TomHobbit/Probleme mit telefonischer Kontaktaufnahme zum Callcenter für Visa-Terminvereinbarung

  • Hi zusammen,
    heute abend komme ich nach Hause und es liegt ein Brief meiner Stadtverwaltung vor.
    Es geht um den Visaantrag meiner besseren Hälfte.


    Zitiere: "...wie uns die Auslandsvertretung in Manila/Philippinen mitgeteilt hat, wurde die o. g. phlilippinische Staatsangehörige von Ihnen eingeladen. Im Rahmen der Beteiligung der Ausländerbehörde am Visumsverfahren ist von dieser der jeweils angegebene Sachverhalt zu prüfen. Wir bitten Sie daher, uns bis spätestens 15.11.2011 über den ZWECK, DIE DAUER und DIE UNTERBRINGUNG Ihrer Verlobten während deren Aufenthaltes zu informieren....."


    Die Beantwortung ist ja kein Problem. Bin nur erstaunt, da ich hier im Forum über so eine Anfrage noch nichts gelesen habe. Auf jeden Fall weiss ich jetzt, dass die DBM dran ist. Warum aber die Ausländerbehörde nicht von der Ausstellung der Verpflichtungserklärung (eine Tür weiter ??) weiss, die ja diese Fragen alle beinhaltet - muss ich wohl nicht verstehen. Aber der Deutsche ist erst sicher wenn er sicher ist und dies 1000fach sicher geprüft hat.


    Hauptsache es klappt am Ende mit dem Visa. In diesem Falle ist Gründlichkeit immer gut.


    Gruß
    Tom

  • ...Nachtrag....


    Heute Morgen weckt mich meine Freundin damit, dass sie Ihren Reisepass und eine 4-seitige deutsche Dokumentation zurück erhalten hat. ABLEHNUNG wegen nicht glaubhafter Rückreise und Reisegrund. :476: X(


    Obwohl mir der Brief meiner städtischen Behörde zeit bis 15.11. lässt.... :mauer


    Melde mich später wieder mit mehr. ;(

  • Zitiere: "...wie uns die Auslandsvertretung in Manila/Philippinen mitgeteilt hat, wurde die o. g. phlilippinische Staatsangehörige von Ihnen eingeladen. Im Rahmen der Beteiligung der Ausländerbehörde am Visumsverfahren ist von dieser der jeweils angegebene Sachverhalt zu prüfen. Wir bitten Sie daher, uns bis spätestens 15.11.2011 über den ZWECK, DIE DAUER und DIE UNTERBRINGUNG Ihrer Verlobten während deren Aufenthaltes zu informieren....."



    Hier "flunkert" die ABH ein bisschen.


    Es mag wohl richtig sein, dass die DBM die ABH anschreibt, jedoch bei einem Schengenvisum wird dies nur als "Schweigefristverfahren" gemacht. Das heisst, die Botschaft setzt bis zum xx. eine Frist, wenn bis dahin keine Antwort kommt, wertet die DBM dies als Zustimmung der ABH und die DBM entscheidet alleine.
    Eure ABH scheint wenig zu tun zu haben, dass sie sich damit auseinandersetzt -:)


    Zweck und Dauer steht ja auf dem Antrag; Unterbringung wahrscheinlich auch.. und ist bei einem Besuchsvisum ja auch nicht von Bedeutung.
    Du musst drauf reagieren, sonst könnte die ABH eine Ablehnung zur DBM schicken.


    hge

  • TomHobitt: .. Schengenvisa ist halt für "normale" Philippinas so gut wie unmöglich zu bekommen... müsste Dir eigentlich von Anfang an klar gewesen sein, das die Chance unter 1 %o liegt..

  • Hier "flunkert" die ABH ein bisschen.


    Es mag wohl richtig sein, dass die DBM die ABH anschreibt, jedoch bei einem Schengenvisum wird dies nur als "Schweigefristverfahren" gemacht. Das heisst, die Botschaft setzt bis zum xx. eine Frist, wenn bis dahin keine Antwort kommt, wertet die DBM dies als Zustimmung der ABH und die DBM entscheidet alleine.
    Eure ABH scheint wenig zu tun zu haben, dass sie sich damit auseinandersetzt -:)


    Zweck und Dauer steht ja auf dem Antrag; Unterbringung wahrscheinlich auch.. und ist bei einem Besuchsvisum ja auch nicht von Bedeutung.
    Du musst drauf reagieren, sonst könnte die ABH eine Ablehnung zur DBM schicken.

    ... vollkommen richtig, Hge.
    Das wurde mir so auch von der Mitarbeiterin bestätigt. Es handelt sich um das von dir erwähnte "Schweigefristverfahren". Habe dann gezielt gefragt, was meine Aussage oder nicht Aussage zu ihren Fragen bewirkt. Sie geben dann eine Empfehlung an die DBM - aber die ABH ist NICHT weisungsbefugt - bedeutet, die Aussage hat KEINEN Wert. Zumal - wie in meinem Fall - sie auch etwas überrascht war, dass schon eine Ablehnung des Visaantrages erfolgt ist.
    Sie kann leider nichts machen - wäre eben Pech in meinem Falle.


    Ach ja Molchzar würde sagen, besser vorbereiten: hat vermutlich auch recht: der Brief der ABH kam NUR, weil ich auf meinem Antrag meine Freundin als VERLOBTE bezeichnet hatte. Daraus schloss dann die Behörde - "achja die wollen ja heiraten". Deshalb nochmals die Nachfrage obwohl sie den Inhalt der Verpflichtungserklärung kannte!!!


    Also MEINE Schuld ;( .


    Allerdings bedeutet der Ausdruck auf der Ablehnung "erhebliche Zweifel an ...", dass mir die Deutsche Botschaft ABSICHTLICHEN BETRUG bzw. VORTÄUSCHUNG FALSCHER TATSACHEN vorwirft! Meiner persönlichen Meinung nach ist das Unverschämt und eigentlich strafbar, wenn sie das nicht belegen bzw. beweisen kann.
    Das ich nichts ausrichten kann - ist mir schon klar. Aber da es sich um eine deutsche Behörde handelt - für die ich im weitesten Sinne zahle - fühle ich mich schon irgendwie veräppelt.


    ... im Moment fällt mir nichts mehr ein ... und ich sollte mich eigentlich nun betrinken gehen :drunk.gif . Bin nun mal jemand der immer ehrlich durchs Leben geht und immer noch an rosa Elefanten glaubt... :floet


    Hinweis auf Remonstration bringt mir nichts, da ich genug Ärger in meinem Betrieb hatte um überhaupt im Dezember Urlaub zu bekommen. Und fürs nächste Jahr sind die Urlaubstage anders verplant. Schließlich möchten wir ja in 2012 auf den Philippinen heiraten. Ob mit oder ohne DBM!


    Schade Deutschland. Dein Ruf wird so auch im Inland nicht besser. :hi


    Traurig nur für meine Freundin - und der ich nun irgendwie beibringen muss, dass nicht SIE schuldig ist. ;( ;(

  • ich wechsle immer zwischen D und Ph ... und da ich weiss, das ein Schengen Visa beantragen verlorene Zeit ist, habe ich das nie gemacht... ich heirate nun im Dezember auf den Ph... danach ist das Visa kein Problem mehr.. so können wir dann beide pendeln..und ich sitze nicht alleine in D...


    TomHobbit: was willst Du besser vorbereiten - da ist wenig möglich, die Voraussetzungen bei der Pilipino müssen da sein und das sind sie in den allermeisten Fällen nicht .. Ich hatte früher eine Thai Freundin, die hatte die Voraussetzungen und hat ein 4 Wochen Visa bekommen. Hatte eigenes Haus, eigenes Auto, Anstellung bei Toyota als Verkäuferin etc.. bei solchen Voraussetzungen hat man sehr gute Chancen das so was klappt. Allerdings beim 2. Mal dann auch Ablehnung... da Heirat in D befürchtet wurde (gleicher Garantiegeber)...

    Einmal editiert, zuletzt von GrimmR ()

  • Zumal - wie in meinem Fall - sie auch etwas überrascht war, dass schon eine Ablehnung des Visaantrages erfolgt ist.
    Sie kann leider nichts machen - wäre eben Pech in meinem Falle.



    Nun ja, da hat die DBM die Ablehnung rausgeschickt ohne das 14 tage Schweigefristverfahren abzuwarten.
    Ist wohl auch üblich, weil die meisten ABHs darauf auch garnicht reagieren.


    Die ABH kann dann wirklich nichts machen; die DBM hat bei S-Visum das letzte Wort.


    Jetzt könntest du höchstens eine Remonstration versuchen.
    Dann müssen aber neue Punkte zum Thema Rückkehrwilligkeit vorgetragen werden.


    hge

  • Hallo Tom!


    Tut mir leid für euch, aber davon geht die Welt ja nicht unter. Ging aber sehr schnell, war wohl nur ein Überfliegen der Unterlagen und - patsch, Stempel "abgelehnt" drauf.


    Aber da es hier auch genügend Stimmen gibt, die von einem positiven Ausgang eines Schengen-Visum-Antrages berichten, lasse ich mich nicht davon abbringen, wird aber Anfang Feb. 2012 werden. Die Vorbereitungen laufen schon. Allerdings wird das Thema "Heiraten" und "Verlobter/-e" bei uns keine Rolle spielen, da ziehe ich nicht so richtig - nicht jeder kann ein Hagendorf sein!


    Kopf hoch und viele Grüße


    polyboy

  • Danke Jungs für die aufmunternden Worte.
    Natürlich hatte man im Hinterkopf diesen Fall eingeplant - aber wie haben wir von den Russen gelernt: "Die Hoffnung stirbt zuletzt".


    Werde mir übers Wochenende meine Rechtschutzversicherung mal genauer ansehen - und prüfen was sich machen lässt. Des Weiteren folgen Mails mit dem gesamten Ablauf und der Art und Weise wie mit Menschen umgegangen wird an die Botschaft in Manila UND deren Chef - und verehrter Außenminister Westerwelle. Ich möchte doch zumindest eine Antwort erhalten - die steht mir als Deutscher Bürger doch hoffentlich zu!


    Und danach - wenn dies alles nicht fruchtet - tja dann muss ich wohl den Weg gehen, der mir möglich ist - ob ich will oder nicht.


    Noch immer gefrustet... :drunk.gif
    Tom

  • Kopf hoch! Ich habe mich über damals über die Ablehnung "unseres" Schengenvisums und die vergebliche Remonstration so geärgert, daß wir danach schnellstmöglich in Hong Kong geheiratet haben. Wenig später war meine Kristine in Deutschland und blieb dann einfach hier. Im nachhinein bin ich der DBM fast dankbar für die Ablehnung, es hat unseren Weg beschleunigt anstatt zu bremsen. Bereut habe ich es nie.


    Geblieben ist bis heute ein gemischtes Gefühl gegenüber der DBM. Wir hatten nicht in Erwägung gezogen, das Schengenvisum zu missbrauchen. Wozu denn auch?? Ich hätte Kristine gerne erstmal Deutschland gezeigt, bevor sie auf den Philippinen alles aufgibt. Ich hatte davor mein Leben lang noch nie irgendwelche Probleme mit Behörden gehabt, und plötzlich fühlt man sich als potentieller Betrüger behandelt. Gebessert hat sich das etwas nach der - seitens der DBM - problemlosen Abwicklung des FZV.

  • Ach ja Molchzar würde sagen, besser vorbereiten: hat vermutlich auch recht: der Brief der ABH kam NUR, weil ich auf meinem Antrag meine Freundin als VERLOBTE bezeichnet hatte. Daraus schloss dann die Behörde - "achja die wollen ja heiraten". Deshalb nochmals die Nachfrage obwohl sie den Inhalt der Verpflichtungserklärung kannte!!!


    Hallo TomHobbit,
    das sagt Molchzar im allgemeinen. Ueber eure Vorbereitung und die beigefuegten Schriftstuecke und Dokumente hast du allerdings nicht viel geschrieben ,deshalb erspare ich mir dieses. Es gibt allerdings einen Punkt, den ich kritisch anmerken moechte: deine Freundin bereits als Verrlobte zu bezeichnen und dann auch die Uebersetzung der NSO-Geburtsurkunde bei der Antragstellung vorzulegen, war ein kapitaler Fehler. Ich kann nur jedem empfehlen, Heiratsabsichten n i c h t ( n ie ma l s) bei einem Schengenvisum zu erwaehnen. Solche Worte loesen bei der DBM einen S c h l u e s s e l r e i z aus und dann wird der Ablehnungsbutton a u t oma t i s c h gedrueckt, obwohl : ich habe vor ca 8 Monaten jemanden hier beraten ( wir haben sogar konkrete Texte diskutiert), dem ich das auch empfohlen hatte - nichtsdestotrotz hat er es trotzdem gemacht und erhielt das Visum. Wobei die Partnerin beim persoenlichen Gespraech den Begriff Verlobte erklaerte und Heiratsabsichten waehrend des S-Visums erfolgreich entkraeftete. Hat deine Freundin das auch getan ?


    Was hat denn deine Freundin muendlich beim Interview gesagt? Vielleicht hat sie sich da auch noch weiter "verplappert". War ihr die Bedeutung und die Tragweite dieser "Einlassung" bekannt. Moeglicherweise habt ihr darueber nicht ausfuehrlich genug gesprochen.


    Was geht es die DBM an,dass ihr irgendwann mal spaeter heiraten wollt ? Gar nichts !!!!!!. Beschraenkt euch auf die reine Antragstellung,weist das Bestehen einer Beziehung nach; that' s it !


    Diesen Fauxpas koennt ihr jetzt nicht mehr ausbuegeln, der ist aktenmaessig erfasst. Einen neuen Antrag zu stellen,bringt jetzt momentan wohl nicht viel.
    Jetzt bleibt euch nur noch, nach der Eheschliessung eine FZV zu beantragen.

    Einmal editiert, zuletzt von Molchzar ()

  • Zitat GrimmR:
    Schengen VisaTomHobitt:

    Zitat

    .. Schengenvisa ist halt für "normale" Philippinas so gut wie unmöglich zu bekommen... müsste Dir eigentlich von Anfang.....


    Lieber GrimmR,
    solche Aussagen halte ich fuer fatal. Natuerlich haben auch sog. normale Filipinas eine reelle Chance ! Da ja die meisten Antraege fuer ein Schengenvisum von dieser Personengruppe gestellt werden und nur 9 % aller Antraege negativ beschieden werden, ist diese Aussage auch schlichtweg f a l s c h . Bereitet die Antraege ordentlich vor, geht in die zweite Position (die der DBM), antizipiert deren Verhalten und Denkweise (die verhalten sich gemaess ihrer selbstkreiierten Philosophie, die voraussehbare Komponenten enthaelt) und legt einen Antrag vor, der auf alle diese Komponenten passende ( bitte beachten: wahre) Antworten gibt.


    Die Filipna muss nicht nur "gebrieft" werden, sondern braucht eine Einweisung in die DBM-Mentalitaet . Was ganz wichtig ist: bevor man einen Antrag stellt, kennt man die Gesetze (insbesondere Visakodex, EU-Handbuch) und verfuegt ueber intensive Kenntnisse bezueglich der DBM- Philsophie (die ja bekanntlich auch vorsaetzliche Verstoesse gegen den Visakodex billigend in Kauf nimmt).


    Also lasst euch nicht entmutigen, sondern werdet kreativer, besser und gebt einen "perfekten" Antrag ab. Natuerlich kann auch ein perfekter Antrag letztendlich eine moegliche Ablehnung nicht verhindern ; auf jeden Fall erhoehen sich dadurch die Chancen signifikant.

  • Was geht es die DBM an,dass ihr irgendwann mal spaeter heiraten wollt ? Gar nichts !!!!!!. Beschraenkt euch auf die reine Antragstellung,weist das Bestehen einer Beziehung nach; that' s it !


    Diesen Fauxpas koennt ihr jetzt nicht mehr ausbuegeln, der ist aktenmaessig erfasst. Einen neuen Antrag zu stellen,bringt jetzt momentan wohl nicht viel.
    Jetzt bleibt euch nur noch, nach der Eheschliessung eine FZV zu beantragen.


    Es gibt noch viele andere Moeglichkeiten. So z.B. dass Tom auf die Philippinen zieht und hier lebt usw. usw.

    I am multi-talented!

    I can talk and p.iss people off at the same time!


    A pessimist is a man who thinks all women are bad.

    An optimist is a man who hopes they are.


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    wer seine Erfahrung benutzt,

    um Situationen zu vermeiden,

    die seine Erfahrung erfordern!


    ╭∩╮(︶︿︶)╭∩╮

  • Es gibt noch viele andere Moeglichkeiten. So z.B. dass Tom auf die Philippinen zieht und hier lebt usw. usw


    Natuerlich Dino,
    es gibt eine ganze Palette von Moeglichkeiten - die von dir genannte schliesst dann ein "erwerbloses Dasein" fuer TomHobbit auf den Philippinen ein. Da TomHobbit gerade mal 49 Jahre alt ist und noch im Erwerbstaetigkeitsalter ist, duerfte diese Option (noch) nicht sinnvoll sein.


    Im uebrigen wuerde ich es fast schon als ein "Muss" ansehen, dass die zukuenftige Ehepartnerin zunaechst erst einmal Deutschland und ihre zukuenftigen Lebensumstaende kennenlernt. Sie gleich ins "kalte Wasser" zu werfen und ihr die Chance zum Kennenlernen ihrer neuen Lebensumstaende zu nehmen, halte ich fuer "unmenschlich". Wenn die Damen und Herren bei der DBM auch mal die "menschliche Seite" beruecksichtigen und sie es sich auf die Fahnen schreiben wuerden, solche Besuche wohlwollend zu betrachten,stuende ihnen das gut an.
    Wenn TomHobbit und seine Partnerin es ernst meinen, spaeter mal in Deutschland zusammenleben zu wollen (und die DBM das hoechtens verzoegern, aber nicht verhindern kann), verdienen die beiden jegliche Unterstuetzung. Dazu gehoert ein Vorab-Besuch in Deutschland.


    Jeder g e s u n d e Mensch muesste dafuer Verstaendnis aufbringen und den zukuenftigen Eheleuten keine Felsbrocken vor die Fuesse werfen. Und genau das tut die DBM o h n e jede Not.
    Aber da das nun mal so ist und bestimmte menschliche Denkweisen bei der DBM fehlen, beschraenkt man sich tunlichst darauf, solche menschlichen Regungen im Behoerdenverkehr nicht zu erwarten und sich auf die Besuchsbegruendung (Besuch bei Freunden) zu beschraenken.


    Noch einmal: Macht euch mit der DBM - Mentalitaet vertraut und erwartet kein "Einfuehlungsvermoegen". Obwohl es ja bekanntlich auch mal vorkommen soll,dass der DBM-Entscheider manchmal "zwischenmenschliche Kompetenz" zeigt. Solange aber "Verlobte", die spaeter mal heiraten wollen,in die Gruppe der Nichtrueckkehrwilligen eingestuft werden,gebietet der gesunde Menschenverstand, dies eben gerade nicht bei der Antragstellung zu erwaehnen.

  • Molchzar: könntest Du mal detaliert erläutern, welche Voraussetzungen / Vorbereitungen ein Schengen Visa wahrscheinlich macht?
    Das Wesentliche dürfte wohl der "Nachweis" der Rückkehrwilligkeit sein....

  • Molchzar: könntest Du mal detaliert erläutern, welche Voraussetzungen / Vorbereitungen ein Schengen Visa wahrscheinlich macht?
    Das Wesentliche dürfte wohl der "Nachweis" der Rückkehrwilligkeit sein....


    Das Argument mit der fehlenden Rueckkehrbereitschaft wird ja (fast) immer von der DBM als Ablehnungsgrund benannt. Ausgefuehrt (begruendet) wird dies ja im Ablehnungsbescheid nicht . Um eine Begruendung zu bekommen, muesste man erst einmal remonstrieren.


    Mir ist ein Fall persoenlich bekannt, wo ein Schengenvisum abgelehnt wurde, weil die AS bereits ein abgeschlossenes Studium (Masterabschluss) hatte und man argumentierte, dass sie ja das Visum benutzen koennte, um in Deutschland in ihrem Beruf zu arbeiten. Die Hirnrissigkeit dieser Argumentationskette ist so offensichtlich, dass ich dem AS empfohlen habe, eine Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen.
    Es gibt aber auch viele Beispiele , wo gerade der fehlende Berufsabschluss und die Nichtberufstaetigkeit auf den Philippinen zur Ablehnung fuehrte.


    Eine Pinay mit Masterabschluss hat zwar (moeglicherweise) gute Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt, aber welcher AG stellt eine qualifizierte Kraft ohne AE und ohne eine Erlaubnis zur Erwerbstaetigkeit ein ? Taetig werden koennte sie allenfalls als illegale AN im Haushaltsbereich oder aehnliches. Welche Pinay mit Masterabschluss strebt es denn an, als Domestic helper illegal in Deutschland zu arbeiten und sich damit auf Dauer die Moeglichkeit, eine "angemessene" und legale Arbeit in Deutschland zu finden (weil sie kein Visum mehr bekommen duerfte) zu finden, verbaut.


    Ich werde jetzt nicht erneut (habe das in anderen Threads bereits ausfuehrlich getan) auf die Anlagen und den Text des Einladungsschreibens des Einladers und den "Rahmentext" zum Antrag(den die AS m.E.nach zwingend erstellen sollte) eingehen. Wichtig ist, alle Gruende, die fuer die rechtzeitige Rueckkehr sprechen, extra schriftlich anhand der beigefuegten Dokumente und Anlagen
    noch mal im Zusammenhang darzulegen und von vornherein moegliche Ablehnungsoptionen "abzuarbeiten". Ich weiss, dass klingt nach viel Arbeit (was es auch ist) - aber das ist die beste Praevention.


    Um auf den obigen Fall zurueck zu kommen, die AS haette beispielsweise deutlich machen koennen, dass sie (wenn sie spaeter ueberhaupt mal in Deutschland leben will) natuerlich nur eine legale
    Arbeit anstrebt, weil sie nur so eine ihren Kenntnissen und Faehigkeiten entsprechende Stelle in Deutschland finden kann und sie langfristig eine Position im mittleren Management anstrebt etc...
    Nunmehr duerfte es der DBM schwerfallen, diesen o.g. "Schwachsinn" zu verbreiten - und jedes Verwaltungsgericht wuerde der DBM (dem AA) eins auf die Muetze geben.

  • Das Argument der fehlenden Rückkehrwilligkeit ist ein Totschlagsargument mit dem auch Schindluder getrieben werden kann.


    Nur die Verwaltungsgerichte stützen die Verwaltung bis es nicht mehr geht. Es sind alles Einzelfallentscheidungen.


    Würde mir ein Sachbearbeiter die Ablehnung mit der Arbeitsaufnahme unter die Nase halten, so würde ich in dezent auf § 4 Abs. 2 und §4 Abs. 3 AufenthG erinnern.


    Wenn die Arbeitserlaubnis nicht erlaubt ist, darf er per Gesetz nicht arbeiten und auch ein Arbeitgeber darf ihn weder einstellen noch mit Werkaufträgen betrauen.


    gibt es dies schriftlich? Einfach mal an den Aussenminister schicken und um fach- und dienstrechtliche Prüfung der Geisteshaltung dieses Beamten bitten, der offensichtich alle deutschen Arbeitgeber als potentielle Rechtsbrecher ansieht - nicht nur die Pinay. Zu einem Arbeitsverhältnis bzw. Werksvertrag gehören bekanntlich zwei Parteien.