Filipina mit Kind eines Deutschen Unterhaltsanrecht

  • Hallo zusammen,

    nach gefühlt ewiger Inaktivität habe ich mal eine Frage.


    Eine gute Freundin von mir hat mich die Tage gefragt ob ich nicht wüsste was sie machen kann, wenn sie einen deutschen Mann vor 10 Jahren geheiratet hat, der ohne sie nach Deutschland zurück gekehrt ist und Unterstützungszahlungen eingestellt hat.

    Sie haben zwar offiziell vor 10 Jahren geheiratet, aber die Heirat in Deutschland wohl nie offiziell übertragen oder eingetragen. Die Geburtsurkunde des Kindes ist mit ihm als Vater eingetragen.


    Kindergeld als solches hatte sie nie bekommen, aber stets von ihrem Mann Unterstützung erhalten. Jetzt wo diese Zahlungen eingestellt wurden, steht sie wohl etwas doof da. Geschieden sind sie nicht, sie/ich weiß auch gar nicht ob und wie das geht, ist für sie auch nicht weiter von Interesse. Sie will aber eben für ihr Kind wenigstens eine feste Unterstützung haben, gerade jetzt in Coronazeiten wo alles ohnehin sehr komisch ist.


    Hat jemand Informationen/Erfahrung wie sie Kinderunterhalt bekommen kann? Hat sie vielleicht sogar anrecht auf Kindergeld in irgend einer Form? An wen müsste sie sich denn da ggf wenden? Soweit wie ich es verstanden habe, ist der Vater in Deutschland wohl Jetzt Sozialhilfeempfänger, wodurch es wohl auch dazu kam das sie keine Zahlungen mehr bekommt.


    Wäre wirklich toll wenn da jemand Informationen hat damit ich ihr mal ein wenig unter die Arme greifen kann.


    Schöne Grüße

  • heirat und alles was damit zu tun hat unterliegt dem philippinischen recht , da die phils und deutschland betreffs dieses problems (unterhalt) keine vereinbarungen haben besteht auch kein durchsetzbarer rechtlicher anspruch . sie könnte generell eine klage auf unterhalt vor einem philippinischem gericht einreichen , das würde im falle der einreise des vaters dann eventuell probleme für ihn geben , vorausgesetzt die mutter hat kenntnis wann und wo er eintrifft .

    generell siehts aber düster aus :(

    Wäre ich Du, wär' ich lieber ich.

  • Hat jemand Informationen/Erfahrung wie sie Kinderunterhalt bekommen kann?

    Sie müsste mittels eines deutschen RA in Deutschland den Vater verklagen auf Unterhalt

    Hat sie vielleicht sogar anrecht auf Kindergeld in irgend einer Form?

    Nein, für deutsche Kinder im Nicht EU Ausland gibt es kein Kindergeld

    An wen müsste sie sich denn da ggf wenden?

    An ein Deutsches Gericht

    Soweit wie ich es verstanden habe, ist der Vater in Deutschland wohl Jetzt Sozialhilfeempfänger, wodurch es wohl auch dazu kam das sie keine Zahlungen mehr bekommt.

    Damit sieht es düster aus...kein Einkommen, kein Unterhalt. Da kann sie sich die teure Klage sparen


    Was Sie machen kann ist mit dem Kind nach Deutschland ziehen...aber das wird sie wohl eher nicht wollen

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Das Kind ist auch deutscher Staatsbürger, ob verheiratet oder nicht. Zuerst sollte man ein CEMAR einholen. Im gleiche Aufwisch die Geburtsurkunde des Kindes auf SEPA Papier von der gleiche Behörde.
    Da nicht bekannt ist, wie früher die Unterstützung stattgefunden hat, (Uebermittlungsart), muss versucht werden, hier glaubwürdige Beweise zu erbringen.
    Wenn der Mann verstorben ist, hat sie Anspruch auf Witwenrente und Kinderrente. Hier wäre ein Ansatzpunkt, um den Behörden in Deutschland Beine zu machen. Bekomme keine Zahlungen mehr, nehme an er ist gestorben.

    heirat und alles was damit zu tun hat unterliegt dem philippinischen recht , da die phils und deutschland betreffs dieses problems (unterhalt) keine vereinbarungen haben besteht auch kein durchsetzbarer rechtlicher anspruch . sie könnte generell eine klage auf unterhalt vor einem philippinischem gericht einreichen , das würde im falle der einreise des vaters dann eventuell probleme für ihn geben , vorausgesetzt die mutter hat kenntnis wann und wo er eintrifft .

    generell siehts aber düster aus :(

    Bitte nicht solche Statement rauslassen ohne überhaupt eine Ahnung von den juristischen Hintergründen zu haben.
    Haste mal das IPR konsultiert?
    Man sollte den Leuten nicht irgendwas suggerieren, damit sie alle Hoffnungen verlieren.

  • Wenn der Mann verstorben ist, hat sie Anspruch auf Witwenrente und Kinderrente.

    ist er aber nicht


    Soweit wie ich es verstanden habe, ist der Vater in Deutschland wohl Jetzt Sozialhilfeempfänger

    einfach am Ausgangspost arbeiten und nichts neues, unrichtiges dazu fügen! :hi

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Das Kind ist auch deutscher Staatsbürger, ob verheiratet oder nicht.

    das kind ist filipino mit deutschem vater , keine ahnung wo du das herhast , vielleicht liest du erstmal gründlich bevor du statements abgibst die unberechtigte hoffnung wecken ,

    mein sohn ist auch filipino , er kann / könnte eine deutsche staatsbürgerschaft beantragen , bis dahin bleiben die menschen generell was in der geburtsurkunde steht :hi

    Wäre ich Du, wär' ich lieber ich.

  • Das Kind ist auch deutscher Staatsbürger, ob verheiratet oder nicht.

    das kind ist filipino mit deutschem vater , keine ahnung wo du das herhast , vielleicht liest du erstmal gründlich bevor du statements abgibst die unberechtigte hoffnung wecken ,

    mein sohn ist auch filipino , er kann / könnte eine deutsche staatsbürgerschaft beantragen , bis dahin bleiben die menschen generell was in der geburtsurkunde steht :hi

    Ähhh hast du etwa noch nie von der Abstammungsprinzip gehört? :denken Hier bitte lesen und schlauer sein:;)


    https://www.quarks.de/gesellsc…t-man-eigentlich-deutsch/


    Hier gilt das sogenannte Abstammungsprinzip. Das besagt, dass ein Kind mit der Geburt automatisch die Staatsangehörigkeit der Eltern erhält. “Wenn die Mutter, der Vater oder beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wird das Kind somit automatisch deutscher Staatsbürger”, sagt Thomas Oberhäuser, Rechtsanwalt in Ulm und Experte für Staatsangehörigkeitsrecht.

    Mabuhay ang Pilipinas at Alemanya kung saan si Jesus ay Diyos at Panginoon! :yupi
    Long live Philippines and Germany where Jesus is Lord and God!

  • Ähhh hast du etwa noch nie von der Abstammungsprinzip gehört? :denken Hier bitte lesen und schlauer sein: ;)

    du bist nun schon die 2, person die leider nicht schlauer ist und falche beispiele bringt , könnt ihr denn nicht in der lage sein den eingangsthread zu lesen und zu begreifen - da steht doch genau was passiert ist !

    gehts dir nur darum irgendwas zu posten oder nimmst du zur kenntnis was passiert ist ?

    Eine gute Freundin von mir hat mich die Tage gefragt ob ich nicht wüsste was sie machen kann, wenn sie einen deutschen Mann vor 10 Jahren geheiratet hat, der ohne sie nach Deutschland zurück gekehrt ist und Unterstützungszahlungen eingestellt hat.

    Wäre ich Du, wär' ich lieber ich.

  • Das liest sich alles ganz so, als wäre es wohl ganz sicher alles nicht wirklich einfach, sondern setzt wohl einiges an Gerichtsgängen voraus, wenn es denn überhaupt geht. Puh, ich denke nicht das sie sich den Spaß leisten können wird.


    Ich habe auch noch einmal gefragt. Das Kind ist bisher nur im Besitz eines Filipino Passes, auch wenn wohl das Recht bestehen sollte für sie das sie THEORETISCH nach Deutschland reisen können sollte. Da meines Wissens nach ausreicht wenn das Kind ein deutschen Elternteil braucht und damit die meisten Hürden bereits fallen. Würde wohl kaum einfach werden, aber THEORETISCH sollte es ja machbar sein.


    Schade Schade.


    Dennoch danke ich allen die bisher geantwortet haben.

  • Das liest sich alles ganz so, als wäre es wohl ganz sicher alles nicht wirklich einfach, sondern setzt wohl einiges an Gerichtsgängen voraus, wenn es denn überhaupt geht.

    Natürlich geht das nicht so einfach...wenn allerdings beide bei der Geburt offiziell verheiratet waren, wird es gehen...dauert aber und bringt nicht viel, weil er ja Sozialhilfe bekommt, Meines Wissens nach gibt es im Nicht Eu Ausland auch keinen Unterhalt vom Jugendamt! Also dürfte hier nichts zu holen sein!



    Das Kind ist bisher nur im Besitz eines Filipino Passes, auch wenn wohl das Recht bestehen sollte für sie das sie THEORETISCH nach Deutschland reisen können sollte. Da meines Wissens nach ausreicht wenn das Kind ein deutschen Elternteil braucht und damit die meisten Hürden bereits fallen.

    Na ja, so einfach ist das auch nicht. Man müsste erst mal sehen, ob die Hochzeit anerkannt ist, bzw. eine offizielle Vaterschaftsanerkennung vorliegt. Wenn nicht muss man dieses machen...dann gibt es vermutlich eine UP. Sollte das alles passen, bekommt das Kind einen deutschen Pass. Um nach Deutschland zu kommen, braucht man dann aber auch wieder Geld für die Flüge usw.


    Also ein recht aufwendiger und teurer Weg...dazu wird vermutlich niemand von beiden Deutsch sprechen!

    :cheers Live is short, play it hard :cheers

  • heirat und alles was damit zu tun hat unterliegt dem philippinischen recht

    Sicher, dass dies so generell gilt? Nach meinem Dafürhalten, sollte z.B. ein in D. lebender Ehemann (sie sind getrennt) auch aus D. die Scheidung betreiben können und nicht auf ein phil. Annulmentverfahren angewiesen sein.

    Soweit wie ich es verstanden habe, ist der Vater in Deutschland wohl Jetzt Sozialhilfeempfänger, wodurch es wohl auch dazu kam das sie keine Zahlungen mehr bekommt.

    Es stellt sich die Frage, wie soll der Vater seine Unterhaltsverpflichtungen nachkommen, wenn er selbst nicht genügend Geld hat? Ich konnte jetzt aus dem Text nicht erkennen, dass er böswillig keinen Unterhalt mehr bezahlt, wenn geschrieben steht:

    aber stets von ihrem Mann Unterstützung erhalten

    Wenn das Kind in D. leben würde, dann würde sicherlich das Kind einen Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt bekommen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass dies ein Kind bekommt, welches im nichteuropäischen Ausland lebt. Am besten hier mal einlesen https://familienportal.de/fami…ungen/unterhaltsvorschuss. Auch Kindergeld bekommt ein Deutscher nicht, der in den Philippinen lebt.


    Insofern sehe ich keine realistische Chance, dass die getrennt lebende Ehefrau Unterhalt für das Kind bekommt, solange sie in den Philippinen lebt. Erst wenn sie mit ihrem Kind nach D. kommen würde (was wohl theoretisch möglich ist, wenn das Kind einen dt. Pass hätte, aber alles sehr aufwendig und kostenintensiv - z.B. Flug nach D. ist) dürfte die Situation anders aussehen, selbst wenn die Ehe in D. nicht anerkannt ist/wird.


    Caylean: vielleicht kannst du als "Vermittlungsperson" mit dem KIndsvater Kontakt aufnehmen, um zu eruieren, ob und welche Möglichkeiten er sieht, dazu beizutragen, dass sein Kind eine gute Bildung als Grundlage für eine gute Zukunft (auch in den Philippinen) erhält. Dann kann man auch die Kooperationsbereitschaft des Vaters besser beurteilen.


    P.S. alle rechtliche Einschätzungen sind ohne Gewähr. Es empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes!

  • Man müsste erst mal sehen, ob die Hochzeit anerkannt ist, bzw. eine offizielle Vaterschaftsanerkennung vorliegt.


    Sie haben zwar offiziell vor 10 Jahren geheiratet, aber die Heirat in Deutschland wohl nie offiziell übertragen oder eingetragen. Die Geburtsurkunde des Kindes ist mit ihm als Vater eingetragen.

    Eine Anerkennung durch deutsches Standesamt ist bei einer Hochzeit auf den Philippinen nicht nötig.

    Die philipp. Heiratsurkunde ist auch in D gültig. Mag sein, dass für eine Rechtsgültigkeit in D noch eine UP gefordert wird.

    Die Geburtsurkunde des Kindes ist mit ihm als Vater eingetragen.

    .. dann steht einer Beantragung des deutschen Passes nichts entgegen! Wie gesagt, für die Urkunden könnte eine UP fällig werden.


    Mit dem deutschen Pass wäre eine Einreise von Mutter und Kind nach D möglich um dann hier die entsprechenden Schritte für Unterhaltsklage einzureichen.


    Wenn - wie angedeutet - der Vater aber jetzt bei H4 liegt, wird da wohl kaum was zu machen sein.

    Fürs Kind sollte aber ein entsprechender Unterhalt fällig werden, zumindest wenn es in D ist.. dann würde ja auch das Sozialamt zahlen müssen, wenn sonst kein "Zahler" vorhanden ist.

  • Mit dem deutschen Pass wäre eine Einreise von Mutter und Kind nach D möglich um dann hier die entsprechenden Schritte für Unterhaltsklage einzureichen.


    Wenn - wie angedeutet - der Vater aber jetzt bei H4 liegt, wird da wohl kaum was zu machen sein.

    Fürs Kind sollte aber ein entsprechender Unterhalt fällig werden, zumindest wenn es in D ist.. dann würde ja auch das Sozialamt zahlen müssen, wenn sonst kein "Zahler" vorhanden ist.

    So ist es....eine Klage würde einiges an Geld verschlingen und am Ende gibt es trotzdem nichts, wenn der Mann auf H4 lebt! Einreise wäre theoretisch möglich, aber ohne Sprachkenntnisse sehr schwer und natürlich kostenintensiv...dazu müsste die Mutter Deutschland wieder verlassen wenn das Kind 18 wird!


    Also viel Sinn macht das alles nicht

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Das Kind ist bisher nur im Besitz eines Filipino Passes, auch wenn wohl das Recht bestehen sollte für sie das sie THEORETISCH nach Deutschland reisen können sollte. Da meines Wissens nach ausreicht wenn das Kind ein deutschen Elternteil braucht und damit die meisten Hürden bereits fallen. Würde wohl kaum einfach werden, aber THEORETISCH sollte es ja machbar sein.

    so wie du das beschreibst scheint oder besser ist es nicht möglich daß die mutter mit dem kind alleine nach d. einreist . es wäre nötig für das kind einen deutschen pass zu besorgen , also in manila , dort muß aber dann meines wissens auch der vater anwesend sein , bin mir da 90 % sicher .

    also die einfachste voraussetzung : vater kommt her und beantragt mit der mutter den pass fürs kind :floet

    dann eben die einreise nach d. bewerkstelligen , mit allen hürden , also ich seh da keinen lockeren weg

    einen einklagbaren philippinischen rechtsanspruch auf kindesunterhalt vom deutschen vater in d. lebend an filipina in philippinen mit kind lebend gibt es nicht und moral ist ein anderes thema .

    für mich klingt das so als daß der vater nicht willens ist unterhalt zu zahlen , vermutlich hat er sich über die rechtslage bereits in d. informiert . und daß eine filipina erstmalig mit einem kind (auch wenn deutscher pass vorhanden) alleine nach d. einreisen kann bezweifel ich

    Mit dem deutschen Pass wäre eine Einreise von Mutter und Kind nach D möglich um dann hier die entsprechenden Schritte für Unterhaltsklage einzureichen.

    ist für diese einreise nicht eine willenserklärung des vaters notwendig ?

    Wäre ich Du, wär' ich lieber ich.

  • 1. Der Bubi ist dem Grunde nach Deutscher. Zu Visa-freien Einreise benötigt der Bubi den Deutschen Reisepass. Erhältlich nach Vorlage der erforderlichen Dokumente in Manila. Wer zahlt das?

    2. Dann stellt die Kindsmutter den Visa Antrag ihren minderjährigen Bubi nach Deutschland zu begleiten. Um die formalen Vorraussetzungen zu erfüllen benötigt sie die erforderlichen Dokumente. Wer zahlt das?

    3. Die Kleinfamilie fliegt nach Buntland. Wer zahlt das?

    4. Die Kleinfamilie erhält in der Bunten Republik ALG 2. Abzüglich Unterhaltsvorschuss, abzüglich Kindergeld.

    5. Der Kindsvater wird von Jugendamt des Wohnort des Bubi aufgefordert Unterhalt zu leisten.

    Eigentlich ein simpler Verwaltungsvorgang. Wenn genügend Supporter zusammen kommen können wir das durchziehen. Ich wäre dabei.

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.

  • Man müsste erst mal sehen, ob die Hochzeit anerkannt ist, bzw. eine offizielle Vaterschaftsanerkennung vorliegt. Wenn nicht muss man dieses machen...dann gibt es vermutlich eine UP. Sollte das alles passen, bekommt das Kind einen deutschen Pass. Um nach Deutschland zu kommen, braucht man dann aber auch wieder Geld für die Flüge usw.

    Das fiel mir auch auf, als ich den Eingangspost las. ME ist doch die erste Frage, ob die Ehe tatsächlich wirksam geschlossen wurde, d.h. auf den PH auch registriert ist. Das gleiche gilt für die Vaterschaftsanerkennung. War der Vater denn auf den PH und hat entsprechend unterschrieben?
    Leider werden häufig beim Sachverhalt solche wichtigen Punkte nicht ausreichend hinterfragt.

  • Wer zahlt das?

    Dies ist in der Tat eine entscheidente Frage. An einem Spendenaufruf im Forum würde ich mich allerdings nicht beteiligen. Die Beteiligten hatten seit der Geburt des Kindes Zeit (und der Kindsvater wohl auch Geld, er zahlte ja in der Vergangenheit angeblich Unterhalt) für ordnungegemäß Papiere zu sorgen. Wie der Kontakt zwischen den Eheleuten war, wissen wir nicht.

    ME ist doch die erste Frage, ob die Ehe tatsächlich wirksam geschlossen wurde

    Ist es notwendig, dass es eine Ehe gibt/gab? Ich vermute, auch ein uneheliches Kind eines Deutschen (mit einer Filipina) hat die gleichen Rechte und darf als Deutscher nach D. in Begleitung seiner Mutter kommen.

  • Wäre wirklich toll wenn da jemand Informationen hat damit ich ihr mal ein wenig unter die Arme greifen kann.

    ist es möglich daß du der daddy bist und uns etwas verkackeierst ?

    du bist immerhin schon so lange member im forum wie vermutlich dein kind alt ist . . .

    und wenn du aus lauter nächstenliebe am wohl des kindes interessiert wärst müßte deine erklärung schon alle wichtigen punkte beinhalten , aber dein text liest sich als wenn du da ganz moderat drumrum schreibst :denken

    Wäre ich Du, wär' ich lieber ich.

  • ME ist doch die erste Frage, ob die Ehe tatsächlich wirksam geschlossen wurde, d.h. auf den PH auch registriert ist. Das gleiche gilt für die Vaterschaftsanerkennung.

    nun, der TS sagte doch, dass vor 10 Jahren geheiratet wurde und dann geh ich zunächst davon aus, dass dies seine Richtigkeit hat. Dazu gibt er noch an, dass in der Geburtsurkunde des Kindes der Vater vermerkt ist.


    Sollte das Kind unehelich zur Welt gekommen sein (also vor Eheschließung), muss ja eine VA stattgefunden haben. Denn ansonsten stände der Vater ja nicht in der GU. Eine gesonderte VA nach deutschem Recht ist nicht gefordert!


    Leider werden häufig beim Sachverhalt solche wichtigen Punkte nicht ausreichend hinterfragt.

    Ja, das ist richtig!


    Daher Aufforderung an der TS, zu klären, ob Hochzeit legal war. Wenn sie legal war, dann ist sie idR auch beim LCR und PSA registriert. Eine Registrierung in D ist nicht erforderlich.

    Selbst wenn die Eheschließung nicht legal war oder das Kind unehelich geboren worden wäre, der Eintrag des Vaters in der GU reicht, um für das Kind den deutschen Pass zu beantragen.