Einreise mit Schengen Visa und dann Aufenthaltserlaubnis

  • Danke , ja ich habe alle benötigte Unterlagen von mir :

    Anmeldebescheinigung

    Reisepass Copy

    Lohnabrechnungen

    Arbeitsvertrag

    Sogar Mietvertrag

    Nur Frage ob in 2 Monaten ( Termin) bestimmt muss ich wieder neue aktuelle Bescheinigung geben .

  • Danke euch , ich hoffe wird schneller da ich keine Deutsche Staatsangehörigkeit habe ,also keine Deutsche Sprache verlangt wird für meine Frau und wahrscheinlich ABH nicht involviert werden muss.

  • Mat863


    Bei aller ungeduld, die ich ja gut verstehen kann bist Du in einer vergleichsweise privilegierten Position. Der "normale" Aufwandt, den ein Deutscher leisten muss, um seinen philippinischen Ehepartner nach Deutschland zu holen, liegt höher. Das fängt bereits bei den geforderten Sprachkenntnissen an und setzt sich über die gesamte Abstimmung zwischen Deutscher Botschaft und die jeweilige Ausländerbehörde fort.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Ich habe meine ABH gefragt für mein Fall .


    Hier ist Antwort :


    "Ihre Ehefrau benötigt ein nationales Visum für Deutschland, welches sie bei der zuständigen Deutschen Botschaft beantragt. Sollte Ihre aktuell noch in Philippinen wohnen, wäre die Deutsche Botschaft in Manila zuständig. Ein Schengen-Visum ist nicht ausreichend, da sie bereits verheiratet sind. Das was Sie Ihrer E-Mail angefügt haben aus dem „Visa-Handbuch“ bezieht sich nur auf die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Erteilung eines Visums, nicht auf das Visum selbst.



    Sollte Ihre Frau aber z. B. eine polnische Aufenthaltserlaubnis besitzen, ausgestellt von der Ausländerbehörde in Polen (NICHT das Schengenvisum!), könnte sie mit diesem Aufenthaltstitel nach Deutschland einreisen und hier die Aufenthaltserlaubnis beantragen.



    Für den Fall, dass Ihre Frau mit dem Schengen-Visum einreist, weisen wir vorsorglich darauf hin, dass in diesem Fall die Beantragung eines Aufenthaltstitels NICHT möglich ist und sie nach Ablauf des Visums wieder ausreisen muss."

  • Jetzt habe zu euch Frage wegen multi Schengen Visa . Ein Agentur hat meine Frau diese Typ von Visa vorgeschlagen.

    Kann meine Frau bei 5 Jahr-multi Visa Schengen : bis 90 Tage Aufenthalt in Schengen dann sie wird Schengen verlassen und z.B nach eine Woche wieder nach Schengen einreisen ? Oder muss nach erste Einreise( also max 90 Tage) bestimmte Abstand sein dass sie wieder einreisen kann?


    Danke euch für Hilfe

  • Sollte Ihre Frau aber z. B. eine polnische Aufenthaltserlaubnis besitzen, ausgestellt von der Ausländerbehörde in Polen (NICHT das Schengenvisum!), könnte sie mit diesem Aufenthaltstitel nach Deutschland einreisen und hier die Aufenthaltserlaubnis beantragen.

    Für den Fall, dass Ihre Frau mit dem Schengen-Visum einreist, weisen wir vorsorglich darauf hin, dass in diesem Fall die Beantragung eines Aufenthaltstitels NICHT möglich ist und sie nach Ablauf des Visums wieder ausreisen muss."

    .. ist mE nicht richtig,,


    §39 (6) AufenthV sagt



    Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn


    er einen von einem anderen Schengen-Staat ausgestellten Aufenthaltstitel besitzt und auf Grund dieses Aufenthaltstitels berechtigt ist, sich im Bundesgebiet aufzuhalten, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt sind; § 41 Abs. 3 findet Anwendung,


    Somit müsste ein polnisches SchengenVisum dazu berechtigen, in D eine AE zu beantragen. Da sie Ehefrau ist, ist sie auch berechtigt, eine AE zu bekommen.


    Der letzte Satz der ABH stimmt insofern, dass ein von der DBM ausgestelltes SchengenVisum nicht dazu berechtigt, hier eine AE zu beantragen.

  • Sehe ich auch so und hatte man hier schon geschrieben



    Na ja, ohne Visum wird sie nicht in den Flieger kommen. Also auf dem Landweg würde auch eine Einreise nach Schengen ohne Visum gehen, nur mit Hochzeitsurkunde und Freizügigkeitsnachweis. Ansonsten bedarf es eines Visums...Schengenwäre hier einfacher. Deshalb würde ich, als Pole, meine Frau nach Polen oder noch einfacher für einen gemeinsamen Urlaub nach Spanien / Portugal / Tschechien einladen und von dort nach Deutschland auf dem Landweg...dann in Deutschland eine Aufenthaltskarte beantragen

    Schengenvisum zum Urlaub als EU Bürger sollte Selbstläufer sein in einem anderen Land als Deutschland / Polen

    :cheers Live is short, play it hard :cheers

  • Die abhs schreiben leider öfter Sachen die nicht (ganz) stimmen. Klassiker ist Nachweis Sicherung LU bei zuzug zu deutschen ..


    Aber auch hier: ist die Frage will man Diskussionen mit der ABH ggf. sogar möglicherweise eine Klage oder geht man den Weg des geringsten Widerstandes.

  • Tolle Agentur wenn sie das ihr nicht erklären können 🤣


    Grob: nach 90 Tage Schengen muss sie 90 Tage wieder zurück.

    Konkret: steht hier https://www.auswaertiges-amt.d…r%C3%BCckliegende,6%20Abs.

    Muss sie nicht zurück sondern nur den Schengenraum verlassen kann aber am nächsten Tag wieder fuer 90 Tage einreisen.


    Nach diesen 90 Tagen muss sie dann für den Rest der 365 Tage - also ca. 185 Tage - außerhalb des Schengenraums bleiben denn sie darf nur maximal 90 Tage am Stück und das zweimal innerhalb eines Jahres machen.

    I am multi-talented!

    I can talk and p.iss people off at the same time!


    A pessimist is a man who thinks all women are bad.

    An optimist is a man who hopes they are.


    My mouth is not a bakery, I don't sugarcoat anything!


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    Ein erfahrener Pilot ist,

    wer seine Erfahrung benutzt,

    um Situationen zu vermeiden,

    die seine Erfahrung erfordern!


    ╭∩╮(︶︿︶)╭∩╮

  • Muss sie nicht zurück sondern nur den Schengenraum verlassen kann aber am nächsten Tag wieder fuer 90 Tage einreisen.

    Die Regelung ist mal geändert worden..


    Vereinfacht: Man muss dafür sorgen, dass man von jedem Tag aus gesehen in den letzten 180 Tagen nicht länger als 90 Tage im Schengen Raum ist.


    Würde man nach 90 Tagen ausreisen und am 91. Tag wiederkommen, dann wäre man ab diesem Tag mehr als 90 Tage im SchengenRaum.

  • Das Thema mit der 90/180 Regel ist tatsächlich nicht so einfach.. als meine jetzige Frau damals mit den Schengen Visum hier war wurde bei Ausreise auch genau nachgerechnet. Ich würde hier wirklich empfehlen keine "ca.." Angaben zu vertrauen. Es gibt ja den og. Aufenthaltsrechner wo man genau das nachsehen kann .


    Die Botschaft in Kiev hat meiner Meinung nach auch ein noch besseres Beispiel als das Auswärtige Amt auf dem Link vorher bzgl (mehr) Jahresvisum - ich denke damit sollte es jedem klar werden . Falls nicht lieber bei der Bupo oder ABH nachfragen .


    "Beispiel: Ihr Visum ist vom 15.04.2022 bis zum 14.04.2023 gültig. Sie reisen am 23.04.2022 das erste Mal mit diesem Visum ein. Grundsätzlich können Sie sich dann für bis zu 90 Tage (bis 21.07.2022) im Schengenraum aufhalten. Sofern Sie allerdings zuvor bereits ein weiteres Schengenvisum besessen und sich damit in den vergangenen Monaten schon einmal im Schengenraum aufgehalten haben, müssen Sie die entsprechenden Aufenthaltszeiten bei der Berechnung der höchstmöglichen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen innerhalb eines 180-Tageszeitraums mit einbeziehen. Grundsätzlich wäre eine nächste Einreise dann wieder ab dem 20.10.2022 (in diesem Beispiel der 181. Tag nach der ersten Einreise) für 90 Tage möglich."


  • Krankversicherung für Ehefrau die nach Deutschland einreisen wird .

    Weiss jemand ob is Pflicht Krankversicherung haben für mein Frau sie wird für German Visa beantragen. Normalerweise als meine Frau wird in Deutschland von mein Arbeitgeber versichert. Hat jemand Erfahrung wie das machen mit Versicherung , ist anders wenn ein Gast kommt zu Besuch

    ( lebt nicht in Deutschland) muss obligatorische Krankversicherung haben .

  • Krankversicherung für Ehefrau die nach Deutschland einreisen wird .

    Weiss jemand ob is Pflicht Krankversicherung haben für mein Frau sie wird für German Visa beantragen. Normalerweise als meine Frau wird in Deutschland von mein Arbeitgeber versichert. Hat jemand Erfahrung wie das machen mit Versicherung , ist anders wenn ein Gast kommt zu Besuch

    ( lebt nicht in Deutschland) muss obligatorische Krankversicherung haben .

    nix verstehen :)


    Du bist schon verheiratet?


    Deine Frau kommt nur mit Schengen Visum (Besuch) nach D und reist später wieder aus ?


    oder


    deine Frau kommt mit einem Familienzusammenführungsvisum um hier in D zu bleiben?



    Nur soviel:

    Dein Arbeitgeber versichert nicht deine Frau. Sie kann höchstens in bei dir in der GKV mitversichert werden.

    Da musst du dich aber selbst drum kümmern. Geht aber nur, wenn sie mit FZ-Visum einreist und ihren Wohnsitz in D nehmen wird.

    Bei Schengen Visum geht das nicht.. dann musst du eine private Versicherung abschließen. Versicherung für ausländische Gäste.

  • Ja sie will mit FZ Visum Kommen und in Deutschland bleiben . Meine Frage ist ob wird trotzdem von meine Frau bei Beantragung FZ Visa eine Krankversicherung verlangt? Oder wahrscheinlich muss ich für erste Monat eine private Krankenversicherung für sie kaufen , da wahrscheinlich wird dauern bis sie gesetzlich GKV mitbekommt.

  • Danke ,

    Ja hast du Recht steht das nicht Checkliste aber bei Ausfüllen Antrag für Fz Visum steht Frage : " ich habe gerade eine Krankversicherung beantragt " " yes or No " . Deswegen habe ich hier gefragt .