du alle in der Checkliste geforderten Unterlagen einreichen.

    Würde gehen, wenn er als Österreicher mit Antragstellerin (also seine Frau) beispielsweise nach D reisen wollte... aber eben nicht nach Österreich...


    Das "normale" Merkblatt Tourismus etc. ist idR nicht für Familienangehörige von EU-Staatlern mit Wohnsitz Philippinen ausgelegt. Daher wird man dann meist Abgabe VE, RKV etc finden. Falls bei Österreich doch, bitte ich um Korrektur... daher am Besten noch mal konkret bei der AV nachfragen.

  • Würde gehen, wenn er als Österreicher mit Antragstellerin (also seine Frau) beispielsweise nach D reisen wollte... aber eben nicht nach Österreich...


    Das "normale" Merkblatt Tourismus etc. ist idR nicht für Familienangehörige von EU-Staatlern mit Wohnsitz Philippinen ausgelegt. Daher wird man dann meist Abgabe VE, RKV etc finden. Falls bei Österreich doch, bitte ich um Korrektur... daher am Besten noch mal konkret bei der AV nachfragen.

    Du hast Recht hge,

    ich bin davon ausgegangen das die Antraege gem. VISACODEX gleich sind, mein Post geht von einem Deutschen Schengenvisum aus. Nichtsdestotrotz gibt es im Oestereichischem Antrag unter Punkt: 34 den gleichen Hinweis:

    Zitat

    Personliche Daten des Familienangehorigen, der Unionsburger oder Staatsangehoriger des EWR oder der Schweiz ist

    .......

    Halt doch etwas VISACODEX :)


    Desweiteren:

    Zitat

    * Die mit * gekennzeichneten Felder mussen von Familienangehorigen von Unionsburgern und von Staatsangehorigen des EWR oder der Schweiz (Ehegatte, Kind oder abhangiger Verwandter in aufsteigender Linie) in Ausubung ihres Rechts auf Freizugigkeit nicht ausgefullt werden. Diese mussen allerdings ihre Verwandtschaftsbeziehung anhand von Dokumenten nachweisen und die Felder Nr. 34 und 35 ausfullen.

    Mit * gekenzeichnet ist u.a.

    *33. Die Reisekosten und die Lebenshaltungskosten....

    *32. Name und Adresse des einladenden Unternehmens/der einladenden Organisation ...

    * 31. Name und Vorname der einladenden Person(en) in dem Mitgliedstaat bzw. den Mitgliedstaaten ....

    * 20. Anschrift und Telefonnummer des Arbeitgebers ...

    * 19. Derzeitige berufliche Tatigkeit ....


    https://www.bmeia.gv.at/filead…ormular_Schengenvisum.pdf


    Im prinzip, der gleiche Inhalt wie bei der online Version der DBM.

    Unterschätze nie die Macht dummer Leute, die einer Meinung sind.

    8-)

  • Wohnsitz war ja eben nicht Österreich.


    Wenn ich als Deutscher in Italien meinen Wohnsitz habe, kann ich für Italien die Freizügigkeit nicht in Anspruch nehmen. Merkst was?

    Nein, du merkst nichts mehr....


    Er lebt als Österreicher in den Philippinen und arbeitet in HK, damit lebt er keinerlei EU Freizügigkeit! Alles andere habe ich und hge schon geschrieben!


    Ich bin raus aus diesem Forum, komplett. Wer Dich so anregt derartig im Sinne der Exekutive zu argumentieren, hat einen super Job gemacht. Sowas ist bei mir nicht drinn.

    Das wäre wünschenswert :floet



    Nun noch eine offizielle Mitteilung. Halte dich etwas zurück im Behördenforum mit deinen "wilden" Theorien! Die kannst du gerne im Small Talk verbreiten, hier nicht! Vorallem lasse das bashen von hge!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Der Fall übrigens, der in der Tat momentan EU Bürgern die Freizügigkeit bzw. deren Ehepartnern abschneidet (Wohnort im Land der Beantragung), wird momentan vor dem EUGH verandelt als "Inländerdiskriminierung" und zumindest meiner Einschätzung nach absehbar gekippt.

  • Ich finde es nicht schlecht, wenn auch ein Jurist hier mitdiskutiert, nur für mich persönlich ist vieles Theorie und hilft meines Erachtens den TS nicht wirklich weiter. Wäre es nicht am besten, wenn sich der TS einmal bei der österr. Botschaft erkundigen würde, welche Formulare er beibringen und Voraussetzungen erfüllen muss?


    Es kann zwar gut möglich sein, dass vielleicht die Botschaft mehr fordert, als rechtlich notwendig ist, nur halte ich es dann für wenig praktikabel für den TS, dass er gegen die Entscheidung der Botschaft in Österreich klagt. Dann m.E. doch lieber eine (evtl. rechtl. nicht notwendige) RKV abschließen und ggf. eine VE besorgen (z.B. von Verwandten in Österreich).


    Ob eine Klage dann in Österreich oder beim VG in Berlin (wenn es sich um einen dt. Staatsangehörigen handelt) erfolgreich ist, muss sich zeigen. Ich gehe davon aus, dass auch die Beklagte (Außenministerium, Botschaft oder wer auch immer) sich durch Rechtsanwälte vertreten lässt, die (vielleicht) Argumente haben, die für die Entscheidung der Botschaft sprechen.


    Nur meine Meinung, soll nichts gegen dich Funghi sein.


    Gruß

    roha

  • Ich bin raus aus diesem Forum, komplett.

    Diese Ansage hat ja nicht lange gehalten ...wenn der Rest deiner Theorien auch so ist :floet

    Ich finde es nicht schlecht, wenn auch ein Jurist hier mitdiskutiert

    Wer ist denn Jurist? Einer der sich hier anonym so selbst beschreibt? Wir diskutieren hier sachlich über Fakten und den Thread und ergießen uns nicht in ellenlange theoretische Abhandlungen. Das kann im Small Talk passieren

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • 1. Ganz normal ein Schengenvisum für die Frau beantragen und gut...zusammen mit dir (Österreicher) und der Tochter / Töchter (alle Österreicher)! Ganz normal mit Begründung Reise und Heimat zeigen...Wohnsitzangaben in den Phills dazu und gut! VE, wenn überhaupt gefordert, kann durch Hinterlegung auf einem Sperrkonto gesichert werden.

    Sollte ein "Selbstläufer" werden!

    Genau so funktioniert es...habe ja nahezu die selben Parameter...klappt problemlos, wenn du genügend "Kohle" nachweisen kannst! Von den Philippinen wollten sie immer eine bestimmte Summe sehen, von Australien geht es deutlich einfacher

    Ja , wir merken, dass du deine juristischen Kenntnisse offenbar in einer VHS erworben hast;

    :Rolf:Rolf:Rolf

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Vielen herzlichen Dank fuer eure bisherigen Antworten!!!


    Das mit der EU-Freizuegigkeit wusste ich garnicht, also der Begriff sagte mir natuerlich was, aber ich hatte bisher keinerlei Ahnung was das alles beinhaltet und was das eigentlich genau ist.


    Ich habe mich dazu jedenfalls erstmal auf Recherche begeben und dazu folgenden Link/FAQ des deutschen Innenministeriums finden koennen:


    https://www.bmi.bund.de/.../freizuegigkeit/freizuegigkeit-liste.html


    Fuer mich eine sehr wertvolle Quelle, da sie dem Unkundigen (in diesem Falle mir) in Prosa erklaeren konnte was diese "Freizuegigkeit" ueberhaupt ist, was die kann, was die macht, etc.pp.!


    Ich erlaube mir kurz eine handvoll Passagen fuer all jene anderen Leser hier zu zitieren, welche sich damit bisher ebenfalls nicht wirklich ausgekannt haben;

    Die Freizügigkeit bedeutet zum einen, dass jeder Unionsbürger grundsätzlich das Recht hat, sich in der Europäischen Union frei zu bewegen, in jeden anderen Mitgliedstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten. (...) Neben dieser aufenthaltsrechtlichen Komponente bedeutet Freizügigkeit im Binnenmarkt, sich in jedem Mitgliedstaat wirtschaftlich betätigen zu können, also unselbständig oder selbständig, dauerhaft oder vorübergehend tätig zu sein.

    Alles klar, das wusste ich bereits und nutze ich natuerlich auch bereits seit es die EU gibt.


    Ursprünglich war die Freizügigkeit als wirtschaftliche, marktbezogene Freizügigkeit konzipiert, d.h. es ging in erster Linie darum, den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten in jedem anderen Mitgliedstaat die Teilnahme am Wirtschaftsleben zu ermöglichen. Das Recht zum Aufenthalt war notwendige Folge davon und hatte insofern lediglich dienende Funktion. (...) Das Recht, sich in einem anderen Mitgliedstaat aufzuhalten, ist nicht mehr länger an die wirtschaftliche Teilhabe geknüpft. Einreise- und Aufenthaltsrecht bestehen auch unabhängig vom wirtschaftlichen Hintergrund.

    Sehr wichtige Aufklaerung - der wirtschaftliche Aspekt (Arbeit/Ausbildung) hatte mich bei dem Thema naemlich von Anfang an etwas irritiert!


    Grundsätzlich genießen Familienangehörige, die einen freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen, ebenfalls das Recht auf Freizügigkeit. Dieses Recht gilt ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Familienangehörigen, also auch für Angehörige, die nicht selbst Unionsbürger sind.

    Very nice!! :)


    Grundsaetzlich ist also mal alles klar.


    Wenn man jedoch das "Kleingedruckte" wie in diesem Fall den Text einer Mitteilung der EU-Kommission an das EU-Parlament liest, dann kommen doch noch ein paar Fragen auf!

    Zum Thema "die EU-Freizuegigkeit betrifft nur EU-Staaten in denen man nicht Staatsbuerger ist" habe ich im von Funghi geposteten Link naemlich folgendes gefunden:


    Dort steht unter Punkt 2.:

    2. EU-BÜRGER UND IHRE FAMILIENANGEHÖRIGEN AUS DRITTSTAATEN – EINREISE UND AUFENTHALT

    (...)

    EU-Bürger, die in dem Mitgliedstaat wohnen, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, können die gemeinschaftsrechtlichen Freizügigkeitsbestimmungen normalerweise nicht in Anspruch nehmen; ihre Familienangehörigen aus Drittstaaten unterliegen weiterhin dem einzelstaatlichen Einwanderungsrecht. Dies gilt jedoch nicht für EU-Bürger, die in ihren Heimatmitgliedstaat zurückkehren, nachdem sie eine Zeitlang in einem anderen Mitgliedstaat gewohnt haben[8], sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch für EU-Bürger, die ihr Recht auf Freizügigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ausgeübt haben, ohne sich dort länger aufzuhalten[9] ( beispielsweise durch Erbringung von Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat, ohne dort Aufenthalt genommen zu haben ).

    Den fettgedruckten Passus halte ich hier fuer sehr wichtig!
    Dieser wuerde doch bedeuten (zumindest interpretiere ich als Laie es so), dass auf mich mangels Wohnsitz in Oesterreich die EU-Freizuegigkeit zutreffen wuerde, oder?!


    Allerdings steht im naechsten Satz auch:

    Dies gilt jedoch nicht für EU-Bürger, die (...) sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch für EU-Bürger, die ihr Recht auf Freizügigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ausgeübt haben, ohne sich dort länger aufzuhalten[9] ( beispielsweise durch Erbringung von Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat, ohne dort Aufenthalt genommen zu haben ).

    Auch das koennte u.U. auf mich zutreffen, da ich immer wieder mal nachweislich fuer ein paar Wochen nach Deutschland fliege um dort fuer irgendwelche Kunden zu arbeiten (ueber meine .hk-Firma, wie eingangs erwaehnt).


    Welches hier jedoch die genannten "bestimmten Voraussetzungen" sein koennten steht dort allerdings leider nicht.?
    Hm.



    Zum Thema "Einreise und Aufenthalt von Familienangehörigen aus Drittstaaten" steht im selben Link unter Punkt 2.2.1:

    Das heisst de facto, es gilt (fuer mich) erstmal sicherzustellen/herauszufinden ob diese Richtlinie tatsaechlich auf mich zutrifft.


    Was fuer das Visum spaeter alles verlangt wird oder werden koennte sei mal dahingestellt - als tragendsten Teilsatz sehe ich hier

    "Diese Familienangehörigen haben (...) das Recht auf ein Einreisevisum [18]."!


    So.



    Also diese Moeglichkeit #1 habe ich nun mal - sehr interessant!!

    Ich resumiere kurz in einem Satz wie ich es verstanden habe:

    Ich (bzw. meine Frau) beantrage das Visum z.B. in Deutschland oder Italien und berufe mich dabei auf mein Recht der EU-Freizuegigkeit da ich weder in einem dieser Laender wohne, noch deren Staatsbuerger bin.
    Dabei gehe ich davon aus, dass diese Richtlinie bei mir innerhalb Oesterreichs moeglicherweise nicht gelten koennte, weil immernoch etwas unschluessig fuer mich (siehe oben).



    Und dann gibt es auch die Moeglichkeit #2, wie Tandu sie bereits eingangs ganz pragmatisch geschildert hatte:

    Ganz normal ein Schengenvisum für die Frau beantragen und gut...zusammen mit dir (Österreicher) und der Tochter / Töchter (alle Österreicher)! Ganz normal mit Begründung Reise und Heimat zeigen...Wohnsitzangaben in den Phills dazu und gut! VE, wenn überhaupt gefordert, kann durch Hinterlegung auf einem Sperrkonto gesichert werden.

    bzw. auch hge:

    Zur Sicherheit bei der österreichischen Botschaft anfragen, welche Dokumente sie alle sehen wollen; jedoch darauf hinweisen, dass es um deine Frau (Mutter von euren gemeinsamen Kindern) geht und ihr euren Wohnsitz auf den Philippinen habt.

    Vom "Bauchgefuehl" her wuerde ich hier eher erstmal die Variante 2 anstreben, da es hier weniger Unklarheiten zu beseitigen gibt.
    Und falls das schiefgehen sollte (wovon ich allerdings nicht ausgehe), dann koennte man ja immernoch den rechtlichen Weg ueber die EU-Freizuegigkeit gehen...


    Denn:

    Es kann zwar gut möglich sein, dass vielleicht die Botschaft mehr fordert, als rechtlich notwendig ist, nur halte ich es dann für wenig praktikabel für den TS, dass er gegen die Entscheidung der Botschaft in Österreich klagt. Dann m.E. doch lieber eine (evtl. rechtl. nicht notwendige) RKV abschließen und ggf. eine VE besorgen (z.B. von Verwandten in Österreich).

    So sehe ich das auch!
    Ich will hier ja grundsaetzlich einfach nur in Urlaub fahren und nicht irgendetwas einklagen oder remonstrieren muessen oder so! :D
    Das waere es schlichtweg nicht wert.


    Da aber die AVs keine gesonderten Merkblätter für SchengenVisa für Familienangehörige haben, rate ich immer noch mal explizit dort nachzufragen, was an Dokumenten für dieses SchengenVisum vorgelegt werden muss. Leider fordern viele AVs trotzdem die RKV... mag rechtlich falsch sein, ist aber praktisch gesehen auch eher anzuraten.

    Ja, genau das werde ich auch machen, das ist natuerlich ein wichtiger Part meiner weiteren Informationssammlung zu dem Thema/Vorhaben.
    Sollten die eine VE und eine RKV oder sonstige Dokumente und zusaetzliche Sicherheiten verlangen, dann werden sie diese auch von mir bekommen, das sollte eigentlich kein Problem darstellen.


    Würde gehen, wenn er als Österreicher mit Antragstellerin (also seine Frau) beispielsweise nach D reisen wollte... aber eben nicht nach Österreich...

    Oesterreich wird mit Sicherheit nur eines mehrerer Reiseziele in Schengen sein!

    Ob wir ueber .at oder .de oder .it oder sonstwo einreisen werden kann ich im Moment noch nicht mit Sicherheit sagen - dazu moechte ich mich erst mit der oesterreichischen Botschaft unterhalten und Aussagen auf Papier einholen.



    Nochmal vielen Dank fuer euren Input, das hat mir wirklich sehr weitergeholfen - eigentlich mehr als ich erhofft hatte!!

    :hi

    Meditieren ist immernoch besser als rumsitzen und nichts tun

  • Du solltest dich dann auch mal mit dem Begriff "passive Dienstleistungsfreiheit" vertraut machen.


    Wenn du beispielsweise als Österreicher ein Hotel in Paris buchst, dann nimmst du als Unions-bürger in Frankreich eine Dienstleistung in Anspruch. Ist also simpel ausgedrückt, eine Untervariante der EU-Freizügigkeit.

    Dazu kannst du dann selbstverständlich deine Frau mitnehmen. Sie muss dann bei der franz. Botschaft ein Visum beantragen.. was dann meist als SchengenVisum gewährt wird, weil es ja meist ein Aufenthalt unter 3 Monaten ist.