Verschmelzen Vor- und Mittelname nach der Hochzeit nach dt. Recht zu einem "neuen" Vornamen?

  • Angenommen, eine philippinische Staatsbürgerin hat den Namen Maximana (Vorname) Maxi (Mittelname) Mustermann (Nachname). Sie heiratet nun. Wie würde anschließend ihr deutscher Vorname lauten? Müsste sie bspw. bei Behörden, Verträgen oder Bewerbungen den Vornamen "Maximana" oder "Maximana Maxi" als Vornamen nutzen? Also würden Vor- und Mittelname zu einem neuen Vornamen "verschmelzen"?

    Welches Dokument ist hier maßgeblich?

  • Wie würde anschließend ihr deutscher Vorname lauten?

    Der Standard wäre Maximana.

    Der Mittelname kann aber auch Teil des Vornamens werden, wenn die Dame das unbedingt möchte. Dann halt "Maximana Maxi". Der Mittelname wird aber auf keinen Fall zweiter Nachname.

    Wahnsinn bei Individuen ist selten, aber in Gruppen, Nationen und Epochen die Regel.

  • Und welches Dokument wäre hier maßgeblich für den Fall, das Maximana nun nicht wirklich sicher ist, welcher Vorname ihr denn nun (vom Standesamt?) "zugewiesen" wurde und welches nun ihr tatsächlicher Vorname ist? Also wo kann sie dies rechtssicher ablesen, wie ihr Vorname ist? Die Eheurkunde?

  • Naja rechtssicher steht ihr Vorname im Pass ;). Der wird Maximana bleiben . Wenn sie den Nachnamen des Mannes annimmt wird ihr alter Nachname neuer Mittelname und der alte Mittelname verschwindet. So war es bei uns zumindest nach dem wir im Konsulat einen neuen Pass geholt haben .

  • Also meine Frau würde gefragt welchen Namen sie annehmen möchte, dem Wunsch wurde gefolgt.

    Wahnsinn bei Individuen ist selten, aber in Gruppen, Nationen und Epochen die Regel.

  • Und welches Dokument wäre hier maßgeblich für den Fall, das Maximana nun nicht wirklich sicher ist, welcher Vorname ihr denn nun (vom Standesamt?) "zugewiesen" wurde und welches nun ihr tatsächlicher Vorname ist? Also wo kann sie dies rechtssicher ablesen, wie ihr Vorname ist? Die Eheurkunde?

    Wie wäre es, wenn du im Pass nachschaust. Es wäre mir neu, daß das Standesamt in irgend einer Weise einen Vornahmen zuweist zumal es sich ja um eine Philip. Staatsangehörige handelt.

  • Mal ne Frage


    Der Mittelname ist auf den Philippinen der Geburtsname (Mädchenname) der Mutter.


    Seit wann wird der Mädchenname der Muiter als zweiter Vorname gehandelt?

    :334: ich bin süchtig, kann nicht anderst, muss wieder hin .......
    ..... bin angekommen 8-)


    so langsam bin ich zu alt um andern Menschen Honig um den Mund zu schmieren


    Ich bin nicht woke, nicht identitär, gendere nicht und halte auch nichts von Cancel Culture

    Vielmehr wurde ich erzogen, bin aufgewachsen und lebe in der festen Überzeugung, dass alle Menschen gleich sind,

    also was soll der Quatsch

  • Der Mittelname ist auf den Philippinen der Geburtsname (Mädchenname) der Mutter.

    Ich zweifele, dass es hier in den Philippinen eine feste Vorgabe gibt. Ich vermute eher, der Mittelname wird nach dem Wunsch der Mutter / Familie vergeben. Viele Mütter sind auch "single-moms".


    Jedenfalls bei meiner Frau ist der Mittelname immer noch der Nachname des (ledigen) Vaters. Der frühere Familienname meiner Frau ist mit Heirat "verschwunden", da sie sich für meinen Nachnamen entschieden hatte.


    Deutsche Behörden halten sich (i.d.R.) an die Vorgaben im phil. Reisepass. Der Mittelname ist nicht Bestandteil des Vornamens. Normalerweise wissen dies die Standesbeamten auch. Bei Fehlbeurkundung (wie es leider bei mir vorkam), musste eine Berichtigung über das Familiengericht erfolgen. Es wurden dann neue Heiratsurkunden ausgestellt.

  • Der Mittelname ist auf den Philippinen der Geburtsname (Mädchenname) der Mutter.

    Ich zweifele, dass es hier in den Philippinen eine feste Vorgabe gibt. Ich vermute eher, der Mittelname wird nach dem Wunsch der Mutter / Familie vergeben. Viele Mütter sind auch "single-moms".



    Soweit ich das hier in Cavite beobachtet habe, ist der MIddlename immer der Mädchenname der Mutter. So hat es mit auch die Sekretärin im BRGY-Office bestätigt.

    Meine verstorbene Schweigermutter kam aus Sorsogon, in ihrer Sterbeurkunde war es auch so vermerkt.

    :334: ich bin süchtig, kann nicht anderst, muss wieder hin .......
    ..... bin angekommen 8-)


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    also was soll der Quatsch

  • Soweit ich das hier in Cavite beobachtet habe, ist der MIddlename immer der Mädchenname der Mutter

    Und was ist, wenn die Mutter ledig ist? Dann wäre Middelname und Nachname identisch?


    Mein persönliches Beispiel zeigt, dass es wohl auch andere Möglichkeiten gibt. Ist doch aber auch nicht untypisch für die Philippinen:floet

  • Da muss ich roha mal Recht geben... in den Philippinen ist vieles möglich...:floet


    Die Eltern meiner Gattin waren nicht verheiratet... dennoch... diejenige der acht Geschwister, welche mit der Geburt eine GU erhalten hatten, tragen z.B. den Nachnamen der Mutter als Middlename und den Nachnamen des Vaters als ihren eigenen Nachnamen. Da sah man es etwas lockerer...


    Die "spätbeurkundeten" Geschwister - wie auch meine Gattin - hatten den gesetzlichen Bestimmungen zu folgen, blieben so ohne Mittelnamen und tragen nur den Namen der Mutter als Nachname.


    Es gibt aber auch Fälle in der Familie, wo der (ledige) Vater mit seinem Nachnamen den Mittelnamen stellt. (Meist um die "Schande" der ledigen Mutter zu kaschieren) Nur in einer "normalen" Ehe wird grundsätzlich der Nachname der Mutter zum Mittelnamen...


    Welcome to the Philippines!!!:D:floet


    Allerdings war unser Fall bei der Eheschließung in Deutschland eine ganz normale deutsche Namensangelegenheit, als sie meinen Nachnamen angenommen hatte, wohlgemerkt, nur nach deutschem Recht! In ihrem philippinischen Pass steht sie immer noch mit ihrem Geburtsnamen.



    Bucanero:hi

  • Bei Heirat in D kann man das Prozedere doch sehr gut an der HU ablesen:


    Es gibt die Felder Vorname und Nachname Vor der Heirat und Nach der Heirat.


    Da die Standesämter die Anweisung haben, keinen Namensteil unter den Tisch fallen zu lassen, steht also im Vornamen vor der Heirat: alter Vorname und alter Mittelname. Bei diesem Schritt werden also Vorname und alter Mittelname zusammengefügt. *)


    Daher heißt sie nach der Heirat:

    Vorname: Maximana Maxi

    Nachname: Falienname des Ehemannes


    Die philipp. Botschaft geht idR stur nach ihren philipp. Namensregeln vor, und sie bekommt ihren alten Familiennamen in den Mittelnamen und als Nachname den Familienname des Ehemannes. Vorname bleibt unberührt.


    Wegen des fehlenden Mittelnamens im deutschen Recht gibt es also immer Differenzen. Man nennt das "hinkende Namensführung".. Auf dem eAT wird daher auch schon mal eingetragen: trägt nach deutschem Recht den Namen "Maximana Maxi ......."...


    Die Frage wie sie unterschreiben müsste?

    Nach meiner Auffassung: in D so wie es in der deutschen HU steht.. und in den Philippinen (oder im Rest der Welt) so wie es im philippinischen Pass steht.

    (Also in D mit Maxi im Vornamen und auf den RP ohne Maxi im Vornamen)...


    *) diese standardmäßige Übernahme des alten Mittelnamens in den Vornamen muss man aber nicht hinnehmen. Es gibt Gerichtsurteile dazu, dass man das nicht akzeptieren muss. Meistens wissen dies die örtlichen Standesämter nicht. Wenn man darauf besteht, werden die sich bei der Standesamtsaufsicht schlau machen...


    Auf jeden Fall kann man aber bei der Einbürgerung ganz neu bestimmen, wie Vorname und Nachname aussehen soll.

    So haben wir das auch gemacht und da den alten Mittelnamen unter den Tisch fallen lassen.

  • Die Frage wie sie unterschreiben müsste?

    Nach meiner Auffassung: in D so wie es in der deutschen HU steht.. und in den Philippinen (oder im Rest der Welt) so wie es im philippinischen Pass steht.

    (Also in D mit Maxi im Vornamen und auf den RP ohne Maxi im Vornamen)...

    Ich denke, bei Unterschriften ist dass nur ein rein formales Problem, da man nur selten die Anforderung hat, mit Vor- und Nachnamen zu unterschrieben. Und wenn, kann man ja in beiden Fällen alles einfach hintereinander schreiben.

    Beim Ausfüllen von Formularen ist es natürlich dann schwierig. In unserem Fall steht in der dt. Heiratsurkunde (unsere Ehe wurden in den Ph. geschlossen, und in dt. dann registriert) beim Mittelnamen der Zusatz in Klammer "Mittelname" ;-)

    Beim Eintragen ins Namensregister hat man dann aber wohl den Mittelnamen dem Vornamen zugeschlagen, und auf diesem reitet unsere ABH nun wiederum rum bzw. sah dann als Ausweg ein Zusatzdokument zu machen als Brücke deutscher Namen zu ph. Namen im Paß.

    Von daher wirds in Deutschland der Namen sein sollen / Müssen, der im Namensregister eingetragen wurde.

    Und bei einer Hochzeit in Deutschland müsste dieser Name im Regelfall identisch mit dem Namen der Heiratsurkunde sein.

    Müsste es in dem Zusammenhang nicht auch ein zusätzliches Dokument zur Namensführung gegeben haben?

  • https://service.essen.de/detai…dienstleistung/43417/show


    Also wenn ich das richtig verstehe gilt der Name nach Deutschen Recht sowieso erst nach Einbürgerung und dann kann man ihn ja anpassen lassen. Zumal als Ausweisdokument ja sowieso nur ihr Reisepass gilt (und nicht eine Meldebescheinigung). Ich weiss z.b. von Banken dass die Daten exakt lt Phil Pass erfasst werden müssen. Und da es in D keinen Mittelnamen gibt wird der auch nicht erfasst.


    Bei uns geht auf der Heiratsurkunde ihr Mittelname auch als zweiter Vorname. In der Geburtsurkunde unserer Tochter wiederum steht bei Mutter auch hinter dem 2. Vornamen in Klammer "Mittelname".


    Also wir jedenfalls geben hier in D ihren Mittelnamen nirgends an.

  • Aber im philippinischen Pass würden doch der Vorname und Mittelname jeweils separat stehen. Es geht mir darum, wie der Vorname nach deutschem Recht lauten würde, nicht nach philippinischem Recht.

    Das kommt drauf an. Nach philippinischem Recht bleibt - wie Du ganz richtig schreibst - "alles beim Alten", insbesondere bleibt der in Deutschland nicht übliche (und nicht mögliche) "Middlename" bestehen. Wird bei der Hochzeit durch die Eheschließenden deutsches Namensrecht gewählt, so bestimmen sich die Möglichkeiten des Ehenamens im Wesentlichen nach § 1355 BGB und die Eheleute haben dadurch bekanntlich recht große Flexibilität.


    Es ist noch nicht einmal die Bestimmung und Führung eines gemeinsamen Ehenamens erforderlich; eine Erklärung zur Führung des Ehenamens kann zudem auch nachträglich nach der Hochzeit abgegeben werden.


    Da die Führung eines "Middlenames" nach deutschem Namensrecht nicht möglich ist, entscheiden sich Filipinos - die i.d.R. an ihrem "Middlename" hängen - häufig dazu, ihren philipinischen Middlename in Deutschland als zweiten (bzw. weiteren) Vornamen zu führen (nicht selten wird dies vom Standesamt als Option auch so angeboten).


    Rechtlich möglich und wird dies durch eine sog. "Angleichungserklärung" nach Artikel 47 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch), der dem Ausländer eine recht hohe Flexibilität bei der Gestaltung des in Deutschland geführten Vor- und Nachnamens gewährt. Insbesondere kann der Ausländer aus dem im Ausland erworbenen Namen den nach deutschem Recht geführten Vor- und Familiennamen bestimmen (Art. 47, Abs. 1 Nr. 1 EGBGB).


    Eine solche Angleichungserklärung muss gegenüber dem Standesamt abgegeben werden, was i.d.R. bei Hochzeit zusammen mit der Erklärung zur bestimmung des/der Ehenamen nach § 1355 BGB "in einem Aufwasch" und ohne gesonderte Formalien geschieht. Rechtsgrundlage für die zukünftig nach deutschem Recht geführten Vor- und Nachnamen des Ausländers sind also die Erklärung(en) nach § 1355 BGB ggf. i.V.m. Art 47 EGBGB. Das "Ergebnis" dieser Erklärung findet sich dann in Form der in der Heiratsurkunde eingetragenen Vor- und Ehenamen wieder.


    Wie weit die "Flexibilität" bei der "freien" Gestaltung des/der Vornamen nach deutschem Recht vor dem Hintergrund des/der zuvor nach ausländischem Recht erworbenen Namen nun in der Praxis reicht, kann ich mangels hinreichender Erfahrung auch nicht verbindlich beantworten. Der Wortlaut des Artikel 47 EGBGB legt jedenfalls nahe, dass der individuelle "Gestaltungsspielraum" hierbei eher weit auszulegen ist.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Die Namensführung nach deutschem Recht ist nicht an die Voraussetzung der Einbürgerung gebunden. Meine Frau hat z.B. noch immer Ihren philippinischen Pass und führt seit unserer Hochzeit vor über zehn Jahren ihren philippinischen Middlename in Deutschland als weiteren Vornahmen (steht auch so in der Heiratsurkunde).


    Umgekehrt kann eine Einbürgerung aber natürlich - völlig unabhängig von einer Heirat - ein Grund dafür sein, dass sich die Namensführung fortan in Deutschland nach deutschem Recht richtet.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • diogenes also sie hat weiterhin ihren alten Middle Name als 2. Vornamen oder ihren Mädchennnamen ? Warum sollte man den alten Middle Name "behalten" wollen wir doch unüblich auf den Phils oder ?


    Und im AT steht der auch mit als weiterer Vorname ?

  • diogenes also sie hat weiterhin ihren alten Middle Name als 2. Vornamen oder ihren Mädchennnamen ? Warum sollte man den alten Middle Name "behalten" wollen wir doch unüblich auf den Phils oder ?


    Und im AT steht der auch mit als weiterer Vorname ?

    Ob man seinen philippinischen Middlename in Deutschland als weiteren Vornamen führen möchte ist reine "Geschmacksache". Irgendwelche Rechtsfolgen sind mir nicht bekannt. Ob das "unüblich" wird, weiss ich nicht, ich habe nicht den EIndruck.


    Wie das jetzt mit der Reihenfolge im Einzelnen bzw. bei unterschiedlichen Fallkosnstelationen aussieht, kann ich Dir auch nicht sagen, bin kein Experte im philippinischen Namensrecht. Bei meiner Frau war es so, dass ihre Vorehe annuliert wurde ("Null and void ab initio") und sie dadurch automatisch wieder Ihren Mäschennamen als Familiennamen bekam (bei Ihren Kindern, die aus der annulierten Ehe hervorgegangen sind gab es indes keine Namensänderung, was mir in gewisser Weise inkonsequent erscheint).


    Dieser Familien-/Mädchenname wurde dann, als wir geheiratet haben, nach philippinischem Namensrecht zum Middlename (im philippinischen Pass) und augfgrund der "Angleichungserklärung" im Rahmen der Eheschließung mit mir zum weiteren Vornamen im deutschen Namensrecht. Dieser weitere Vorname steht auch im elektronischen Aufenthaltstitel, dem/den bisherigen Vornamen nachgestellt aber eben als Vorname.

    Recht sehr zu wünschen,


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    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


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