Hallo,
meine Freundin ist Ende Mai diesen Jahres mit einem Visum zur Eheschließung in D eingereist. (Vielen Dank an dieser Stelle für das tolle Forum das uns bei dem ganzen Visummarathon eine immens große Hilfe war!!!)
Sie bekam damals ungewöhnlicherweise schon ein Visum mit 6 Monaten Gültigkeit. Anfang Juli haben wir geheiratet und Mitte Juli alle notwendigen Unterlagen für den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis abgegeben.
Bis letzte Woche haben wir nichts vom Ausländeramt gehört, nicht mal eine Bestätigung über den Eingang der Unterlagen, obwohl ich nach ca. 2 Monaten eine Anfrage per Mail verschickt habe, ob denn die Unterlagen bei ihnen eingegangen sind. Da gabs dann nur die automatisch generierte Antwortmail, dass man doch bitte von Anfragen zum Verfahrensstand Abstand nehmen soll, da dies für das ohnehin überlastete Amt nur unnötige Arbeit verursachen würde…
Letzte Woche, kurz vor Ablauf ihres Visums kam dann per Post eine Fiktionsbescheinigung mit einer Gültigkeit von 6 Monaten, also bis Mai 2022. Begründung COVID, erhöhtes Arbeitsaufkommen…
Ich bin echt sauer auf unser AA. Klar hat COVID alles durcheinander gebracht und sicherlich auch Mehrarbeit verursacht, aber für mich geht das mittlerweile eher in Richtung Arbeitsverweigerung.
Die Ausstellung der Fiktionsbescheingung macht ja auch Arbeit.
Und hat natürlich auch finanzielle Folgen für uns. Sie hat mit dem Visum zur Hochzeit ja keine Arbeitserlaubnis und kann sich nicht mal einen kleinen Nebenjob suchen. Und die 50 % Erstattung für den Integrationskurs den sie seit Juni freiwillig besucht fallen auch weg, da es dafür eine Verpflichtung von der Bamf braucht.
So sieht also Förderung zur Integration in D aus, erstmal ein Jahr tatenlos rumsitzen ….
Bin stinksauer und kurz davor eine Untätigkeitsklage einzureichen. Könnte man nach 3 Monaten doch machen, oder ist die Pandemie eine ausreichende Begründung für das Amt?
Was denkt ihr?