DBM neue Merkblätter

  • Bisher war es möglich, Dokumente wie VE, Zertifikat A1 nachzureichen.


    Das hat die DBM offenbar geändert.


    Heiratsvisum:


    Bei Antragstellung muss vorliegen:


    Verpflichtungserklärung ( VE ) und
    Zertifikat A1


    Die Reisekrankenversicherung kann später vorgelegt werden.


    http://www.manila.diplo.de/con…en/6889805/MB_Eheschl.pdf


    FZ-Visum


    Bei Antragstellung muss vorliegen:


    Zertifikat A1



    http://www.manila.diplo.de/con…en/7008876/MB_FamzusF.pdf


    =====================


    Ganz wichtig:


    Eine Nachreichung von A1 ist nicht mehr möglich, so wie das früher der Fall war!

  • Heiratsvisum (Geändertes Merkblatt) 01.2017


    http://www.manila.diplo.de/con…en/7244284/MB_Eheschl.pdf



    2 Punkte sind mir aufgefallen


    1 ) Es wird nun noch mal explizit gesagt, dass das Nachreichen vom Zertifikat A1 nicht möglich ist


    2 ) neuer Punkt: Formloses Einladungsschreiben des deutschen Verlobten mit Hintergrundangaben zum Kennenlernen



    mE hat sich ein Copy&Paste Fehler eingeschlichen:


    Zitat

    Visagebühr €60 (Antragsteller unter 18 Jahre: €30) zu zahlen in bar in philippinischen Pesos zum aktuellen
    Umrechnungskurs (diese entfällt für Ehepartner von EU-Staatsangehörigen und Eltern von deutschen
    minderjährigen Kindern).


    Laut AufenthG ist unter 18 Jahren kein Heiratsvisum möglich. Es sei denn, Heiko Maas hätte schon die Kinderehe durchgebracht -:) .. und Eltern deutscher Kinder machen einen Nachzug zum minderjährigen Kind, kein Heiratsvisum....

  • Hallo,


    Zitat

    2 ) neuer Punkt: Formloses Einladungsschreiben des deutschen Verlobten mit Hintergrundangaben zum Kennenlernen

    Kann mir mal einer den Sinn davon erklären?


    mikkael

  • 2 ) neuer Punkt: Formloses Einladungsschreiben des deutschen Verlobten mit Hintergrundangaben zum Kennenlernen


    Bisher war es schon so, dass bei der Antragabgabe die Antragstellerin (oder Antragsteller) zum Thema Kennenlernen befragt wurde. Laut DBM bestanden da einige ABHs drauf, daher hat die DBM das dann allgemein bei der Antragstellung mit aufgenommen.


    Es gibt jetzt 2 Möglichkeiten:


    Es könnte sein, dass diese mündliche Befragung bei Antragstellung jetzt wegfallen und stattdessen diese schriftliche Einladung einfach für die ABH beigelegt wird.. Denn solch eine Befragung kostet ja auch Zeit, die man im Prinzip bei Antragstellung vermeiden möchte.


    oder


    Die mündliche Befragung zum Theman Kennenlernen findet trotzdem statt und man macht einen groben Abgleich, ob dies mit den Angaben des deutschen Verlobten übereinstimmt.


    Wir warten mal auf neueste Erfahrungen.


    Zunächst würde ich allen mal raten, diese Einladung inklusive Kennenlern-Thematik auf englisch zu verfassen; damit die Verlobte auch weiss, was sie da zu erzählen hat.

  • Eine Änderung beim FZ-Visum zum Ehepartner habe ich bisher übersehen:


    Zitat

    PSA-Index-Bescheinigung *) (CEMAR=Advisory on Marriages) über das Erscheinen des Namens des Antragstellers
    in den nationalen Heiratsregistern (National Indices of Marriages); dieses Dokument darf nicht älter als 6 Monate
    sein;bei Eheschließung außerhalb der Philippinen „Report of Marriage“ (ebenfalls PSA)


    Es geht um den Zusatz "ebenfalls PSA".
    Das könnte für diejenigen, die in HKG geheiratet haben, ein enormer Zeitverlust bedeuten. Denn es dauert nach bisherigem Wissen recht lange, bis dass der ROM, der im Konsulat von HK gemacht wurde, beim PSA ankommt.


    Ich bin hier mal auf Erfahrungen gespannt!




    http://www.manila.diplo.de/con…en/7244283/MB_FamzusF.pdf

  • Hallo ,


    aktueller Fall eines Freundes :


    Bei uns 2013 ging noch die Heiratsurkunde mit Apostille und CeNoMar damals noch NSO !!
    Dies hab ich ihm auch so weitergegeben , er hat bei der DBM nachgehakt , aber leider ist dies nicht mehr möglich .
    Es wird auf das CEMAR vom PSO bestanden !!


    Lg


    Diver89

  • isher war es schon so, dass bei der Antragabgabe die Antragstellerin (oder Antragsteller) zum Thema Kennenlernen befragt wurde. Laut DBM bestanden da einige ABHs drauf, daher hat die DBM das dann allgemein bei der Antragstellung mit aufgenommen.

    Als Voiraussetzung für Visaantrag halte ich das rechtlich für bedenklich, Es gibt keine Rechtsgrundlage nach dem Kennenlernen zu fragen, ausser es liegt bereits ein geringer Scheineheverdacht vor. Damit werden pauschal alle deutsch-phillipinischen Beziehungen unter Scheineheverdacht gestellt.


    s geht um den Zusatz "ebenfalls PSA".


    Das könnte für diejenigen, die in HKG geheiratet haben, ein enormer Zeitverlust bedeuten. Denn es dauert nach bisherigem Wissen recht lange, bis dass der ROM, der im Konsulat von HK gemacht wurde, beim PSA ankommt.

    Damit verlangt die DBM ein Nachregistrieren der in HK geschlossenen Ehe in den Phillipinen. Eine in HK geschlossene Ehe ist bereits im deutschen Rechtskreis gültig, auf eine Nachregistrierung in den Phillipinen komme es gar nicht mehr an. Damit auch rechtlich bedenklich.

  • Als Voiraussetzung für Visaantrag halte ich das rechtlich für bedenklich, Es gibt keine Rechtsgrundlage nach dem Kennenlernen zu fragen, ausser es liegt bereits ein geringer Scheineheverdacht vor. Damit werden pauschal alle deutsch-phillipinischen Beziehungen unter Scheineheverdacht gestellt.


    Ich teile diese Ansicht voll. Laut DBM sieht es aber so aus, dass viele ABHs darauf bestehen, daher hat die DBM dies allgemein eingeführt.
    Vor allen Dingen finde ich es nicht gut, dass solche Fragen wie bei einer "Vernehmung" gestellt werden.
    Potentielle Terroristen habe die Gelegenheit, ihre Sicherheitfragen "in Ruhe" zu Hause auszufüllen. Es sollte dann auch adäquat nach meiner Auffassung einen Fragebogen bezüglich des Kennenlernens geben.



    Damit verlangt die DBM ein Nachregistrieren der in HK geschlossenen Ehe in den Phillipinen. Eine in HK geschlossene Ehe ist bereits im deutschen Rechtskreis gültig, auf eine Nachregistrierung in den Phillipinen komme es gar nicht mehr an. Damit auch rechtlich bedenklich.


    Auch das ist meine Position. Ich finde, die DBM ist nicht dafür verantwortlich, dass die philipp. Register geführt werden.


    Aber ich bin ja hier nur der Überbringer der schlechten Nachrichten.

  • Ich bin hier mal auf Erfahrungen gespannt!


    Es wird auf das CEMAR vom PSO bestanden !!


    So ist es wohl...ich betreue gerade einen Bekannten, der im Dezember in HK geheiratet hat. Die DBM will jetzt das Cemar vom PSA haben und laut Aussage eines Deutschen Mitarbeiters gibt es jetzt auch immer eine UP der GU, weil wohl mehrfach Probleme mit den Papieren der Pinays auftraten und einige Verfahren (Bigamie) am laufen sind. Genaueres kann ich leider auch nicht sagen, ist nur die Aussage meines Bekannten (der sich das etwas anders vorgestellt hatte und nun stinkig ist) :floet

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Wenn das so bleibt, womit zu rechnen ist, haben sie die letzte Lücke gestopft um schnell und unkompliziert zu heiraten...
    Man kann sich fragen was die politische Motivation dahinter ist, Paar wenige Fälle von Bigamie rechtfertigen das nicht, die wird es immer geben.
    Die ganzen strengen Regeln richten sich eigentlich gegen den Brautimport durch Bevölkerungsgruppen, die nur Rassisten nennen dürfen aus bestimmten Ländern und sollen verhindern, dass noch mehr Sozialhilfe fliesst. Die Philippinen gehören aber nicht zu diesen Ländern und die Registrierung wird die Sicherheit nicht erhöhen. Es soll nur unkomfortabel werden, das mit HK war offenbar ein Dorn im Auge.

  • So ist es wohl...ich betreue gerade einen Bekannten, der im Dezember in HK geheiratet hat. Die DBM will jetzt das Cemar vom PSA haben und laut Aussage eines Deutschen Mitarbeiters gibt es jetzt auch immer eine UP der GU, weil wohl mehrfach Probleme mit den Papieren der Pinays auftraten und einige Verfahren (Bigamie) am laufen sind


    Habe ähnliches von meinem ehemaligen Vorarbeiter gehört. Der hat auch im November in HK geheiratet und wartet nun auf die UP


    Wenn das so bleibt, womit zu rechnen ist, haben sie die letzte Lücke gestopft um schnell und unkompliziert zu heiraten...Man kann sich fragen was die politische Motivation dahinter ist


    Na ja, diese L+cke war ja so vermutlich auch nicht gewollt. Die Philippinen haben ein unsicheres Urkundenwesen...d.h. die Urkunden werden nicht besser oder richtiger, wenn man in HK heiratet. Heiratet man in D oder PH wird immer eine UP gefordert, um die GU zu überprüfen...dem ist der HK / DK Hochzeitstourist bisher meist entgangen. Das will man nun ausschließen, meiner Meinung nach zu Recht! Denn die Urkunden werden ja nicht echter, wenn man ein 3. land miteinbezieht


    Die ganzen strengen Regeln richten sich eigentlich gegen den Brautimport durch Bevölkerungsgruppen, die nur Rassisten nennen dürfen aus bestimmten Ländern und sollen verhindern, dass noch mehr Sozialhilfe fliesst. Die Philippinen gehören aber nicht zu diesen Ländern und die Registrierung wird die Sicherheit nicht erhöhen


    Nein, es geht hier nur um gleiches Recht für alle. Man kann ja nicht denjenigen der in seiner (oder der Fraus) Heimat heiratet benachteiligen, gegenüber einem der ein 3. Land hinzuzieht! Ich finde das ist gerecht, obwohl ich auch davon profitierte :D

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Ich finde das auch mehr als gerecht, denn auch wenn in DE, PH oder DK geheiratet wurde, es gab eine UP. Warum also nicht wenn in HK geheiratet wurde...? Gleiches Recht für alle!


    Btw, ich hab hier grad von nem Fall gehört, wo jemand eine Agentur beauftragt hat in DE für das FZV. Die haben dem versprochen es wird keine UP geben, davon ist er nun auch fest überzeugt, vor allem da er wohl auch angeblich entsprechende Connection hat mit Einfluß auf die DBM. Und die GU ist fehlerhaft, ohne das die nachgebessert wurde. Ich denke der Bursche wird mächtig auf die Nase fallen. Hoffe ich jedenfalls... Bin gespannt was er nach dem Interview angibt das diese Woche erfolgt auf der DBM.

  • Gleiches Recht...
    Heiraten in HK war nicht einer bestimmten Gruppe vorenthalten und man musste auch nicht reicher sein als in D oder PH zu heiraten. Es war ganz einfach eine zusätzliche Option, etwas mehr Freiheit.

  • Ich finde das auch mehr als gerecht, denn auch wenn in DE, PH oder DK geheiratet wurde, es gab eine UP. Warum also nicht wenn in HK geheiratet wurde...? Gleiches Recht für alle!

    Eine UP kann bei einem Phillipinischen Ehepartner IMHO immer gemacht werden, wenn kein deutsches Ehefähigkeitszeugnis vorhanden ist. Alleine um die Personenstandsdaten des PArtners zu verifizieren. Der Unterschiede bei Ehe zwischen HK und Phillipinen ist, das HK eine sicheres Urkundenwesen hat und Apostillen vergibt und die Phillipinen nicht. Damit ist die Urkunde als solche durch Deutschland anzuerkennen und damit die Ehe. Mit der jetzigen Lösung, eine Nachregistrierung zu fordern verstößt die AV gegen das Haager Abkommen, weil die Apostille als irrelevant angesehen wird. Inhaltlich dürfte eine UP gemacht werden, wiel HK, wie Dänemark, keine strenge Prüfung der Ehevoraussetzungen durchführen und der deutsche Partner ohne das nach deutschen Recht erforderlichen Ehefähigkeitszeugnis geheiratet hat.


    Mit der jetzigen Regelung müsste selbst bei Ehe in Deutschland (z.B im Rahmen eines Schengenvisum) und anschließender Rückehr eine Nachregistrierung gemacht werden. Das verstößt dann gegen deutshes Recht.

  • Richtig!
    Darauf wollte ich ja eigentlich hinaus. Das DK und HK Ehen gleich behandelt werden. Für DK Ehen wurden grundsätzlich UP vorgenommen, mit der Aussage, wer in DK heiratet hat etwas zu verbergen. Daher habe ich mich bisher darüber aufgeregt, warum die HK Ehen nicht genauso behandelt werden, da ja rechtlich eigentlich gleichwertig.

  • Richtig!
    Darauf wollte ich ja eigentlich hinaus. Das DK und HK Ehen gleich behandelt werden. Für DK Ehen wurden grundsätzlich UP vorgenommen, mit der Aussage, wer in DK heiratet[b] hat etwas zu verbergen. Daher habe ich mich bisher darüber aufgeregt, warum die HK Ehen nicht genauso behandelt werden, da ja rechtlich eigentlich gleichwertig[/b].


    Warum sollte ein Deutscher nicht heiraten dürfen, wo er will? Und wenn es nur Zeitersparnis und Umgehung der deutschen oder philippinischen Bürokratur handelt: Ich sehe darin nichts Verwerfliches.......

  • Ich teile diese Ansicht voll. Laut DBM sieht es aber so aus, dass viele ABHs darauf bestehen, daher hat die DBM dies allgemein eingeführt.
    Vor allen Dingen finde ich es nicht gut, dass solche Fragen wie bei einer "Vernehmung" gestellt werden.

    Ich habe mal an den Bundesbeauftragten für Datenschutz geschrieben ob die Forderungen mit deutschen Recht vereinbar sind:
    1) Das die DBM zwingt deutsche Bürger ihre Personenstandsdaten an phillipinische Behörden (NSO) weiterzugeben, obwohl nach deutschen Recht für die Gültigekeit einer Ehe in HK unerheblich
    2) Die Frage nach dem Kennenlernen in schriftlicher Form. Damit sind diese Infromationen Jahrzehnte in der Ausländerakte verfügbar.

  • 2) Die Frage nach dem Kennenlernen in schriftlicher Form. Damit sind diese Infromationen Jahrzehnte in der Ausländerakte verfügbar.



    Um ein Missverständnis zu vermeiden:
    Zur Zeit werden die Antragsteller nur nach dem Kennenlernen befragt ; es gibt keinen Fragebogen, den die Antragsteller ausfüllen müssen.
    Dass die Antworten aber in irgendeiner Form schriftlich festgehalten werden, liegt auf der Hand, sonst könnten sie ja nicht der ABH mitgeteilt werden.

  • Mit der jetzigen Lösung, eine Nachregistrierung zu fordern verstößt die AV gegen das Haager Abkommen, weil die Apostille als irrelevant angesehen wird.



    Das sehe ich auch so.
    Zusätzlich finde ich das Abwarten der Registrierung beim PSA unlogisch... denn ein einfaches frisches Cenomar erfüllt denselben Zweck. Denn wenn keine frühere Ehe vorlag, kann auch HK oder DK nicht gegen irgendwelche Regeln verstossen haben, die den Deutschen bei der Eheschliessung wichtig sind.. zB , dass die Ehe in allen Heimatstaaten der Beteiligten gültig sein muss.


    Anders sieht es aus bei Leuten mit spätregistrierten Geb-Urkunden:
    Da könnte jemand sich eine neue Identität mit falschem Familienstand verschafft haben, daher wird ja auch in diesen Fällen auch bei Heirat in HK meist eine UP angesetzt.


    So nebenbei:


    Eine UP kann aber darüber hinaus immer begründet werden, weil eine Geb-Urkunde verlangt wird. Und da diese nicht von der DBM legalisiert wird, haben die Behörden immer einen Ansatzpunkt, eine UP zu fordern. Es gibt offenbar Gerichtsurteile darüber, dass die Behörde neben dem Pass auch eine Geb-Urkunde verlangen kann.