Schengenvisa nach abgelaufener Aufenthaltserlaubnis

  • Hallo,

    hat schon mal jemand folgenden Fall gehabt:


    Meine Frau hat 2 Jahre in Folge eine Aufenthaltserlaubnis und wohnt z.Zt. mit mir in Deutschland.

    In absehbarer Zeit werden wir in die Philis umziehen, dort bauen und den Wohnsitz in Deutschland aufgeben,

    d.h. die Aufenthaltserlaubnis wird irgendwann ungültig,

    Für Besuch von Familie, Freunden etc. müssen wir dann ein Schengenvisum beantragen.


    Frage:
    Da wir nicht jedes Mal zu VFS laufen wollen, gibt es aufgrund der Historie (Aufenthaltserlaubnis) und diversen Schengenvisa

    in den letzten 5 Jahren direkt die Möglichkeit ein 5 Jahresvisum mit Mehrfacheinreise zu beantragen? Neben dem Aufwand ist

    es natürlich auch mit Kosten verbunden.

  • ist zwar nicht direkt die Frage aber mE eine Überlegung wert, denn nach 3 Jahren und b1 etc kann sie eine NE beantragen. Diese erlischt nicht im Gegensatz zum AT wenn ihr das Eheleben im Ausland führt:


    "2Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn kein Ausweisungsinteresse nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 oder Absatz 2 Nummer 5 bis 7 besteht. 3Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus."


    Vllt eine alternative ? Bzgl dem Schengen Visum ihr könnt es so beantragen, ob es so genehmigt wird entscheidet die DBM .

  • Wie gesagt: NE ab 3 Jahre AE und Wohnsitz in D.. wäre am komfortabelsten..


    Ansonsten "unechte Jahresvisa" gibt es bis zu 5 Jahre (Einreise mxx 90 Tage pro 180 Tage).


    Wird nach meinem bisherigen Wissen nicht direkt beim erstenmal ausgestellt.. aber vorher die DBM fragen, was möglich ist.

  • Wie gesagt: NE ab 3 Jahre AE und Wohnsitz in D.. wäre am komfortabelsten..


    Ansonsten "unechte Jahresvisa" gibt es bis zu 5 Jahre (Einreise mxx 90 Tage pro 180 Tage).


    Wird nach meinem bisherigen Wissen nicht direkt beim erstenmal ausgestellt.. aber vorher die DBM fragen, was möglich ist.

    Dafuer muss die Frau Mutter eines deutschen Kindes sein. Mein Bodyguard hat dieses Visa

    I am multi-talented!

    I can talk and p.iss people off at the same time!


    A pessimist is a man who thinks all women are bad.

    An optimist is a man who hopes they are.


    My mouth is not a bakery, I don't sugarcoat anything!


    If you ask my opinion,
    I am going to tell you the truth,
    Not that what you'd like to hear!


    Ein erfahrener Pilot ist,

    wer seine Erfahrung benutzt,

    um Situationen zu vermeiden,

    die seine Erfahrung erfordern!


    ╭∩╮(︶︿︶)╭∩╮

  • Dafuer muss die Frau Mutter eines deutschen Kindes sein. Mein Bodyguard hat dieses Visa

    .. wäre mir neu, dass das die Bedingung sind.


    das steht auf einer (alten) Seite der DBM:


    Was ist ein Jahresvisum oder „unechtes Jahresvisum“? - Auswärtiges Amt (diplo.de)


    mE ist es erforderlich, dass man sicher nachweisen kann, dass der Wohnsitz auf den Philippinen ist.


    entscheidend ist dieser Satz:


    Zitat

    Darüber hinaus besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, bestimmten Kategorien von Personen Visa mit einer Gültigkeitsdauer von über einem Jahr bis zu höchstens fünf Jahren zu erteilen, die zu mehrmaliger Einreise berechtigen…“

    .. unter bestimmten Kategorien würde ich auch die Frau einen Deutschen, wohnhaft auf den Philippinen verstehen. Und nach meiner Erinnerung sind solche Visa auch schon erteilt worden.


    Wie gesagt: einfach Antrag stellen und nach einem unechten Jahresvisum fragen.


    Es wurden aber auch schon (einzelne) SchengenVisa an die philipp. Ehefrau erteilt, wenn sie nur per Post gestellt wurden. Das mag dann auch eine Erleichterung sein. Dazu muss aber der Fingerabdruck schon in der VIS-Datenbank sein.. wenn nicht, muss man natürlich ohnehin persönlich vorstellig werden.

  • Da wir viele unserer Leute nach DACH schicken und es sich um Angestellte handelt, die fest angestellt sind seit Jahren, ist mir kein Fall bekannt, wo eine/r unserer Angestellten ein Visa länger als 1 Jahr erhielt.


    Früher scheint es mal diese Regelung gegeben zu haben aber anscheinend nicht mehr.


    Zitat


    Im Regelfall wird ein Mehrjahresvisum nur ausgestellt, wenn sich die Antragstellenden im Rahmen von Einjahresvisa bereits „bewährt“ haben (insbesondere Einhaltung der erlaubten Aufenthaltszeiten sowie Nutzung zum vorgesehenen legalen Aufenthaltszweck).

    In Ausnahmefällen kann also ein solches Visum auch für einen Zeitraum von zwei, drei bis maximal fünf Jahren ausgestellt werden, wobei jedoch auch dann lediglich ein Aufenthalt von maximal drei Monaten pro Halbjahr erlaubt ist.


    Auch mein Bodyguard hatte Schwierigkeiten, ihr neues 5 Jahresvisum zu erhalten als das zur Erneuerung anstand.


    Deshalb kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass es sehr schwer ist so ein langes Visa zu bekommen!

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  • Da wir viele unserer Leute nach DACH schicken und es sich um Angestellte handelt, die fest angestellt sind seit Jahren, ist mir kein Fall bekannt, wo eine/r unserer Angestellten ein Visa länger als 1 Jahr erhielt.

    Genau das Topic lesen...es geht hier um seine Ehefrau und gemeinsames umsiedeln nach Deutschland!


    Meine Frau hat 2 Jahre in Folge eine Aufenthaltserlaubnis und wohnt z.Zt. mit mir in Deutschland.

    In absehbarer Zeit werden wir in die Philis umziehen, dort bauen und den Wohnsitz in Deutschland aufgeben,

    d.h. die Aufenthaltserlaubnis wird irgendwann ungültig,

    Dafür gibt es natürlich ein unechtes Jahresvisum....ideal wäre allerdings die NE

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • ist zwar nicht direkt die Frage aber mE eine Überlegung wert, denn nach 3 Jahren und b1 etc kann sie eine NE beantragen

    nur der vollständigkeit halber..b1 ist nicht zwingend vorgeschrieben für eine NE..meine frau hat nach 3 jahren die NE bekommen..aber den b1 kurs erst gemacht.da war sie schon 8 jahre hier..war bei uns damals nicht verpflichtend,,ob sich da was geändert hat (das b1 jetzt verpflichtend ist weiß ich) bzgl.der NE kann ich nicht sagen

  • nur der vollständigkeit halber..b1 ist nicht zwingend vorgeschrieben für eine NE..meine frau hat nach 3 jahren die NE bekommen..aber den b1 kurs erst gemacht.da war sie schon 8 jahre hier..war bei uns damals nicht verpflichtend,,

    ..war wahrscheinlich vor 2007 ???

    nein meine frau ist ja erst 2010 nach deutschland gekommen

  • also normal geht es ohne B1 nicht...so das Gesetz. Es sei denn


    Rechtsgrundlage ist § 9 AufhG:


    Zitat


    Dort heißt es :

    Von der Voraussetzung der ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache wird abgesehen, wenn der Ausländer sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht erfüllen kann. Im Übrigen kann zur Vermeidung einer Härte davon abgesehen werden.

    entweder so oder so

    .war wahrscheinlich vor 2007 ???

    Nein, das mit B1 zur NE hat sich später geändert....Wenn der Ehepartner vor dem 05.09.2013 eine AE nach § 28 Absatz 1 innehatte, braucht er kein B1.


    Meine Frau hat auch eine NE ohne B1 erhalten. Das war 2014 oder 2015. Scheinbar gab oder gibt es da einen Ermessensspielraum.

    erste AE vor 5.9.13? Ansonsten gibt es keinen Ermessensspielraum!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Also ich weiß das Jahr nicht mehr so genau. Kennengelernt 2008 in Malaysia und 2011 in D geheiratet. Wir haben auch nicht bezüglich der NE gefragt. Meine Frau wollte nur den Aufenthaltstitel verlängern und hat sich über die höheren Gebühren gewundert. Auf einmal hatte sie dann die NE. Meine Frau hat noch immer kein B1. Aber sie arbeitet seit mehreren Jahren in einem Altenheim und spricht ganz ordentlich Deutsch.

    Gruß,

    Dirk

  • Nein, das mit B1 zur NE hat sich später geändert....Wenn der Ehepartner vor dem 05.09.2013 eine AE nach § 28 Absatz 1 innehatte, braucht er kein B1.

    sagte ich ja ich weiß nicht ob sich das dann später geändert hat..jedenfalls brauchte meine frau kein b1 für die NE

    sie ist im april 2010 nach D gekommen und hat dann nach 3 jahren also april 2013 die NE OHNE b1 bekommen

  • Nein, das mit B1 zur NE hat sich später geändert....Wenn der Ehepartner vor dem 05.09.2013 eine AE nach § 28 Absatz 1 innehatte, braucht er kein B1.

    sagte ich ja ich weiß nicht ob sich das dann später geändert hat..jedenfalls brauchte meine frau kein b1 für die NE

    sie ist im april 2010 nach D gekommen und hat dann nach 3 jahren also april 2013 die NE OHNE b1 bekommen

    Hier die Gesetzesänderung:

    https://www.buzer.de/gesetz/4752/al0-41203.htm

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Wie lange ist Deine Frau denn genau in Deutschland. Und was bedeutet "in absehbarer Zeit", um welchen Zeitraum handelt es sich da? 1 Monat, 5 Monate, 8 Monate?


    Vielleicht schafft Sie ja die 3 Jahre in Deutschland gemeldet zu sein. Man muss sich ja bei einem Umzug nicht direkt aus Deutschland abmelden... Dann doch lieber ein paar Monate zum erreichen der 3 Jahre dran hängen, als mit irgendeinem Visa - Gefummel anzufangen und die nächsten Jahre sich mit der DBM rumstressen zu müssen....


    Zumal sie mit einem NE auch einreisen kann, falls dir mal etwas passiert...

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    „Das Abendland geht nicht zugrunde an den totalitären Systemen, auch nicht an seiner geistigen Armut, sondern an dem hündischen Kriechen seiner Intelligenz vor den politischen Zweckmäßigkeiten.“


    Gottfried Benn (1886-1956), dt. Arzt und Dichter