Der Anfang vom Ende des Sprachtests vor Einreise?

  • dieses Urteil gilt NUR für türkische Staatsangehörige, welche zu ihren Ehepartnern in die BRD nachziehen wollen.


    Irrtum.


    Wenn Du Dir die Begründung ansiehst, wirst Du feststellen, dass das Schwergewicht auf der Integration des in Deutschland befindlichen türkischen Staatsangehörigen in Deutschland liegt. Dafür soll auch seine Frau/Familie nachziehen können, um ihm diese Integration zu erleichtern.



    Zitat

    Der EuGH betonte, dass die Familienzusammenführung "ein unerlässliches Mittel zur Ermöglichung des Familienlebens türkischer Erwerbstätiger" sei, die in der EU arbeiten. Sie verbessere für die Betroffenen die "Qualität ihres Aufenthalts" und fördere ihre Integration in den jeweiligen EU-Staaten.


    Quelle: http://www.t-online.de/nachric…uerkische-ehepartner.html



    Es steht nichts davon in dem Urteil, dass diese Frau/Familie unbedingt aus der Türkei kommen muss.


    Es könnte sich also durchaus auch um eine Philippina handeln, wenn diese mit dem in Deutschland lebenden Türken verheiratet ist.


    Lothar

  • Erste Reaktionen von der Politiker haben nur Unterhaltungswert und sind in rechtlicher Hinsicht völlig daneben:



    Obwohl die Sache mit der Verhinderung der "türkischen Importbräute" nun eindeutig gelaufen ist, redet man hier nur Unsinn und sogar der Beck von den Grünen fängt auch an nur Schwachsinn von sich zu geben (" Heute ist ein guter Tag .... Willkommenskultur").


    @ balibago62


    Der EuGH hat sich eigentlich nur mit dem Rechteinhaber auseinandergesetzt, also dem Türken mit NE in Deutschland ("Stammberechtigter" nach dt. AufenthG; "Zusammenführender" nach EU-Richtlinie). Die türkische Klägerin kann nur ein von ihrem Ehemann abgeleitetes Recht in Anspruch nehmen. Nachdem der EuGH das Recht des türkischen Ehemanns in Sachen "Niederlassungsfreiheit" festgestellt hat, konnte die Ehefrau als Klägerin in ihrer Sache (Nachzug) Erfolg haben. Siehe hierzu auch unter Ziffer 27.1.3 AVwV zum AufenthG:

    Zitat

    "Das Aufenthaltsrecht des nachgezogenen Familienangehörigen ist nicht nur zweckgebunden, sondern auch akzessorisch zum Aufenthaltsrecht des Stammberechtigten. Dies bedeutet, dass das Aufenthaltsrecht des Familienangehörigen als abgeleitetes Recht dem Aufenthaltsrecht des Stammberechtigten grundsätzlich nachfolgt."

    Deshalb gilt diese EuGH-Entscheidung auch für philippinische, polnische, russische, etc. Ehefrauen von türkischen Stammberechtigten (mit NE) in Deutschland!
    Anno

  • Ich verstehe das Problem nicht.


    Wenn ich als Deutscher mit einem Partner - ganz gleich welcher Nationalität - meinen Lebensmittelpunkt in D sehe, dann ist es doch auch selbstverständlich, auch die Sprache des Wohnlandes zu lernen.


    Umgekehrt würde ich mich auch bemühen, wenn ich im Ausland wohnen würde, mich dort verständig zu machen.

    lapu-lapu

  • @lapulapu: Die Kritiker dieser Vorschrift Stoßen sich halt daran, das dieser Sprachnachweis bereits vor der Abreise nach D erfolgen muss, anstatt die Möglichkeit zu offerieren, diesen Sprachkurs in Deutschland zu absolvieren.


    Kann man halt unterschiedlicher Meinung zu sein!

  • Ich verstehe das Problem nicht.
    .............
    Umgekehrt würde ich mich auch bemühen, wenn ich im Ausland wohnen würde, mich dort verständig zu machen


    Es geht hier nicht um deine Bemühungen bzw. deine Ansichten wie man sich im Ausland verhalten sollte, sondern um eine vom deutschen Gesetzgeber eingeführte Auslands-Zwangsmaßnahme, die ganz offensichtlich (insbesondere bei Deutschen im § 28 AufenthG) rechtswidrig ist und einem freiheitlich gesinnten und demokratischen Rechtsstaat widerspricht.

    Ich möchte jedenfalls keinen vom philippinischen Konsulat beauftragten Anwalt in meiner Nachbarschaft haben, der sich dort über meinen Familienstand kundig macht und ich erst in Deutschland Tagalog lernen muss, damit ich mich bei der Heirat auf den Philippinen mit einer Filipina verständigen kann, bzw. zwecks festen Wohnsitz auf den Philippinen.


    Es geht also hier um den Erhalt des deutschen Rechtsstaates und insbesondere gehört der im letzten Moment 2007 angehängte Satz beim § 28 Abs. 1 AufenthG abgeschafft, da er die Freizügigkeit des Deutschen nach Art. 11 GG behindert und nur (soweit mir bekannt ist) auf einen politischen Deal mit der SPD beruht. Aber solange sich nur Türken oder andere rein ausländische Ehepaare sich gegen das Spracherfordernis per Gericht widersetzen, werden wohl die ausländischen Partner von Deutschen übrig bleiben und zur Freude der Goethe-Institute (bzw. AA) weiterhin schön Deutsch lernen. -


    Anno

  • Wir sollten bei der Argumentation etwas aufpassen.


    So weit ich weiss ging es dem Gesetzgeber darum die Integration von Einwanderern zu fördern und Scheinehen zu erschweren. Das ist wohl unstrittig
    Das die Integration vor allem derjenigen mit schlechter Bildung, wo beide Partner aus dem Ausland kommen oft unzureichend ist war und ist evident.
    Und genau deshalb ist es etwas dämlich diese Regeln auf den Nachzug von Partnern von Menschen an zu wenden, die nicht nur per Ausweis Deutsche sind...
    Wie soll eine zB Philippina sich i.d.R. nicht integrieren, wenn sie mit einem Deutschen zusammen lebt und Kinder hat?
    Hat jemand schon mal gehört das in einer solchen Konstellation die Nachkommen bis in 3te Generation nicht vernünftig Deutsch sprechen und nicht integriert sind? :blöd


    Das mit den Scheinehen ist eh blöd und vermutlich ein vorgeschobenes Argument. Denn der Anreiz ein paar Wochen Deutsch lernen ist dort eher noch höher, wenn jemand den Aufwand und das Risiko einer Scheinehe nicht scheut.


    Nun sagt das Gericht aber, dass diese Regelung andere Rechte verletzt. Leider erst mal zwischenstaatliche Abkommen, statt Menschenrechte.


    Ich verstehe einfach nicht warum der Gesetzgeber die Integration nicht anders fördern kann. ZB über Kurse die man besuchen muss wenn man den Test nach zB 6 Monaten nicht besteht.
    Über eine Kopplung von Sozialgeldern an Sprachkenntnisse usw...

    In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 1. Hs. Grundgesetz gewährleistet.
    „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“

  • Es geht ja nicht um Filipinas, das sind nur Kolateralschäden. Die Politik/Gesetzgebung soll oder muß davon ausgehen, daß alle Menschen gleich sind (was sie nicht sind) und alle gleich behandeln. Da man den Brautimport der Türken möglichst verhindern wollte (was nicht gelungen ist) muß man von allen Nationalitäten A1 fordern. Ein Analphabet wird mehr oder weniger gleich behandelt wie ein gut ausgebildeter, der in D gebraucht wird (mit Ausnahmen). Es wird behauptet, daß es um den Schutz der Frauen geht, es geht aber um den Schutz der Sozialkassen.


    A1 konnte man schon vorher umgehen, die Frau sollte schwanger sein, also z.B. in TR heiraten, Schwangerschaft, etc. Oder eine Bescheinigung, daß sie schwachsinnig ist.


    Es gibt hier außer mir bestimmt noch viele, die aus Erfahrung ihrer Filipina wißen wie die Integrationskurse in D ablaufen, wie unmotiviert und schlecht ausgebildet einige Teilnehmer sind. Etliche Wiederholer. Wenn kein Einkommen da ist müßen sie auch nicht zahlen, nur ab und zu hingehen.


    Man kann so etwas m.E. nur über das Geld/Sozialleistungen etc. regeln und das kann nur die Politik machen, kein Politiker möchte sich da die Finger verbrennen, es sind ja schon Millionen Wähler hier, ein sehr sensibles Thema, da kann man nicht gewinnen. Vielleicht ist es so, daß das Kind aschon in den Brunnen gefallen ist, dann muß man wenigstens den Schaden begrenzen.

  • Das das EUGH Urteil nur für in D lebende türkische Staatsangehörige im Hinblick auf das Nachhholen von Familienangehörigen direkte Auswirkungen hat, haben wir ja jetzt hinlänglich geklärt.


    Die interessante Frage, die sich daran anschließt, ist jedoch, ob D ausländische, im Inland lebende Staatsbürger, gegenüber Deutschen privilegieren darf, in dem von den Letztgenannten, bzw. deren Ehegatten, bei der Familienzusammenführung höhere Anforderungen zu erfüllen sind.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Das das EUGH Urteil nur für in D lebende türkische Staatsangehörige im Hinblick auf das Nachhholen von Familienangehörigen direkte Auswirkungen hat, haben wir ja jetzt hinlänglich geklärt.


    Die interessante Frage, die sich daran anschließt, ist jedoch, ob D ausländische, im Inland lebende Staatsbürger, gegenüber Deutschen privilegieren darf, in dem von den Letztgenannten, bzw. deren Ehegatten, bei der Familienzusammenführung höhere Anforderungen zu erfüllen sind.


    Eben. Ich nenne das Willkür.
    Die Ungleichbehandlung besteht ja schon länger, nicht nur gegenüber Türken.
    Alle Staatsbürger von Staaten die ohne Visum einreisen können, bzw ein Visum ohne Probleme bekommen sind gegenüber anderen privilegiert.


    Die Integration ist schliesslich nicht von der Muttersprache abhängig, sondern vom Wille sich zu integrieren.
    Und da dürften zB unsere Asiatinnen eher sehr gut abschneiden.


    Ich verstehe es nach wie vor nicht warum man die Integration nicht anders "fördern" kann.
    Man kann die Verweigerung von Sozialgeldern ja auch indirekt an die Sprachkenntnisse knüpfen.
    Wenn eine direkte Forderung ein Problem wäre.


    Bin gespannt ob die Gerichte dem Spuk bald ein Ende machen oder nicht...

    In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 1. Hs. Grundgesetz gewährleistet.
    „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“

  • ich möchte mich an dieser stelle an diese tapfere türkische annahlpfabhäthienn, deren namen ich leider nicht kenne, bedanken und ihr meinen respekt zollen. :hi :hi :hi
    denn durch ihren unermüdlichen kampf für menschenrechte gepaart mit der freiheitlichen-demokratischen grundordnung in unserem lande auch meine hoffnung wächst,
    dass ich endlich, endlich meine liebste asawa in den händen halten kann,
    dass endlich, endlich dieser unglaubliche druck, der auf meinem pi.... ich meine herzen, herzen meine ich, lastet, nachlässt,
    dass ich endlich, endlich all den ungläubigen menschen in meinem umfeld zeigen kann, dass ich auch eine wundervolle frau habe und kein versch... sextourist bin....


    :floet :floet :floet



    lapu-lapu
    lieber lapu-lapu, vor etwas über einem jahr hatte ich einen, deinem sehr ähnlichen beitrag hier gepostet. leider hatte ich vergessen, wer in dieser ehrenwerten runde unterwegs ist, oder es mit anderen worten zu sagen - wenn der kessel vor lauter schmalz 8-) zum platzen droht, ist logik geschweige denn argumente so wurscht wie wenn in chicago a radl umfällt.



    aber sei es drum:
    ich freue mich schon auf die situation im supermarkt wenn, die o.g. analphabetin / verkäuferin (soll kein vorurteil sein - muss man ja hier explizit schreiben, sonst geht ja was anderes los...) versucht, meiner gerade eingereisten und nix deutsch sprechende frau zu erklären, sie soll doch bitte nicht jede tomate anfummeln, um sich dann doch nur für 3 zu entscheiden oder sie soll es lassen jedes kleidungsstück aus der verpackung zu nehmen.


    :drunk.gif

  • Es gibt hier außer mir bestimmt noch viele, die aus Erfahrung ihrer Filipina wißen wie die Integrationskurse in D ablaufen, wie unmotiviert und schlecht ausgebildet einige Teilnehmer sind. Etliche Wiederholer. Wenn kein Einkommen da ist müßen sie auch nicht zahlen, nur ab und zu hingehen.


    Diese Unmotiviertheit war ja einer der Gründe, warum diese Regelung eingeführt wurde. Einmal in Deutschland, gab es eben kaum noch eine Handhabe. Und so wird es nun eben wieder.


    Die Folge? Parallelgesellschaft und weiterhin enorme Schwierigkeiten an den Schulen. Denn da in den Familien eben kein Deutsch gesprochen wird weil der eingeführte Ehepartner dies nicht versteht, lernen dies die Kinder auch nicht.



    Zitat

    Man kann so etwas m.E. nur über das Geld/Sozialleistungen etc. regeln und das kann nur die Politik machen, kein Politiker möchte sich da die Finger verbrennen, es sind ja schon Millionen Wähler hier, ein sehr sensibles Thema, da kann man nicht gewinnen. Vielleicht ist es so, daß das Kind aschon in den Brunnen gefallen ist, dann muß man wenigstens den Schaden begrenzen.


    Natürlich ist das Kind schon in den Brunnen gefallen. Sieh Dich doch nur mal in der Politik um, wer da an den diversen Schaltstellen sitzt.


    Es ist doch auffallend, dass in letzter Zeit Massnahmen beschlossen werden, die als integrationsfördernd bezeichnet werden, tatsächlich aber eher eine Trennung fördern. Das jüngste Beispiel ist der Doppelpass.


    Und diese einzelnen Massnahmen ergänzen sich gegenseitig, dazu kommen dann noch Gerichtsentscheidungen.


    Etwas sarkastisch: Um nun als "biologischer Deutscher" in Deutschland die gleichen Rechte zu haben wie ein Deutscher türkischer Herkunft mit Doppelpass müsste man sich in der Türkei einbürgern lassen. Dummerweise geht das a) nach deutschem Recht nicht so einfach, und b) sind auch die Vorraussetzungen in der Türkei etwas härter.


    Lothar

  • Etwas sarkastisch: Um nun als "biologischer Deutscher" in Deutschland die gleichen Rechte zu haben wie ein Deutscher türkischer Herkunft mit Doppelpass müsste man sich in der Türkei einbürgern lassen. Dummerweise geht das a) nach deutschem Recht nicht so einfach, und b) sind auch die Vorraussetzungen in der Türkei etwas härter.


    ... es würde doch schon reichen, eine der anderen europäischen Staatsbürgerschaften zu besitzen, um beim Thema "FZV" die bessere Karten als ein echter Deutscher zu haben ... DAS finde ich schon traurig genug. Frage mich nur, wie die CDU bei diesem Thema ihr "C" einem gläubigen Menschen erklärt :dontknow

  • geklagt hat wohl ein Türke, der seine Frau - die des Lesens und Schreibens unkundig ist - rüberholen möchte......!!


    Richtig. Er ist 1998 zugezogen, auf welcher rechtlichen Grundlage auch immer. Also nicht der "Gastarbeitergeneration" zuzurechnen.



    Lothar

  • ... es würde doch schon reichen, eine der anderen europäischen Staatsbürgerschaften zu besitzen, um beim Thema "FZV" die bessere Karten als ein echter Deutscher zu haben ... DAS finde ich schon traurig genug. Frage mich nur, wie die CDU bei diesem Thema ihr "C" einem gläubigen Menschen erklärt


    Na ja, das ist zwar tatsächlich unbefriedigend, aber es gleicht sich dadurch aus, dass dies für Deutsche im EU-Ausland ebenfalls gilt.


    Was das C bei der CDU betrifft: So weit mir bekannt handelt es sich bei der CDU um eine politische Partei und nicht um eine Kirche. :D


    Lothar

  • @ Arthur
    Hat hier oder woanders jemand geschrieben die Aufhebung des A1 als Voraussetzung für die Einreise würde die Integration fördern?
    Ich denke nicht.
    Es geht um die staatliche Gängelung und die Ungleichbehandlung.


    Vermutlich stimmt doch jeder der Aussage zu, das zur Integration das Erlernen der Sprache gehört und Integration wichtig ist.


    Aber ich finde, wenn man / wir Integration wollen, dann sollte man die auf allen Ebenen fördern und fordern und nicht nur vorher durch das A1...
    Dazu gehört, dass wer die Vorteile des Landes wie u.a. das Sozialsystem in Anspruch nehmen will, auch eine Integrationsleistung erbringen muss.
    Zumindest um nach zu weisen, dass er zB in der Lage ist, zu arbeiten und die wichtigsten Dinge zu erledigen, weil er Deutsch kann...


    Wenn man wie in dem Artikel u.a. angesprochen zB Zwangsehen verhindern will, soll man das anders lösen. ZB solche Ehen als ungültig deklarieren und mit harten Strafen ahnden.
    Oder auch Pflichtstunden in denen denen, die es nötig haben, Gleichberechtigung, Demokratie, Trennung von Religion und Staat, sowie Hilfsstellen nahe gebracht werden.


    Die Integration der Kids zB bekommt man durch Kindergartenpflicht und Sprachstunden viel besser in den Griff, als mit dem A1 der ungebildeten Mutter, die danach im Getto alles wieder vergisst...
    Das klappt mittlerweile nachweislich viel besser als früher.

    Zitat

    Diese Unmotiviertheit war ja einer der Gründe, warum diese Regelung eingeführt wurde. Einmal in Deutschland, gab es eben kaum noch eine Handhabe. Und so wird es nun eben wieder.


    Die Folge? Parallelgesellschaft und weiterhin enorme Schwierigkeiten an den Schulen. Denn da in den Familien eben kein Deutsch gesprochen wird weil der eingeführte Ehepartner dies nicht versteht, lernen dies die Kinder auch nicht.


    Das ist u.a. aus oben genannten Gründen nicht richtig.


    Warum zB bekommt jemand der kein Deutsch spricht H4 und eine Aufenthaltsgenehmigung???
    Wenn ich -wäre ich arbeitslos- mich zb nicht bewerbe bekäme ich keine Kohle.
    Wie soll ich mich ohne Deutsch bewerben, bitte schön?


    Die Unmotiviertheit einiger verursachen wir selber, in dem wir Leuten alles ohne Gegenleistung hinten rein schieben.
    Und als Dank dafür sind wie dann "Scheissdeutsche" wahlweise "Ungläubige" und haben dann noch Gängelung des Staates am Hals, der Türken meint und Deutsche trifft ... :blöd


    Ich habe vor Jahren mit Erstaunen zur Kenntnis genommen, dass in den USA (wo eben nicht alles schlecht ist) die Integration sehr viel besser klappt, weil die Leute die kommen, auf ihren eigenen Beinen stehen müssen, statt sich wie in DACH und Skandinavien im Zweifel auf Staatskosten jammernd über die Ungerechtigkeit beklagen können, statt ihr Leben selber in die Hand zu nehmen.

    In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 1. Hs. Grundgesetz gewährleistet.
    „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“

  • @ Arthur
    Hat hier oder woanders jemand geschrieben die Aufhebung des A1 als Voraussetzung für die Einreise würde die Integration fördern?
    Ich denke nicht.


    Ich denke Du meinst mich.


    Das findest Du u.a. hier:


    http://www.spiegel.de/politik/…ttennachzug-a-980254.html


    Zitat daraus:


    Zitat

    Der Gerichtshof betonte, dass die Familienzusammenführung "ein unerlässliches Mittel zur Ermöglichung des Familienlebens türkischer Erwerbstätiger" sei, die in der EU arbeiten. Die Familienzusammenführung verbessere für die Betroffenen die "Qualität ihres Aufenthalts" und fördere ihre Integration in den jeweiligen EU-Staaten.


    Mal ganz abgesehen von Aussagen bestimmter Politiker....



    Zitat

    Es geht um die staatliche Gängelung und die Ungleichbehandlung.


    Vermutlich stimmt doch jeder der Aussage zu, das zur Integration das Erlernen der Sprache gehört und Integration wichtig ist.


    Aber ich finde, wenn man / wir Integration wollen, dann sollte man die auf allen Ebenen fördern und fordern und nicht nur vorher durch das A1...
    Dazu gehört, dass wer die Vorteile des Landes wie u.a. das Sozialsystem in Anspruch nehmen will, auch eine Integrationsleistung erbringen muss.
    Zumindest um nach zu weisen, dass er zB in der Lage ist, zu arbeiten und die wichtigsten Dinge zu erledigen, weil er Deutsch kann...


    Ich bitte Dich, da gibt es eine ganze Migrationsindustrie, die von staatlichen Zahlungen für entsprechende Kurse und Projekte prima lebt.



    Lies Dir doch diesen Artikel einmal durch. Da sind alle Fakten aufgeführt. Einzelne Zitate daraus herauszunehmen, wäre eine Verwässerung:


    http://www.sueddeutsche.de/pol…rache-zu-lernen-1.2038983


    Zu Deiner Bemerkung zu Sozialhilfe: Da hat sich durch Gerichtsurteile (auch deutscher Gerichte ) inzwischen der ursprüngliche Gesetzestext ins Gegenteil verkehrt. Früher war der längere Bezug von Sozialhilfe ein Ausweisungsgrund.


    Tja, und zu USA und sonstigen klassischen Einwanderungsländern: Die haben eben auch ganz andere Kriterien.


    Interessant bei dem Urteil ist der Hinweis auf die Niederlassungsfreiheit für Türken. Da ergibt sich dann bei den Bedingungen die Frage, wie es den nach dem Anwerberstopp eingereisten Türken gelungen ist, diese Bedingungen zu erfüllen.


    Hier kann man etwas darüber lesen:


    http://www.123recht.net/Erwerb…beitnehmer-__a151292.html


    http://www.anwalt.de/rechtstip…n-des-art-arb_028104.html


    http://www.jurblog.de/2007/12/…ien-einreise-von-tuerken/


    Lothar

  • Am schlimmsten ist woh das Göthe Institut. Soviel ich weiß, war das Göthe Institut fast pleite, bevor D das Gesetz erlassen hat und dann das Göthe Institut beauftragt hat, weltweit diese A1 und weitere Kurse abzuhalten. Schlimm ist, daß sich das Göthe Institut bei den A1 Prüfungen überhaupt nicht an die europäischen Richtlinien hält, was "Grundkenntnisse" angeht. Nachdem meine Frau, älter als 50, auch nach 5 Examen ihr A1 nicht bekommen hat, habe ich einen Rechtsanwalt beauftragt. Dieser hat die Botschaft in Manila aufgefordert, meine Frau zum Deutsch Interview vorzuladen, und siehe da: Das Visum wurde erteilt, da anscheinend doch genügend Deutschkenntnisse vorhanden waren, um das Interview ohne Schwierigkeiten zu bewältigen.
    In D deutsch lernen ist allemal besser, da das ganze Umfeld deutsch geprägt ist. Nach den Unterrichtsstunden in Manila wird ja doch nur wieder Tagalog gesprochen.
    Da die Türkei nicht zum europäischen Staatenbund gehört, kann doch jetzt jeder außereuropäischer Bürger dieses Recht vom EUGH verlangen. Vielleicht stehn ja schon welche in den Startlöchern. :rolleyes: