Kaufvertrag - verkäufer macht probleme,erbitte hilfe


  • Mal abgesehen was für Jongleure hier am Werke sind (STS und Kollegen, Kopschüttel) Ist ein Vertrag grundsätzlich so ausgelegt daß beide Seiten, Käufer sowie Verkäufer rechtlich geschützt sein sollen. Und da in diesem Vertrag zum Zeitpunktes des Abschlusses nirgends durch eine Sicherheitshinterlegung oder ein Verdienstnachweis die Rückzahlfähigkeit vom Kreditnehmer nachgewiesen ist, wäre dieser Kreditvertrag in Deutschland auf jeden Fall Sittenwidrig, und somit das Papier nicht Wert worauf er geschrieben wurde.
    Und aufgrund daß bei einem solchen Alter von einem Fahrzeug eine solch lange Rückzahlungszeit ich sowieso für moralisch sehr bedenklich halte, könnte nicht nur ich, sondern auch ein Gericht auch auf die Idee kommen, dass der Käufer den Verkäufer zudem arglistig täuschen wollte.
    Sollte der Threadstarter das moralische Bewusstsein haben, müsste er den Wagen sofort bezahlen oder zumindest ein sehr kurze Rückzahlung mit dem Verkäufer vereinbaren, kann er beides nicht, (was ich schon aufgrund andere Beiträge von TS vermute) sollte er den Wagen wenigstens so anständig sein und ihn zurückgeben, denn rechtlich gesehen hätte er zumindest in Deutschland geringe Chancen, was vermutlich auch auf den Philippinen so sein wird.

  • Und da in diesem Vertrag zum Zeitpunktes des Abschlusses nirgends durch eine Sicherheitshinterlegung oder ein Verdienstnachweis die Rückzahlfähigkeit vom Kreditnehmer nachgewiesen ist, wäre dieser Kreditvertrag in Deutschland auf jeden Fall Sittenwidrig, und somit das Papier nicht Wert worauf er geschrieben wurde.

    der vertrag ist aber auf philippinischem papier gedruckt worden

    was vermutlich auch auf den Philippinen so sein wird.

    das vermute ich nicht,
    auch wenn es auf den Phils immer mal wieder wissens-schwache notare/rechtsanwälte gibt, so ist doch zunächst einmal zu vermuten, das der weiss was er abstempelt


    LG
    Matthy

    1. ich habe GELD gegen ZEIT getauscht - und es geht mir gut!
    2. die LIEBE und die EDV gehen manchmal seltsame Wege.
    3. diese Nachricht wurde NICHT von einem I-PHONE oder GT-N7000 gesendet.

  • Mal abgesehen was für Jongleure hier am Werke sind (STS und Kollegen, Kopschüttel) Ist ein Vertrag grundsätzlich so ausgelegt daß beide Seiten, Käufer sowie Verkäufer rechtlich geschützt sein sollen. Und da in diesem Vertrag zum Zeitpunktes des Abschlusses nirgends durch eine Sicherheitshinterlegung oder ein Verdienstnachweis die Rückzahlfähigkeit vom Kreditnehmer nachgewiesen ist, wäre dieser Kreditvertrag in Deutschland auf jeden Fall Sittenwidrig, und somit das Papier nicht Wert worauf er geschrieben wurde.
    Und aufgrund daß bei einem solchen Alter von einem Fahrzeug eine solch lange Rückzahlungszeit ich sowieso für moralisch sehr bedenklich halte, könnte nicht nur ich, sondern auch ein Gericht auch auf die Idee kommen, dass der Käufer den Verkäufer zudem arglistig täuschen wollte.
    Sollte der Threadstarter das moralische Bewusstsein haben, müsste er den Wagen sofort bezahlen oder zumindest ein sehr kurze Rückzahlung mit dem Verkäufer vereinbaren, kann er beides nicht, (was ich schon aufgrund andere Beiträge von TS vermute) sollte er den Wagen wenigstens so anständig sein und ihn zurückgeben, denn rechtlich gesehen hätte er zumindest in Deutschland geringe Chancen, was vermutlich auch auf den Philippinen so sein wird.



    Soso, der "Kreditvertrag" wäre also sittenwidrig. Na da würde ich gern mal die Quelle sehen. Dass dies ein Kreditvertrag sein soll hätte ich auch gern mal erläutert. Eine Sicherheitshinterlegung muss nachgewiesen werden, aha. Sagt wer?


    Da deutsches Recht hier angeführt wird, schauen wir uns mal den relevanten Paragraphen im BGB an.


    BGB -Verbraucherdarlehn -. Ja, es ist kein Kreditvertrag, es hat die Rechtsnatur eines Verbraucherdarlehns.


    Ja, was genau steht da jetzt, was nicht eingehalten wurde?


    Moralisch? Na das hat ja nun wirklich rechtliche Bewandnis...


    Interessant auf was für Ideen Du so kommst. Wo genau holst Du die "arglistige Täuschung" her? Mal schnell ausgedacht? Leider kommen Leute immer wieder auf die lustigesten Ideen. Zum Beispiel einfach Verträge auflösen wollen, weil es ihnen nicht mehr passt oder Dritte, die das dann noch auf absurdeste Weise rechtfertigen wollen und die Moralkeule schwingen. Welche vorsätzliche Handlung, um einen Irrtum zu erzeugen, hat MBH denn bitte begangen?


    Selten so ein Blech gelesen. Ohne legliche rechtliche oder moralische Legitimation und Inhalt.


    Der Vertrag von MBH ist in jedweder Sicht einwandfrei und hier werden Denkmuster aufgebaut, dass einem die Haare zu Berge stehen.


    Der Vertrag enthält alles, was er benötigt. Wer nun dämlicher war, Käufer oder Verkäufer, hat bei der rechtlichen Würdigung nun überhaupt keine Bewandnis.


    Und wenn beide vereinbaren, die Abzahlung erfolgt durch 30 jährige Lieferung von monatlich 32 Lutschbonbons und der Verkäufer stellt nach kurzer Zeit fest, ihm schmecken die Bonbons nicht mehr, dann hat er leider mit Zitronen gehandelt und muss den saueren Drops schlucken.


    Man nennt das Vertragsfreiheit. Vertragsfreiheit heisst nicht, man habe die Freiheit, diesen nach Gutdünken einzuhalten oder nicht.

    Wer mit dem Teufel tanzt, der sollte besser die Schritte beherrschen.

  • Das wird euch jeder Bankbeamte im 3.Lehrjahr erklären, daß es in Deutschland für einen Darlehensgeber die Pflicht ist abzusichern, daß der Kreditnehmer beim Abschluß in der Lage gewesen wäre den Kredit abzubezahlen. Sollte dies ein Darlehensgeber vernachlässigen, wäre der Vertrag ungültig.
    Schaut mal ob ihr irgendwas bei irgend einem Unternehmen bekommt ohne Verdienstnachweis. Auch wenn ihr 2 Tage später Erwerbslos seit oder nicht, ist denen Scheißegal, das könntet ihr denen sogar rein theoretisch sagen, und sie würden den Deal vielleicht sogar trotzdem machen, weil sie die Vertragspflichten somit eingehalten haben. Soviel dazu.


    Aber mir ist es sowieso egal was ihr Pappnasen macht, denn ich bezahle eine 20 jahre alte Kiste nicht in 24 Monaten sondern nach zufriedener absolvierter Probefahrt.
    Grüsse von den Philippinen

  • Vertragspartner ist der Ehemann? Aber die Frau will das Auto zurück? Ohne das er davon weiß? Ohne schriftliche Vollmacht? Was ist, wenn die Frau ihren Mann verlassen will, unter Mitnahme von allem was irgendwie Wert hat? Da könnte sich der Ehemann auf den Standpunkt stellen, das es ihn nichts angeht wenn Du das Auto an Dritte weitergibst. Er selbst hat es nicht zurückerhalten und besteht als Vertragspartner auf Vertragserfüllung, also auf vollständige Zahlung der Raten.
    Theoretisch könnte das sogar ein geschickt eingefädelter Betrug sein. Sie bekommt das Auto und er fordert seine Raten. Da das Auto bis zu vollständiger Zahlung Eigentum des Ehemannes bleibt, müßte dann der Ehemann seine eigene Frau auf Herausgabe des Autos verklagen. Oder?

  • Und da in diesem Vertrag zum Zeitpunktes des Abschlusses nirgends durch eine Sicherheitshinterlegung oder ein Verdienstnachweis die Rückzahlfähigkeit vom Kreditnehmer nachgewiesen ist, wäre dieser Kreditvertrag in Deutschland auf jeden Fall Sittenwidrig, und somit das Papier nicht Wert worauf er geschrieben wurde.
    Und aufgrund daß bei einem solchen Alter von einem Fahrzeug eine solch lange Rückzahlungszeit ich sowieso für moralisch sehr bedenklich halte, könnte nicht nur ich, sondern auch ein Gericht auch auf die Idee kommen, dass der Käufer den Verkäufer zudem arglistig täuschen wollte.

    Das wird euch jeder Bankbeamte im 3.Lehrjahr erklären, daß es in Deutschland für einen Darlehensgeber die Pflicht ist abzusichern, daß der Kreditnehmer beim Abschluß in der Lage gewesen wäre den Kredit abzubezahlen. Sollte dies ein Darlehensgeber vernachlässigen, wäre der Vertrag ungültig.






    Sorry, aber das ist falsch:


    Abgesehen davon, dass deutsches Recht hier überhaupt keine Rolle spielt:


    Nach deutschem Recht, und dieses ziehst Du ja heran, liegt ein ganz normaler Kaufvertrag vor. Da ist auch kein Kredit vereinbart, sondern die Restsumme jenseits des jeweils fälligen Teilbetrages ist einfach noch nicht fällig. Dass der Kaufpreis teilweise gestundet ist, hat aber nichts mit einem Darlehensvertrag zu tun.




    Du stellst auf folgende Vorschrift ab:
    § 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher


    (1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.


    (2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.



    1. Bei den von Dir gemutmassten Darlehensverträgen kommt es darauf an, ob Zahlungsfähigkeit besteht. Nur wenn nicht, könnte man in deiner Richtung weiter denken. Da der TS seine Raten aber pünktlich bezahlt, liegt doch Zahlungsfähigkeit offensichtlich vor. Unsinnig wäre es, wollte man die Anforderungen der Zahlungsfähigkeit von Beginn der Kreditaufnahme an dahingehend überdehnen, dass bis zum Ende der Laufzeit des Kredites die Zahlungsfähigkeit nachgewiesen werden müsste. Dass der Kreditnehmer einen Kredit benötigt, belegt doch gerade, dass er derzeit nicht zahlungsfähig hinsichtlich der vollen Summe ist, sonst könnte er aus Eigenmitteln cash zahlen. Also kommt es darauf an, dass er über die Laufzeit des Kredites diesen bedienen kann. Und dies ist doch bis jetzt und in Zukunft laut TS der Fall. Zudem könnte auch jemand, der eine Verdienstbescheinigung vorlegt, während der Kreditlaufzeit arbeitslos werden. Du wirst selbst nicht der Auffassung sein, dass dann der Kreditvertrag rückwirkend sittenwidrig würde.


    Entscheidendes Kriterium in der deutschen Rechtsprechung ist, ob der Kreditnehmer innerhalb der vertraglich festgelegten Kreditlaufzeit voraussichtlich nicht einmal die von den Darlehensvertragsparteien festgelegte Zinslast aus dem unter Berücksichtigung von Unterhaltspflichten pfändbaren Teil seines Einkommens oder Vermögens dauerhaft tragen kann ( BGHZ 135, 66, 70). Dann kann wegen der wirtschaftlich überlegenen Stellung einer Bank, welche noch hinzutreten muss, um die Zwangslage auszunutzen, eine Sittenwidrigkeit vorbehaltlich weiterer Prüfung vorliegen. Da der TS keine Zinsen zahlen muss, kann diese Rechtsprechung vorliegend eh nicht fruchtbar für deine Auffassung gemacht werden, zumal es hier an einer offenkundigen Überlegenheit einer der Vertragsparteien fehlt.


    Sodann stellst Du noch auf eine mangelnde Sicherheitshinterlegung ab. Ich lass das mal mit der Hinterlegung (erfolgt bei gerichtlicher Hinterlegungsstelle) und spreche mal von der offensichtlich gemeinten Sicherheitsleistung. Alle Papiere hat der TS noch nicht bekommen, so dass es dem Verkäufer leicht fällt, das Auto wieder zu holen, wenn die vertraglichen Voraussetzungen (3 Raten Verzug) eingetreten sind. Zudem kommt der Käufer auch nicht so recht weiter, kann insbesondere das Auto nicht weiter verkaufen. Der Verkäufer hat sich also schon abgesichert, im Gegensatz zum ungesicherten Verkäufer, der nach deutschem Recht eine schlechtere Position und gar kein Druckmittel gegen den Verkäufer hätte.




    2. Du unterstreichst selbst, dass es eine Obliegenheit des Kreditgebers sei, sich der Leistungsfähigkeit des Kreditnehmers zu versichern, damit dieser den Kredit auch bedienen kann. Mit deiner Argumentation beförderst Du folgende Situation: Der Kreditgeber sorgt sich nicht um die Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers. Deshalb kann er sich aufgrund seines eigenen Verstosses nun vom Vertrag wegen Sittenwidrigkeit lossagen, obgleich doch der Kreditnehmer durch diese Obliegenheit geschützt werden soll. Ein für wahr erstaunliches Ergebnis. Denke mal bitte in Richtung einer Immobilienfinanzierung in Deutschland: Nach Fertigstellung des Hauses mit viel Eigenleistung des Häuslebauers sagt die Bank "Tut mir leid, der Vertrag war sittenwidrig, weil ich nicht Ihre Zahlungsfähigkeit geprüft habe, bitte Kredit sofort vollständig zurück zahlen, falls nicht, holen wir uns einen Titel und vollstrecken in das Haus und das sonstige Vermögen".


    Dem Kreditgeber tust Du damit letztlich aber auch keinen Gefallen. Ohne Vertrag, da sittenwidrig, kann er nämlich das Geleistete nur nach § 812 BGB heraus verlangen. Wusste er aber, dass er ohne Rechtsgrund leistete, z.B. weil er die Leistungsfähigkeit nicht prüfte, kann er nach § 814 BGB ggfls. leer ausgehen. Gleiches kann ihm ggfls. nach § 817 BGB widerfahren. Vor allem lohnt sich ein Blick auf § 818 Abs. 3 BGB. Fällt die Bereicherung weg (Auto fällt in den Abgrund) ist der Kreditnehmer fein raus und kann sich bei sittenwidrigem Vertrag mit Achselzucken begnügen. Bei wirksamem Vertrag (also nicht sittenwidrig) wird einfach Rückzahlung verlangt und fertig.


    Übrigens: zeige mir doch mal einen Bankbeamten, insbesondere einen, der in Lehre ist. ;-)




    3. Wie schon vorher von anderen membern richtig bemerkt wurde, fehlt es an der Täuschung, weil kein Irrtum erregt wurde. Was war denn unbekannt? Fahrzeugalter und "Rückzahlungsdauer", die beiden von Dir herangezogenen Kriterien, stehen doch im Vertrag. Wo soll denn da getäuscht worden sein? Und vor allem arglistig, also bewusst böswillig. Ich muss zugestehen, es fällt mir in diesem Punkte ganz besonders schwer, deinen Gedankengängen zu folgen.










    Mal abgesehen was für Jongleure hier am Werke sind (STS und Kollegen, Kopschüttel)











    Aber mir ist es sowieso egal was ihr Pappnasen macht



    Ganz allgemein: Wer sich durch einen thread belästigt fühlt, sollte überlegen, ob er es sich antut, diesen zu lesen. Die member aber persönlich anzugehen, insbesondere vor dem Hintergrund einer überzeugt vorgetragenen, bei näherer Betrachtung aber eher erheiternden Rechtsauffassung, ist vielleicht nicht die aller glücklichste Vorgehensweise, es sei denn, man möchte die Meinung über sich öffentlich selbst demontieren. Dass sich andere member mit solch forsch vorgetragenen Rechtsstandpunkten nach deutschem Recht näher befassen, darf Dich nicht ernstlich verwundern.

  • Hallo Pimooh,
    Du betitelst andere Member als Pappnasen, schreibst aber selbst über " Bankbeamte " , was ist ein " Bankbeamter " oder sind jetzt alle Banken verstaatlicht worden. Dann schreibst Du das der Vertrag in Deutschland sittenwidrig ist, ja in Deutschland wird da ganz schnell drauf plädiert, es geht hier aber nicht um Deutschland sondern über die Phil. Wenn ich das so lese frage ich mich wer die Pappnase eigentlich ist.

  • Lieber Asterix---


    daß Du mich hier auch---bei meinen wenigen und sehr zurückhaltenden "Beiträgen" gleich runterschurigelst---sowas kenne ich leider und bin daher einfach "Müde" ---anscheinend Mainstream
    ungewünschtem zu widersprechen.
    Ich wunderte mich halt mal einfach , welch einen ungeheuren Erörterungsaufwand man für so ne "Sache" von Seiten der Kollegen auffährt.
    Zu KFZ-Kaufverträgen ---nach deutschem Recht --könnte ich ----Fach + Rechtskundig---eminent viel vortragen. Zum dortigen Kaufrecht auf Pump lieber nicht.
    PH. Recht wird sicherlich ganz erheblich davon abweichen . Erstaunen tut es mich schon, wenn sich hier so viele Foreigner auch noch Philippino Rechtskundig zeigen .


    Ergo: Man kann sich natürlich über alles unbedeutende ausschweifen----aber gibts nicht eigentlich wichtigere Probleme---und deren Bewältigung ???

  • Hallo!


    Der TS sagts doch schon mit den 2 letzten Worten in der Überschrift "erbitte hilfe"


    Es liegt mir fern die Rechtskompetenz der anderen Member in irgend einer Weise in Frage zu stellen ,trotzdem beruhen sehr viele der Aussagen auf reiner Spekulation da sie auf deutschem Vertragsrecht basieren oder dem persönlichen Rechtsempfinden entspringen


    Ich sehe in diesem Fall nur eine Möglichkeit eine stichhaltige Aussage zu erhalten .


    Würde an Stelle des TS meine Frau/Freundin mit den gesamten Vertragsunterlagen zu einem philippinischen Rechtsanwalt schicken ,aber nur sie allein um das Honorar klein zu halten, damit sie um Rechtsauskunft bittet.


    Denke nur so kann man das Problem angehen.


    Alex

    :agreed It is better to be hated for what you are


    than be loved for what you are not

  • Hier ist nun der Deed of Sale


    ...und nach diesem Deed of Sale sehe ich im "Normalfalle" keine Handhabe den Deal einseitig rueckgaengig zu machen!


    Lieber mhb,


    ich rate Dir die Aussagen der Frau einfach zu ignorieren, den Wagen weiterhin zu nutzen, ganz normal Deine Vertragspflicht zu erfuellen indem Du die Raten rechtzeitig bezahlst und alle Einzahlungsbelege sorgfaeltig aufzubewahren!


    Was sie da in irgendeinem Chat, per Skype oder per SMS von sich gibt kann Dir egal sein! Bleib cool und stress Dich nicht mit ihren leeren Drohungen! Wie Du sagst wohnt sie auch 70 km weg!


    Nun kommt der Verkäufer bzw dessen Frau an und stresst mich schon den gesamten Mai wann ich denn bezahlen würde. Ich erklärte ihm/ihr bzw beiden (bzw ihr und sie sprach dann wohl mit Ihm) das ich derzeit selber finanziell einige Probleme habe entschuldigte mich dafür udn sagte das bis zum 15.. auf jeden Fall das Geld per Deposit auf sein BDO Konto ist.


    Du hast keinen Grund Dich fuer irgendetwas zu entschuldigen! Vertraglich vereinbart ist der jeweils 15. eines Monats! Wenn sich jemand fuer etwas entschuldigen muesste dann waere es sie da sie Dich weit vor dem vereinbarten Zahlungsziel auf fruehzeitige Zahlung draengte!


    Zudem vermute ich stark, dass der Ehemann, Dein Vertragspartner, gar keine Kenntnis von ihren Nachrichten an Dich hat!


    Aktiv werden solltest Du erst wenn Du eine anwaltliche Aufforderung erhaeltst!



    LG Carabao

  • @TS, zu deiner Info.:


    Car Seizure


    The creditor has a legal authority to seize the vehicle as soon as the
    contract is defaulted on the agreed loan or lease. This includes failing
    to make a payment on time or failing to meet any other contractual
    responsibilities. Creditors and loan holders are allowed to trespass on
    your property to seize the vehicle without notice.


    Read more: Car Repossession Laws in the Philippines | eHow http://www.ehow.com/about_7218…ppines.html#ixzz2TulNnyeU


    Selling the Vehicle


    Once the creditor or loan holder has taken possession of the vehicle,
    they will sell at a public auction. By law in the Philippines, the
    creditor must let the original holder of the vehicle know what is going
    to happen with the vehicle. Philippine law also states that in order to
    reinstate the contract, the participant must pay the amount owed as well
    as any expenses reflected in the repossession process.


    Read more: Car Repossession Laws in the Philippines | eHow http://www.ehow.com/about_7218…ppines.html#ixzz2Tun26xrS


    Deficienct paying for the vehicle


    • The creditor is allowed to sue an individual who has not
      followed the contract for any deficiency. Deficiency is any amount that
      is left over or owed on the contract after the vehicle has been sold.
      When a deficiency hearing has taken place, the creditor has the right to
      seize any property or other saved funds to balance out the contract or
      pay off the remainder of the amount due as long as the court agrees to
      the terms.


    Read more: Car Repossession Laws in the Philippines | eHow http://www.ehow.com/about_7218…ppines.html#ixzz2TumePvOJ



    Talking to the Creditor


    To prevent a vehicle being repossessed, speak with the creditor. If
    payments are late, make arrangements or renegotiate a delay in the
    payment process. A new contract for the terms must be in writing.The
    creditor still may refuse the accept late payments or make further
    changes to the contract.
    They may also demand to have the vehicle
    returned to them immediately.


    Read more: Car Repossession Laws in the Philippines | eHow http://www.ehow.com/about_7218…ppines.html#ixzz2TukOx1bf

    Mabuhay ang Pilipinas at Alemanya kung saan si Jesus ay Diyos at Panginoon! :yupi
    Long live Philippines and Germany where Jesus is Lord and God!

  • Das zählt aber nur, wenn der TS irgendwo einen Bruch der Vertragspunkte verschuldet hat, z.B. zu spät bezahlt hat. Ansonsten kann der Verkäufer, den Wagen nicht einfach zurückfordern.

  • Ich habe mir den Thread noch einmal von vorne an durchgelesen.


    Es scheint hier eine Menge von Missverständnissen, (beabsichtigten) Betrug und vor allem Stress für den TS zu gehen. Die Sache erscheint mir nicht mehr gütlich lösbar zu sein.

    lapu-lapu

  • Die Sache erscheint mir nicht mehr gütlich lösbar zu sein.


    Da ist doch eine völlig aus der Luft gegriffene Aussage !
    Noch hat sich der Autoverkäufer gar nicht zu Wort gemeldet. Wie kann man da von einer nicht mehr gütlich lösbaren Sache reden ? :mauer
    Lasst doch mal die Kirche im Dorf !


    Aber auch wenn es so wäre, müsste der Verkäufer auf Herausgabe des Fahrzeugs klagen.
    Das würde eine Vorrausleistungs ans Gericht, (processing fee) und an den Anwalt (acceptance fee ) bedeuten, während sich der Käufer entspannt zurücklehnen kann und auf die erste Verhandlung, von ca. 10 folgenden, warten kann.
    Dann schmettert der Anwalt des Käufers den Antrag wegen Erfüllung des Vertrages einfach ab.
    Auch eine urgend motion for repossessing hätte keinerlei Aussicht auf Erfolg.
    Es kostet den Käufer maximal ein Anwaltshonorar in Höhe von 1500.- bis ca. 2500.- und eine acceptance fee, die abhängig vom Streitwert und Verhandlungsgeschick ist und später vom Verkäufer zurückgefordert werden kann.
    Ebenfalls wird der Anwalt einen Schadenersatz, Wiedergutmachung und Schmerzensgeld ( for sleppless nights. Kein Scherz) fordern.


    McTan

  • ( for sleppless nights. Kein Scherz)


    McTan


    Bitte erläutere einmal was "sleppless nights" sind?! Habe ich noch nie gehört. ?(


    Partyevent

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    „Das Abendland geht nicht zugrunde an den totalitären Systemen, auch nicht an seiner geistigen Armut, sondern an dem hündischen Kriechen seiner Intelligenz vor den politischen Zweckmäßigkeiten.“


    Gottfried Benn (1886-1956), dt. Arzt und Dichter

  • Danke Asterik für das interessante Link, auch interessant zu wissen sind die folgende Artikeln:


    Art. 1188. The creditor may, before the fulfillment of the condition, bring the appropriate actions for the preservation of his right.

    The debtor may recover what during the same time he has paid by mistake in case of a suspensive condition. (1121a)



    Art. 1198. The debtor shall lose every right to make use of the period:


    (1) When after the obligation has been contracted, he becomes insolvent, unless he gives a guaranty or security for the debt;


    (2) When he does not furnish to the creditor the guaranties or securities which he has promised;


    (3) When by his own acts he has impaired said guaranties or securities after their establishment, and when through a fortuitous event they disappear, unless he immediately gives new ones equally satisfactory;


    (4) When the debtor violates any undertaking, in consideration of which the creditor agreed to the period;


    (5) When the debtor attempts to abscond. (1129a)


    http://www.chanrobles.com/civilcodeofthephilippinesbook4.htm

    Mabuhay ang Pilipinas at Alemanya kung saan si Jesus ay Diyos at Panginoon! :yupi
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  • ist ja toll, daß hier jetzt die ganzen Paragraphen zitiert werden, aber was bitte schön hat das jetzt mit dem Problem des TS und seinem Eingangspost zu tun? Weder der Verkäufer/Vertragspartner, noch ein von ihm nachweislich Beauftragter haben einerseits etwas zum TS/Käufer gesagt/verlangt, noch hat der TS/Käufer in irgendeiner Form GEGEN die Vertragsklauseln gehandelt (basierend nur auf den hier im Thread genannten Infos). Wenn hier schon RECHTLICHE Dinge zitiert werden, dann sollte man auch das PROBLEM RECHTLICH relevant sehen und das ist null und nichtig im Moment!
    Was moralisch sein kann oder was noch kommen könnte, ob der TS die Raten zahlen kann oder nicht ist doch absolut irrelevant, den FAKT ist, daß er gezahlt hat und kein rechtlicher VERKÄUFER eine Rückgabe oder sonstiges verlangt hat.