Verpflichtungserklärung bei der DBM, Requirements

  • Hallo zusammen,


    nachdem der Antrag fürs EFZ beim StA in DE gestellt ist und laut denen die UP beantragt wurde gehts in ner Woche für mich und Verlobte nach Manila zu VFS in der Hoffnung ein Besuchervisum zu ergattern.


    Jetzt muss ich allerdings vorher noch zur DBM um dort eine Verpflichtungserklärung abzugeben.

    Die DBM wirbt zwar auf ihrere Website nicht damit dass man dort ne VE abgeben kann, aber per Mail haben sie mir bestätigt dass sie es tun.

    Requirements:


    Code
    1. - gültiger Reisepass
    2. - Kontoauszüge der letzten 3 Monate UND
    3. - deutscher Steuerbescheid des letzten Jahres ODER
    4. - unbefristeter Arbeitsvertrag mit Gehaltsnennung.


    Gut, Reisepass ist klar. Kontoauszüge sind so ein Thema, habe zwar ein Tagesgeldkonto mit weit mehr als genug drauf, aber kein Einkommen in den letzten 3 Monaten. Herumgeschaufeltes Geld, aber kein Einkommen von extern.

    Und Steuerbescheid nur 2021, da hatte ich noch Einkommen.

    Arbeitsvertrag habe ich nicht, nur nen Projektvertrag mit Start vor 2 Wochen, aber der ist natürlich befristet und bedeutet kein Angestelltenverhältnis.


    Also, Geld wäre da, aber kein "regelmässiges Einkommen", falls die das sehen wollen. Meint ihr das klappt mit der VE oder kriege ich da Probleme?

  • Heyho,


    ich denke es geht bei der VE hauptsächlich nur darum das du die Kosten für den Aufenthalt in DE für deinen Partner tragen kannst.
    Damit verpflichtest du dich quasi die Unterhaltskosten zu tragen während des Aufenthalts. ( Kleidung, Nahrung, Unterkunft usw ),
    aber haftest auch für Straftaten, im Falle von Abschiebungen trägst du die Kosten usw.

    Das fand ich ganz hilfreich : https://handbookgermany.de/de/…3%BCr%20eine%20Unterkunft

    Ich würde den letzten vorhandenen Steuerbescheid, und Kontoauszüge einreichen, meist kommen dann noch fragen zurück wenn die noch etwas benötigen. Wenn aber "die Summe stimmt" denke ich gibt es keine Probleme :)

    LG & Viel Erfolg.

  • Ohne festes Einkommen und entsprechende Nachweise wird das vermutlich schief gehen, denn du garantierst für 5 Jahre alle Sozialleistungen, Abschiebungskosten usw. falls sie nicht rechtzeitig ausreist...das geht bis zu eiem pfändbaren 6-stelligen Eurobetrag!


    Du hast einen Wohnsitz in Deutschland? Dann geht das normal nur in Deutschland

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Das Problem würde ich VOR dem Termin unbedingt nochmal mit der Botschaft abklären. Ich war mal in einer ähnlichen Situation und habe anstatt dem EINKOMMENsnachweis (Vermögen interessiert die nicht) eine Sicherheitsleistung hinterlegt. Die genaue Summe weiß ich nicht mehr, es waren zwischen 1.000 und 2.000 €.

  • Ohne festes Einkommen und entsprechende Nachweise wird das vermutlich schief gehen, denn du garantierst für 5 Jahre alle Sozialleistungen, Abschiebungskosten usw. falls sie nicht rechtzeitig ausreist...das geht bis zu eiem pfändbaren 6-stelligen Eurobetrag!


    Du hast einen Wohnsitz in Deutschland? Dann geht das normal nur in Deutschland

    Die fünf Jahre sind allerdings die Maximallaufzeit. Die Verpflichtungserklärung gilt nur solange wie die aufenthaltsrechtliche Situation auf die sie sich bezieht fortbesteht. Im vorliegenden Fall bis zur Heirat bzw. bis zum Antrag eines Aufenthaltstitels aufgrund des mit der Heirat erworbenen Anspruchs.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • diogenes ja aber wie ich es verstanden habe soll auf den Phils geheiratet werden und vorher ein Besuch Visum beantragt werden. Insofern für hier nicht relevant.


    Die Heirat auf den Phils würde ich hier auch ausdrücklich empfehlen, denn für ein Heiratsvisum in D würde auch eine VE benötigt werden - was ich wie vorher geschrieben zum Problem werden könnte. Wenn sie dann verheiratet sind braucht es dann keine VE mehr :).

  • diogenes ja aber wie ich es verstanden habe soll auf den Phils geheiratet werden und vorher ein Besuch Visum beantragt werden. Insofern für hier nicht relevant.

    korrekt, geht nur um nen kurzbesuch, über Weihnachten für 4-6 Wochen nach DE zu meiner Verwandtschaft, dann zurück in die Phils. Heirat dann später, das EFZ kommt wahrscheinlich frühestens im Februar oder so.



    hm, klingt ja jetzt alles nicht so gut. Mit vorher klären habe ich keine guten Erfahrungen gemacht, die Botschaft schreibt quasi ausschliesslich Allgemeinplätze.


    falls es nicht klappt mit der VE, meint ihr wir sollen das Visum bei VFS überhaupt noch versuchen? denn sie selber hat keine nachweisbaren Finanzen, erst recht nicht Deutschland-taugliche Beträge.

  • Ohne festes Einkommen und entsprechende Nachweise wird das vermutlich schief gehen, denn du garantierst für 5 Jahre alle Sozialleistungen, Abschiebungskosten usw. falls sie nicht rechtzeitig ausreist...das geht bis zu eiem pfändbaren 6-stelligen Eurobetrag!


    Du hast einen Wohnsitz in Deutschland? Dann geht das normal nur in Deutschland


    naja, was heisst Wohnsitz. bin quasi noch gemeldet, war da aber seit knapp 2 Jahren nicht mehr.


    Ursprünglich war die Idee dass die Verwandtschaft in DE die VE macht, nur dort kriegt man bei der ABH nicht mal nen Termin. Die haben vor 2 Monaten ihr Terminbuchungssystem abgeschalten, dann per Telefon erklärt dass man per Mail die Dokumente schicken soll und dann geben die einem nen Termin. Nur das machen sie halt nicht, Termin kam nie, jede weitere telefonische Anfrage wurde mit gleicher Aussage abgeblockt.

    Also entweder sind die vollkommen überlastet, massiv arbeitsscheu oder beides.

  • Sie sind Faul, den Fall hatten wir öfters.

    Als ich mit Klage gedroht hatte kam noch am selben Tag ein Termin mit E-Mail.

  • Kurzes update: war heute morgen bei der DBM für die VE, ohne Termin.


    Als die Dame am Schalter meinen Pass sah meinte sie "sie sind ja scheinbar aber noch in DE gemeldet", worauf ich meinte, ja, gemeldet schon, war aber seit 2 Jahren nicht mehr da, wohne jetzt in PH. Musste dann meine ACR I-Card zeigen, dann passte das scheinbar.


    Habe dann Kopie Steuerbescheid 2021 (2022 habe ich noch nicht) sowie Ausdrucke normales Konto und Tagesgeldkonto Sparkasse abgegeben, sowie noch Ausdruck Wertpapierkonto, man weiss ja nie ob das vielleicht noch Nachdruck verleihen kann. Den Projektvertrag habe ich weggelassen, könnte die Verwirrung ja noch erhöhen.

    Siehe da, ich habe die VE bekommen, "finanzielle Leistungsfähigkeit wurde glaubhaft gemacht" war angekreuzt :yupi

  • diogenes ja aber wie ich es verstanden habe soll auf den Phils geheiratet werden und vorher ein Besuch Visum beantragt werden. Insofern für hier nicht relevant.


    Die Heirat auf den Phils würde ich hier auch ausdrücklich empfehlen, denn für ein Heiratsvisum in D würde auch eine VE benötigt werden - was ich wie vorher geschrieben zum Problem werden könnte. Wenn sie dann verheiratet sind braucht es dann keine VE mehr :).

    Hatte ich zwar in der Tat falsch verstanden. Verpflichtungserklärung also nur für den Besuch in Deutschland. Nach einer Heirat, auch auf den Philippinen bedarf es ohnehin keiner Verpflichtungserklärung mehr, weil dann eine eheliche Unterhaltspflicht besteht.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • So, noch kurzes Update: Pass kam heute zurück, Besuchsvisum wurde genehmigt :yupi. Da wir nur 2 Monate beantragt hatten gab es auch nur diese 2.


    Lustig: Der Mitarbeiter bei der Botschaft meinte nach ausfüllen der VE, als ich fragte was wir denn als Argumente für die "Rückkehrwilligkeit" anführen könnten, dass ich mir darüber keine Gedanken machen muss, mit einer VE von der DBM würde das Ding sowieso nicht abgelehnt.


    So war es dann auch :D

  • Super danke für die Info. Hatte ich mir zwar schon gedacht ;).


    Wäre ja irgendwie auch irrwitzig wenn die DBM selbst die VE ausstellt und dann die DBM das Visum wegen ihrer eigenen VE ablehnt

    Sollte es nicht allerdings so sein, dass egal welche ausstellende Behörde einer VE, die Entscheidung über Visaerteilung bzw. der "Wert" einer VE der selbe sein sollte?

  • ls ich fragte was wir denn als Argumente für die "Rückkehrwilligkeit" anführen könnten, dass ich mir darüber keine Gedanken machen muss, mit einer VE von der DBM würde das Ding sowieso nicht abgelehnt.

    ... wer glaubt wird selig ... da man für jedes Besucher-/Schengen-Visum eine VE abgeben muss, würde man ja nie eine Ablehnung bekommen - lt. dieser Aussage ... leider sieht die Realität anders aus ... da passt was nicht zueinander ... Aber freue mich, dass es so "einfach" geklappt hat. Ich warte gerade auf die Ausstellung der VR durch meine Ausländerbehörde. Dann hoffe ich letztendlich, dass meine Frau beim zweiten Versuch diesmal das Visum bekommt (das erste Mal vor unserer Ehe wurde es nämlich abgelehnt ... wegen Nachweis der Rückkehrwilligkeit!)


    Kann ich hier aber die Frage anbringen: MUSS die VR wirklich im "Original" vorgelegt werden? Dann muss ich das Teil ja per Dokumentenpost teuer auf die Philippinen schicken. Oder ist die DBM großzügig und nimmt auch ein ausgedrucktes PDF?


    Gruß

    Thomas