Verlegen Rentenberechtigte ihren Wohnsitz in ein Land außerhalb der EU, erhalten sie ihre volle Rente nur noch aus den Beitragszeiten im Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland und anteilig aus ihren beitragsfreien Zeiten.
Das dick gedruckte ist der entscheidende Satzteil.. Jemand der sein Leben lang in der BRD gearbeitet hat, ist nicht von der Kürzung betroffen.. und das dürfte der größte Anteil der ehemaligen deutschen Arbeitnehmer und Rentner sein.
Die kann teuer werden, denn bei einem dauerhaften Wohnsitz außerhalb Deutschlands entfällt bei der Steuerberechnung beispielsweise der hierzulande übliche Grundfreibetrag.
1 ) Man kann aber bei beschränkt steuerpflichtig viel mehr absetzen
2 ) bringt der Wegfall der GKV und Pflegebeitrag schon eine ganze Menge...