Ich brauche Informationen

  • Hey, ich bräuchte wirklich euren Rat.

    Ich habe seit 3 Jahren eine gute Freundin auf den Philippinen und wir schreiben jede Woche einige Zeilen. Seit einem halben Jahr hat sie, ich habe leider ein wenig nachgeholfen, einen festen Freund hier aus Deutschland.

    Seit dem war sie einmal hier in Deutschland und ihr Deutscher Freund 2 mal auf den Philippinen.

    Jetzt hat ihr Freund wie aus dem Nichts vor einem Monat die Beziehung beendet und hat sogar schon wieder eine neue Deutsche Freundin. Meine Freundin ist am Boden zerstört.

    Jetzt habe ich auch endlich erfahren, warum ihr Freund sie verlassen hat, meine Freundin ist schwanger. Völlig außer mir habe ich ihren Ex aufgesucht, er wohnt nicht weit von mir und ihn damit konfrontiert. Er weiß von der Schwangerschaft, hat aber kein Interesse. Laut seiner Aussage wäre meine Freundin auf den Philippinen auch mit anderen Männern aus dem Ausland ins Bett gestiegen. Alle meine Kommentare hatten am Ende keinen Erfolg.

    Okay, meine Freundin hat nicht viel Geld und ich unterstütze sie hin und wieder. Leider kenne ich mich auch nicht mit der Gesetzeslage dort in ihrem Land aus.

    Daher meine Frage, was kann ich von hier aus tun? Kann ich irgendeine Institution einschalten oder andere Schritte im Namen meiner Freundin unternehmen? Natürlich müssten wir erst warten, bis das Kind auf der Welt ist.

    Wie sieht es mit einem gezwungenen Vaterschaftstest aus? Oder mit einem Anwalt, wo ich mich beteiligen würde.

    Sorry, aber ich bin wirklich sauer auf diesen blöden Deutschen.

    Eine Sache ist leider schon einmal eindeutig, meine Freundin möchte nicht nach Deutschland ziehen. Sollte alles gut gehen und das Kind geboren werden, ist es dann nicht automatisch Deutsch? Oder müssen die Eltern dafür verheiratet sein? Hat das Kind nicht sogar einen Anspruch auf Unterhalt? Der Ex verdient gutes Geld, da wäre etwas zu holen.

    Vielleicht könnt ihr mir hier helfen, wir wären wirklich dankbar.

    Und nein, meine Freundin hatte in der ganzen Zeit keinen anderen Freund, ich glaube ihr, auch wenn das kein Beweis ist.

  • Sollte alles gut gehen und das Kind geboren werden, ist es dann nicht automatisch Deutsch?

    Im Prinzip ja, es stellt sich die Frage wie die Vaterschaft nachgewiesen werden kann.

    Hat das Kind nicht sogar einen Anspruch auf Unterhalt?

    Ja, hat es, aber dies aus dem Ausland durchzusetzen wird sehr schwierig sein.

    Google mal nach den passenden Schlagwörtern, dann findest Du einige Einträge, z.B. hier. Oder hier.

  • Das hört sich alles schlecht an. Also muss meine Freundin in ihrem Land den Unterhalt einklagen. Hat vielleicht jemand hier Erfahrungen über das Thema? Was muss sie dafür tun und wie kann ich ihr dabei helfen? Ich habe gerade gelesen, das ein internationaler Familienanwalt helfen könnte. Das hört sich sehr kostenintensiv an.

  • Ich habe gerade gelesen, das ein internationaler Familienanwalt helfen könnte. Das hört sich sehr kostenintensiv an.

    stell das doch bitte mal ein , damit wir einen möglichen anhaltspunkt haben .

    Wäre ich Du, wär' ich lieber ich.

  • Das hört sich alles schlecht an. Also muss meine Freundin in ihrem Land den Unterhalt einklagen. Hat vielleicht jemand hier Erfahrungen über das Thema? Was muss sie dafür tun und wie kann ich ihr dabei helfen? Ich habe gerade gelesen, das ein internationaler Familienanwalt helfen könnte. Das hört sich sehr kostenintensiv an.

    Sie braucht einen Phill Anwalt, der dann wieder mit einem deutschen Anwalt zusammen arbeitet...alles muss übersetzt, teilweise beglaubigt werden. Dann muss man eine Vaterschaft nachweisen, was nahezu unmöglich wird ohne aktive Mithilfe des Herren! Man muss es gerichtlich erzwingen, was der Mann durch mehrfachen Wohnortwechsel massiv erschweren und verteuern kann. Dazu mit einem "Nachweis" das die Dame auch andere sexuelle Kontakte hatte.

    Am Ende, wenn man tatsächlich aus dem Ausland einen solchen Prozess gewinnen würde und viele tausend Euro investiert hat, könnte man 1/4 der in Deutschland üblichen Unterhaltszahlungen erhalten.


    Also ca. 125 € im Monat....bei Nichtbezahlen / Wohnortwechsel muss man dann weiter klagen oder Aufenthalt suchen!


    Also für mich macht das wenig Sinn, das Risiko viel Geld zu verlieren ist sehr hoch...es gibt aber Organisationen die hier möglicherweise helfen

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Er weiß von der Schwangerschaft, hat aber kein Interesse. Laut seiner Aussage wäre meine Freundin auf den Philippinen auch mit anderen Männern aus dem Ausland ins Bett gestiegen. Alle meine Kommentare hatten am Ende keinen Erfolg.

    Ein Standpunkt, den er auch vertreten kann? Aber es ist ein legaler Standpunkt!


    Daher meine Frage, was kann ich von hier aus tun?

    Sehr wenig denn in den Philippinen muss man erst einmal die Vaterschaft nachweisen und wenn der Herr nicht mehr auf die Philippinen fliegt, wie willst Du ihn zu einem Vaterschaftstest zwingen? DNA stehlen?


    Der Vaterschaftstest: juristische Risiken und gesetzliche Grundlagen

    Quote

    Sinngemäß heißt es in dem Gendiagnostikgesetz:

    Personen, von denen eine Probe für die genetische Untersuchung zur Klärung der Abstammung entnommen werden soll, müssen über den Sachverhalt informiert worden sein und in die Untersuchung eingewilligt haben.

    Quote

    Erfolgt die Untersuchung heimlich, wird diese als Ordnungswidrigkeit geahndet. Und diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro belegt werden (§ 26 Abs. 2 GenDG).

    Also kann man nur davon abraten denn:


    Quote

    Was passiert, wenn der andere Elternteil die Zustimmung zum Vaterschaftstest verweigert?


    Gemäß § 1598a BGB besteht ein “Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung“. Unter Absatz 1 wird aufgeführt, dass der Vater, die Mutter oder das Kind jeweils von den beiden anderen Beteiligten verlangen kann, dass diese mit einer schriftlichen Einverständniserklärung in eine genetische Abstammungsuntersuchung einwilligen. Dabei muss allerdings sichergestellt sein, dass die Probe nach den anerkannten Grundsätzen der Wissenschaft entnommen wird.


    Verweigert eine der beteiligten Personen die Zustimmung, kann diese auch durch einen gerichtlichen Beschluss erfolgen.

    Na dann: Viel Spaß und viel Geld mitnehmen und wenn sich dann hinterher rausstellt, dass es er nicht der Vater ist, was dann?


    Zusammengefaßt: Eine sehr hohe und finanzielle Hürde mit einem unsicheren Endresultat!


    Also für mich macht das wenig Sinn...es gibt aber Organisationen die hier helfen

    PREDA Deutschland

    I am multi-talented!

    I can talk and p.iss people off at the same time!


    A pessimist is a man who thinks all women are bad.

    An optimist is a man who hopes they are.


    My mouth is not a bakery, I don't sugarcoat anything!


    If you ask my opinion,
    I am going to tell you the truth,
    Not that what you'd like to hear!


    Ein erfahrener Pilot ist,

    wer seine Erfahrung benutzt,

    um Situationen zu vermeiden,

    die seine Erfahrung erfordern!


    ╭∩╮(︶︿︶)╭∩╮

  • Leider muss man in solche Fällen öfters auch mal mit etwas unkonventionellen Mitteln arbeiten.

    Kenne einen Fall, da wurde zuerst mittels DNA Test (ohne sein Wissen) die Vaterschaft nachgewiesen.

    Mit diesem Test wurde er dann vor die Wahl gestellt sich einer Vaterschaftsklage zu stellen (was sehr langwierig und schwierig gewesen wäre) und im Erfolgsfall wäre sein Kind Unterhaltsberechtigt und aber auch Erbberechtigt (da gabs wirklich was zu holen).

    Oder aber eine einmalige Summe per Vertrag in dem ihm weitere Anspruchsforderungen erlassen wurden zu zahlen.

    Er hat ein wenig verhandelt und dann gezahlt - beide Parteien haben seitdem Ruhe.

  • Leider muss man in solche Fällen öfters auch mal mit etwas unkonventionellen Mitteln arbeiten.

    Kenne einen Fall, da wurde zuerst mittels DNA Test (ohne sein Wissen) die Vaterschaft nachgewiesen.

    Hier würde sich die TE strafbar machen und es wird sehr teuer, deshalb bitte nicht weiter diskutieren..... https://www.gesetze-im-internet.de/gendg/__26.html


    rdnungswidrig handelt, wer

    1.entgegen § 7 Absatz 1 oder 2, auch in Verbindung mit § 17 Absatz 4 Satz 2, oder entgegen § 17 Absatz 4 Satz 1 oder § 20 Absatz 1 Nummer 1 eine genetische Untersuchung oder Analyse vornimmt,
    1a.entgegen § 13 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2, jeweils auch in Verbindung mit § 17 Absatz 5, eine genetische Probe verwendet,
    1b.entgegen § 13 Absatz 1 Satz 2, auch in Verbindung mit § 17 Absatz 5, eine genetische Probe nicht oder nicht rechtzeitig vernichtet,
    2.entgegen § 16 Absatz 2 Satz 1 mit einer genetischen Reihenuntersuchung beginnt oder
    3.einer Rechtsverordnung nach § 6 oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist.

    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Daher meine Frage, was kann ich von hier aus tun? Kann ich irgendeine Institution einschalten oder andere Schritte im Namen meiner Freundin unternehmen? Natürlich müssten wir erst warten, bis das Kind auf der Welt ist.

    Von hier aus kannst du nicht viel mehr, als weiterhin deiner Freundin per Internet beizustehen.


    mein Vorschlag an dich: Reise, wenn es soweit ist, auf die Philippinen und besuche deine Freundin und das Baby. Alles weitere später... mach dich nicht verrückt.

    Was, wenn Sie sich doch nur als Foreigner Abzockerin herausstellt?


    Flieg hin...


    LG

    Jarno

  • Das ist die deutsche Rechtslage. Wie sieht es mit der Rechtslage hierzu auf den Philippinen aus? Wenn die Filipina noch irgendein DNA-Material von ihm hat und damit auf den Philippinen einen DNA-Test machen würde, falls legal möglich?


    Ansonsten würde ich in dem Fall einer per Gericht durchgesetzten Vaterschaftsfeststellung durch aus Chancen einräumen: Es gab nachweislich ja ein besuch der Dame in Deutschland, und zwei Besuche von ihm auf den Philippinen. Wenn hier der angenommene Zeugungszeitpunkt zu einem dieser Besuche passt, noch andersweitig einen ernsthaften Kontakt zwischen den beiden nachgewiesen werden kann, könnten das Argumente dafür sein.

    Zum ganzen Kostenaufwand: Das wird halt das Problem sein. Solange sie nichts in der Hand hat, muss sie in Vorkasse gehen und bleibt, wenn die Vaterschaft nicht nachgewiesen werden kann, auf den Koste sitzen.


    Ob es sich lohnt? 125 Euro sind nicht viel hier, dort jede Menge. Neben dem Kindesunterhalt: Ist er nicht auch noch Unterhaltspflichtig gegenüber der Mutter? Dann wäre es noch einmal zusätzlicher Unterhalt

  • es gibt noch eine weitere , nicht berücksichtigte möglichkeit , allerdings sollte dabei die vaterschaft gesichert sein und die ts kann aktiv dazu beitragen , also auch nicht ganz so ohne problemchen . . .

    Wäre ich Du, wär' ich lieber ich.


  • Selbst wenn er die Vaterschaft anerkennt, ist das kein "Gratisticket".

    Und der TS schrieb ja eingangs, dass sie "nicht nach Deutschland ziehen möchte".

    Und wovon und wo will sie in DE leben? Da sind ja wohl (u.a.) ordentliche Deutsch-Kenntnisse erforderlich, zusätzlich der finanzielle Aufwand, den sie sicher allein nicht "stemmen" kann.

  • Das ist die deutsche Rechtslage. Wie sieht es mit der Rechtslage hierzu auf den Philippinen aus? Wenn die Filipina noch irgendein DNA-Material von ihm hat und damit auf den Philippinen einen DNA-Test machen würde, falls legal möglich?

    Wen interessiert die Phill. Rechtslage? Kein deutsches Gericht würde solch Test anerkennen und damit Unterhalt zusprechen! Also Unsinn

    Ansonsten würde ich in dem Fall einer per Gericht durchgesetzten Vaterschaftsfeststellung durch aus Chancen einräumen: Es gab nachweislich ja ein besuch der Dame in Deutschland, und zwei Besuche von ihm auf den Philippinen. Wenn hier der angenommene Zeugungszeitpunkt zu einem dieser Besuche passt, noch andersweitig einen ernsthaften Kontakt zwischen den beiden nachgewiesen werden kann, könnten das Argumente dafür sein.

    Könnte man machen...kostet im Vorfeld ein paar tausend Euro für Rechtsanwälte, Übersetzungen usw. Ob es dann positiv verläuft weiß niemand...wer will also sein Geld in solch ein risiko investieren?

    Zum ganzen Kostenaufwand: Das wird halt das Problem sein. Solange sie nichts in der Hand hat, muss sie in Vorkasse gehen und bleibt, wenn die Vaterschaft nicht nachgewiesen werden kann, auf den Koste sitzen.

    So ist es....und da sind schnell 5k € + x weg

    Ob es sich lohnt? 125 Euro sind nicht viel hier, dort jede Menge. Neben dem Kindesunterhalt: Ist er nicht auch noch Unterhaltspflichtig gegenüber der Mutter? Dann wäre es noch einmal zusätzlicher Unterhalt

    Kein Unterhalt für sie.... maximal 1/4 der Düsseldorfer Tabelle für das Kind, wenn der Vater dann zu diesem Zeitpunkt leistungsfähig ist :floet

    es gibt noch eine weitere , nicht berücksichtigte möglichkeit , allerdings sollte dabei die vaterschaft gesichert sein und die ts kann aktiv dazu beitragen , also auch nicht ganz so ohne problemchen . . .

    Nach Deutschland will die Frau nicht und das müsste ja auch jemand finanzieren...Flüge, usw.


    Wer soll das sponsoren?


    Ist eine blöde Geschichte, wenn er wirklich der Vater ist...aber eben nicht zu ändern!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi


  • Selbst wenn er die Vaterschaft anerkennt, ist das kein "Gratisticket".

    Und der TS schrieb ja eingangs, dass sie "nicht nach Deutschland ziehen möchte".

    Und wovon und wo will sie in DE leben? Da sind ja wohl (u.a.) ordentliche Deutsch-Kenntnisse erforderlich, zusätzlich der finanzielle Aufwand, den sie sicher allein nicht "stemmen" kann.

    Es ging darum, was der Nachweis der Vaterschaft wert ist. Da ist die Option nach Deutschland zu gehen, nach meiner Ansicht, deutlich mehr wert als der genannte Unterhalt.


    Dass sie derzeit nicht gehen will, ist doch irrelevant. Wer weiß, inwieweit sie sich zu diesem Zeitpunkt während der Schwangerschaft überhaupt damit auseinandergesetzt hat. Nach der Geburt und den gestiegenen Kosten für den Lebensunterhalt wird die Perspektive möglicherweise eine andere sein.


    Soweit mir bekannt, wäre die Visaerteilung für beide nicht an Sprachkenntnisse und finanzielle Voraussetzungen gebunden. Die Systeme sind durch die Asylmigration natürlich völlig überlastet, aber grundsätzlich wären sie direkt nach Ankunft anspruchsberechtigt für Sozialleistungen. Ich würde nicht einmal ausschließen, dass die Flüge über die Konsularhilfe finanziert würden. Für mich ist das nahe an einem Gratisticket.


    Natürlich bestehen erhebliche rechtliche Hürden. Was mich aber verwundert ist, dass hier auf Sachebene als gegeben angenommen wird, dass auch sie nicht sicher weiß, wer der Vater ist. Ist es so abwegig, dass eine Filipina in dem fraglichen Zeitraum nur einen Sexualpartner hatte?


  • Ja, natürlich ist das eine Möglichkeit.

    Aber Voraussetzung ist, dass "er" die Vaterschaft anerkennt.
    Und das wird "er" – wie ich aus dem obigen Threat entnehme – freiwillig nicht machen.

    Und für die Pinay – so leid sie mir tut – sehe ich daher Null-Chancen, es sei denn sie – oder der TS – findet jemanden, der das Ganze finanziert ...


  • Wir "theoretisieren" da herum, ich glaube das führt zu nix, so lange der TS keine Reaktion zeigt bzw. weitere Informationen zur "Lage" gibt.
    Das sind nur leere Kilometer.

    Hätti, wari

    = Zeitvergeudung:

    für jemanden den man nicht kennt, der aber jemanden kennt. der jemanden kannte und vllt vom exbekannten oder auch von jemand anderen geschwängert worden sein könnte.....

    „Wir wissen sie lügen

    sie wissen sie lügen

    sie wissen, daß wir wissen, sie lügen

    wir wissen, daß sie wissen, daß wir wissen, sie lügen

    und trotzdem lügen sie weiter ! „

    Alexander Solschenizyn