eteeric/11 jährige Tochter nach DE holen.

  • Hallo,


    ein Bekannter von mir ist mit einer Filipina verheiratet die seit 2009 in DE ist und mittlerweile auch schon die NE hat.


    Sie hat eine Tochter von heute 11 Jahren. Auf der phil. NSO Urkunde ist kein Vater eingetragen. der DE Mann hat letztes Jahr bei der ABH die Vaterschaft anerkannt, und nun möchte er auf den Phil. mit der DBM alles klar machen zur Familienzusammenführung.


    Dazu hat er ein paar Fragen die ich ihm auch nicht 100% beantworten kann.



    Bekommt die Tochter einen DE Pass? oder ist es besser ein normales FZF zur Mutter und Vater? zu machen?


    Müssen in diesem Falle des FZF Wohnraum und Einkommen nachgewiesen weden?


    Wie lassen sie am besten die NSO Geburtsurkunde ändern, so dass er als Vater draufsteht? Und gilt dann nach der Änderung die GU als spätregestriert?




    Über sachdienliche Hinweise in diesem Fall wären wir sehr dankbar.




    Gruß


    Eric

    Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen.
    Der muß auch mit jedem Arsch klar kommen.

  • Zitat

    Bekommt die Tochter einen DE Pass? oder ist es besser ein normales FZF zur Mutter und Vater? zu machen?


    Wenn Er als Vater eingetragen ist, also offiziell die Vaterschaft übernommen hat, müsste das Kind einen Deutschen Pass bekommen. Denn Kind eines Deutschen Vater hat die Deutsche Stabü.... Damit kein Visa und kein Wohnraum / LU..Einfach Deutschen Pass beantragen und Flug buchen für ein "Deutsches" Kind

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Auf der ABH die Vaterschaft anerkannt? Das halte ich für eine Fehlinformation, die können so was nicht. Ich glaube auch nicht, dass das mit dem deutschen Pass so einfach werden wird. Wer wird ihm das abkaufen, dass es ihm jetzt erst einfällt, die Vaterschaft anzuerkennen?
    Wenn tatsächlich in der Geburtsurkunde kein Vater eingetragen ist und weder Mutter moch Kind spätregistriert sind, warum dann nicht den üblichen Weg über Nachzug zur Mutter?

  • Die Pinay ist seit 2009 in Deutschland...Kind ist jetzt 11..war also 5 oder 6 zum Zeitpunkt der Übersiedlung. Nehmen wir an der Deutsche war schon einige Jahre vorher mit der Pinay zusammen (was ja normal wäre)...so könnte man es zumindest begründen :floet
    Kind sollte nach Mutterwunsch dort bleiben und nun hat man sich anders entschieden :floet
    Sollte tatsächlich die Geburtsurkunde frei von Vater sein und die Vaterschaft wurde offiziell anerkannt, sollte es auch einen Deutschen Pass geben. Damit wäre das Verfahren viel einfacher, als FZV.
    Einfach zur DBM mit Vaterschaftsanerkennungspapieren und Pass beantragen...dann Ticket und los

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Danke erstmal für die Antworten,


    er ist natürlich nicht der leibliche Vater, als er sie erstmals 2007 kennen lernte hatte sie bereits die Tochter.
    Der leibliche Vater ist ein Filipino, der wie so oft das Weite gesucht hat, deswegen steht kein Vater auf der GU.


    Deshalb die Frage hier, ist in diesem Fall eine Vaterschaftsanerkennung ungefähr gleichzusetzten mit einer Adoption?
    Er sagt mir, dass er die Vaterschaft bei der ABH in München anerkannt hat, und er davon auch ein schriftliches Dokument hat.


    Ich hab gestern Abend noch mit ihm geskypt und er hat die DBM angemailt was er noch alles für Unterlagen braucht. Von der DBM hat er zur Antwort bekommen, er solle mal Kopien von der Vaterschaftanerkennung ABH, GU Kind, NE Mutter und HU an die DBM schicken, und dann könnten sie sagen was noch benötigt wird.


    Es ist doch möglich bis zu einem gewissen Alter des Kindes die Vaterschaft anzuerkennen, selbst wenn man nicht der leibliche Vater ist, solange kein Vater eingetragen ist. Und diese Anerkennung sollte doch eigentlich genauso behandelt werden wie eine Adoption, oder täusche ich mich hier?


    Und was wird benötigt um die NSO GU zu ändern, einmal natürlich dass der Vater eingetragen wird, und wäre es zweitens möglich in der GU den Nachnamen ändern zu lassen, da jetzt dort natürlich der Mädchenname der Mutter steht.




    Eric

    Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen.
    Der muß auch mit jedem Arsch klar kommen.

  • Eine Vaterschaftsanerkennung ist ja keine Adoption sondern in diesem Fall die Umgehung einer Adoption. Sei vorsichtig, die DBM liest hier manchmal mit und du schreibst sehr konkrete Angaben, Jahreszahlen, etc...


    Hier wird nichts geschrieben was die DBM nicht schon weiss.


    Bei der Heirat 2009 hat die DBM schon die GU der Kleinen gesehen, und daher weiss sie auch von diesem Umstand.


    Er könnte ja auch eine richtige Adoption machen, ist ja bei Verheirateten mit Stiefkindern nicht mehr dramatisch.


    Ich hab mich nun mal ein wenig in die Materie der schwarzen Adoption rein gegoogelt. Im § 1592 BGB steht nichts vom biologischen Vater bei der Anerkennung .


    Hier könnte höchstens noch Personenstandsfälschung in Frage kommen, aber wenn man diesen Artikel liest, wird dieses wohl überwiegend bei der Vaterschaftsanerkennung durch teleologische Reduktion nicht auf falsche Angaben angewandt.




    Eric

    Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen.
    Der muß auch mit jedem Arsch klar kommen.

  • Auf der phil. NSO Urkunde ist kein Vater eingetragen. der DE Mann hat letztes Jahr bei der ABH die Vaterschaft anerkannt, und nun möchte er auf den Phil. mit der DBM alles klar machen zur Familienzusammenführung.


    Wenn die VA schon gemacht wurde, dann den deutschen Pass beantragen..


    auf der HP der DBM gibt es ein Merkblatt dazu.


    Wenn tatsächlich in der Geburtsurkunde kein Vater eingetragen ist und weder Mutter moch Kind spätregistriert sind, warum dann nicht den üblichen Weg über Nachzug zur Mutter?


    sehe ich genauso, aber die VA ist ja schon gemacht worden, somit ist es sein Kind, was auch die deutsche staatsbürgerschaft hat.




    Eine Vaterschaftsanerkennung ist ja keine Adoption sondern in diesem Fall die Umgehung einer Adoption. Sei vorsichtig, die DBM liest hier manchmal mit und du schreibst sehr konkrete Angaben, Jahreszahlen, etc...



    nööö, die DBM kann ruhig mitlesen. die sogenannte missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung ist dann in Ordnung, wenn der Vater beabsichtigt mit dem Kind in familiärer Gemeinschaft zu leben. Nur wenn durch diese VA ein Aufenthalt in D beansichtigt wäre, also ohne dass der Vater sich um das Kind kümmert, dann kann die behörde die Vaterschaft anfechten.

  • Hmm... VA schon gemacht? Kann ich immer noch nicht ganz glauben. Meines Wissens nach geht das bei der ABH nicht.
    Aber egal, wenn er lieber eine lebenslange Unterhaltsverpflichtung für ein Kind eingeht, was noch nie mit ihm zusammengelebt hat.... seine Entscheidung :floet

  • Aber egal, wenn er lieber eine lebenslange Unterhaltsverpflichtung für ein Kind eingeht, was noch nie mit ihm zusammengelebt hat.... seine Entscheidung


    OT: auch mit einem selbstgezeugten Kind hat man noch nicht zusammengelebt und übernimmt die Verpflichtung auch ... also was sollen immer diese negativen Kommentare, wenn einer die Kinder seiner (zukünftigen) Frau als die seinen annimmt. Diese kann man auch lieben - ist das so schwer zu verstehen?? Was später aus den Kindern wird - man, das steht ja sowieso in den Sternen - egal ob eigene oder angenommene.


    Tom
    (sorry, aber bei so was geht mir der Hut hoch --- meine hat 6 Kinder - und ich liebe jedes einzelne als wäre es meines)

  • Hmm... VA schon gemacht? Kann ich immer noch nicht ganz glauben. Meines Wissens nach geht das bei der ABH nicht.
    Aber egal, wenn er lieber eine lebenslange Unterhaltsverpflichtung für ein Kind eingeht, was noch nie mit ihm zusammengelebt hat.... seine Entscheidung

    Er müsste m.M. nach eh eine VE abgeben, das kommt dann auf das selbe raus. Wenn VA anerkannt ist, dann ist das Kind Deutsch. Also Pass beantragen und Ticket kaufen :clapping :clapping

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Ich kann mir auch nicht richtig vorstellen, dass er die VA bei der ABH gemacht hat, normal ist hier das Jugendamt oder höchstens noch das Standesamt zuständig.
    Aber ich werde heute mal noch ein paar Daten von ihm anfordern, wo er die VA gemacht hat und welsches Schreiben er davon hat, gesagt hat er mir vorgestern, bei der ABH.


    Und bei diesen Seitenhieben auf die VA geht mir schon lange nicht mehr der Hut hoch, solche Leute hat es immer gegeben, gibt es immer noch und wird es auch in Zukunft immer wieder geben. Das ist leider so, und hier sollte man sich die Ruhe eines Stuhles zulegen, es wure ja zumindest mal keiner beleidigt.



    Warum er kein FZV zur Mutter macht ist einfach erklärt, im Moment hat er noch eine etwas zu kleine Wohnung, die recht günstig ist, aber direkt neben seiner Arbeitsstelle liegt. Und nun sucht er eine größere Wohnung die halt eben auch bezahlbar ist und in der Nähe seiner Arbeitstelle liegt, und ohne diese kann er kein FZV stellen.
    Deswegen versucht er es jetzt auf diesen Weg, um zumindest wenn er eine größere Wohnung hat die Tochter sofort kommen zu lassen.


    Ich denke mal, dass er schon demnächt von der DBM Bescheid bekommt ob der Weg so gehbar ist oder nicht.
    Es würde aber noch interessieren, wenn die Vaterschaft anerkannt wird, wie er die NSO GU geändert bekommt, und ob diese geänderte GU dann als spätregestriert gilt.



    Gruß


    Eric

    Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen.
    Der muß auch mit jedem Arsch klar kommen.

  • Es würde aber noch interessieren, wenn die Vaterschaft anerkannt wird, wie er die NSO GU geändert bekommt, und ob diese geänderte GU dann als spätregestriert gilt.


    Die Geb-Urkunde dürfen ja nur philippinische behörden ändern. Dazu werden diese sicherlich eine entsprechende notarielle Erklärung (Affidavit) vom Vater verlangen.


    Ich bin auch skeptisch, ob die VA bei der ABH gemacht wurde. Bei DBM, Standesamt oder Jugendamt wäre nachvollziehbar.
    Jedoch denke ich, dass bei fehlendem Eintrag des Vaters auf der Geb-Urkunde die deutschen Behörden darauf verweisen, dass die philipp. Behörden die VA übernehmen und den Vater in die Geb-Urkunde nachtragen.(Geb-Urkunde gilt nicht als spätregistriert)

  • So, hier ein kleines Update:


    Ich hab jetzt gerade länger mit ihm geskypt, er ist in Manila, und ich auf Bantayan.


    Die Vaterschaft hat er beim Standesamt gemacht, hat er sich entweder falsch ausgedrückt oder ich habs falsch verstanden.


    Anfang der Woche war er auf der DBM. Dort müssen beide Elterteile erscheinen mit der Vaterschaftsanerkennung, Pässe, Niederlassungserlaubnis von der Mutter, sowie der geänderten Geburtsurkunde. Dann wird der deutsche Pass beantragt , was laut der DBM ca. 8 Wochen dauert.


    Sie waren auf der Cityhall und bekommen die geänderte GU am Freitag, dann ab zur NSO die die GU in 2 Stunden ausstellt, sagt er mal zumindest.


    Jetzt die Frage aller Fragen, muss er die 8 Wochen abwarten bis der Pass da ist, oder gibt es eine Möglichkeit von der DBM eine "Bescheinigung" zu bekommen,so dass die Kleine dann Mitte Januar mit nach DE fliegen kann, und den Pass dann in DE bekommt.
    Das hat er natürlich vergessen auf der DBM abzuklären. Er ruft heute Mittag mal die DBM an.


    Aber mal noch eine andere Frage:
    Auf der neuen GU steht nun Vorname "neuer Nachname" und als Mittelname der alte Nachname, da sie ja bei der Geburt nicht verheiratet waren.
    Nun bekommt die Kleine ja beide Staatsangehörigkeiten, da durch Abstammung ja deutscher Vater (wenn auch nicht biologisch)


    Wie sieht es jetzt bei einer richtigen Adoption aus, bekäme die Kleine dann auch beide Staatsangehörigkeiten? Ich denke mal wenn der Vater bekannt wäre, bekäme sie nicht Beide. Aber wenn der Vater unbekannt ist, dann Beide?



    Gruß


    Eric

    Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen.
    Der muß auch mit jedem Arsch klar kommen.

  • Dass das NSO so schnell eine geänderte Geb-Urkunde ausstellt, wäre mir neu.
    Aber berichte mal, ob das funktioniert.


    Aber mal noch eine andere Frage:
    Auf der neuen GU steht nun Vorname "neuer Nachname" und als Mittelname der alte Nachname, da sie ja bei der Geburt nicht verheiratet waren.
    Nun bekommt die Kleine ja beide Staatsangehörigkeiten, da durch Abstammung ja deutscher Vater (wenn auch nicht biologisch)


    Ja, im philipp. Pass steht dann auch der Mittelname.
    Ist die Frage ob die DBM beim deutschen Pass den Mittelnamen zum Vornamen schlägt oder einfach weglässt. Es gibt verschiedene verfahren.


    Ob es einen Ersatzpass gibt für das Kind, kann nur verbindlich die DBM beantworten. (ich würde vermuten : Ja; ich weiss aber nicht ob es bei der Erstbeantragung Einschränkungen gibt)


    Zitat


    Wie sieht es jetzt bei einer richtigen Adoption aus, bekäme die Kleine dann auch beide Staatsangehörigkeiten? Ich denke mal wenn der Vater bekannt wäre, bekäme sie nicht Beide. Aber wenn der Vater unbekannt ist, dann Beide?


    upps... Ist doch jetzt eine hypothetische Frage ???
    mE auch beide Pässe: den philippinischen, weil die pinay zum Zeitpunkt der Geburt philipp. Staatsangehörigkeit besass; den deutschen, weil ein Deutscher das Kind adoptiert hat. Der biologische vater spielt für die deutsche Staatsangehörigkeit keine rolle; egal ob bekannt oder unbekannt.

  • Eine Vaterschaftsanerkennung ist ja keine Adoption sondern in diesem Fall die Umgehung einer Adoption. Sei vorsichtig, die DBM liest hier manchmal mit und du schreibst sehr konkrete Angaben, Jahreszahlen, etc...

    die können mitlesen, was sie wollen. die haben sich an die gesetze zu halten, und sonst nix.


    Hmm... VA schon gemacht? Kann ich immer noch nicht ganz glauben. Meines Wissens nach geht das bei der ABH nicht.
    Aber egal, wenn er lieber eine lebenslange Unterhaltsverpflichtung für ein Kind eingeht, was noch nie mit ihm zusammengelebt hat.... seine Entscheidung :floet

    hauptsache mal wieder die dollarzeichen in den augen.


    ich fürchte fast, da werden sie woh warten müssen, bis der pass da ist.


    wenn die va gemacht wurde, und er die erforderlichen papiere in der hand hält, dann ist es egal. das kind bekommt beide staatsbürgerschaften.

    >>> Mit jedem Tag meines Lebens, erhöht sich zwangsläufig die Zahl derer, die mich am Arsch lecken können <<<