Sie macht seit wir hier sind online Kurse der VHS. Wir haben den Präsens Kursplan der VHS Treptow vorliegen , dort sind es bis zur Ausreise am 1.Mai effektiv nur 8 Kurstage , durch die Osterfeiertage alles ohne Prüfung für 235Euro... Ich denke nicht , dass sie jetzt schon eine Prüfung bestehen könnte.
knululu / Hochzeitsvisum
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wir wollten uns kurzfristig mal wieder sehen und die Dauer für Hochzeitsvisum war ungewiss und Goethe institut in Philis war geschlossen
Achso verstehe, das wäre aber schon gegangen in den letzten Jahren, meine Frau hat auch während der Pandemie beim Goethe Institut Manila A1 Kurs, als auch Prüfung gemacht. Der Kurs war Online also auch ortsunabhängig. Aber ja ich meine mich zu erinnern, dass deine Verlobte Probleme mit Internetverbindung hat oder? Naja wie auch immer, jetzt verstehe ich warum ihr Schengenvisum gemacht habt
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Sie macht seit wir hier sind online Kurse der VHS. Wir haben den Präsens Kursplan der VHS Treptow vorliegen , dort sind es bis zur Ausreise am 1.Mai effektiv nur 8 Kurstage , durch die Osterfeiertage alles ohne Prüfung für 235Euro... Ich denke nicht , dass sie jetzt schon eine Prüfung bestehen könnte.
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richtig bzw."normal" wird der AT nicht erteilt. Andererseits starten die Integrationskurse ja auch bei 0 also vor A1, wobei ich nicht empfehlen kann komplett mit 0-Deutschkentniss da zu starten. Meine Frau hat auch A1 und den Kurs komplett von Anfang angefangen. Ist trotzdem sehr schnelles Tempo so dass man aufpassen muss nicht den Anschluss zu verlieren.
Nun ist ja bis 1 Mai nicht mehr lange (Ausreise geplant). Vllt hat der TE Glück und die ABH macht die Aktion mit - ich hoffe es für ihn aufgrund der langen Vorgeschichte. Theoretisch könnte sich die ABH ja überzeugen im Gespräch dass sie schon A1 Niveau hat vor Ausreise
Ansonsten gäbe es im Manila für 16. und 17. Mai noch Termine
https://www.goethe.de/ins/ph/de/spr/prf/anm.html
aus meiner Sicht kann sie bis dahin A1 Niveau durchaus schaffen wenn Ihr übt, sie noch Online Privatunterricht bucht. Man muss keinen langen Kurs besuchen zwingend für A1 wenn sie gut im lernen ist. Meine Frau hat es genau so gemacht - die haben per Videocall immer wieder Prüfungen simuliert hat super geklappt
Nun ihr habt ja vor 2 Tagen das Einschreiben für den AT Antrag geschickt. Ich drücke die Daumen.
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richtig bzw."normal" wird der AT nicht erteilt
Nun ihr habt ja vor 2 Tagen das Einschreiben für den AT Antrag geschickt. Ich drücke die Daumen.
Wenn das mal reicht? Berlin schreibt ja mit A1 und muss persönlich gestellt werden
In Berlin bei Antragstellung laut Website
https://service.berlin.de/dienstleistung/328191/
Voraussetzungen
Persönliche Vorsprache
Bei einer anerkannten Ehe oder eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft ist die persönliche Vorsprache von beiden Ehegatten/Lebenspartnern erforderlich.
Bei Minderjährigen ist die persönliche Vorsprache der Familie (Eltern mit Kind) erforderlich.
Volljährigkeit beider Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartner Beide Ehegatten oder gleichgeschlechtliche Lebenspartner müssen bei Vorsprache in der Regel das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Einfache deutsche Sprachkenntnisse Der ausländische Ehegatte oder gleichgeschlechtliche Lebenspartner muss in der Regel über einfache deutsche Sprachkenntnisse verfügen.
Hauptwohnsitz in Berlin Ein Zweit- oder Nebenwohnsitz in Berlin ist nicht ausreichend.
Erforderliche Unterlagen
Antrags-Formular (vollständig ausgefüllt) siehe Abschnitt „Formulare“
Bitte füllen Sie für jede Person, die eine Aufenthaltserlaubnis beantragen möchte, ein Antragsformular vollständig aus. (Nicht erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.)
Gültiger Pass Für jedes Familienmitglied ist ein Pass vorzulegen. Bei deutschen Ehegatten /
Lebenspartnern genügt auch die Vorlage des deutschen Personalausweises.
Kinderausweis Für deutsche Kinder ist ein Kinderausweis vorzulegen. (falls vorhanden)
1 aktuelles biometrisches Foto Das Foto muss aktuell sein. Es muss die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
Heiratsurkunde oder Partnerschaftsurkunde Bei Ehegatten oder Lebenspartnern (Nicht erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.)
Geburtsurkunde des Kindes Bei deutschem Kind oder ausländischen Kind mit deutschen Eltern (Nicht erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.)
Nachweis über das Sorgerecht Ein Sorgerechtsnachweis ist immer erforderlich, wenn der ausländische Vater mit der Kindesmutter nicht verheiratet ist und die Aufenthaltserlaubnis zur Personensorge beantragt.
Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung Eine Vaterschaftsanerkennung ist immer dann vorzulegen, wenn die beiden
Elternteile (nach deutschem Recht) unverheiratet sind. (Nicht erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.)
Bei allen ausländischen Urkunden: Übersetzung, eventuell zusätzlich Apostille oder Legalisation Bitte legen Sie von allen ausländischen Urkunden eine beglaubigte Übersetzung vor.
Je nach Herkunftsland benötigen Sie zu der Urkunde auch eine Apostille oder Legalisation. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie zum Beispiel beim Auswärtigen Amt: Internationaler Urkundenverkehr (siehe Weiterführende Informationen).
Bescheinigung des Jugendamtes Stellt der ausländische Vater eines deutschen Kindes den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis ohne Begleitung durch die Kindesmutter, ist eine Bestätigung des Jugendamts über den Umgang mit dem deutschen Kind vorzulegen. Die Bestätigung des Jugendamtes darf bei Vorsprache nicht älter als 14 Tage sein.
Aktuelle Schulbescheinigung Eine Schulbescheinigung ist für schulpflichtige deutsche Kinder und ausländische Kinder deutscher Eltern immer erforderlich. Die Schulbescheinigung darf bei Vorsprache nicht älter als 14 Tage sein.
Sprachzertifikat (Nur bei Ehegatten/Lebenspartner) Ein A1 Sprachzertifikat (über einfache Kenntnisse der deutschen Sprache) ist vorzulegen.Wir drücken trotzdem die Daumen
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Im Endeffekt persönlich vorsprechen wird sie ja sowieso müssen wegen den Fingerabdrücken . Man könnte ja vorher eine Duldung oder besser Fiktionsbescheinigung ausstellen. Ist der TE denn aus Berlin ?! Konnte ich bisher nicht herauslesen.
Ansonsten ihr seit in D verheiratet, Du bist ja auch Deutscher . Von daher prinzipiell wird es früher oder später klappen dass ihr hier zusammen seid selbst wenn Du Harz4 hättest jetzt übertrieben gesagt . Kann nur an A1 scheitern oder falls sie jetzt hier Overstay hat und nicht ausreist und dadurch evtl Probleme entstehen . Andererseits warum sollte sich die ABH da jetzt sowieviel Aufwand selbst machen. Insofern weiterhin hoffe du hast Glück und es klappt ganz easy was durchaus passieren könnte.
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Im Endeffekt persönlich vorsprechen wird sie ja sowieso müssen wegen den Fingerabdrücken . Man könnte ja vorher eine Duldung oder besser Fiktionsbescheinigung ausstellen. Ist der TE denn aus Berlin ?! Konnte ich bisher nicht herauslesen.
Wenn dann Visumsverlängerung oder Duldung. Fiktionsbescheinigung geht ja nicht bei dem Visum, da es keine Fiktion entfalten kann. Aber dürfte nicht so leicht sein die ABH davon zu überzeugen das noch vor Mai zu machen. Aber vielleicht haben sie Glück!
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Im Endeffekt persönlich vorsprechen wird sie ja sowieso müssen wegen den Fingerabdrücken .
Die Fingerabdrücke sind ja schon im VIS System; wurden beim Schengen Visum schon eingeholt.
Kann nur an A1 scheitern
richtig!
oder falls sie jetzt hier Overstay hat und nicht ausreist und dadurch evtl Probleme entstehen .
Wenn die ABH richtig arbeitet, müsste sie entweder den Antrag ablehnen oder irgendwie eine Verlängerung erteilen.
Wenn dann Visumsverlängerung oder Duldung. Fiktionsbescheinigung geht ja nicht bei dem Visum, da es keine Fiktion entfalten kann.
Die ABH hat zig Möglichkeiten eine Verlängerung zu erteilen. Eine Duldung zB geht immer.
Zum "persönlichen Erscheinen":
Das ist aus behördlicher Sicht verständlich, genau wie das Terminsystem.
Jedoch sagt das Gesetz selbst weder etwas über das eine noch das andere.
Das Gesetz listet nur die Bedingung auf, nach denen eine AE erteilt werden kann.
Es genügt demnach, wenn der Behörde fristgemäß ein (formloser) Antrag vorgelegt wird. Sie kann dann gern ein persönliches Erscheinen veranlassen.. oder gleich den Antrag ablehnen.
Es kommt hier in diesem Fall drauf an, wie die Behörde das Fehlen des A1 einschätzt. Entweder als gravierenden Mangel, dann wird sie ablehnen oder die Verhältnismäßigkeit bei der Vorgeschichte des TS berücksichtigt und eine Frist setzt.. Tatsache ist, dass das Hauptargument für §28 AufenthG - die Heiratsurkunde - vorliegt und der Antragstellung laut AufentHV trotz Schengen Visum möglich ist!
Dass die ABH wegen Ukraine hohe Bearbeitungszahlen hat, darf nun nicht zum Nachteil eines Antragstellers ausgenutzt werden indem der Antrag nicht bearbeitet wird.
Ich weiß auch nicht, wie es ausgeht.. und drücke auch dem TS die Daumen.
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Ist der TE denn aus Berlin ?
Ja
VHS Treptow
Treptow ist in Berlin
Vielen dank für die freundliche Hilfe, ich arbeite gerade den ersten Punkt ab : VE bei AHB ,,, in Berlin nennt sich die AHB Landesamt für Einwanderung und ist hier zu finden
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Zitat
Es kommt hier in diesem Fall drauf an, wie die Behörde das Fehlen des A1 einschätzt. Entweder als gravierenden Mangel, dann wird sie ablehnen oder die Verhältnismäßigkeit bei der Vorgeschichte des TS berücksichtigt und eine Frist setzt.. Tatsache ist, dass das Hauptargument für §28 AufenthG - die Heiratsurkunde - vorliegt und der Antragstellung laut AufentHV trotz Schengen Visum möglich ist!
Ja das stimmt auf jeden Fall, möglich ist das und wir alle denke ich wünschen ihm, dass die ABH nich reagiert und ihm das Visum verlängert oder eben eine Duldung ausspricht.
Dennoch selbst wenn sie reagieren bevor das Visum ausläuft, ich vermute der Regelfall bei dieser Ausgangsslage wird sein, dass man davon ausgeht, dass man versucht hat die Visumsbestimmungen zu umgehen(kein A1) und der Antrag daher abzulehnen ist. Was ja im Grunde auch irgendwie der Wahrheit entspricht, obwohl man natürlich menschlich das sehr gut nachvollziehen kann, dass man sich eben schneller wiedersehen möchte und dann auch gleich dabehalten will, ohne den A1 Aufwand vorher machen zu müssen.
Dem bleibt aber natürlich offen, dass man an einen empathischen Sachbearbeiter gerät, der es humaner sieht. Aber meist geht man dort ja nach dem Schema F vor erstmal.
Falls sie garnicht erst reagieren, was ja durchaus möglich ist bis Anfang Mai, was würdest du dann empfehlen hge? Ich würde dann auf jeden Fall Ausreise empfehlen.ZitatVerhältnismäßigkeit bei der Vorgeschichte des TS berücksichtigt
Kennt die ABH diese Vorgeschichte denn überhaupt?
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Falls sie garnicht erst reagieren, was ja durchaus möglich ist bis Anfang Mai, was würdest du dann empfehlen hge?
Ich würde dann einen RA konsultieren; wenn nicht möglich dann auch zur Ausreise raten.
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Nur mal am Rande, ohne den offenbar komplizierten Fall jetzt im Details studiert zu haben.
Eine "Fiktionsbescheinigung" nach § 81(5) fingiert die Genehmigung eines Antrags, egal ob es sich um die Verlängerung eine bestehenden Visums oder um die Beantragung eines anderen Aufenthaltstitels handelt. § 81(5) umfasst demnach, worauf § 81(6) ausdrücklich hinweist sowohl Fälle nach § 81(3) als auch § 81(4).Man müsste hier mal einen Blick in die Kommentierung bzw. Rechtsprechung werfen, denn es wäre aus meiner Sicht - auch wenn auf das Schengenvisum die "Fiktion" nicht anwendbar ist, ein gewisser Wertungswiderspruch wenn man den Inhaber eines Schengenvisums § 81(4 )schlechter stellen würde, als jemanden, der sich zwar rechtmäßig aber völlig ohne AT im Bundesgebiet aufhält § 81(3).
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Nur mal am Rande, ohne den offenbar komplizierten Fall jetzt im Details studiert zu haben.
Eine "Fiktionsbescheinigung" nach § 81(5) fingiert die Genehmigung eines Antrags, egal ob es sich um die Verlängerung eine bestehenden Visums oder um die Beantragung eines anderen Aufenthaltstitels handelt. § 81(5) umfasst demnach, worauf § 81(6) ausdrücklich hinweist sowohl Fälle nach § 81(3) als auch § 81(4).Man müsste hier mal einen Blick in die Kommentierung bzw. Rechtsprechung werfen, denn es wäre aus meiner Sicht - auch wenn auf das Schengenvisum die "Fiktion" nicht anwendbar ist, ein gewisser Wertungswiderspruch wenn man den Inhaber eines Schengenvisums § 81(4 )schlechter stellen würde, als jemanden, der sich zwar rechtmäßig aber völlig ohne AT im Bundesgebiet aufhält § 81(3).
Es ist doch nicht ungewöhnlich, das Gesetze nicht immer jeden gleich behandeln, sondern differenzieren, das ist es ja was du mit Wertungswiderspruch meinst.
Zum Beispiel im Falle des Hochzeitsvisums, sind ja deutsche Staatsbürger sogar schlechter gestellt als EU Ausländer, deren Verlobte keinen A1 Nachweis vorlegen müssen. Und es gibt sicher noch hunderte andere Gesetze in denen es eben unterschiedliche Auslegungen gibt, das es da nicht immer gerecht zugeht, ist wirklich nichts Neues
Sicherlich könnte man vor Gericht ziehen und sehen ob man Recht bekommt, aber der Gesetzgeber hat ja aus welchen Gründen auch immer im §81 explizit das Schengenvisum ausgeschlossen für die in Absatz 4 relevanten ATs, die eine Fiktionswirkung entfalten können, wohl wissend, das damit eine Schlechterstellung einhergeht. Man hätte das ja nicht tun müssen. Hat man aber, insofern ist es ja nicht relevant wie einem das persönlich gefällt. -
Das gültige Schengenvisum muss während der gesamten Antragsdauer, also von der Stellung des Antrags bis zur Erteilung des Ausnahme-Aufenthaltstitels nach § 39 Nr. 3 AufenthV bestehen. Dabei ist zu beachten, dass eine Fiktionswirkung des § 81 AufenthG nicht für Aufenthalte mit einem Schengen-Visum gilt. Das heißt, während der Beantragung des Aufenthaltstitels gilt das Visum nicht fiktiv fort oder der Aufenthalt des Antragsteller bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als erlaubt.
QuelleVerstehe ich dann aber nicht so ganz wie dieser Trick funktionieren soll, denn sobald das Visum abgelaufen ist, ist man illegal im Land, so ist es ja auch gedacht. Sonst könnte man ja wirklich einfach immer sein Besuchsvisum verlängern indem man einfach irgendeinen AT beantragt. Das halte ich ja genauso wie die Quelle oben, für nicht möglich und illegalen Aufenthalt sollte man wohl vermeiden.
So sieht es aus
ch widerspreche dir nicht. (außer: wir haben ja bei Covid erlebt, dass auch Schengen Visa verlängert wurde bzw diese in eine Duldung umgeändert wurden)
Covid war ja eine sehr spezielle Situation....und es steht ja drin "kann verlängert werden, wenn Dinge passieren die der Ausländer nicht zu verantworten hat und die eine Ausreise verhindern"....was bei Covid ja so war
Allerdings könnte man den Spieß auch umdrehen: die ABH könnte diese Nicht-Verlängerungs-Möglichkeit ausnutzen und die Gültigkeit des Visums verstreichen lassen, obwohl rechtlich die Bedingungen für eine AE vorliegen. Das wäre sicherlich auch nicht im Sinne des Gesetzes. Denn es gibt mE keine gesetzliche Frist, die vor dem Ablauf des alten Visums eingehalten werden muss, um einen neuen AT zu beantragen
So würde ich als ABH Beamter reagieren. Würde überhaupt nicht antworten und abwarten. Reist die Dame dann nicht aus, hat Sie das Problem und ist illegal hier! Warum sich, gerade jetzt bei der extremen "Überforderung" durch Ukrainer, speziell in Berlin, damit befassen wenn man nicht muss?
Einfach abtropfen lassen und dann später beim FZV seine Arbeit machen
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genau so wurde verfahren, nicht ein mal eine Eingangsmitteilung war der Antrag wert ( Formantrag mit Passbild + Heiratsurkunde + Passkopien + Kopie vom Termin in AHB ) schade ...
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genau so wurde verfahren, nicht ein mal eine Eingangsmitteilung war der Antrag wert ( Formantrag mit Passbild + Heiratsurkunde + Passkopien + Kopie vom Termin in AHB ) schade ...
ist für euch blöd gelaufen, aber typisch für eine deutsche (speziell Berliner) Verwaltung...
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hallo ich bin wieder in Berlin um meinen Bürgerpflichten als Häuslebesitzer nach zu kommen (neue Grundsteuer). Ja ich bin alleine hier. Meine Ehefrau hat trotz fast 3 monatigem intensivem Deutsch Lernen leider die A1Prüfung knapp verfehlt, 53 Punkte von 60 geforderten, und muss es weiter probieren. Damit wir beim nächsten Versuch besser abschneiden habe ich beim Goethe Institut nach Materialien zur Prüfungsvorbereitung nachgefragt, Schlecht wenn man in Surigao sitzt und kein ordentliches Internet hat,,, auf die Frage nach einem boardinghouse in der Nähe des GI kam die Antwort ... Es gibt natürlich genügend Hotels in Makati die man mieten kann... 30 - 50 Euro per Nacht für 3 Monate?, kann nicht jeder aufbringen!
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genau so wurde verfahren, nicht ein mal eine Eingangsmitteilung war der Antrag wert
.. hat denn in der Zwischenzeit deine ABH mal reagiert?
Wird zwar jetzt nichts mehr bringen, aber nur interessehalber.
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Nicht einmal eine Eingangsmitteilung, ich habe nur die Bestätigung nur das Einschreiben Rückschein
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Tut mir leid das sie es nicht geschafft hat. Bisschen Angst habe ich davor auch. Ob es natürlich Sinn macht sich allein ins GI zu setzen um zu lernen weiß ich nicht.
Es gibt genug Sachen zum online lernen und zum wieder holen. Genauso kannst du alles runterladen von der Goethe Seite so wie die App. Grundwissen hat sie ja und müsste vielleicht nur noch Mal wiederholen. Die beiden Bücher hat sie ja auch inkl der CD. Einfach nochmal durchgehen. Dieses Buch haben viele im Kurs meiner Frau und sind sehr zufrieden damit und finden es gut erklärt. Vielleicht hilft es. IMG-20220705-WA0007.jpeg