....
Dazu gibt es ja die Möglichkeit nach 3 Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen (und die philippinische abzulegen); dann können die philipp. Behörden ohnehin nicht mehr auf Bigamie verklagen. ....
Warum denn das? Der Straftatbestand der Bigamie hat doch nichts mit der Staatsangehoerigkeit zu tun. Die ehemalige Philippinerin kehrt als Deutsche auf die Philippinen zurueck, nachdem sie ein zweites Mal in Deutschland geheiratet hat. Das erstinstanzliche Annulmentverfahren wurde schon lange rechtskraeftig zurueckgewiesen, eine Berufung wurde ja nie gesucht. Sie ist auf den Philippinen eine Bigamistin. Oder etwa nicht? Wie soll das gehen?
Eigentlich sollte sie schon an der Erstausreise mit deutschem Heiratsvisum am Flughafen gehindert werden! Sie ist ordentlich verheiratet und will jetzt das Land mit einem Heiratsvisum verlassen. Das ist versuchte Bigamie! Genauso schlimm wie das Land mit Touristenvisum zu verlassen, um in der Fremde zu arbeiten.