Das Kind ist so lange "nicht" deutsch bis die UP vorbei ist, wenn eine gefordert wird, denn die Vaterschaftsanerkennung gilt ja erst wenn die Unterlagen komplett registriert ist.
Beispiel: Das ledige Mädel ist nach der UP plötzlich verheiratet (nicht im Falle des TE, aber möglich), dann wäre das Kind ja nicht vom "Schwiegergersohn" sondern vom Felipe Gonzales und damit nicht deutsch! Deshalb hat dieses erstmal eine aufschiebende Wirkung. Ich würde die UP direkt anschieben...dann ist Zeit genug! Anderenfalls kann es später Probleme bei der AE und Elterngeld bringen!