• Ich hatte die Fragen schon im Expatsforum gestellt aber keine Anwort(en) erhalten. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen??


    Hallo zusammen,


    meine Frau und ich beginnen mit den Vorbereitungen auf die dauerhafte Auswanderung auf die Philippinen / Bohol / Tagbilaran und dazu habe ich ein paar Fragen, die im einzelnen sicher schon einmal irgendwo beschrieben sind, aber ich finde keine klaren Aussagen zu meinen Fragen. Vorab möchte ich sagen, ich bin seit einem Jahr Rentner, meine Frau (geb. Filipina mit deutschem Pass) wird ihre Rente nach erfolgtem Hausverkauf beantragen, Wir bzw. meine Frau besitzt ein großes schuldenfreies Haus in dem wir gut leben können, d.h. wir müssen keine Miete zahlen oder so. Wir haben dann zusammen ca. 2.200 Euro Rente, das sollte doch locker reichen.


    1. Frage: da sie ja die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt müsste es doch ab Ende Juni möglich sein, die philippinische zurück zu erlangen ohne die deutsche zu verlieren? Diese Tatsache würde für mich als ihrem deutschen Ehemann sicherlich die Sache mit der dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung auf den Phils vereinfachen.


    2. Frage: KV sind wir ja dann nicht mehr in Deutschland und nach meinen Recherchen ist es glaube ich sehr kostspielieg sich in unserem Alter (66/65) vollumfänglich auf den Phils zu versichern, also müssen Rücklagen (Hausverkauf) herhalten?


    3. Frage: Kann ich es irgendwie legal vermeiden in Deitschland unsere deutsche Rente noch zu versteuern? Wenn ja wie?


    Würde mich sehr über gute Ratschläge freuen, wobei mir dann in dem Zusammenhan gewiss noch weitere Fragen einfallen.:D


    Vielen Dank

  • Zu 1) Du kannst als Ehemann das 13G Visa bekommen für unbegrenzten Aufenthalt wenn deine Frau einen D-Pass hat.


    Zu 2) Kann ich dir leider nichts sagen


    Zu 3) Ihr habt ja den Steuerfreibetrag pro Person und wenn ihr noch jeder einen Schwerbehinderten GDB ab 50 habt dann braucht ihr nur den Betrag versteuern der darüber hinausgeht. Das musst du dann mit dem zuständigen Finanzamt für auswanderer klären ( Neubrandenburg ?????)


    Gruss Lotsch

  • Zu 3) Ihr habt ja den Steuerfreibetrag pro Person

    Aber nur, wenn man "unbeschränkt steuerpflichtig" in D. bleibt.

    Das sollte vorher geklärt werden, dann reicht der Freibetrag aus, da ja auch noch nicht die volle Rente zu versteuern ist bei den genannten Eintrittsjahren.

  • Zu 3) Ihr habt ja den Steuerfreibetrag pro Person

    Aber nur, wenn man "unbeschränkt steuerpflichtig" in D. bleibt.

    Das sollte vorher geklärt werden, dann reicht der Freibetrag aus, da ja auch noch nicht die volle Rente zu versteuern ist bei den genannten Eintrittsjahren.

    Nein reicht er nicht, da man auf den Philippinen leider nur 25% von allen Freibeträgen etc. erhält. Aber trotzdem besser als nix, sollte man weiterhin in D versteuern müssen.

  • Zitat

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Auslandsrentner einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen. Das Formular dazu gibt es entweder auf den Internetseiten des zuständigen Finanzamts zum Download, oder das Finanzamt schickt auf Nachfrage das Formular per Post. Wenn dem Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stattgegeben wird, wird der Auslandsrentner vom Fiskus genauso behandelt, als würde er in Deutschland leben – und ihm steht der Grundfreibetrag zu.

    https://www.ihre-vorsorge.de/r…schraenkt-steuerpflichtig

  • Zitat

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Auslandsrentner einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen. Das Formular dazu gibt es entweder auf den Internetseiten des zuständigen Finanzamts zum Download, oder das Finanzamt schickt auf Nachfrage das Formular per Post. Wenn dem Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stattgegeben wird, wird der Auslandsrentner vom Fiskus genauso behandelt, als würde er in Deutschland leben – und ihm steht der Grundfreibetrag zu.

    https://www.ihre-vorsorge.de/r…schraenkt-steuerpflichtig

    Genau das meinte ich und schrieb ja auch das er sich mit seinem Finanzamt in Verbindung setzen soll um die rechtlichen Fragen abzuklären

  • habe dazu heute morgen was gepostet. Ja sie kann die PH wiedererlangen ohne die deutsche zu verlieren

    1. Frage: da sie ja die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt müsste es doch ab Ende Juni möglich sein, die philippinische zurück zu erlangen ohne die deutsche zu verlieren? Diese Tatsache würde für mich als ihrem deutschen Ehemann sicherlich die Sache mit der dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung auf den Phils vereinfachen.

  • Zu 1.)

    Ehefrau mit deutschem Paß => 13G

    Ehefrau mit philippinischem Paß => 13A


    d.h., wenn Deine Frau nur den deutschen Paß besitzt, benötigt ihr beide ein Visum (nämlich 13G). Im anderen Fall benötigst nur Du ein Visum (nämlich 13A).


    für Dich ändert sich kaum etwas, egal ob Du 13A oder 13G beantragen mußt, der Aufwand und die Kosten sind mehr oder weniger dieselben!


    The man

  • Das heißt doch wenn wir als Ehepaar unsere Einkünfte komplett aus Deutschland beziehen (Rente) dass wir dann das Recht auf unbeschränkte Steuerpflicht haben?

    Die unbeschränkte Steuerpflicht muß mit jeder Steuererklärung neu beantragt werden.


    Voraussetzung ist, daß mindestens 90 % der Einkünfte des Steuerpflichtigen in Deutschland erzielt werden. Hierfür ist mittels Formular Non EU/EEA Certificate, das vom BIR zu bestätigen ist, der entsprechende Nachweis (geringer oder nicht vorhandener phillipinischer Einkünfte) zu führen. Leider weigern sich mittlerweile die BIR Satelite Offices zumeist, das Papier abzuzeichnen und verweisen auf das Main Office in Manila, ohne dabei aber eine Abteilung oder einen Ansprechpartner zu benennen.


    The man

  • Zur Steuerpflicht als Deutscher Rentner auf den Philippinen hat man nur 25% vom Grundfreibetrag. Ich bin 2020 in Rente gegangen und habe demnach 20% von meiner Rente, für die ich keine Steuern zahlen muß.

    LG bonbon

  • Oh jeh, das klingt alles ziemlich kompliziert, Also das heißt bevor meine Frau und ich unbeschränkte Steuerpflicht beantragen können, brauchen wir zunächst einen Nachweis philippinischer Behörden das wir kein Einkommen auf den Philippinen haben?

  • Haben kein Problem damit,wir gehen zum BIR ( Finanzamt)

    Meine Frau Erklärt ihnen was wir brauchen,haben dann auch eine Tin bekommen. Demnächst brauchen wir wieder diese Bescheinigung für Steuererklärung 2023.

    LG bonbon

  • Genau das meinte ich und schrieb ja auch das er sich mit seinem Finanzamt in Verbindung setzen soll um die rechtlichen Fragen abzuklären

    Ja, Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen. Denn lt. DBA wird die Rente in D versteuert! Kann schwierig werden falls keine weiteren Einnahmen in D erzielt werden.

    Und dann kommt die sogenannte Länderliste zum tragen; nach der dann im Falle der Philippinen 75% vom Freibetrag abgezogen werden!

    Was helfen könnte wäre eine Wohngelegenheit , ohne gemeldet zu sein, in D mit Schlüsselgewalt. In der man tatsächlich auch mal aufhält. frag einen Steuerberater!!! mit den hier genannten Stichworten.

    Life is all about choices!

  • Oh jeh, das klingt alles ziemlich kompliziert, Also das heißt bevor meine Frau und ich unbeschränkte Steuerpflicht beantragen können, brauchen wir zunächst einen Nachweis philippinischer Behörden das wir kein Einkommen auf den Philippinen haben?

    Ist eigentlich nicht wirklich kompliziert, erfordert aber natürlich einen gewissen Aufwand:


    Ihr macht Eure Steuererklärung, stellt dabei (im Rahmen dieser Erklärung) den Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht und reicht das vom BIR unterschriebene Formular "Non EU/EEA Certificate" mit der Bestätigung nicht vorhandener Einkünfte auf den Philippinen (oder eben in Höhe von max. 10% der erzielten Gesamteinkünfte) im Veranlagungsjahr mit ein.


    Was allerdings noch zu erwähnen wäre, ist die Tatsache, daß bei alleinigem Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt auf den Philippinen eine Zusammenveranlagung und mithin das Ehegattensplitting nicht mehr möglich sind. Je nach Höhe der Einkünfte wäre in diesem Fall eine Einzelveranlagung eines oder auch beider Ehepartner durchzuführen.


    The man

  • Zur Steuerpflicht als Deutscher Rentner auf den Philippinen hat man nur 25% vom Grundfreibetrag. Ich bin 2020 in Rente gegangen und habe demnach 20% von meiner Rente, für die ich keine Steuern zahlen muß.

    Da haette ich kurze Nachfrage, da mich das Thema auch betrifft, wenn auch nicht wegen Rente, sondern Vermietungseinnahmen.


    Laut meinen Informationen wird der Betrag doch nur gekuerzt fuer die Berechnung, ob man auf Antrag unbeschraenkt steuerpflichtig sein kann. da zaehlt, ob du 90% deines Einkommens in Deutschland erzielst, ODER woanders nicht mehr als den Grundfreibetrag verdienst.

    Dieser Grundfreibetrag wird dann gekuerzt, wenn du in den Philippinen lebst.


    Das heisst aber, dass du trotzdem den vollen Grundfreibetrag erhalten solltest.

    Das deckt sich auch mit dem offiziellen Schreiben (und der Laenderliste) des Finanzministeriums. Dort werden ueber der Tabelle die Gesetze aufgezaehlt, die vom reduzierten Grundfreibetrag betroffen sind, und dazu zaehlt der Grundfreibetrag nicht (§ 32a Einkommensteuertarif)

  • Da kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Ich als Deutscher Rentner werde,nur weil ich auf den Philippinen lebe Abgezockt.

    Finanzminister braucht ja Geld, für was sage ich hier lieber nicht.

    Wie heißt es doch so schön man kann seine Meinung ja sagen, muss aber mit den Konsequenzen leben.

    LG bonbon

  • Das kann ich mir kaum vorstellen. Meines Wissens wird der Grundfreibetrag um 75% gekürzt wenn man vollständig auf den Philippinen lebt, und das wenn man eben die Voraussetzungen für uneingeschränkte Steuerpflicht erfüllt und Selbige beantragt. So wie es ja bei bonbon augenscheinlich der Fall ist. Woher das Einkommen stammt ist meist egal solange es steuerpflichtig ist. Solle man die Voraussetzungen nicht erfüllen für die unbeschränkte Steuerpflicht hast du garkeinen Freibetrag mehr und musst richtig blechen für jedes Einkommen, dass du in Deutschland versteuerst.

  • Ich habe ja oben das Dokument, wo diese Kuerzung fuer jedes Land aufgelistet wird, verlinkt und dort wird auch genannt, bei welchen Sachverhalten es angewandt wird. Der Grundfreibetrag als solches wird nicht genannt, sondern nur im Zusammenhang mit der Ueberpruefung zur Berechtigung der unbeschraenkten Steuerpflicht auf Antrag.


    Daher gehe ich nicht davon aus, dass bonbon wirklich 75% des Grundfreibetrags abgezogen werden. Leider hat er auch keine wirklich sinnige Antwort verfasst. Falls ihr ein Gesetz habt, aufgrund dessen es doch geschieht, gerne her damit. Wie gesagt, es wird mich auch betreffen.