ETF Besteuerung

  • Ob Du Dich als Dauerurlauber FÜHLST oder nicht ist uninteressant. Es gilt immer die 183-Tage Regel. D.h. Dort, wo Du Dich mindestens 183 Tage im Jahr aufhälst ist STEUERLICH gesehen Dein Wohnort. Es gilt das Steuerrecht dieses Landes, also: Steuernummer kurzfristig besorgen.

    Bist du dir da sicher und hast du einge Quelle? Also ich bin jetzt über 10 Monate (unplanmässig) in den Philippinen, aber ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass ich mir hier eine Steuernummer besorgen muss und für meine Einkünfte aus KAP, die ich in D. generiere, das phil. Steuerrecht massgeblich sein soll.


    Zum TS:


    hier mal 2 Links zum durchlesen:


    https://www.gevestor.de/detail…eltungssteuer-664960.html

    https://www.deutscheskonto.org…ertipps/steuerauslaender/


    Also, wenn du tatsächlich in D. abgemeldet bist, wirst du wohl in D. als Steuerausländer keine Steuern zahlen müssen.


    Aber ich an deiner Stelle würde die Berechnung überarbeiten und auch einen Kapitalverzehr mit einkalkulieren. Deine Annahme von 3 % sind unsicher und 1.250 Euro /Monat sind unter Berücksichtung einer KV nicht übermässig viel. Wenn noch Freundin, später Frau und Kinder hinzukommen, wird es eng. Und als dann 38-jähriger ist es noch lange bis zur Rente, die dann aber auch nur niedrig ausfallen dürfte,

  • Bist du dir da sicher und hast du einge Quelle? Also ich bin jetzt über 10 Monate (unplanmässig) in den Philippinen, aber ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass ich mir hier eine Steuernummer besorgen muss und für meine Einkünfte aus KAP, die ich in D. generiere, das phil. Steuerrecht massgeblich sein soll.

    Ja, da bin ich mir sehr sicher! Als, von D aus gesehen, Steuerausländer (seit vielen Jahrzehnten) ist das so. Unabhängig davon, ob Du auf dem Phills eine Steuernummer bekommst oder beantragst
    Bei den meisten Dividenden wird die Quellensteuer (von den Banken???) ja gleich ans zuständige FA abgeführt, das heisst aber nicht, daß der Rest automatisch in dem Land Deiner Wahl steuerfrei ist. Z.B. in Malta, wo ich lebe, ist das z.B. NICHT so. Leider :Kotz

    Ob Du Dir nun vorstellen kannst, eine Steuernummer auf den PH's besorgen zu müssen, ist unerheblich. Es gilt auf diesem Planeten überall die 183-Tage Regel. Kann natürlich sein, daß aufgrund dieses komischen Virusses, das hier und dort mal nicht soooo eng gesehen wird :dontknow


    Ich bin aber kein Steuerberater, und nur ein Solcher kann eine halbwegs sichere Auskunft erteilen.- Die Meine beruht auf jahrzehntelanger Erfahrung


    Deine Aussage:
    "Also, wenn du tatsächlich in D. abgemeldet bist, wirst du wohl in D. als Steuerausländer keine Steuern zahlen müssen."


    Halte ich für fragwürdig bis falsch. Aber jeder denkt so, wie er möchte. Quellensteuer wird aber trotzdem fällig :denken

  • 1. Die PH besteuern keine ausl. Einkünfte von Ausländern - wurde hier schon mehrfach gepostet und ich habe auch die entsprechende Gesetzesstelle mehrfach verlinkt. Insofern leben Ausländer, die ausschl. ausl. Einkünfte beziehen, von Seiten der PH steuerfrei.


    2. Quellensteuer wird -wie ich schrieb- vom Schuldner, also bei Dividenden von der Kapitalgesellschaft, bei Zinsen vom Schuldner (ggfs. Bank) abgeführt. Da in D. keine Quellensteuer (wohl aber die Abgeltungssteuer) auf Zinsen anfällt, wären diese bei Personen mit Wohnsitz auf den PH steuerfrei.


    3. Die 183-Tage-Regelung findet sich in den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und betrifft Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Bei allen anderen Einkunftsarten ist diese Regelung nicht maßgebend, sondern es kommt darauf an, ob man einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Land hat. Bei mehreren Wohnsitzen zählt der Mittelpunkt der Lebensinteressen - alles in den DBAs geregelt.


    4. Beschränkt Steuerpflichtige (nicht Steuerausländer) zahlen in D. nur Steuern auf die dort erzielten Einkünfte, sofern diese in § 49 EStG aufgeführt sind. Bzgl. der hier diskutierten Einnahmen aus Kapitalvermögen paßt die Aussage von roha schon, zumindest soweit sie Zinsen betrifft. Bei Dividenden fällt eine Quellen/Kapitalertragsteuer von 25% an, bei der - aufgrund des DBA PH - 10% auf Antrag erstattet werden.

  • WOW!!! kaunlaran, Respekt, und das meine ich auch so!
    Ich bin ja nur dumm gehaltener Steuerdackel und kann nur von meiner jahrelanger Erfahrung als solcher berichten. ;)

    Aber ich bin froh, daß ich mit meiner Quellensteuer, nein, nicht DER, sondern der Abgeltungssteuer (wer soll sich bvei all den Namen noch auskennen) nicht so völlig daneben lag. Ja, Sind 25% zzgl Soli :(

    Die 10% vom deutschen Geldsäckl zurück zu bekommen ist ein häßliches Stück Arbeit. Muss ich mir nicht jedes Jahr erneut antun. Dafür ist meine zu erwartende Restlebenszeit einfach zu kurz

  • Die 10% vom deutschen Geldsäckl zurück zu bekommen ist ein häßliches Stück Arbeit. Muss ich mir nicht jedes Jahr erneut antun. Dafür ist meine zu erwartende Restlebenszeit einfach zu kurz

    Also hast du da diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht , dann erzähl doch mal , wenn du magst .

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  • Nun, da gibt es nicht viel zu berichten:
    Mein deutscher Steuerberater hat diesen Wisch (kostenpflichtig) ausgefüllt. Natürlich den Deutschen. Damit konnte hier auf Malta, wen wundert es, Niemand etwas anfangen. Also habe ich um das englische gebeten. Das hat dann erneut, mit Postlaufzeiten nen Monat gedauert. Dieses Formular ging dann an den hiesigen Steuermenschen, der es (angeblich) eingereicht hat. Seither, 3 Jahre, ist es verschwunden und niemand weiss etwas.


    Dieser Spass hat mich natürlich Geld beim deutschen und dem Maltesischen Steuermenschen gekostet, heraus gekommen ist nix. Also: Außer Spesen, nix gewesen.

    Ja, ich könnte, ich sollte, ich müsste. Alles tolle Ideen. Aber ich bin die hier übliche und tägliche Wurschtigkeit sowas von Leid. Meine Zeit und meine Nerven sind mir zu schade

  • Wenn die Aktien bei einem deutschen broker liegen, dürfte es eigentlich keine große Arbeit machen.

    Deutsche Broker stellen entsprechende Steuerbescheinigungen aus, bei ausl. Brokern kann das zu Schwierigkeiten führen.

    Den entsprechenden Vordruck kann man hier ausfüllen und ausdrucken:

    Danke ,für dein Expertenwissen ,ich denke bei der DKB sollte das eventuell klappen . Hast du zufällig ne Ahnung ,wie oder ob beim Steuerausländer Status ,Dividenden von Deutschen Aktien besteuert werden , die nach $27 des KSTG aus dem Steuerlichen Einlagekonto ausgezahlt werden ?

    Also: Außer Spesen, nix gewesen.

    Sorry to hear that , krasse Erfahrung und dann noch Geld für nen Steuerberater verschwendet .


    Träumer 8-)

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  • Danke ,für dein Expertenwissen ,ich denke bei der DKB sollte das eventuell klappen . Hast du zufällig ne Ahnung ,wie oder ob beim Steuerausländer Status ,Dividenden von Deutschen Aktien besteuert werden , die nach $27 des KSTG aus dem Steuerlichen Einlagekonto ausgezahlt werden ?

    DKB dürfte kein Problem - evtl. vorher noch einmal nachfragen oder nach Steuerbescheinigung suchen.
    Bei Ausschüttungen nach § 27 KStG (z.B. Telekom) handelt es sich ja um Kapitalrückzahlungen. Da keine Kapitalertragsteuer einbehalten wird, dürfte die Auszahlung brutto = netto erfolgen.
    Die spätere Versteuerung bei Veräußerung (aufgrund der Minderung der Anschaffungskosten) entfällt, weil diese Art von Einkünften für beschränkt Steuerpflichtige nicht steuerpflichtig sind.

  • evtl. vorher noch einmal nachfragen oder nach Steuerbescheinigung suchen.

    Ja danke für deine Infos , werde ich machen , hört sich ja soweit ganz gut an .


    Bei der DKB haben die da ein Formular dafür ,das habe ich mir schon mal angeguckt . Zusätzlich zu der Abmeldebescheinigung wird eine


    Zitat

    Wohnsitzbescheinigung der ausländischen Finanzbehörde

    verlangt , was soll das genau sein ? vom Philippinischen BIR eine Bescheinigung, das ich hier wohne ?


    Gruß Träumer =)

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  • Hallo ich habe mal eine Frage:


    wenn ich Miete aus Deutschland erhalte und eine ARC oder ARCI für die Philippinen habe, muss ich dann die Mieteinnahmen aus Deutschland auf den Philippinen versteuern? Ich bin aus Deutschland abgemeldet und mich würde das mal interessieren, wie das ist wenn es jemand weiß.


    Vielen Dank im voraus und Grüße

  • Hallo gemini1006,

    ich bin kein Fachman - aber vielleicht schaust Du mal in dasn Deutsch-Phil. Doppelbesteuerungs-Abkommen, das seit 2015 besteht. Danach werden z.B alle Betriebsrenten nicht (mehr) in Deutschland versteuert sondern (muessten eigentlich) auf den Philippinen versteuert!

    MfG.

    Wol23

  • Hallo WOL23,


    danke für die Nachricht. Ich habe mich auch mal mittlerweile versucht, schlau zu machen, aber vieles bleibt noch unverständlich bei dem Beamtendeutsch.

    Unter anderem habe ich diese Links gefunden:

    https://www.bundesfinanzminist…_blob=publicationFile&v=3


    https://www.frag-einen-anwalt.…nd-arbeitet--f310118.html

    das bezieht sich zwar auf Spanien, müsste aber auch für andere Länder gelten, also dass man beschränkt steuerpflichtig ist.


    Fragt sich halt auch, wie die Philippinen das feststellen wollen, ob ich Miete erhalte, wenn diese auf ein deutsches Konto fließt, sprich, dass es vielleicht reicht, dann nur in Deutschland Steuern zu zahlen.


    Viele Grüße

  • Hallo ich habe mal eine Frage:


    wenn ich Miete aus Deutschland erhalte und eine ARC oder ARCI für die Philippinen habe, muss ich dann die Mieteinnahmen aus Deutschland auf den Philippinen versteuern? Ich bin aus Deutschland abgemeldet und mich würde das mal interessieren, wie das ist wenn es jemand weiß.


    Vielen Dank im voraus und Grüße

    Nein - der Belegenheitsstaat ist für die Besteuerung zuständig. Die Einnahmen werden in D. versteuert.
    Auf den PH sind sie steuerfrei - einmal, weil das Besteuerungsrecht lt. DBA D. zusteht. Zum anderen, weil die PH bei Ausländern nur inländische (= phil.) Einkünfte besteuern.

  • Danke für die informative Nachricht! Das ist gut zu wissen für die nahe Zukunft.

    Dann werden die Mieteinnahmen nur in Deutschland versteuert und man ist beschränkt steuerpflichtig, da man ja dann den Hauptwohnsitz im Ausland hat.


    Viele Grüße

  • Hallo mal wieder mit einem kleinen Update ( good news ) zu diesem Thema

    DKB dürfte kein Problem - evtl. vorher noch einmal nachfragen oder nach Steuerbescheinigung suchen.

    Ich werde jetzt bei der DKB als Steuerausländer geführt .Hatte das notwendige Formular von der DKB ausgefüllt , dann im Internetcafe ausdrucken lassen , unterschrieben und wieder eingescannt , dann zusammen mit der Abmeldebescheinigung per Mail Anhang zurückgeschickt . Daraufhin teilte man mir mit , ich müsste im Online Banking erstmal meine Adresse ändern , bevor es bearbeitet werden kann . Das habe ich dann auch gemacht . Einen Philipinischen Wohnsitz Nachweis habe ich nicht gebraucht , ich hatte aber angeboten , falls nötig ein Schreiben von der Barangay zu besorgen . Super :thumb


    Träumer 8-)

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