Gehört der philippinische Mittelname auf die Einbürgerungsurkunde?

  • Hallo zusammen,


    vor ein paar Tagen wurde meine Frau offiziell eingebürgert und bekam ihre Einbürgerungsurkunde ausgehändigt.

    Die Freude und Erleichterung nach rund 14 Monaten Verfahrensdauer war groß, währte aber leider nicht lange.


    Direkt am nächsten Tag hatte sie einen Termin auf dem Bürgeramt, um einen Personalausweis und Reisepass zu beantragen. Doch dort wurde sie wieder weg geschickt, weil angeblich die Einbürgerungsurkunde falsch ausgestellt sei.


    Das Problem:

    Auf der Urkunde gibt es ein Feld "Name, Nachname, Geburtsname". Dort hat die Sachbearbeiterin der Einbürgerungsbehörde den philippinischen Mittelnamen mit eingetragen, in etwa so (alle Namen frei erfunden, nur zur Veranschaulichung):


    Lisa Grace Mittelname: Adobo Müller

    Dabei wäre "Lisa Grace" der Vorname, "Adobo" der Mittelname und "Müller" ihr fiktiver Nachname.

    Bei der Aushändigung der Urkunde kam uns das schon etwas seltsam vor. Aber unsere Nachfrage wurde sofort abgebügelt: "Wir müssen den Namen genau so schreiben, wie er im Pass steht".


    Laut Bürgeramt darf der Mittelname aber nicht auf der Urkunde stehen, weil es nach deutschen Namensrecht keinen Mittelnamen gibt. Falls sie mit dieser Urkunde einen Pass beantragt, würde ihr Vorname ansonsten buchstäblich lauten:

    "Lisa Grace Mittelname: Adobo"


    Während unserer Anwesenheit rief die Dame aus dem Bürgeramt bei der Sachbearbeiterin aus dem Einbürgerungsamt an und die beiden -stritten- diskutierten, was denn nun richtig sei. Sie kamen aber scheinbar zu keiner klaren Übereinkunft.


    Nun verlangt das Bürgeramt von meiner Frau, dass sie die Urkunde korrigieren lässt, oder alternativ beim Standesamt ihre Namensführung irgendwie klärt.


    Noch kurz zur Ergänzung:

    Wir haben in Deutschland geheiratet. Meine Frau entschied sich bei der Hochzeit für die Namensführung nach deutschem Recht.

    Dementsprechend ist ihr (beispielhafter) Name auf allen behördlichen Angelegenheiten (z.B. AT) "Lisa Grace Müller, geb. Adobo". Nach meinem Verständnis, und bei anderen eingebürgerten Philippinas die wir kennen war es auch so, sollte der philippinische Mittelname bei Einbürgerung schlicht und einfach wegfallen.


    Daher meine Fragen an Euch:


    - Musste Eure Frau nach der Einbürgerung eine namensrechtliche Erklärung oder ähnliches beim Standesamt abgeben, obwohl das bei/nach der Hochzeit bereits geschehen ist?


    - Wie genau ist der Name auf der Einbürgerungsurkunde geschrieben? Mit oder ohne Mittelname?


    - Weiß zufällig jemand, ob es eine klare Regelung gibt, ob die deutsche Einbürgerungsurkunde den Namen nach deutschem Recht oder den Namen nach philippinischem Recht beinhalten muss?


    - Habt Ihr sonstige bzw. allgemeine Tipps, wie man an solche Probleme herangeht, wenn sich unterschiedliche Behörden uneinig sind und man selbst der Leidtragende dabei ist? Vielleicht kennt ja jemand eine Rechtsnorm oder irgendetwas "offizielles", worauf wir die Sachbearbeiterinnen freundlich hinweisen könnten?



    Danke und viele Grüße

    :hi

  • - Wie genau ist der Name auf der Einbürgerungsurkunde geschrieben? Mit oder ohne Mittelname?

    Einbürgerungsurkunde oder Kopie davon habe ich im Moment nicht zur Hand... dafür die Einbürgerungszusicherung.


    In der Einbürgerungszusicherung ist aber ihr Name genau wie in der deutschen HU geschrieben:


    Im Feld Vornamen: Vorname und der alte Mittelname

    Nachname der neue Familienname..


    Ich hatte bei Beantragung der Einbürgerung darauf hingewiesen, dass wir den alten Mittelnamen (im Vornamen) los werden wollen.

    Das sollte auch nach meinen Recherchen ohne Gebühren funktionieren. Jedoch die Sachbearbeiterin in unserer kleinen Stadt kam damit nicht zurecht. In der Einbürgerungsurkunde stand somit auch wieder der Mittelname im Vorname.


    Ich habe dann aber kein Theater gemacht und die namensrechtliche Veränderung veranlasst .. hat nur ca. 20 Euro gekostet.


    Aber damals hätten die die neuen Pässe auch wieder mit dem Mittelname im Vornamen ausgestellt. Das wäre kein Hinderungsgrundgewesen. Nur weil wir darauf bestanden, dass der Mittelname aus dem Vorname getilgt werden sollte, mussten wir dann noch ein paar Tage warten.

  • Musste Eure Frau nach der Einbürgerung eine namensrechtliche Erklärung oder ähnliches beim Standesamt abgeben, obwohl das bei/nach der Hochzeit bereits geschehen ist?

    Nein, wurde zur Hochzeit gemacht

    Wie genau ist der Name auf der Einbürgerungsurkunde geschrieben? Mit oder ohne Mittelname?

    Natürlich ohne

    Weiß zufällig jemand, ob es eine klare Regelung gibt, ob die deutsche Einbürgerungsurkunde den Namen nach deutschem Recht oder den Namen nach philippinischem Recht beinhalten muss?

    Ja, die Regelung ist klar und es gibt keinen Mittelnamen im Deuschen. Nach deutschem Recht führt eine Person einen oder mehrere Vornamen und einen Familiennamen.

    https://service.berlin.de/dienstleistung/324591/

    (BGB) § 1355


    siehe auch Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung desPassgesetzes


    Habt Ihr sonstige bzw. allgemeine Tipps, wie man an solche Probleme herangeht, wenn sich unterschiedliche Behörden uneinig sind und man selbst der Leidtragende dabei ist? Vielleicht kennt ja jemand eine Rechtsnorm oder irgendetwas "offizielles", worauf wir die Sachbearbeiterinnen freundlich hinweisen könnten?

    Ja, die Einbürgerungsbehörde muss entsprechend die Urkunde ändern

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Nach deutschem Recht führt eine Person einen oder mehrere Vornamen und einen Familiennamen.

    https://service.berlin.de/dienstleistung/324591/

    das bedeutet aber das bei zweistaatlichkeit beide pässe unterschiedliche namen zeigen:denken ! ?

    Ist bei meiner Tochter so. Deutscher Pass Vor- und Nachname, philippinischer Pass Vorname, Mittelname, Nachname.

    Wahnsinn bei Individuen ist selten, aber in Gruppen, Nationen und Epochen die Regel.

  • Ich habe dann aber kein Theater gemacht und die namensrechtliche Veränderung veranlasst .. hat nur ca. 20 Euro gekostet.


    Nun verlangt das Bürgeramt von meiner Frau, dass sie die Urkunde korrigieren lässt, oder alternativ beim Standesamt ihre Namensführung irgendwie klärt.

    Wir haben ähnliche Erfahrungen gemacht, was den Umgang mit dem Mittelnamen, betrifft. Wir haben es bisher so gelöst, dass es mit der Heirat eine Namenserteilung für meine Frau gab. Der Mittelname ist dabei komplett verschwunden und sie heißt nur noch Lisa Grace Müller. Lt. dem StA soll es vorteilhaft sein, da "geb. Adobo" und der Mittelname in dem Fall wegfällt. Was die Botschaft bei der neuen Passerstellung daraus macht, werden wir sehen. Meine Frau ist bei der Heirat philippinischen Namensrecht geblieben. Bei uns ist die Einbürgerung noch kein Thema.

  • Da die Einbürgerung ein Stockwerk über meinem Büro ist bin ich dort kurz mal vorbeigegangen:

    Es muss der Name übernommen werden der in der Eheurkunde steht. Entscheidend für die Namensführung ist der Name in der deutschen Personenstandsurkunde.

    In eurem Fall wurde der philippinische Mittelname "Adobo" in der deutschen Eheurkunde als weiterer Vorname eingetragen.

    "Wir müssen den Namen genau so schreiben, wie er im Pass steht"

    ist insofern richtig da der Pass entsprechend der deutschen Eheurkunde ausgestellt wurde. Nur wurde aus dem Vornamen "Adobo" wieder ein Mittelname gemacht.


    Problem ist wohl die Bemerkung "Mittelname:" in der Einbürgerungsurkunde. Die hat an dieser Stelle nichts verloren und ist ein Fehler seitens der Einbürgerung.

    Insofern macht die Passbehörde alles richtig weil es keinen Mitttelnamen nach deutschem Recht gibt.

    Evtl. hilft es mit der Eheurkunde zur Passbehörde zu gehen. Ansonsten solltet Ihr darauf hinweisen das Ihr eine Fachaufsichtsbeschwerde in Betracht zieht.

  • Vielen Dank für Eure Ratschläge.

    Ich habe dann aber kein Theater gemacht und die namensrechtliche Veränderung veranlasst .. hat nur ca. 20 Euro gekostet.


    Aber damals hätten die die neuen Pässe auch wieder mit dem Mittelname im Vornamen ausgestellt. Das wäre kein Hinderungsgrundgewesen. Nur weil wir darauf bestanden, dass der Mittelname aus dem Vorname getilgt werden sollte, mussten wir dann noch ein paar Tage warten.

    So wird es jetzt bei uns auch laufen.


    Wie von Moalboal geschrieben, wurde der alte Mittelname bei Hochzeit in die Personenstandsurkunden mit eingetragen (mit Vermerk Vornamen und Mittelname), von daher ist es lt. den Behörden auch korrekt, dass dieser auf der Einbürgerungsurkunde steht.


    Meine Frau hat jetzt einen vorläufigen Personalausweis mit "Lisa Grace Adobo" als Vorname. Den Mittelnamen können wir voraussichtlich per namensrechtlicher Erklärung entfernen lassen. Die Standesbeamtin war sich aber unklar darüber, ob das per Angleichungserklärung möglich ist, oder ob eine andere Rechtsgrundlage für die Änderung gefunden werden kann/muss. Sie "interpretiert" die Gesetzeslage momentan so, dass der philippinische Mittelname nach Einbürgerung nur bei unverheirateten Personen möglich sei. Sie will sich aber nochmal schlau machen. Bearbeitungsdauer aufgrund Personalmangels voraussichtlich mindestens 8 Wochen. :mauer


    Viele Grüße

    :hi

  • Von cyborg85
    Meine Frau hat jetzt einen vorläufigen Personalausweis mit "Lisa Grace Adobo" als Vorname. Den Mittelnamen können wir voraussichtlich per namensrechtlicher Erklärung entfernen lassen. Die Standesbeamtin war sich aber unklar darüber, ob das per Angleichungserklärung möglich ist, oder ob eine andere Rechtsgrundlage für die Änderung gefunden werden kann/muss. Sie "interpretiert" die Gesetzeslage momentan so, dass der philippinische Mittelname nach Einbürgerung nur bei unverheirateten Personen möglich sei. Sie will sich aber nochmal schlau machen. Bearbeitungsdauer aufgrund Personalmangels voraussichtlich mindestens 8 Wochen



    In der Regel ist doch der Mittelname einer Filipina ihr Geburtsname oder sehe ich das falsch ?

    So lang meine Frau noch die Philip. Staatsangehörigkeit hatte stand im Pass ihr Geburtsname als Mittelname

    Bei der Einbürgerung wurde der Mittelname sprich Geburtsname auch als solcher in die Urkunde und somit Deutschen Pass übernommen.

  • Was für ein Theater mit den Deutschen Ämtern, bei uns war es auch eine spannende Geschichte hahaha


    Nach unserer Heirat ist meine Frau damals mit FZF zum Kind eingereist, konnten so umgehen, dass vor Einreise Deutschkurs gemacht werden musste. Da die Weiterleitung des ROM damals etwa 6 Monate dauerte , haben in Hong Kong geheiratet, ist sie noch mit dem Mädchennamen im Pass eingereist. Hat dann aber sobald möglich den Philippinischen Pass auf den Ehehnamen ändern lassen, natürlich mit Mittelnamen.

    Dies musste natürlich beim der Ausländerbehörde geändert werden. In der permanenten AE wurde der Ehename dann übernommen (Mittelname als 2. Vorname, da gabs keine andere Möglichkeit), wurde aber nicht zu den Meldebehöden so weitergeleitet, denn da lief Sie weiter und ihrem Mädchennamen- haben wir bei den Steuererklärungen erst bemerkt, als das Finanzamt nicht auf den Ehenamen umgestellt hat und das Auf Antrag auch nicht gemacht hat. Vielmehr war die letzte Aussage der Oberfinanzbehörde, nach einigen Widerspruchverfahren, die durch mich betrieben wurden, kurz zusammengefasst : "Es ist egal wie Ihre Frau heißt, wir wissen wer sie ist." :mauer Dagegen sprach allerdings das wir mittlerweile eine 2. SteuerID für meine Frau bekommen hatten, so ganz sicher waren sie sich wohl auch nicht. Wir haben aber hartnäckig die erste Steuer ID weiter benutzt und das ist auch bis heute so.


    Eine Namensänderung auf den Ehenamen im Melderegister wollte man bei Standesamt nur vornehmen, wenn vorher eine Urkundenprüfung stattfände. :weia

    Diese Kosten wollten wir uns ersparen und auf das Pferd Einbürgerung setzen.


    Als zusätzliche Erschwernis hat meine Frau dann den Füherschein hier gemacht und ihre Name war dann analog zu einer Deutschen Staatangehörigen Vorname Nachname( also der Ehenachname ohne Mittelnamen. Als wir dann mal einen internationalen Füherschein für meine Frau benötigten, lagen beim Straßenverkehrsamt zwei Profile für meine Frau vor, wir konnten wählen hahaha haben es wie auf Füherschein gewünscht.:Rolf


    Als meine Frau dann mal die Autopapiere verloren hatte musste sie auch zum Bürgeramt. Dort haben Sie dann festgestellt, dass die ganzen Namen nicht zusammenpassen. Hier war dann mal ein unkompliziertes Vorgehen möglich. Ihr Name wurde dann ohne weiteres in den Ehenamen umgewandelt, der auf der AE und im Pass stand--half aber beim Finanzamt leider gar nicht hahaha. Gut das die vom Standesamt, das nicht mitbekommen haben .:floet


    Dann wurde irgendwann die Einbürgerung fällig. Wieder der Namenshickhack, ich habe dann in einem langen Brief and die Einwaderungsbehörde den Sachverhalt geschildern und der Sachbearbeiter kam mit mir überein, den Namen wie in deutschem Recht zu übernehmen, mit Vorname, Nachname(meiner) geborene Philippinischer Mittelname. Wer denkt damit wäre das gegessen gewesen, irrt in diesem Punkt.?(


    Leider hatte wohl ein anderer Sacharbeiter die Einwanderungurkunden fertiggestellt , da unser vorheriger Ansprechpartner im Urlaub weilte. Nun alles wieder mit dem Mittelnamen Konstrukt, ich glaube Sie schlugen Doppelnamen vor, hab das Schreiben nicht zur Hand um mal nachzuschauen. Schwierigkeit war dann der Mädchenname, denn dessen Mittelname sollte unter "geborene" stehen. Man hätte diese Urkunde ändern können, aber dann hätte die Einbürgerung an dem Tag nicht stattfinden können :halt, dies wollte meine Frau dann nicht.


    Auch egal, hab meiner Frau gesagt, wenn Sie zum Meldamt geht um Pass und Personalausweismit der Urkunde zu beantragen, soll sie möglichst zu einem Mann gehen, am besten mittleren Alters ihm die Sachlage schildern, den Führerschein zeigen und mein Anschrieben an die Einbürgerungsbehörde vorlegen, sowie der positive Antwort auf unser Anliegen und ihn bitten, die Papiere so auszustellen, wie es mit der Einwanderungbehörde eigentlich ausgemacht war.:P


    Glücklicherweise hatte der Beamte des Einwohnermeldeamtes, den sie dann erwischt hat, sowohl einen guten Tag, als auch das Einsehen, dem Wunsch meiner Frau nachzukommen und entgegen der Infos in der Einbürgerungurkunde den neuen Deutschen Namen dann als Vorname Nachname( unser Ehename/nach meinem Nachnamen) geborene-> da taucht jetzt der Mittelname aus dem letzten Philippinischen Pass auf, passt ja auch genau wie im Deutschen Namensrecht.:yupi

    So blieb uns letzendlich doch die Änderung Ihres Namen beim Standesamt erspart, was allerdings, nach der Einbürgerung keine Urkundenprüfung mehr erfordert hätte.


    Es war nicht einfach, aber Ende gut, alles gut :clapping

    Gruß Lucky

  • In der Regel ist doch der Mittelname einer Filipina ihr Geburtsname oder sehe ich das falsch ?

    Mittelname und Geburtsname sind nicht ganz das gleiche. Meine Frau hatte vor der Hochzeit auch schon einen Mittelnamen (den Geburtsnamen ihrer Mutter).

    In den deutschen Personenstandsurkunden wurde ihr alter Nachname als Geburtsname übernommen ("Müller, geb. Adobo" um beim obigen Beispiel zu bleiben) und der Mittelname beim Vornamen mit eingetragen, allerdings mit Anmerkung "Vornamen und Mittelname". Im philippinischen Pass wurde beim ROM ihr alter Mittelname durch ihren Geburtsnamen ("Adobo") ersetzt und ihr Nachname in "Müller" geändert.

    Wenn wir keine namensrechtliche Änderung machen, wäre ihr Name auf einem deutschen Ausweis/Pass daher quasi "Lisa Grace Adobo Müller , geb. Adobo".


    Edit:

    luckyvogel danke für Deinen Erfahrungsbericht. Geteiltes Leid ist halbes Leid, hehe. Denke auch, dass bei uns am Ende alles gut / wie gewünscht wird. Aber ist schon Nervenaufreibend, wenn sich alles über Wochen/Monate hin zieht und man zwischen 3 Behörden hin und her geschickt wird.

  • Mal am Rande, die Übernahme des Middlename als zweiten Vornamen in deutschen Urkunden ist doch ohnehin nur ein kreativer Ansatz zes den Filipinos möglichst Recht zu machen und die Möglichkeit zu eröffnen den geliebten Middlename auch im deutschen Rechtskreis, dann halt - zumeist eh unbemerkt - als zweiten Vornamen zu führen. Man muss das ja nicht so handhaben und kann in deutschen Urkunden auch auf den Middlename als zweiten Vornamen verzichten.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Mal am Rande, die Übernahme des Middlename als zweiten Vornamen in deutschen Urkunden ist doch ohnehin nur ein kreativer Ansatz zes den Filipinos möglichst Recht zu machen und die Möglichkeit zu eröffnen den geliebten Middlename auch im deutschen Rechtskreis, dann halt - zumeist eh unbemerkt - als zweiten Vornamen zu führen. Man muss das ja nicht so handhaben und kann in deutschen Urkunden auch auf den Middlename als zweiten Vornamen verzichten.

    Nein, das ist so nicht richtig, Tatsache ist, dass auf den Formularen kein Mittername eingetragen werden kann, es gibt kein Feld dafür. Deshalb wird man angewiesen den Mittelname, als 2. Vornamen einzutragen.

    Ein Weglassen ist nach Ausländerbehördenicht möglich. Dann müsste man einen Doppelnamen als Nachnamen angeben, was aber nicht der Wahrheit entspräche, bliebe ergo nur die Option als 2. Vorname.......... frag ich mich was daran wahrheitsgemäß ist? Aber Ämter und Logik, waren schon oft 2. Paar Schuhe :mauer

    Gruß Lucky

  • Mal am Rande, die Übernahme des Middlename als zweiten Vornamen in deutschen Urkunden ist doch ohnehin nur ein kreativer Ansatz zes den Filipinos möglichst Recht zu machen und die Möglichkeit zu eröffnen den geliebten Middlename auch im deutschen Rechtskreis, dann halt - zumeist eh unbemerkt - als zweiten Vornamen zu führen. Man muss das ja nicht so handhaben und kann in deutschen Urkunden auch auf den Middlename als zweiten Vornamen verzichten.

    Ohne zweiten Vornamen in der Eheurkunde gibts keine neuen philippinischen Pass und ohne neuen philippinischen Pass gibts keinen deutschen Aufenthalstitel(eAT);(

    Ausnahmen scheints bei in D geborenen Kindern zu geben: Ich hatte mal die ehrenvolle Aufgabe bei Filipinos im deutschen Melderegister die Mittelnamen zu ergänzen. Dabei bin ich auf ein paar wenige philippinische Pässe gestoßen bei den tatsächlich kein Mittelname eingetragen war.


    Ergänzend zu meinem vorherigen Beitrag: Die Einbürgerungsurkunde ist keine Personenstandsurkunde. Das sind Geburts-, Namensänderungs-, Ehe-, Lebenspartnerschaft-, Scheidungs- und Sterbeurkunde.

    Da es seit ca. zehn Jahren in D bei Beantragung/Abholung eines Personalausweis/Reisepass notwendig ist eine Personenstandsurkunde vorzulegen hätte die Passbehörde dies eigentlich schon bei der Beantragung verlangen müssen. Es geht dabei um die Überprüfung der "unstrukturierten Namensschreibweise = Schreibweise des Herkunftsland". Hintergrund dazu: Früher war es technisch nicht möglich Sonderzeichen(z. B.: vietnamesisch, balkanesisch, türkisch) im Melde- und Passregister elektronisch zu speichern. Stattdessen wurde die deutsche Schreibweise angewendet. Das Gesetz verlangt nun auch im deutschen Melde- und Passregister die Eintragung der unstrukturierten Namensschreibweise = Schreibweise des Herkunftsland.

    Anmerkung: Melde- und Passregister sind per Gesetz getrennt zu führen. Soll heißen auch hier kann es zu Differenzen kommen.

    Das kann aber auch den Karl-Heinz betreffen bei dem seit Jahrzehnten Karlheinz im Personalausweis oder Reisepass steht. Deswegen muss auch Karlheinz/Karl-Heinz mittlerweile eine Personenstandsurkunde vorlegen.

    Zur Entlastung der "unfähigen" Behörden ist zu vermerken: Standesrecht, Ausländerrecht, Melderecht und Passrecht sind zueinander nur bedingt kompatibel. Beim Standesamt muss bzw. kann man nicht wissen welche Folgen es für die Passbeantragung hat wenn in der Eheurkunde Mittelname: Adobo steht. Auch die Einbürgerung hat kein Problem damit; da rechtens. Für die Meldebehörde ist das auch OK. Aber die Passbehörde die meistens identisch mit der Meldebehörde ist hat ein Problem damit. Gerade wenn man auf dem Dorf heiratet wo pro Jahr zwei Ehen mit Ausländern geschlossen werden sind die Folgen einer "falschen" Namensführung nicht bekannt.

    Wir wohnen in einer kleineren Gemeinde. Die Standesbeamtin jenseits der 50 war froh das ich gut vorbereitet(NICHT durch dieses Forum aber u. A. durch HGE:verbeugen) dort aufgeschlagen bin. Sie führte zwar vor langer langer Zeit mal eine Deutsch-Filipino Heirat durch, hätte sich aber erst in die Thematik einlesen müssen. Geheiratet haben wir letztendlich in meiner Heimatstadt Hof in Bayern ganz oben. Die dortigen Standesamtleiterin, kurz vor der Pensionierung und mit entsprechend Erfahrung, hat mich darauf hingewiesen das der Mittelname als zweiter Vorname in die Eheurkunde eingetragen werden sollte da es später ansonsten Probleme bei der Einbürgerung geben wird:clapping

    Deswegen meine Empfehlung wenn ihr auf dem Dorf heiraten wollt: Geht in die nächst größere Stadt und lasst euch dort beraten. Das kostet u. U. einen Obolus aber dort wird euch nicht von der Azubine geholfen sondern von Profis.

    Hier im Forum wird man zwar auch beraten aber auf einen sinnvollen, nützlichen Beitrag kommen mindestens fünf sinnfreie/überflüssige Beiträge die das Lesen und Verstehen schwierig bis unmöglich machen.


    :hiThomas