Kirchliche Heirat in PH nach deutschem Standesamt - Mann nicht in Kirche

  • Das ist eh ein anderer Ansatz wie bei manchen Ehen mit Ausländern, die rein zum Zwecke der Ehe nach DE geholt werden (ohne jetzt hier in eine Art Vorverurteilung zu kommen...). Sie ist auch offen für die Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft sobald es dann soweit ist

    Warum anderer Ansatz? Viele verheiratete Frauen nehmen schnell die deutsche Staatsbürgerschaft an

    .. da muss niemand mitspielen. Ihr geht eine Mischehe eine (da verschiedene Konfessionen); da weiß jeder priester, was er zu tun hat.

    Ist vollkommen normal

    Nicht ganz, da der Phill. Pfarrer eben auch eine allein rechtlich gültige Ehe schließen kann...hier muss er mitspielen nur ein "Fake" zu machen. Denn rechtlich Gültig sind die beiden ja schon verheiratet!

    Das muss kein Priester "mitspielen"; das ist eine ganz normale Sache .. sprich kirchliche Hochzeit

    Nein, hier muss ich widersprechen. In den Philippinen hat der Pfarrer dasselbe Recht wie der Standesbeamte in Bezug auf Hochzeit. Ohne Cenomar und Marriage License muss er deshalb mitspielen


    Bei mir ging das damals nicht, weil wir schon verheiratet waren

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Nein, hier muss ich widersprechen. In den Philippinen hat der Pfarrer dasselbe Recht wie der Standesbeamte in Bezug auf Hochzeit. Ohne Cenomar und Marriage License muss er deshalb mitspielen


    Bei mir ging das damals nicht, weil wir schon verheiratet waren

    Ich wehr mich gegen das Wort "mitspielen", das suggeriert etwas "ungesetzliches". Ist es nicht... es ist eine rein kirchliche normale Hochzeit..

    Jeder Pfarrer kann eine rein kirchliche Hochzeit durchführen.. selbst wenn er keine staatliche Lizens zur Trauung hätte!

    Er darf und wird bei rein kirchlicher Hochzeit auch keine staatliche HU ausfüllen. (also nichts, das zum LCR und PSA geht). Nach der Hochzeit sorgt er lediglich dafür sorgen, dass die kirchlichen Register upgedatet werden.. sprich der Taufeintrag in den jeweiligen Gemeinden wo die Taufe stattgefunden hat, wird upgedated mit den Daten der Eheschließung. Übrigens: eine Quelle für Genealogen, denn die staatlichen Geburtsregister wurde ja erst seit Napoleon geführt.


    Dass du damals nicht von einem Priester getraut werden konntest lag daran, dass aus kirchlicher Sicht ein Ehehindernis (Vorehe) vorlag.

    Da ist die kath. Kirche natürlich "strenger" als der Staat.. denn du hast (oder hättest) ja offenbar problemlos eine marriage license bekommen.

  • Ich wehr mich gegen das Wort "mitspielen", das suggeriert etwas "ungesetzliches". Ist es nicht... es ist eine rein kirchliche normale Hochzeit

    "Jein", da der Pfarrer, ja analog zum deutschen Standesamt, eine Trauung durchführen muss...aber die beiden Partner ja schon verheiratet sind!

    Dass du damals nicht von einem Priester getraut werden konntest lag daran, dass aus kirchlicher Sicht ein Ehehindernis (Vorehe) vorlag

    Nein, wir haben ja damals "schnell" in Australien geheiratet und dann wollte Schwiegervater eine "Phill. Hochzeit" mit allem drum und dran! Also bei dem "Familienbekannten" Pfarrer einer großen Kirche im Ort der Schwiegereltern alles vorbereitet und dann lehnte er er es, weil wir ja schon beide verheiratet waren. Erst eine sehr hohe Spende an den Bischof und eine Drohung an den Pfarrer brachte ihn damals zum einlenken, damit die Familie ihre Hochzeit bekam!

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Nein, wir haben ja damals "schnell" in Australien geheiratet und dann wollte Schwiegervater eine "Phill. Hochzeit" mit allem drum und dran! Also bei dem "Familienbekannten" Pfarrer einer großen Kirche im Ort der Schwiegereltern alles vorbereitet und dann lehnte er er es, weil wir ja schon beide verheiratet waren. Erst eine sehr hohe Spende an den Bischof und eine Drohung an den Pfarrer brachte ihn damals zum einlenken, damit die Familie ihre Hochzeit bekam!

    Sorry.. wenn eure Vorehen nur darin bestand, dass ihr beide zivil in Australien verheiratet ward, ist diese Haltung des philippinischen Pfarrers nicht nachvollziehbar.. und ich würde das auch als "Arbeitsverweigerung" betrachten. Vielleicht war er nur auf die Spende aus. Soll vorkommen. Leider. In D ist es ja normal, dass es vorher eine Zivil-Ehe gibt und danach erst die kirchliche Hochzeit. Auch die staatliche Legitimierung eines philippinischen Priesters auch Trauungen im Namen des Staates durchzuführen, verbietet es ihm nicht, rein kirchlich zu verheiraten. Da würde sich die kath. Kirche ja ziemlich gegen wehren.

    Ich habe selber bei der kirchlichen Trauung eines guten Bekannten beigewohnt, der zuerst hier in D standesamtlich geheiratet hatte.

  • Warum spielst du nicht mit offenen Karten? Klare Ansage ist immer am besten. Sage das du nicht gläubig bist und deshalb nicht in der Kirche heiratest und das ihr in Deutschland heiratet. Dann mache von mir aus noch eine Hochzeitsparty dort, wenn du unbedingt willst! Aber lasse dich nicht schon am Anfang auf Dinge ein die du nicht willst...klare Ansagen helfen dir auch im weiteren Leben mit der Pinoyfamilie und der Pinay!

    Genau das! Lass' dir ein paar Eier wachsen, sage Nein und verwende Zeit, Energie und Geld für was schönes.

  • Das ist die gleiche Sache wie bei mir damals. Ich bin aus der katholischen Kirche ausgetreten. Wir haben in DE standesamtlich geheiratet und im Jahr darauf in den Philippinen kirchlich. War absolut kein Problem und es hat keine zivilrechtlichen Konsequenzen. Es ist in dem Fall genau wie eine kirchliche Trauung in Deutschland.

    Die Kirche vor Ort muss aber mitspielen, ob sie euch trauen, da du nicht katholisch bist. Wäre aber in Deutschland auch so. Es nennt sich "Disparity of Cult". Muss auch vom Bischof formal genehmigt werden. Da kann es eher sein, als bei der standesamtlichen Hochzeit vorher, dass der Pfarrer ablehnt. Dann müsste man sich halt eine andere Kirche aussuchen.

    Man sollte sich frühzeitig bei der Kirche in der man heiraten möchte erkundigen, ob sie einen trauen und welche Unterlagen sie benötigen und wie die Fristen aussehen.

  • Warum spielst du nicht mit offenen Karten? Klare Ansage ist immer am besten. Sage das du nicht gläubig bist und deshalb nicht in der Kirche heiratest und das ihr in Deutschland heiratet. Dann mache von mir aus noch eine Hochzeitsparty dort, wenn du unbedingt willst! Aber lasse dich nicht schon am Anfang auf Dinge ein die du nicht willst...klare Ansagen helfen dir auch im weiteren Leben mit der Pinoyfamilie und der Pinay!

    Genau das! Lass' dir ein paar Eier wachsen, sage Nein und verwende Zeit, Energie und Geld für was schönes.

    Und was hat das mit Eiern zu tun. Warum soll man der Familie den Gefallen nicht tun, wenn es für Sie so bedeutsam ist. Ich habe auf den Philip. standesamtlich geheiratet obwohl die Familie unbedingt eine kirchliche Trauung wollte. Meine Schwiegermutter bestand aber weiterhin auf eine kirchliche Zeremonie. Haben uns dann darauf geeinigt, daß der Pfarrer zu uns ins Haus kam. Auf den Philip. Ist vieles möglich.

  • Genau das! Lass' dir ein paar Eier wachsen, sage Nein und verwende Zeit, Energie und Geld für was schönes.

    wenn der ts doch damit kein problem hat,warum sagst du dann er soll sich eier wachsen lassen??? die familie der frau kann nun mal nicht bei der hochzeit in D dabeisein und wenn es denen und seiner zukünftigen frau wichtig ist eben diese zeromonie für die familie zu machen.hat das nichts mit eier haben oder nicht zu tun sondern einfach mit einer respekterweisung .

    wir haben damals nach 5 jahren verheiratet für die familie eben noch mal muslimich geheiratet weil es denen eine herzensangelegenheit war..es hat mir nicht wehgetan und ich habe es einfach mitgemacht..also was soll der spruch mit eier wachsen lassen??

  • Der Mann will doch nicht noch einmal heiraten, sondern nur die katholische Zeremonie fuer die Familie nachholen. Ich sehe da kein Problem, mit einer Spende wird, auch auf Philippinen, die Kirche das machbar machen.

    "Eine Expertise ist eine objektive Niederschrift einer subjektiven Meinung"

    "Fakten sind keine Wahrheiten" - Werner Herzog

  • Du schreibst hier, dass es die Möglichkeit einer "Symbolischen" Hochzeit gibt beim Vorlegen einer Heiratsurkunde. Das wäre ja im Prinzip genau das, was ich gut finde und was auch meiner Ansicht einer kirchlichen Hochzeit in DE entspricht. Das müsste ich nochmal an meine Verlobte kommunizieren, dass das der Weg ist, den ich gehen möchte. Dafür muss aber soweit ich nun verstehe der Pfarrer auch irgendwo mitspielen und das ganze Thema mit "Civil Wedding" auch verstehen können oder?

    Symbolisch ist da gar nichts. Du heiratest nach Kirchenrecht und eben getrennt vom Personenstandsrecht. Deshalb muss auch deine Frau ein Gelöbnis Ablegen das sie die Kinder möglichst katholisch erzieht.

    Ihr müßt dem Ortspfarrer nur klar machen, dass es keine staatliche Trauunig ist, da diese in DEU vollzogen wird. Das kann dort bei den Geistlichen auf Überforderung mit dem Recht bis hin zu Unwillen führen, weil die katholische Kirche auf den Philippinen diese Trennung in der Eheschließung nicht will. Entweder einen willigen Pfarrer finden oder sich direkt an die Bistumsverwaltung wenden.

    • Hilfreich

    Ich habe einen Freund von mir - er ist Filipino und kath. Priester - gefragt.

    Nach standesamtlicher Trauung, egal wo, kann man auf den Philippinen in jedem Fall kirchlich heiraten.


    Kirchenrechtlich darf ein ausgetretener Protestant eine kath. Partnerin heiraten. Der ausgetretene Protestant wird als "ohne Bekenntnis" eingetragen und dafür erteilt die kirchenrechtliche Abteilung des zuständigen Ordinariats eine Dispens.

    Mit dieser Dispens darf eine Trauung in solcher Konstellation vom Ortspfarrer durchgeführt werden.

  • Ohne das selber durchrecherchiert zu haben, scheinen mir in der vorangehenden Diskussion ein paar Dinge durcheinandergeflogen zu sein.


    Manche Staaten, so auch die Philippinen, erkennen kirchliche Trauungen personenstandsrechtlich an. Damit ist eine kirchliche Trauung ggf. konstitutiv für den Personenstand "verheiratet" aus staatlicher Sicht.


    In anderen Ländern, so auch in Deutschland, bedarf es einer standesamtlichen (also durch eine staatliche Behörde" durchgeführte Trauung), damit man aus staatlicher Sicht als verheiratet gilt. (Eine im Ausland wirksam geschlossene kirchliche Trauung wird jedoch auch in Deutschland anerkannt, soweit eine staatliche Anerkennung im Land der Eheschließung - wie bspw. auf den Philippinen - vorliegt.)

    Eine ganz andere Frage ist es, ob sich einer staatlichen Trauung eine kirchliche Anschließen kann, die dann aus staatlicher personenstandsrechtlicher Sicht zwar keine Veränderung mehr bewirkt (anders als wenn das Paar nicht verheiratet gewesen wäre, entfaltet die kirchliche Trauung keine eigene statliche Rechtsfolge mehr) aber gleichsam eine religiös affirmative Bekräftigung der bereits zuvor rechtswirksam geschlossenen Ehe darstellt.


    Wie wennjo ja bereits dargelegt hat, ist dies auch auf den Philippinen möglich. Es wäre auch verwunderlich wenn nicht, denn es ist ja auch bei uns gängige Praxis und das Kirchenrecht ist insofern ja einheitlich. Mit anderen Worten, wenn es aus Sicht der katholischen Kirche in Deutschland kein Problem darstellt, dann kann für ein anderes Land, hier die Philippinen, zunächst nichts anderes gelten.


    Just my two coins! :-)

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Manche Staaten, so auch die Philippinen, erkennen kirchliche Trauungen personenstandsrechtlich an. Damit ist eine kirchliche Trauung ggf. konstitutiv für den Personenstand "verheiratet" aus staatlicher Sicht.

    Die staatliche Anerkennung findet nur dann statt, wenn


    a ) die Brautleute vor der Hochzeit sich eine staatliche Marriage License beantragt haben.

    b ) der Priester der die Trauung vornimmt, auch eine staatliche Lizens dazu hat.


    Ansonsten ist jeder (kath.) Priester kraft der Weihe durch den Bischof dazu befähigt, Trauungen vorzunehmen, die gemäß dem Kirchenrecht kein Ehehindernis aufweisen. Die staatliche Lizens auf den Philippinen ist sozusagen nur ein "AddOn" um kirchliche und staatliche Trauungen zusammenzulegen.

  • zu A) Es gibt Ausnahmen vom Erfordernis einer "marriage license", etwa auf dem Sterbebett oder wenn das Paar bereits fünf Jahre ohne "impedement to marry" zusammengelebt hat. Bei der letzteren Ausnahme sind philippinische Rechtsanwälte zuweilen recht kreativ, worauf man sich allerdings tunlichst nicht einlassen sollte.
    zu B) Das kann man so sehen. Aus deutscher Sicht gilt jedoch ganz allgemein, dass die Eheschließung im Regelfall anerkannt wird, wenn sie nach lokalen Regeln rechtmäßig war.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • zu A) Es gibt Ausnahmen vom Erfordernis einer "marriage license", etwa auf dem Sterbebett oder wenn das Paar bereits fünf Jahre ohne "impedement to marry" zusammengelebt hat. Bei der letzteren Ausnahme sind philippinische Rechtsanwälte zuweilen recht kreativ, worauf man sich allerdings tunlichst nicht einlassen sollte.

    Ich möchte jetzt bitte nicht alle Ausnahmefälle auflisten; beim TS ist es ein normaler Standardfall

    zu B) Das kann man so sehen. Aus deutscher Sicht gilt jedoch ganz allgemein, dass die Eheschließung im Regelfall anerkannt wird, wenn sie nach lokalen Regeln rechtmäßig war.

    .. was hat das jetzt mit dem Fall zu tun? die beiden sind voraussichtlich zum Zeitpunkt der kirchlichen Eheschließung schon nach deutschen Recht verheiratet.


    Langsam geht es scheinbar nur darum, dass man hier irgendeinen Senf dazu geben will.