dieses Urteil gilt NUR für türkische Staatsangehörige, welche zu ihren Ehepartnern in die BRD nachziehen wollen.
Irrtum.
Wenn Du Dir die Begründung ansiehst, wirst Du feststellen, dass das Schwergewicht auf der Integration des in Deutschland befindlichen türkischen Staatsangehörigen in Deutschland liegt. Dafür soll auch seine Frau/Familie nachziehen können, um ihm diese Integration zu erleichtern.
ZitatDer EuGH betonte, dass die Familienzusammenführung "ein unerlässliches Mittel zur Ermöglichung des Familienlebens türkischer Erwerbstätiger" sei, die in der EU arbeiten. Sie verbessere für die Betroffenen die "Qualität ihres Aufenthalts" und fördere ihre Integration in den jeweiligen EU-Staaten.
Quelle: http://www.t-online.de/nachric…uerkische-ehepartner.html
Es steht nichts davon in dem Urteil, dass diese Frau/Familie unbedingt aus der Türkei kommen muss.
Es könnte sich also durchaus auch um eine Philippina handeln, wenn diese mit dem in Deutschland lebenden Türken verheiratet ist.
Lothar