Untätigkeit vom Ausländeramt

  • Hallo,


    meine Freundin ist Ende Mai diesen Jahres mit einem Visum zur Eheschließung in D eingereist. (Vielen Dank an dieser Stelle für das tolle Forum das uns bei dem ganzen Visummarathon eine immens große Hilfe war!!!)

    Sie bekam damals ungewöhnlicherweise schon ein Visum mit 6 Monaten Gültigkeit. Anfang Juli haben wir geheiratet und Mitte Juli alle notwendigen Unterlagen für den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis abgegeben.
    Bis letzte Woche haben wir nichts vom Ausländeramt gehört, nicht mal eine Bestätigung über den Eingang der Unterlagen, obwohl ich nach ca. 2 Monaten eine Anfrage per Mail verschickt habe, ob denn die Unterlagen bei ihnen eingegangen sind. Da gabs dann nur die automatisch generierte Antwortmail, dass man doch bitte von Anfragen zum Verfahrensstand Abstand nehmen soll, da dies für das ohnehin überlastete Amt nur unnötige Arbeit verursachen würde…

    Letzte Woche, kurz vor Ablauf ihres Visums kam dann per Post eine Fiktionsbescheinigung mit einer Gültigkeit von 6 Monaten, also bis Mai 2022. Begründung COVID, erhöhtes Arbeitsaufkommen…


    Ich bin echt sauer auf unser AA. Klar hat COVID alles durcheinander gebracht und sicherlich auch Mehrarbeit verursacht, aber für mich geht das mittlerweile eher in Richtung Arbeitsverweigerung.

    Die Ausstellung der Fiktionsbescheingung macht ja auch Arbeit.


    Und hat natürlich auch finanzielle Folgen für uns. Sie hat mit dem Visum zur Hochzeit ja keine Arbeitserlaubnis und kann sich nicht mal einen kleinen Nebenjob suchen. Und die 50 % Erstattung für den Integrationskurs den sie seit Juni freiwillig besucht fallen auch weg, da es dafür eine Verpflichtung von der Bamf braucht.

    So sieht also Förderung zur Integration in D aus, erstmal ein Jahr tatenlos rumsitzen ….


    Bin stinksauer und kurz davor eine Untätigkeitsklage einzureichen. Könnte man nach 3 Monaten doch machen, oder ist die Pandemie eine ausreichende Begründung für das Amt?

    Was denkt ihr?

  • eine Anfrage per Mail verschickt habe, ob denn die Unterlagen bei ihnen eingegangen sind. Da gabs dann nur die automatisch generierte Antwortmail,

    Eine Mail ? Etwa eine e-mail ? An ein deutsches Amt ?

    Wundert Dich das ? Schick ein Einschreiben ( Papier ! ) mit Rueckschein !

  • Ich hatte auch mal eine eMail mit einer Frage geschickt... nach 3 Tagen hatte ich dann direkt eine Sachbearbeiterin angerufen, hatte die Nummer

    da ich bei ihr die VE abgegeben habe in der Visastelle. Sie meinte auch direkt eMail das wird dauern mit Antwort, sie hat mir dann aber weiter geholfen.

    Hast Du vllt. von der VE etc noch Kontaktdaten, da könnte man freundlich nachfragen als ersten Schritt.


    Ansonsten würde ich wenn das nicht hilft in Deiner Situation tatsächlich einen Anwalt aufsuchen, aber nicht irgendeinen sondern in Deiner Stadt der oft mit Deiner ALB zu tun hat. Gerade bzgl. der Arbeitsaufnahme muss doch schneller was zu machen sein?! Vllt. hat jemand noch bessere Tipps hier.

  • Ich habe mit meiner ALB fast ausschliesslich per Email kommuniziert. Das hat fast immer hervorragend funktioniert, und einmal gut.

    "Manche […] sind halt einfach nur dumm! Muss man ihnen aber nicht direkt ins Gesicht sagen!" :hi

  • Eine Email mit Lesebestätigung an die ABH mit Fristsetzung und Erklärung der Probleme....+ in CC die aufsichtführende Behörde mit ins Boot nehmen! Dann sollte es klappen....danach eingeschriebener Brief und wenn es keine Auskunft gibt Untätigkeitsklage.

    Darf man fragen, wo das ganze spielt? In Berlin?

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Nur zum Verständnis, ein formulargebundener Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels, hat sie bere abgegeben?

    Wenn ja, auf welchem Wege? Normalerweise gibt es mit dem Abgabe des Antrags eine Fiktionsbescheinigung und mit der kann man dann geruhsam auf Erteilung des Aufenthaltstitels warten, zumal die Fiktionsbescheinigung i.d.R. auch Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit inkludiert..

    Dateien

    • AE-Antrag.pdf

      (253,82 kB, 6 Mal heruntergeladen, zuletzt: )

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • @ heirip:

    Unser Landratsamt, wünscht ausdrücklich eine Kontaktaufnahme per Mail, zur Not auch Telefon.
    Telefonisch ist das allerdings eine Katastrophe, da stundenlang besetzt… Zudem erbittet das Ausländeramt ja von Anfragen, egal ob schriftlich oder telefonisch, abzusehen, da dies ja zusätzliche Arbeit verursacht


    roseforest:

    Es gibt leider keine Durchwahlnummern der einzelnen Sachbearbeiter, das hab ich schon beim Visaverfahren erfahren müssen. Danke für den Tipp des anderen Forums, werd ich mir mal anschauen


    @Tanduaylce:

    Berlin Haha, dann hätte ich ja noch Verständnis 8-).

    Wer ist denn die Aufsichtsbehörde des Landratsamtes? Vlt. die Regierung von Oberbayern. Das Landratsamt, bzw. das Ausländeramt befindet sich in Starnberg, dem reichsten Landkreis von D, zumindest was das Durchschnittseinkommen anbelangt.



    @ Diogenes:

    Ja der Antrag wurde mit dem entsprechenden Formular abgegeben. Alle erforderlichen Unterlagen dabei.

    Eine Fiktionsbescheinigung haben wir ja jetzt, allerdings verändert sie nicht die Art des Visums, und das ist ja immer noch das Visum zur Eheschließung was explizit eine Arbeitsaufnahme verbietet. Und das Bamf hat mir telefonisch bestätigt, dass wir keine Erstattung von den Kosten des Integrationskurses bekommen wenn er ohne verpflichtende Aufforderung besucht wird. :mauer

    Allerdings Verständnis gezeigt, mit dem Hinweis dass sie auch nur die ausführende Behörde sind und es gut finden wenn man versucht sich gleich nach der Ankunft zu integrieren und nicht erst wenn nach einem Jahr die Aufforderung dazu kommt.

  • @dumango


    Wenn Ihr verheiratet seit, hat sich das Visum erledigt und da der Aufenthaltstitel beantragt wurde und Ihr eine Fiktionsbescheinigunng habt gibt es zumindest mal aufenthaltsrechtlich keinen Stress. Die Fiktionsbescheinigung gilt bis zur Erteilung oder (praktisch ausgeschlossen) Versagung des Aufenthaltstitels.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


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  • In der sogenannten Fortbestandsfiktion kann aber eingetragen werden, dass Erwerbstätigkeit erlaubt ist, war bei uns auch so, steht das nicht bei eurer Fiktionsbescheinigung drin? Wenn nicht, dann verlange eine wo es drinsteht wenn sie dringend arbeiten will

  • Steht bei uns nicht drin. Werde da mal nachhaken, danke für die Info.

    Ja sie will gerne neben dem Sprachkurs arbeiten, hat auch schon 2 Angebote für Minijobs.

    Trotzdem denke ich, dass wir auch eine Mail mit Fristsetzung (oder ein Einschreiben) verfassen werden. Kann diese Untätigkeit einer deutschen Behörde nur schwer akzeptieren, geschweige denn verstehen.

  • da findet sich das Organigramm im Internet.

    Leitering Frau Richter

    31 FL

    Fachbereich 31 Ausländerwesen

    Fachbereichsleiterin

    Strandbadstraße 2

    82319 Starnberg

    Telefon: 08151 148-374

    (zentrale Rufnummer)


    Fax: 08151 148-11341

    E-Mail: abh-service@LRA-starnberg.de

    Zimmer: EG.198

    Ausländerwesen - Landratsamt Starnberg (lk-starnberg.de)



    Wenn nicht schicke doch ein altmodisches Fax . in dem ist doch auch die übergeordnete Organisationsbereich beschrieben. Da sitzt dann meist auch ein zuständiger Volljurist.


    Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gesundheits- und Veterinärwesen

    Geschäftsbereich 3

    Strandbadstraße 2

    82319 Starnberg

    Telefon: 08151 148-338

    Fax: 08151 148-11 424

    E-Mail: sicherheit-ordnung@LRA-starnberg.de

    De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de

    Internet: https://www.lk-starnberg.de/gb3

    Zimmer: EG.177


    Schreib doch einfach mit CC incl. an den Bürgerservice und an den Landrat in CC, dass du um eine Fiktionsbescheinigung mit Arbeitserlaubnis bittest. Weiterhin eine Verpflichtung zum Integrationskurs, falls möglich rückwirkend, da es nicht im Sinne des Gesetzgebers ist, dass Personen die sich zeitnah um die Integrationskurs kümmern auch noch die Kosten alleine Tragen müssen, weil die Verwaltung über Monate hinaus überlastet ist.


    Wie du schon sagtest, sollte da nichts gehen, wäre die Reg von OBB die nächste Anlaufstelle


    bzw. in der nächsthöheren Stufe StMi für Inneres, ...

    Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration - Startseite (bayern.de)

  • dumago


    Mal ehrlich, das Einzige was schief gelaufen ist, ist doch die fehlende Arbeitserlaubnis in der Fiktionsbescheinigung. Um Erweiterung der Fiktionsbescheinigung mit Einschreiben ersuchen und "Gut ist" vermutlich. Ich glaube nicht, dass man Euch das Leben schwer machen wollte.


    Dass Du gerne die Kosten vom Integrationskurs teilerstattet bekommen würdest kann ich ja verstehen aber wenn der Integrationskurs nicht angeordnet wird (worüber sich viele andere gefreut hätten), gibt es halt keinen Anspruch.


    Ansonsten könnte man, da der Antrag vor mehr als drei Monaten gestellt und bisher nicht beschieden wurde, vermutlich Untätigkeitsklage erheben (https://dejure.org/gesetze/VwGO/75.html). Viel zu gewinnen dürfte dadurch allerdings nicht sein, da Ihr durch die Fiktionsbescheinigung ja keine Nachteile habt.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


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  • Zitat

    Dass Du gerne die Kosten vom Integrationskurs teilerstattet bekommen würdest kann ich ja verstehen aber wenn der Integrationskurs nicht angeordnet wird (worüber sich viele andere gefreut hätten), gibt es halt keinen Anspruch.

    Der Integrationskurs wird erst verordnet wenn die richtige At kommt. Hat heute meine ABH mir auch so erklärt . Auch der Deutsch Kurs wird erst dann verlangt. Hab heute auch Fiktionsbescheinigung bekommen, da ihr Pass im April abläuft und ich sonst doppelt zahlen würde für die AT.


    lg

    Es gibt keine schlechte Religion, es gibt nur schlechte Menschen - Morgan Freeman

  • Dass Du gerne die Kosten vom Integrationskurs teilerstattet bekommen würdest kann ich ja verstehen aber wenn der Integrationskurs nicht angeordnet wird (worüber sich viele andere gefreut hätten), gibt es halt keinen Anspruch.

    Der kann ja noch nicht angeordnet werden, weil es noch keinen Termin zum AT gab (sie lebt ja auf Fiktion nach dem Visum)...denn dort wird der angeordnet (muss)! Also ich würde da schon massiv drauf drängen

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Goose, da sind wir ja mal einer Meinung. Entzieht meiner Kenntnis, ob ein nach Beginn den Integrationskurses ausgesprochene Verpflichtung dies nicht "heilt".

    Denn es gibt ja einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme, die dann am Ende nur von der Behörde als verpflichtend festgestellt wird. Ich kenne jetzt auch keinen Passus, dass für die Erstattung es zwingend notwendig ist, dass man diese Verpflichtung vor dem Beginn vorweisen muss. Könnte auch sein, dass es reicht dies bei der Abrechnung gegenüber dem BAMF darzulegen, zumal deine Frau ja alles getan hat um dies rechtzeitig zu bekommen. -Sprich den Antrag auf Erteilung einer AE stellte.

  • Dass Du gerne die Kosten vom Integrationskurs teilerstattet bekommen würdest kann ich ja verstehen aber wenn der Integrationskurs nicht angeordnet wird (worüber sich viele andere gefreut hätten), gibt es halt keinen Anspruch.

    Der kann ja noch nicht angeordnet werden, weil es noch keinen Termin zum AT gab (sie lebt ja auf Fiktion nach dem Visum)...denn dort wird der angeordnet (muss)! Also ich würde da schon massiv drauf drängen

    Ja natürlich kann man nach wie vor versuchen die Anordnung "nachholend" zu erhalten.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Der kann ja noch nicht angeordnet werden, weil es noch keinen Termin zum AT gab (sie lebt ja auf Fiktion nach dem Visum)...denn dort wird der angeordnet (muss)! Also ich würde da schon massiv drauf drängen

    Ja natürlich kann man nach wie vor versuchen die Anordnung "nachholend" zu erhalten.

    Ich würde es mal mit einem Schreiben wie oben von mir angedeutet und CC zumindest auch beim Dienststellenleiter den Landrat Frey probieren. Denn das Ausländeramt scheint ein besonderes zu sein. Auch wenn es hier primär um Flüchtlinge geht.