Der Anfang vom Ende des Sprachtests vor Einreise?

  • ich habe doch nicht gesagt dass es "leicht" ist, meine Verlobte hat auch mehrere Wochen gelernt.

    Sie ist übrigens 29 und bevor sie als Au Pair in Europa war hat sie im Fast Food Restaurant gearbeitet also recht nah dran

    an deiner Schilderung oder Beispiel ;D


    Ist ja auch okay meine Meinung ist nur wenn sie es innerhalb von Monaten nicht schaffft A1 wie soll das dann mit dem Integrationskurs hier klappen den sie ja dann sowieso auch machen muss.

  • Quote

    Darum geht es auch nicht. Jeder Einzelfall ist anders

    das stimmt wohl da gebe ich Dir recht. Und wären wir im Thailandforum wo viele Damen auch fast kein Englisch können und die Schrift eine ganz andere ist würde ich auch anders argumentieren. Aber da gelten auch die gleichen Voraussetzungen für A1.

  • geh mal nach Indien, ... Sahelzone in Afrika, .... oder Länder wie Sudan, Eritrea, .... Syrien, Libanon, Irak. Syrien und Libanon hatten einst ein ordentliches Bildungssystem. Im Libanon herrscht seit spätestens den frühen 80ern immer wieder Chaos, In Syrien seit 8?Jahren.

  • Im vorläufigen Koaltionsvertrag ist geplant, den 2007 eingeführten Sprachnachweis vor Einreise im Ehegattennachzug abzuschaffen. Er war für zahlreiche Drittstaater:innen erforderlich, um ein gemeinsames Ehe- und Familienleben in Deutschland führen zu können. Das betraf eine Vielzahl von binationalen Familien und Partnerschaften.


    aus dem aktuellen Rundschreiben des Verbandes binationaler Familien und Partnerschaften


    siehe AnhangPM_Endlich geschafft! Der Sprachnachweis vor Einreise wird Geschichte.pdf

  • Im vorläufigen Koaltionsvertrag ist geplant, den 2007 eingeführten Sprachnachweis vor Einreise im Ehegattennachzug abzuschaffen.

    Es wäre konsequent, weil nur die CDU diese Linie vertrat. siehe mein post #502


    Auch die Mehrstaatlichkeit soll erleichtert werden ..


    Irgendwas Gutes muss diese Regierung ja haben :)

  • man sollte den koalitionsvertrag auch ganz lesen, bevor man mit seinen freudentänzchen beginnt.


    das vorhaben, den sprachnachweis abzuschaffen befindet sich im abschnitt "asylverfahren" und gilt meiner meinung nach nur für verheiratete paare:


    Quote

    Asylverfahren

    ....

    Familienzusammenführung muss im Sinne der Integration und der Aufnahmefähigkeit der Gesellschaft gestaltet werden. Wir werden die Familienzusammenführung zu subsidiär Geschützten mit den GFK-Flüchtlingen gleichstellen. Wir werden beim berechtigten Elternnachzug zu unbegleiteten Minderjährigen die minderjährigen Geschwister nicht zurücklassen. Zum Ehepartner oder zur Ehepartnerin nachziehende Personen können den erforderlichen Sprachnachweis auch erst unverzüglich nach ihrer Ankunft erbringen.


    weitere stellen zum sprachnachweis konnte ich im koalitionsvertrag nicht finden.

  • Das wird sich zeigen, da hast du recht, ... Es ging ja nur um eine Mitteilung. Doch gibt es auch eine Schutzvorwirkung des Art 6 GG. Wenn dann jemand in HK, ... DK, .... heiratet, dann dürfte dies ja zutreffen, oder? Klar, es sind ja erst mal Absichtserklärungen einer vermutlich künftigen Regierungskoalition.


    Aber deine Stelle


    "Zum Ehepartner oder zur Ehepartnerin nachziehende Personen können den erforderlichen Sprachnachweis auch erst unverzüglich nach ihrer Ankunft erbringen."


    wird zu einer weiterhin andauernden Inländerdiskriminierung führen? Zumal ja in Fällen des § 28 sich im Gesetz ja nur der analoge Verweis auf den Familiennachzug nach § 30 findet.


    Denke hier ist der § 28 AufenthG der in den im Forum maßgeblichen Fällen überwiegend zur Anwendung kommt, dann automatisch nicht mehr betroffen wenn man es z.b. im § 30 streicht.

  • Ich habe es im Koalitionsvertrag auch nicht gefunden..


    Mich wundert nur dass der Verband binationaler Partnerschaften dies postet (link siehe bei Franky #525)..


    und dort ist es allgemein, ohne Bezug zum Asylverfahren formuliert.


    Dieser Verband ist keine kleine Klitsche und mich sollte wundern, wenn die so etwas falsch verstehen sollten.


    Es ist ja auch vom "vorläufigen Koalitionsvertrag" die Rede.. Der veröffentlichte ist ja wahrscheinlich der endgültige..

  • Auch die Mehrstaatlichkeit soll erleichtert werden .

    Das findest du gut? Ich nicht...man kann nicht mehreren Götzen dienen und so wird der Ausländer dem Deutschen bevorzugt, Niemand muss ja Deutscher werden...aber eines der kleineren Übel dieser neuen Politik!

    :cheers Live is short, play it hard :cheers

  • Annalena fragen, die ist die zukünftige Chefin des AA ! :)

    Man müsste ja auch erst Gesetze dazu ändern...die müssen dann durch den Bundesrat wo auch die CDU mitbestimmt! Also ob das wirklich alles so kommt, wie Annalena das denkt :floet

    :cheers Live is short, play it hard :cheers

  • Annalena fragen, die ist die zukünftige Chefin des AA ! :)

    Man müsste ja auch erst Gesetze dazu ändern...die müssen dann durch den Bundesrat wo auch die CDU mitbestimmt! Also ob das wirklich alles so kommt, wie Annalena das denkt :floet

    Annalena und denkt in einem Satz zu bringen ist schon ganz großes Kino.


    Ich musste kurz laut lachen. Vielen Dank dafür.

  • Man müsste ja auch erst Gesetze dazu ändern...die müssen dann durch den Bundesrat wo auch die CDU mitbestimmt! Also ob das wirklich alles so kommt, wie Annalena das denkt :floet

    Annalena und denkt in einem Satz zu bringen ist schon ganz großes Kino.


    Ich musste kurz laut lachen. Vielen Dank dafür.

    Ich mag sie obwohl ich nicht Wahlberechtigt auf Bundesebene bin.

  • Ich wollte den Koalitionsvertrag eigentlich nicht lesen, aber nun werd ich das wohl doch tun, und dazu noch den Bekannten antexten, der im Parlament sitzt. Der sollte doch wissen, was sie dort verhandelt haben 8-)

    Wäre aber geil, wenn das so schnell wie möglich käme.


    LG

    Dexter

  • Wäre aber geil, wenn das so schnell wie möglich käme.

    Du weißt schon wie lange in Deutschland die Gesetzgebung dauert, oder?

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Also soll beim Familiennachzug der Sprachnachweis auch erst nach der Ankunft erlangt werden können Aber als Voraussetzung zur Erteilung eines Heiratsvisum soll er weiterhin vorher erbracht werden wen die das alles so umsetzen können wie sie es wollen ist das korrekt?