Einreise mit Schengen Visa und dann Aufenthaltserlaubnis

  • Guten Tag,

    Ich bin EU -bürger seit 10 Jahre arbeiten und leben in DE.

    Ich habe in Philipininen geheiratet.

    Jetzt planen wir schnell wie möglich zusammen nach Deutschland einreisen.


    Warte Zeit für Schengen Visa ist bis 15 Tage und für Long Term Visa - national German Visa bis paar Monaten.

    Ist das möglich dass meine Frau beantragt in Manilia Schengen Visa - Besuch Familie und nach Einreise nach Deutschland sie beantragt Aufenthaltserlaubnis? Ohne zurück müssen wieder nach Philipininen .


    Danke im voraus

  • Ist das möglich dass meine Frau beantragt in Manilia Schengen Visa - Besuch Familie und nach Einreise nach Deutschland sie beantragt Aufenthaltserlaubnis? Ohne zurück müssen wieder nach Philipininen .

    Hallo Mat863,


    dies ist so kaum bis selten möglich.

    Der Weg, denn du gehen müsstest ist das Familienzusammenführungsvisum zu beantragen in der Botschaft in Manila. Dazu wirst du auch einiges an Dokumenten besorgen müssen. Ich vermute der Vorgang der Familienzusammenführung dauert zwischen 6-12 Monaten. Kann auch schneller sein.


    Hier mal ein Link zum einlesen:

    Familienzusammenführung


    Lg

    Es gibt keine schlechte Religion, es gibt nur schlechte Menschen - Morgan Freeman

  • Bist du als EU Bürger Freizügigberechtigt? Arbeitest du in Deutschland?

    Wenn ja, dann würde ich ein Schengenvisum in dein Heimatland beantragen, dort die Frau abholen und gemeinsam nach Deutschland reisen...dann entsprechend eine Aufenthaltskarte für Angehörige eines freizügigen EU Bürgers stellen!



    Sorry, aber alles falsch! Er ist EU Bürger und arbeitet in Deutschland....das ist übrigens der Grund, warum hier nicht unbedingt jeder schreiben muss im Behördenforum

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Sehe ich im Prinzip auch so wie TanduayIce.. Man kann sich fragen, warum zuerst ein SchengenVisum ins Heimatland (oder ein anderes SchengenLand) ? Leider sagt die AufenthV in §39 (6) über die Verlängerung:



    Zitat

    Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn


    .....

    er einen von einem anderen Schengen-Staat ausgestellten Aufenthaltstitel besitzt und auf Grund dieses Aufenthaltstitels berechtigt ist, sich im Bundesgebiet aufzuhalten, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt sind; § 41 Abs. 3 findet Anwendung,


    Es ist nicht auszuschließen, dass es auch mit einem SchengenVisum nach D klappen könnte, aber dann würde ich vorher die zuständige ABH dazu befragen. Ansonsten könnten die wegen falschem Einreisevisums-typ ablehnen.

    • Hilfreich

    Siehe Visa Handbuch Seite 339.


    "3.6.6. Zustimmungserfordernis

    Das Visum eines Familienangehörigen, der sein Aufenthaltsrecht von einem

    freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger ableitet, bedarf nicht der vorherigen

    Zustimmung der Ausländerbehörde. § 31 AufenthV ist auf Unionsbürger und ihre

    Familienangehörigen nicht anwendbar.

    Das Doppel der Antragsunterlagen sollte trotzdem an die zuständige Ausländerbehörde

    übersandt werden, damit diese die Grundlage für die Einreise nachvollziehen kann,

    wenn die Antragsteller vorsprechen."


    Und ...



    "Dass in der Praxis unabhängig von der geplanten Aufenthaltsdauer D-Visa oder C-Visa

    erteilt werden, liegt darin begründet, dass ein explizites Freizügigkeitsvisum nicht eingeführt wurde. Da Freizügigkeitsberechtigte nach Einreise ein Aufenthaltsrecht

    haben, das - anders als bei Drittstaatsangehörigen, für die das Aufenthaltsgesetz gilt –

    nicht von einem Aufenthaltstitel abhängig ist, wird das Visum nur zum Überschreiten

    der Grenze benötigt. Insofern wäre grundsätzlich ein C-Visum regelkonform. Die Frage,

    ob in der Form ein C- oder D-Visum erteilt wird, ist nachrangig und sollte sich nur der

    Klarheit halber für den Fall von Nachfragen beim Grenzübertritt und für Information der

    ABH an der tatsächlich geplanten Aufenthaltsdauer orientieren."


    Im Prinzip ist es egal welches Visum erteilt wurde Hautsache sie ist "hier".


    Allerdings wüsste ich nicht was dagegen spricht das Visum bei der dbm kostenfrei zu beantragen - da die ABH nicht involviert wird sollte es schnell gehen - es gäbe höchstens die "Gefahr" einer UP..

  • Wenn ich würde für Familienzusammenführung Visa für mein EU-Heimatland entscheiden, wäre auch nicht einfach. Dazu ich arbeite und wohne in Deutschland aber habe polnische Staatsangehörigkeit. So mein Lebenszentrum ist in Deutschland und ich werde auch mit meine Frau in DE wohnen deswegen soll ich für Deutsche Visa beantragen.

    Versuchen kann ich für Schengen Visa aber sie nicht arbeitet mehr deswegen kann schwierig sein . Plan ist nachdem als wir bekommen marriage certificate PSA , beantragen wir für Schengen als nur " Besuch" und dann ich muss innerhalb 90 Tage Aufenthaltserlaubnis für sie haben . Ich habe so was gefunden :



    Germany Visa

    Sie können jedoch Ihr Schengen-Visum in eine deutsche Aufenthaltserlaubnis

    umwandeln, wenn folgende drei Voraussetzungen vorliegen:


    Es besteht ein rechtlicher Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz; und


    Dieses gesetzliche Recht wurde nach Ihrer Einreise erlangt; und


    Der Rechtsanspruch ist im Bundesgebiet entstanden.


    Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn Sie Vater oder Mutter eines Kindes mit deutscher Staatsangehörigkeit werden, das während Ihres Aufenthalts mit dem Schengen-Visum in Deutschland geboren wird.


    Sie haben kein Anspruch, Ihr deutsches Schengen-Visa in einen Aufenthaltstitel umzuwandeln, wenn:


    Eheschließung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat (zum Beispiel in Österreich)

    Sie planen, aus schulischen, beruflichen oder wirtschaftlichen Gründen zu bleiben.

    Geburt eines Kindes ohne deutsche Staatsangehörigkeit.

  • Man kann sich fragen, warum zuerst ein SchengenVisum ins Heimatland (oder ein anderes SchengenLand) ?

    Na ja, ohne Visum wird sie nicht in den Flieger kommen. Also auf dem Landweg würde auch eine Einreise nach Schengen ohne Visum gehen, nur mit Hochzeitsurkunde und Freizügigkeitsnachweis. Ansonsten bedarf es eines Visums...Schengenwäre hier einfacher. Deshalb würde ich, als Pole, meine Frau nach Polen oder noch einfacher für einen gemeinsamen Urlaub nach Spanien / Portugal / Tschechien einladen und von dort nach Deutschland auf dem Landweg...dann in Deutschland eine Aufenthaltskarte beantragen

    Schengenvisum zum Urlaub als EU Bürger sollte Selbstläufer sein in einem anderen Land als Deutschland / Polen

    Wenn ich würde für Familienzusammenführung Visa für mein EU-Heimatland entscheiden, wäre auch nicht einfach. Dazu ich arbeite und wohne in Deutschland aber habe polnische Staatsangehörigkeit. So mein Lebenszentrum ist in Deutschland und ich werde auch mit meine Frau in DE wohnen deswegen soll ich für Deutsche Visa beantragen.

    Doch, ist einfacher als Deutschland. Kannst aber auch Deutschland probieren...solltest du mal mit deiner ABH klären, wie die das idealerweise wollen! Aber auf Freizügigkeit berufen

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • § 31 AufenthV ist auf Unionsbürger und ihre

    Familienangehörigen nicht anwendbar.

    .. das widerspricht mE all den erfahrungen, die wir hier im Bereich Unionsbürger hatten,


    Denn es würde bedeuten, dass die DBM bei EU-Freizügigkeitsberechtigten stante pede ein D-Visum erteilt. Das war in der Vergangenheit nie der Fall.. es mag schneller gegangen sein.


    Allerdings wüsste ich nicht was dagegen spricht das Visum bei der dbm kostenfrei zu beantragen - da die ABH nicht involviert wird sollte es schnell gehen - es gäbe höchstens die "Gefahr" einer UP..

    Wenn sie aber hier ist muss aber bei der ABH einen AT beantragt werden.. und dabei gilt mE immer noch die AufenthV §39 (6)...

    Bei Schengen Visum lässt § 39 (3) lässt als Vorrausetzung nur ein Schengen Visum aus einem anderen EU-Land zu.



    Mag sein, dass dieses Diskussion jetzt etwas zu akademisch ist. Daher würde ich raten, dass, wenn man den Weg über Schengen Visum (D) gehen will, - der für mich als der schnellste aussieht - dies vorher mit der entsprechenden ABH abzuklären.


    Nationales Visum (FZ) wäre formal das richtige Visum.. dann dürfte niemand meckern. Kann aber zu längeren Wartezeiten führen, obwohl es in den EU-Richtlinien heißt, dass dieses Visum zügig ausgestellt werden muss.

  • Bei Schengen Visum lässt § 39 (3) lässt als Vorrausetzung nur ein Schengen Visum aus einem anderen EU-Land zu.

    Deshalb mein Tipp zu einem gemeinsamen Spanienurlaub oder Ittalien, Österreich :D


    Deshalb würde ich, als Pole, meine Frau nach Polen oder noch einfacher für einen gemeinsamen Urlaub nach Spanien / Portugal / Tschechien einladen und von dort nach Deutschland auf dem Landweg...dann in Deutschland eine Aufenthaltskarte beantragen

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Früheste Termin für Visa-Zusammenführung in DBM erst 10 April . Kann man irgendwie schnell das bekommen? Z.B über eine Hilfs Agentur ? Hat jemand Erfahrung? Ist das wirklich lange Zeit , nur für diese Visa so lange ,andere z.B Arbeits Visa Mann bekommt sofort Termin

  • Früheste Termin für Visa-Zusammenführung in DBM erst 10 April . Kann man irgendwie schnell das bekommen? Z.B über eine Hilfs Agentur ? Hat jemand Erfahrung? Ist das wirklich lange Zeit , nur für diese Visa so lange ,andere z.B Arbeits Visa Mann bekommt sofort Termin

    Nein, geht nich schneller

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Das nach deutschem Recht "regelkonforme" normale Vorgehen ist die Beantragung eines Famielienzusammenführungsvisums vom Heimatland aus.


    https://www.make-it-in-germany…ttennachzug-zu-eu-buerger

    https://www.bamf.de/DE/Themen/…-zu-eu-buergern-node.html


    Die "Strategie Schengenvisum" - Freizügigkeitsrecht" hin oder her - kann einem zudem den ggf. folgenschweren Vorwurf einhandelt ein Visum bewusst zu einem falschen Zweck erschlichen zu haben. Dies stellt nach obergerichtlicher, wenngleich schon einige Jahre alter, Rechtsprechung (ich habe nicht geprüft, ob sich die Rechtsmeinung hierzu inzwischen geändert haben könnte) im Regelfall einen Abschiebungsgrund nach dem AufhG dar und steht der Erteilung eines Aufenthaltstitels insofern entgegen.


    https://www.asyl.net/rsdb/M21432


    Jedoch darf gemeinschaftsrechtlich nach Antragstellung auf eine Aufenthaltskarte bis zur Entscheidung über den Antrag auch bei Visumsablauf keine Ausweisung oder gar Abschiebung erfolgen. Und der gemeinschaftsrechtliche Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltskarte (bei Erfüllung der Erteilungsvoraussetzungen, iinsbesondere hinreichende Finanzielle Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts, einschl. Krankenversicherung) stellt gegenüber dem hiesigen AufhG im Zweifel "höherrangiges" europäisches Recht dar. Es besteht anders als in dem zitierten Urteil also ein Rechtsanspruch auf erteilung eines Aufenthaltstitels (in diesem Fall "Aufenthaltskarte").


    https://europa.eu/youreurope/c…sidence-card/index_de.htm


    Gleichwohl würde ich persönlich derartige mögliche "Rechtskollisionen" und den damit ggf. verbundenen Ärger nach Möglichkeit vermeiden, zumal die Beantragung eines FZV - mal abgesehen von der etwas längeren Bearbeitiungszeit - aufgrund des gemeinschaftsrechtlichen Anspruchs eigentlich ein "no brainer" ist.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Frage ich ob hier jemanden ist der Für Familienzusammenführung Visa in DBM beantragt und wie lange hat gedauert von abgegeben Dokumente bis Visa in Hand .

    .. das kann man nicht generell sagen. Da dem Visum von der zuständigen ABH zugestimmt werden muss, ist das stark von deren Auslastung abhängig. Wenn diese ABH digital angebunden ist (und die dies auch nutzt) kann es nur wenige Tage dauern.. aber es kann auch Wochen dauern.. unter Umständen kann die ABH dich einbestellen und du musst ein paar Dokumente vorlegen.

  • Sie soll auf jeden Fall deutlich darauf hinweisen dass sie zu einem EU Bürger zu ziehst und du daher freizügigkeitsberechtigt bist.


    Dann werden lt dbm Webseite das noch gebraucht von dir :


    "If your spouse is EU national, but not German: Copy of the passport, a current residence certificate and the work contract. If your spouse has no EU nationality: Copy of the residence permit card."


    Und meiner Meinung nach muss dann die ABH nicht involviert werden siehe mein vorheriges Zitat aus dem Visa Handbuch von Auswärtigen Amt.