Dann ist das ja kein Problem.
Kann das allerdings dann wohl nicht nutzen.
Bin zwar verheiratet und sende auch regelmäßig was allerdings läuft die fzv noch und habe noch meine 1er Lohnsteuer Klasse
Natürlich kannst du Ehegatten Unterhaltszahlungen geltend machen. Nur eben in der entsprechenden Länder Gruppe .
Bei als außergewöhnliche Belastungen geltend gemachten Unterhaltszahlungen an die im Ausland lebende Ehefrau sind im Rahmen einer bestehenden Ehegemeinschaft weder die Bedürftigkeit noch die sog. Erwerbsobliegenheit der Ehefrau zu prüfen.