Philippina in Rente wieder zurück auf die Philippinen ?

  • Verlegen Rentenberechtigte ihren Wohnsitz in ein Land außerhalb der EU, erhalten sie ihre volle Rente nur noch aus den Beitragszeiten im Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland und anteilig aus ihren beitragsfreien Zeiten.

    Das dick gedruckte ist der entscheidende Satzteil.. Jemand der sein Leben lang in der BRD gearbeitet hat, ist nicht von der Kürzung betroffen.. und das dürfte der größte Anteil der ehemaligen deutschen Arbeitnehmer und Rentner sein.

    Die kann teuer werden, denn bei einem dauerhaften Wohnsitz außerhalb Deutschlands entfällt bei der Steuerberechnung beispielsweise der hierzulande übliche Grundfreibetrag.

    1 ) Man kann aber bei beschränkt steuerpflichtig viel mehr absetzen

    2 ) bringt der Wegfall der GKV und Pflegebeitrag schon eine ganze Menge...

  • Die kann teuer werden, denn bei einem dauerhaften Wohnsitz außerhalb Deutschlands entfällt bei der Steuerberechnung beispielsweise der hierzulande übliche Grundfreibetrag.

    1 ) Man kann aber bei beschränkt steuerpflichtig viel mehr absetzen

    2 ) bringt der Wegfall der GKV und Pflegebeitrag schon eine ganze Menge...

    Man kann sich auch auf Antrag wieder unbeschränkt steuerpflichtig machen,hat aber weiter den Vorteil des Wegfalls von GKV und Pfegebeitrag, was in vielen Fällen eher ratsam sein könnte.

  • Man kann sich auch auf Antrag wieder unbeschränkt steuerpflichtig machen,hat aber weiter den Vorteil des Wegfalls von GKV und Pfegebeitrag, was in vielen Fällen eher ratsam sein könnte.

    Wenn das geht, wäre das die optimale Lösung.. ich denke aber nicht, dass bei Ehepaaren dann noch das Splitting angewendet werden kann... ??? (ist zwar hier nicht Thema, da es ja im eine einzelne Filipina geht)..

  • Man kann sich auch auf Antrag wieder unbeschränkt steuerpflichtig machen,hat aber weiter den Vorteil des Wegfalls von GKV und Pfegebeitrag, was in vielen Fällen eher ratsam sein könnte.

    Wenn das geht, wäre das die optimale Lösung.. ich denke aber nicht, dass bei Ehepaaren dann noch das Splitting angewendet werden kann... ??? (ist zwar hier nicht Thema, da es ja im eine einzelne Filipina geht)..

    Ich glaube kaum, daß bei 1000 Euro Bruttorente, die in diesem Fall nur zu 80% zu versteuern ist überhaupt Steuern anfallen.

    Die Rente wird wie hge schon geschrieben hat in volle Höhe auch ins nicht EU Ausland bezahlt sofern der Anspruch aus eigenen Rentenbeiträgen entstanden ist. Aufstockungen zur Rente oder Renten bei Erwerbsminderung entfallen oder können gekürzt werden. Aber auch hier gibt es Ausnahmen.

  • Glaube auch sie sollte das erst mal auf Zeit wieder ausprobieren- ob sie nicht doch schon zu „deutsch“ ist ;-) . Aber ihre Perspektive war es immer.


    Die Schwester meiner Frau, hierlebend mit Eigentumswohnung, geht 2024 in Rente. Der zuerwartende Betrag wird etwa 1.700 - 1.800 brutto sein.


    Auch sie wollte auf die Phils zurück. Das haben ihr die Kuyas und Schwestern ausgeredet. Auch wegen der KV. In ihrem Fall wäre das Geld weniger gewichtig, eher die Bleibe bei dem restlichen Bruder und deren Eskapadenfamilie, einer typischen phil. Empfängergruppe. Da reicht auch diese Rente nicht. Anderswo auf den Phils sieht sie sich eher nicht.


    So bleiben eigentlich nur Urlaube in der ehemaligen Heimat. In dem Fall macht es Sinn. Wenn man nicht den Geldesel spielen will.


    Da sie von ihrem jetzigen Arbeitgeber gefragt wurde im Rentenalter 10 Wochenstunden als "Teacher" in einer Montessori-Kindertagesstätte nebenbei zu arbeiten, gibt es ein kleines Zubrot. Die Phil Chaoten müssen halt ihren eigenen Weg suchen.


    Ihr Leben hier, mit ihren beiden Schwestern vor der Tür, wird somit sorgenfreier ablaufen. Sie kann sich ja jederzeit eine Auszeit im Winter gönnen, da kein Anhang besteht.


    LG Alf

    - Habe stets Respekt vor dir selbst, Respekt vor anderen und übernimm Verantwortung für deine Taten. - Dalai Lama


    - Meine Philippinenbilder

  • 1000 Euro Bruttorente, die in diesem Fall nur zu 80% zu versteuern


    Wenn der Freibetrag weg ist, wären das dann schon mal 112 EUR an Steuern. (1000*80%*14%)

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    Sollte die Aussage weiterhelfen oder gar richtig sein, bitte ich um ein ++

  • 1000 Euro Bruttorente, die in diesem Fall nur zu 80% zu versteuern


    Wenn der Freibetrag weg ist, wären das dann schon mal 112 EUR an Steuern. (1000*80%*14%)

    Deine Rechnung stimmt so nicht. Von dieser zu versteuernden Rente werden die Beiträge zur Kranken- u. Pflegeversicherung abgezogen was die zu versteuernde Rente weiter mindert. Schon alleine dadurch sinkt

    In diesem Fall der Betrag unter den Steuergrundfreibetrag von 10347 Euro ( Stand 2022) und es ist somit keine Steuer zu zahlen. Kann sich aber in einigen Jahren durch Rentenerhöhungen ändern

  • Deine Rechnung stimmt so nicht. Von dieser zu versteuernden Rente werden die Beiträge zur Kranken- u. Pflegeversicherung abgezogen was die zu versteuernde Rente weiter mindert. Schon alleine dadurch sinkt

    In diesem Fall der Betrag unter den Steuergrundfreibetrag von 10347 Euro ( Stand 2022) und es ist somit keine Steuer zu zahlen. Kann sich aber in einigen Jahren durch Rentenerhöhungen ändern

    Wenn in Deutschland abgemeldet werden keine Beiträge zu KV und Pflegevers. abgezogen.

  • Bei Abmeldung in Deutschland sind aber nicht mehr 10347 Euro steuerfrei sondern nur noch 25% (wenn man auf die Philippinen zieht) davon und dies auch nur wenn man sich als unbeschränkt steuerpflichtig einstufen läst. Es werden also schon nicht unerheblich Steuern kassiert werden.

    will weg aus D in die Sonne ohne Schnee und dort soll es günstig zu leben sein


    Weg bin ich nun, Sonne gibts genug ohne Schnee, nur mit dem letzten Punkt klappt es nicht zur Zeit

  • Ich bin zwar Pensionär, aber das macht sich nur bei der Krankenversicherung (70 % Beihilfe/30 % privat) bemerkbar, die in meinem Fall auch im außereuropäischen Ausland weiter zahlt und das - dank Abrechnung jeweils in einer App - auch noch unkompliziert.


    Als "beschränkt Steuerpflichtiger" zahle ich im Moment etwas über 16 Prozent vom Gesamtbetrag. Dies gilt auch für Rentner. Die Höhe des Steuersatzes mag für diese geringfügig variieren. Die Einstufung erfolgt ausschließlich in die Steuerklasse I ohne Rücksicht auf den Personenstand.


    Eine Einstufung als "unbeschränkt Steuerpflichtiger" ändert für den außereuropäischen Bereich aber daran nichts! Dies wurde mir im Vorfeld meines Antrages jeweils vom zuständigen Finanzamt (Auslandsabteilung) sowie der Pensionskasse (Ausland) schriftlich mitgeteilt.


    Hier darf man dann halt eine Steuererklärung abgeben und z.B. Unterhaltsleistungen geltend machen. Es gilt jedoch ein relativ geringer Höchstbetrag, welcher bei weitem nicht den steuerlichen Nachteil ausgleicht. Ehegattensplitting ist ausgeschlossen!


    Allerdings schmilzt der Freibetrag auch für inländische Rentner und Pensionäre jedes Jahr um zwei Prozent...

    Bucanero:hi