Philippina in Rente wieder zurück auf die Philippinen ?

  • Hallo zusammen,


    ich hätte ein paar Fragen zu einem Themenkomplex, mit dem ich mich nicht wirklich auskenne.

    Zur Sache: Meine Schwiegermutter (Philippina, aber seit 30J in D, dt. Staatsbürgerschaft) trägt sich mit dem Gedanken mit Eintritt ihrer Rente wieder auf die Philippinen zurückzugehen.

    Das will ich natürlich nach bestem Wissen und Gewissen unterstützen 😉 - darf sich gerne auch die Familie, die sie 30 Jahre lang durchgefüttert hat, jetzt um sie kümmern.

    Da sie selbst wenig Ahnung davon hat was das bedeutet, auf was zu achten ist und natürlich nur irgendwas halbes vom Hörensagen von irgendwelchen Philipp. Freundinnen weiß, würde ich gerne selbst dazu etwas wissenswertes zusammentragen.

    Folgende Punkte wären erst mal wichtig- vielleicht könnt ihr aus eurer Erfahrung mir dazu etwas sagen:

    - wie verhält es sich sich mit dem Aufenthaltsrecht auf den Phil’s? Mit nur dt. Staatsbürgerschaft, aber in den Phil. Geboren- gibt es eigene vereinfachte Möglichkeit, wieder einen dauerhaften Aufenthalt zu bekommen, oder sitzt man erst mal auf dem 1-Jahres Visa?


    - Deutscher Rentenbezug: kann man deutsche Renten (gesetzliche, Witwen, Betriebsrenten) dort problemlos weiterbeziehen? Sind irgendwelche Abschläge in Kauf zu nehmen? Entfallen dann die Abzüge zur dt. Kranken- und Sozialversicherung oder bleiben die bestehen?


    - Das dann dort fehlende Krankenversicherung im Alrer ein gewisses Risiko ist, ist klar.aber gibts da irgendwelche Sinnvollen Ergänzungen?


    - Denke die dt Bruttorente wird bei ca 1000€ liegen. Da Wohnraum auf den Philippinen vorhanden wäre, wäre das denke ich ein ganz vernünftiges auskommen dort. Oder liege ich da falsch?


    Vielen Dank schon mal


    -

  • @ Robin,

    die Rente kann Deine Schwiegermutter problemlos ohne Abzuege weiter beziehen, die Abzuege fuer Kranken,- und Pflegeversicherung entfallen.

    Mit der Krankenversicherung auf den Philippinen ist das Problem, meine Frau ( Pinay) hatte die Phil. Health und bekam Krebs, ich zahlte 40000,- Euro fuer die Krebsbehandlung, da Phil. Health nur einen ganz geringen Anteil zahlt.

    Mit dem Aufenthaltsrecht kenne ich mich nicht aus, meine Frau hatte noch die phil. Staatsbuergerschaft.

  • Folgende Punkte wären erst mal wichtig- vielleicht könnt ihr aus eurer Erfahrung mir dazu etwas sagen:

    - wie verhält es sich sich mit dem Aufenthaltsrecht auf den Phil’s? Mit nur dt. Staatsbürgerschaft, aber in den Phil. Geboren- gibt es eigene vereinfachte Möglichkeit, wieder einen dauerhaften Aufenthalt zu bekommen, oder sitzt man erst mal auf dem 1-Jahres Visa?.........

    Ich würde mich bei der PRA für ein SRRV-Visum erkundigen. Eine Filipina (keine Doppelbürgerin) kann ein solches Visum erhalten, bei dem ein reduziertes Depot von nur US$ 1500.- zu leisten ist. https://pra.gov.ph/srrv/#options :


    SRRV-HÖFLICHKEIT (SRRV-Courtesy)

    Für ehemalige Filipinos ab 50 Jahren. Für ausländische Staatsangehörige ab 50 Jahren, die pensionierte Amtsträger internationaler Organisationen sind, die vom Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) anerkannt sind. Eine SRR-Visa-Kaution in Höhe von 1.500,00 US-Dollar ist erforderlich.


    Gruss Makato45

  • @ Robin,

    die Rente kann Deine Schwiegermutter problemlos ohne Abzuege weiter beziehen, die Abzuege fuer Kranken,- und Pflegeversicherung entfallen.

    Mit der Krankenversicherung auf den Philippinen ist das Problem, meine Frau ( Pinay) hatte die Phil. Health und bekam Krebs, ich zahlte 40000,- Euro fuer die Krebsbehandlung, da Phil. Health nur einen ganz geringen Anteil zahlt.

    Mit dem Aufenthaltsrecht kenne ich mich nicht aus, meine Frau hatte noch die phil. Staatsbuergerschaft.

    Ich meine mich zu erinnern, dass der Steuergrundfreibetrag wegfällt, außer man beantragt die uneingeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Aber auch dann wird der Freibetrag auf nur 25 Prozent gekürzt was ca 2500 Euro im Jahr wären, sie hätte meines Wissens also mehr Abzüge durch höhere Steuer. Wenn das nicht stimmt bitte korrigiert mich

  • Im Falle der Abmeldung wird die Rente in Steuerklasse 1 besteuert.

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.

  • Im Falle der Abmeldung wird die Rente in Steuerklasse 1 besteuert.


    komplett? Das muss ich mal abklären.

    Danke schon mal.

    Gibt es den „elegante“ Modelle, die (meiste ) Zeit dort zu verbringen, aber trotzdem nicht ganz aus der deutschen Sicherung (Krankenversicherung) rauszufliegen? sprich, wenn man doch was schlimmes wie zb Krebs bekommt, wieder die Möglichkeit zu haben, zurückzukommen u KV versichert zu sein?

  • Für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung müsste sie 10% der Rente abdrücken.

    Es ist nur wichtig, das die in Deutschland einen Wohnsitz hat.

    Sie könnte den bei euch anmelden.

    Aber wenn sie länger als 6 Monate das Land verlässt, hat sie rechtlich keinen Wohnsitz in Deutschland.

    Die Rentenversicherung bekommt das in der Regel nicht mit, aber einmal im Jahr nach Deutschland wäre dann vielleicht gar nicht schlecht.

    Dann kann sie auch sich medizinisch durchchecken lassen.

  • Im Falle der Abmeldung wird die Rente in Steuerklasse 1 besteuert.


    komplett? Das muss ich mal abklären.

    Danke schon mal.

    Gibt es den „elegante“ Modelle, die (meiste ) Zeit dort zu verbringen, aber trotzdem nicht ganz aus der deutschen Sicherung (Krankenversicherung) rauszufliegen? sprich, wenn man doch was schlimmes wie zb Krebs bekommt, wieder die Möglichkeit zu haben, zurückzukommen u KV versichert zu sein?

    Dann klär das mal gleich hier

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.

  • Das mit dem Wohnsitz verlieren stimmt nicht, sie hat doch die DE-Staatsbürgerschaft wenn ich das richtig gelesen habe…

  • Folgende Punkte wären erst mal wichtig- vielleicht könnt ihr aus eurer Erfahrung mir dazu etwas sagen:

    - wie verhält es sich sich mit dem Aufenthaltsrecht auf den Phil’s? Mit nur dt. Staatsbürgerschaft, aber in den Phil. Geboren- gibt es eigene vereinfachte Möglichkeit, wieder einen dauerhaften Aufenthalt zu bekommen, oder sitzt man erst mal auf dem 1-Jahres Visa?

    mE gibt es für diesen Fall das Visum 13(g):


    Returning Former Natural-Born Filipino Citizen (13G) (immigration.gov.ph)


    Wie leicht das erteilt wird, kann ich nicht sagen.

    Nach durchlesen des Bestimmungen sehe ich da aber keine probleme.


    PS:


    So wie ich das sehe, kann das 13(g) sogar in Berlin beantragt werden:


    nOn-quota Immgrant visa 13(G) (philippine-embassy.de)

  • Das dann dort fehlende Krankenversicherung im Alrer ein gewisses Risiko ist, ist klar.aber gibts da irgendwelche Sinnvollen Ergänzungen?

    ....



    Gibt es den „elegante“ Modelle, die (meiste ) Zeit dort zu verbringen, aber trotzdem nicht ganz aus der deutschen Sicherung (Krankenversicherung) rauszufliegen? sprich, wenn man doch was schlimmes wie zb Krebs bekommt, wieder die Möglichkeit zu haben, zurückzukommen u KV versichert zu sein?

    Als "Ausländer" lese ich hier gerne mit.


    Meine Erfahrung mit Filipinas in L, also Menschen, die ich seit Urzeiten kenne, und im Alter Deiner Schwiegermutter sind, kann ich Dir nur raten, dieses Risiko einer Erkrankung nicht zu unterschätzen. Mit unzureichender KV auf den Philippinen bist Du schnell unter den Rädern. Das muss nicht sein, besonders, wenn man im Alter ist, wo man eigentlich vom Leben noch profitieren will, und soll.


    Die Schwiegermutter könnte ja mal probeweise länger dort bei der Familie leben. Keine Ahnung, ob das überhaupt passt für sie ?


    Meine Frau würde NIE mehr auf die Phils leben wollen, und schon gar nicht im Alter, wo ein vernünftiges Gesundheitssystem immer wichtiger wird. Es ist schneller vonnöten als man denkt.


    Ich weiss, in diesem Forum gibt es auch andere Meinungen, aber nur wer richtig Reserven hat, kann auch mal einige Zehntausend € auf den Tisch blättern. Wer das nicht kann, sollte gut überlegen Brücken abzubrechen.


    Also besser in D einen Wohnsitz haben, und im Falle der Not zurückkommen können.


    LG Alf

    - Habe stets Respekt vor dir selbst, Respekt vor anderen und übernimm Verantwortung für deine Taten. - Dalai Lama


    - Meine Philippinenbilder

  • Also besser in D einen Wohnsitz haben, und im Falle der Not zurückkommen können.



    Zitat

    Gibt es den „elegante“ Modelle, die (meiste ) Zeit dort zu verbringen, aber trotzdem nicht ganz aus der deutschen Sicherung (Krankenversicherung) rauszufliegen? sprich, wenn man doch was schlimmes wie zb Krebs bekommt, wieder die Möglichkeit zu haben, zurückzukommen u KV versichert zu sein?



    Ein deutscher Wohnsitz ist nicht unbedingt erforderlich. sie kann den Wohnsitz auf die Philippinen verlegen und sich von der deutschen GKV abmelden.


    Falls sie später (zB. im Falle einer Krankheit) wieder in D einen Wohnsitz anmelden würde, müsste nach den derzeitigen Bestimmungen die alte GKV sie wieder aufnehmen.

  • Falls sie später (zB. im Falle einer Krankheit) wieder in D einen Wohnsitz anmelden würde, müsste nach den derzeitigen Bestimmungen die alte GKV sie wieder aufnehmen.

    Ist die Voraussetzung dafür aber nicht, dass sie im Fall der Erkrankung Reisefähig bleibt, um nach Deutschland zurück zu kehren?

    lg

    Es gibt keine schlechte Religion, es gibt nur schlechte Menschen - Morgan Freeman

  • Also mir wurde mal gesagt , das man die Renten grundsätzlich voll bekommt egal wo man sich aufhält , aber es gibt da regeliungen um den Grundfreibetrag zu bekommen ,

    Aber wer dauerhaft auswandert würde wohl nur 75% Rente bekommen

    Denke aber das dann Kranken und Pflegeversicherung dafür entfällt.


    Am besten direkt bei der Rentenberatung anrufen , die sind da echt freundlich .

    ich hab ja meine Rente während Corona beantragt , alles per Telefon , war echt gut, die beantworten dir alles und beraten dich auch gut

  • Aber wer dauerhaft auswandert würde wohl nur 75% Rente bekommen

    .. das ist ein Gerücht, dass leider nicht wegzukriegen ist. Ist längst geklärt..:


    Weder der deutsche Rentner bekommt bei Wohnsitznahme auf den Philippinen einen Abzug, noch seine Frau, falls die Witwenrente anfällt. (Selbst wenn sie die philipp. Staatsbürgerschaft hat, was in diesem Fall ja nicht zutrifft).

  • Aber wer dauerhaft auswandert würde wohl nur 75% Rente bekommen

    .. das ist ein Gerücht, dass leider nicht wegzukriegen ist. Ist längst geklärt..:


    Weder der deutsche Rentner bekommt bei Wohnsitznahme auf den Philippinen einen Abzug, noch seine Frau, falls die Witwenrente anfällt. (Selbst wenn sie die philipp. Staatsbürgerschaft hat, was in diesem Fall ja nicht zutrifft).

    Aber was bleibt von der obengenannte 1.000 € Bruttorente übrig ?

    - Habe stets Respekt vor dir selbst, Respekt vor anderen und übernimm Verantwortung für deine Taten. - Dalai Lama


    - Meine Philippinenbilder

  • Hallo zusammen,


    das sind schon mal eine ganze Reihe an Infos und Anregungen- vielen Dank.

    - Das mit der Visa-Möglichkeit werde ich mal prüfen.

    - und auch der Hinweis auf die nötige Vorsorge für den Krankheitsfall ist valide. Sie ist prinzipiell gesund, das muss aber natürlich nicht so bleiben. Reserven um Eventualitäten komplett privat auf den Phil’s abfedern tü können, sind definitiv nicht da. Somit wäre es sicher gut, nicht alle Brücken abzubrechen um in Fall der Fälle auch wieder nach D zurückkommen zu können.
    wie das mit „Wohnsitz in D haben müssen oder nicht“ jetzt ist, ist mir noch nicht so klar.


    Glaube auch sie sollte das erst mal auf Zeit wieder ausprobieren- ob sie nicht doch schon zu „deutsch“ ist ;-) . Aber ihre Perspektive war es immer.

  • Es gibt auf den Philippinen private KV die auch viel bezahlen, allerdings sind die Mitgliedsbeiträge nicht günstig und steigen mit dem Eintrittsalter.

  • Hier nochmal ein paar Informationen die ganz Interessant sein können.


    https://www.ruv.de/ratgeber/al…%BCge%20bei%20der%20Rente.


    Auszug 1

    Dauerhafter Umzug: Bei Rente im Ausland Abzüge möglich

    Lebt ein Rentner mindestens sechs Monate im Jahr im Ausland, geht die Deutsche Rentenversicherung von einem dauerhaften („gewöhnlichen“) Aufenthalt im Ausland aus. Dann drohen je nach Land möglicherweise Einschränkungen oder Abzüge bei der Rente. Eine ungekürzte Zahlung der Rente ist nur bei einem dauerhaften Umzug in ein Mitgliedsland der Europäischen Union möglich. Verlegen Rentenberechtigte ihren Wohnsitz in ein Land außerhalb der EU, erhalten sie ihre volle Rente nur noch aus den Beitragszeiten im Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland und anteilig aus ihren beitragsfreien Zeiten.


    Wahrscheinlich hat die Schwiegermutter auch schon Berufserfahrung auf den Philippinen gesammelt.

    Diese zählen nicht als Beitragsjahre für die Rente.


    Auszug 2


    Bei der Rentenbesteuerung beachten

    Verlegen die Ruheständler ihren Wohnsitz jedoch dauerhaft ins Ausland, liegt eine beschränkte Steuerpflicht vor. Die kann teuer werden, denn bei einem dauerhaften Wohnsitz außerhalb Deutschlands entfällt bei der Steuerberechnung beispielsweise der hierzulande übliche Grundfreibetrag. Eine vorherige Beratung durch das zuständige Finanzamt oder einen Steuerexperten ist deshalb dringend zu empfehlen.


    Also ist ein Wohnsitz in Deutschland aus mehreren Blickwinkeln keine schlechte Idee oder?