Mit Schengen-Visa in Dänemark heiraten, Aufenthaltserlaubnis möglich?

  • Hallo,


    im Oktober kommt meine Verlobte mit Schengen-Visum nach Deutschland. Wir haben einen Hochzeitstermin in Dänemark erhalten.

    Meine Frage ist nun: wer hat Erfahrungen, Tipps wie wir eine Aufenthaltserlaubnis oder ein dauerhaftes Visum beantragen können damit sie nicht wieder ausreisen und ein Familienzusammmenführungsvisum beantragen muss.

    Sorry, tut mir leid, ich weis noch nicht was wir beantragen müssen, damit sie bleiben kann, weil wir ja dann verheiratet sind.

    Vielleicht wird es auch unterschiedlich in den Bundesländern gehandhabt, ich bin in Bayern.


    Danke für Eure Tipps/Erfahrungen.

  • Das wird nicht möglich sein. Sie wird wohl ausreisen müssen und dann ein Familienzusammenführungsvisum beantragen müssen. So ist der vorgesehene Prozess und Umgehungen der Urkundenprüfung und des Visumzwecks werden auch nicht gerne gesehen, daher meist nicht akzeptiert. Tut mir leid für euch, aber da mussten viele von uns durch.

  • Heiraten kannst du schon und ist auch kein Problem und in DK eher unproblematisch. Auch wenn es hier viele Nein stimmen gibt ist das jeden selbst überlassen.


    Allerdings wird die Ausländerbehörde dies nicht akzeptieren weil sie mit dem falschen, nämlich nur für Besuchszwecke, Visa eingereist ist.


    Es gibt da keine Hintertür und auch keinen anderen Ausweg. Um, wie oben schon geschrieben wurde, es alles legal und offiziell zumachen kommt sie nicht an einer UP und erneute Einreise vorbei.


    Um die UP zu starten sollte sie jetzt schon bei ihrem Besuch alle nötigen Dokumente mitbringen. Je eher je besser!

  • Patrick_NW alles richtig allerdings wo soll sie die UP denn hier starten ? Beim STa wie bei dir wird es nicht gehen außer er behauptet in D oder Phils heiraten zu wollen.


    mE kann er die erst starten wenn sie zurück ist und das FZF Visum beantragt dann würde (in dem meisten fällen) die DBM oder dann die ABH diese starten. Somit kann es sogar sein das alles viel länger dauert als wenn sie in D heiraten .

  • Habe ja nicht geschrieben wo er sie starten soll.


    Beim Sta oder bei Visa Antrag bei der DBM. Das muss er für sich selbst entscheiden.


    Wichtig ist das erstmal schon mit den nötigen Dokumenten anfängt und wenn möglich sie alles dabei hat. Einfach um zu sehen was noch alles benötigt wird und wenn nötig gleich die Übersetzungen machen.

  • Wir haben uns für Dänemark entschieden weil das Standesamt meiner Stadt 16 verschiedene Urkunden von ihr verlangte, zB Taufurkunden der Eltern, der Kinder, Schulzeugnisse und Bescheinigungen,.... was unmöglich war.


    Ich kenne das Urteil aus 2010 und das Missbrauch des Schengen-Visums ein Ablehnungsgrund ist.


    Welche Dokumente werden denn bei der UP benötigt?

  • ichbins61

    https://manila.diplo.de/ph-de/…inischer-urkunden/1891042


    Sind wohl die gleichen welche dein STa wollte ;). Was wirklich unmöglich zu besorgen ist muss man dann mit der dbm abklären mit Begründung warum man sie nicht besorgen kann. Aber eig geht das aus Erfahrung schon sie zu besorgen.


    Dazu noch der wichtige Hinweis: stell dir vor du heiratest in DK, die dbm will Urkundenprüfing und dann treten Probleme auf wegen den Dokumenten dann hast ein riesen Problem. Bei Heirat in D wird alles vorher gecheckt.

  • Bei der UP werden die selben Dokumente benötigt, die du gerade aufgezählt hast… 🙄

    Wir haben vor 7 Jahren in DK geheiratet mit Schengenvisum. Haben uns aber an die Regularien gehalten und meine Frau ist wieder ausgereist. Sofort in Manila das FZV angeschoben mit der UP, das ganze hat damals 4 Monate und ein bisschen gedauert. Heute wohl eher 8-10 Monate oder länger. Und in DK soll es mittlerweile fast genauso ein Aufwand sein zu heiraten wie in DE hab ich von einem Bekannten gehört.

  • So ist es, genau die Dokumente benötigst du alle. Hast also nichts gespart. Allerdings kannst du erst das FZV starten wenn deine zukünftige Frau auch A1 nachweisen kann.


    Der Aufwand für die FZV ist halt schon riesig aber dennoch notwendig und von vielen hier im Forum bereits durchgestanden oder halt noch dabei.


    Der Aufwand in DK zu heiraten ist minimal kleiner als hier in Deutschland. Soviel Dokument benötigst du halt nicht und die Anmeldung ist in einem Tag erledigt und geht alles online.

  • Die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnis bei der dänischen Behörde hatte erstaunlich unkompliziert geklappt. Wir haben durch Chatverläufe, Bilder meiner 2 Besuche und Kopien meines Reisepasses darlegen können, dass wir keine Scheinehe eingehen wollen und die Beziehung seit 4 Jahren stabil besteht, obwohl ich nur 2x bei ihr war.


    Es ist schon sehr frustrierend welche Auflagen von Seiten deutscher Behörden gemacht werden, wenn man andererseits sieht wie einfach Menschen nach Deutschland einreisen können und Bleiberecht oder Aufenthalt bekommen. Aber naja, mal schauen was machbar ist.

  • Genau so ist es...diese Heirat ist sinnlos, weil du damit keine einzige der geforderten Urkunden, nicht beibringen musst. Es kommt dann nur nach der Hochzeit und nicht vorher...in dieser Zeit kann dann deine Angetraute auf den Philippinen warten, während sie mit Hochzeitsvisum direkt hätte bleiben können!

    Einreise mit Schengen heißt immer wieder auch Ausreise am Ende...dann neues Visum beantragen, UP abwarten und dann darf sie wieder einreisen! Wenn ihre Identität stimmt, denn diese wird ja bei der UP überprüft...wir hatten auch schon Fälle, da durfte die Frau nie einreisen, weil eben falsche Dokumente...deshalb gibt es ja die UP


    Deutsch A1 hat sie schon?

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Heiraten kannst Du, wo Du willst, in Dänemark, Las Vegas oder wo auch immer und das wird auch völlig problemlos anerkannt. Mit Blick auf den "Bürokratieaufwandt" bringt das allerdings gemeinhin nicht viel, zumindest, wenn man hinterher gemeinsam in Deutschland leben möchte.


    Erstens ist der Visumsantrag auf Familienzusammenführung, ungeachtet dessen wo die Hochzeit stattgefunden hat, im Regelfall dort zu stellen, wo der dann Ehepartner bisher seinen Wohnsitz hatte und


    zweitens erlebt man den Urkunden und Überprüfungszinober dann halt im Rahmen des FZV, ist aber alles hier und auch an anderer Stelle schon tausend Mal diskutiert und durchdekliniert worden.


    P.S.: Mit Schengen hat das alles nichts zu, auch wenn man mit einem "Nationalen Visum", das nicht zur Eheschließung bestimmt ist einreist und dann z.B. in Dänemark heiratet, muss man den FZV Antrag "von zu hause aus" stellen.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Genau das Problem haben meine verlobte und ich auch.

    Also so wie es aussieht reicht das Schengenvisum aus um dort zum heiraten.

    Kennt jemand noch eine Agentur die da einem helfen kann?

    Nimm die keine agentur und mache es selber. Mit dem Geld kannst dir lieber ein schönes Hotel buchen.


    Es ist wirklich nichts kompliziertes und die Agenturen zocken dich alle ab mit großen Sprüchen wie "lange Erfahrung und guten Kontakten"

    Die können null beeinflussen.

  • Ja, A1 hat sie, A2 fast abgeschlossen aber wegen Pandemie abbrechen müssen. Wenn sie nochmals zurück muss - was wohl so sein wird laut den Antworten hier - soll sie den fertig machen, bzw nochmals machen.

  • Zitat von Diogenes

    P.S.: Mit Schengen hat das alles nichts zu, auch wenn man mit einem "Nationalen Visum", das nicht zur Eheschließung bestimmt ist einreist und dann z.B. in Dänemark heiratet, muss man den FZV Antrag "von zu hause aus" stellen.

    Das stimmt so nur bedingt. Es gibt durchaus ATs die einen Wechsel des Aufenthaltszweckes zulassen. Allerdings haben wir hier solche fälle fast nie bzw fällt mir keiner ein.