Nochmals zur rechtlichen Klarstellung zu Ehegattenschenkungen im deutschen StR aus meiner Sicht als StB..
Es ist korrekt zwischen Ehegatten existiert ein Freibetrag in Höhe von 500k alle 10 Jahre.
Hinzu kommen bei Ehegatten allerdings noch zwei Sonderthemen:
- Möglichkeit des steuerfreien Zugewinn-Ausgleichs (§ 5 Abs. 2 ErbStG) im Rahmen einer Güterstands-Schaukel.
- Sog. übliche Gelegenheitsgeschenke (§ 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG); diese hängen aber sehr von der Leistungsfähigkeit des Schenkers und dem sozialen Status ab, und es gibt umfangreiche Rechtsprechung zum Thema.
Falls jedoch einer der Beteiligten (Schenker oder Beschenkter) seinen Wohnsitz in den Philippinen hat, kann auch das dortige SchenkSt-Recht noch zusätzlich dazu kommen; evtl. philippinische SchenkSt oder ErbSt ist jedoch auf die deutsche Erbschaftssteuer anrechenbar (§ 21 ErbStG).