partyevent/Die (Un)Logik der Deutsche Botschaft in Manila (DBM).

  • Amtwillkür und Korruption sind hier durch einen mangelnden und vor allem mit menschlichem Logikverstand nachvollzieharen Regeln Tür und Tor geöffnet.
    Würde mich nicht wundern wenn es da sogar Fälle gibt die dem Forum bekannt sind.


    Korruption im Zusammenhang mit der DBM sind mir nicht bekannt.
    Amtswillkür liegt im Auge des Betrachters... besonders bei abgelehnten Visa wird mit diesem Argument gewedelt...



    Ich frage die DBM-Befürwortercommunity hier dann: Was wäre denn eigentlich der wahre (befüchtete) Schaden für den Steuerzahler ?
    Ich bin jetzt schon auf die Antworten gespannt.


    Wir als Moderatoren sind weder Pro DBM noch Contra DBM eingestellt. Wir versuchen nur, die Argumentationslinie der DBM zu erklären.
    Ob wir dabei immer richtig liegen, wissen wir nicht und es heisst auch nicht, dass wir immer der gleichen Ansicht sind, wie die DBM.


    Zu deiner Frage. Ich habe in Post #39 schon meine Position zur Funktion der VE dargelegt... die leider nicht so von der DBM geteil wird -:(

  • Die DBM hat auch bei der Remonstration die Möglichkeit , per Kreuzchen anzutickern, dass keine neuen Argumente vorgelegt wurden.


    Die Remonstration wurde auf 3.5 PDF Seiten gemacht. Wobei die ersten 1.5 Seiten juristisches Vogeplänkel sind. Der „persönliche“ Ablehnungsbescheid ist meines Erachtens mit Hilfe von Textbausteinen gebastelt. Denn in der Begründung ist eine Sache welche vom Sachbearbeiter leider komplett falsch interpretiert wurde.


    Bezüglich der Verpflichtungserklärung sagt die DBM, dass diese in der Tat auf mich gemünzt ist. Selbst wenn ich 100% ehrlich bin und den Schwager wieder zur Ausreise auffordere, kann ich doch keine sichere Ausreise garantieren. Denn ich bringe ihn ja nicht an Bord der Maschine sondern begleite in tatsächlich nur bis zum Sicherheitsbereich. Danach könnte er eigenwillig sich absetzen und das Flugzeug nie besteigen. Was natürlich ein Probelm für mich nach sich ziehen würde. Hier versucht mich die DBM offenslichtlich zu „schützen“.


    Das ganze mag ja alles irgendwie ok sein und gesetzlich und rechtmäßig.


    Jedoch finde ich folgende Argumente irgendwie unlogisch, denn in der Begründung steht:


    Zitat

    Der Antragsteller ist ledig und hat keine Kinder. Er möchte für einen Zeitraum von zwei Monaten seine Schwester in Deutschland besuchen und das Leben in Deutschland kennenlernen. Insoweit scheinen familiäre Bindungen an das Heimatland keine große Intensität zu haben, dies gilt insbesondere auch angesichts des Alters, da der Antragsteller als erwachsener Mann nicht mehr derart von seiner Familie abhängig ist. Somit reichen die Informationen bezüglich der familiären Verwurzelung nicht aus, einen erforderlichen Rückkehranreiz zu schaffen.


    Weil er in den Semesterferien 2 Monate nach Deutschland will wird das so interpretiert als ob er keine intensive Bindung an das Philippinische Heimatland hat?!?!?! Zumal er sogar noch zu Hause bei Mama und Papa wohnt!!!
    Wieso war das kein Thema bei meiner Schwägerin und dem anderen Schwager welcher hier war. Die waren genauso alt, haben keine Kinder und sind ledig. Und hatten sogar ein 3 Monatsvisum bekommen.


    Zwei Sachen die mich natürlich wieder ganz schwer atmen lassen:


    Zitat

    Insbesondere ist zu beurteilen, ob das Risiko der rechtswidrigen Einwanderung besteht, ob der Antragsteller eine Gefahr für die Sicherheit der Mitgliedstaaten darstellt und ob eine fristgerechte Ausreise aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten beabsichtigt ist.
    Titel III, Kapitel III und IV des Visakodex stellen insbesondere die Bekämpfung der illegalen Einreise als einen wesentlichen Punkt heraus. Bei der Prüfung des Visumantrages obliegt es daher der zuständigen Auslandsvertretung festzustellen, ob der Antragsteller die Absicht hat, in das !Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten mit Hilfe eines Schengen-Visums einzuwandern und sich dort entgegen des angegebenen kurzfristigen Aufenthaltszwecks länger aufzuhalten. Die Rückkehrabsicht ist somit nach Art. 21 Abs. 1 Visakodex i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e SGK zentrale Erteilungsvoraussetzung.


    Illegale Einreise!!! Ich werde jetzt bewußt keinen Bezug auf die Flüchtlingspolitik nehmen. Aber ich denke ihr wisst was mir gerade durch den Kopf geht.



    Und zum Abschluss:


    Zitat

    Nach Art. 23 Abs. 4 lit. b, 25 Abs. 1 Visakodex kann ein Mitgliedstaat Drittstaatsangehörigen,
    die bestimmte Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 SGK nicht erfüllen, die Einreise in sein Hoheitsgebiet aus humanitären Gründen oder Gründen des nationalen Interesses oder aufgrund internationaler Verpflichtungen gestatten. Derartige Gründe wurden jedoch weder geltend gemacht, noch sind diese ersichtlich.


    Humanitäre Gründe!!! Ich werde jetzt bewußt keinen Bezug auf die Flüchtlingspolitik nehmen. Aber ich denke ihr wisst was mir gerade durch den Kopf geht.



    Partyevent

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    „Das Abendland geht nicht zugrunde an den totalitären Systemen, auch nicht an seiner geistigen Armut, sondern an dem hündischen Kriechen seiner Intelligenz vor den politischen Zweckmäßigkeiten.“


    Gottfried Benn (1886-1956), dt. Arzt und Dichter

  • Bezüglich der Verpflichtungserklärung sagt die DBM, dass diese in der Tat auf mich gemünzt ist. Selbst wenn ich 100% ehrlich bin und den Schwager wieder zur Ausreise auffordere, kann ich doch keine sichere Ausreise garantieren. Denn ich bringe ihn ja nicht an Bord der Maschine sondern begleite in tatsächlich nur bis zum Sicherheitsbereich. Danach könnte er eigenwillig sich absetzen und das Flugzeug nie besteigen. Was natürlich ein Probelm für mich nach sich ziehen würde. Hier versucht mich die DBM offenslichtlich zu „schützen“.


    Na dann bin ich mal gespannt wie sie bei mir argumentieren werden, denn ich fliege gemeinsam mit meiner Freundin zurück auf die Philippinen.

  • edit
    Beleidigungen entfern; ich bitte davon Abstand zu nehmen; beim nächsten mal entferne ich den ganzen Beitrag
    hge



    Praxis, oft zunächst mal nur 3 Wochen, statt 3 Monate zu geben, denn man "wolle mal sehen ob die P. nach 3 wochen ausreise, ja dann könnte man beim
    nächsten mal auch evt. 3 Monate geben".


    Der unbestimmte Rechtsbegriff der "mangelten Rückkehrbereitschaft" ist ein juristischer Krüppel. Ohne jeglichen Zweifel haben die Austüftler im AA den Hintergedanken, eine erstinstanzliche


    Entscheidung am VG Berlin dauert doch sowieso nen Jahr, und da wird der Einlader schon vorher aufgeben........


    Fürwahr ein ganz toller Rechtsstaat beim eigenen Bürger..... :mauer :mauer

  • Zitat Insbesondere ist zu beurteilen, ob das Risiko der rechtswidrigen Einwanderung besteht, ob der Antragsteller eine Gefahr für die Sicherheit der Mitgliedstaaten darstellt und ob eine fristgerechte Ausreise aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten beabsichtigt ist.
    Titel III, Kapitel III und IV des Visakodex stellen insbesondere die Bekämpfung der illegalen Einreise als einen wesentlichen Punkt heraus. Bei der Prüfung des Visumantrages obliegt es daher der zuständigen Auslandsvertretung festzustellen, ob der Antragsteller die Absicht hat, in das !Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten mit Hilfe eines Schengen-Visums einzuwandern und sich dort entgegen des angegebenen kurzfristigen Aufenthaltszwecks länger aufzuhalten. Die Rückkehrabsicht ist somit nach Art. 21 Abs. 1 Visakodex i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e SGK zentrale Erteilungsvoraussetzung.
    Illegale Einreise!!! Ich werde jetzt bewußt keinen Bezug auf die Flüchtlingspolitik nehmen. Aber ich denke ihr wisst was mir gerade durch den Kopf geht.


    Ich bin bei mir auf diesen Punkt gespannt: Ob sie meiner Frau, die ein Anrecht hat per FZV zu mir nach Deutschland zu kommen und aktuell dabei ist, die letzte Voraussetzung zu erfüllen (A1-Sprachnachweis), dass Risiko einer rechtwidrigen Einwanderung sehen ...


    Weil ich selbst als Gegenargument darauf verwiesen habe, dass man genau unterdiesem Gesichtspunkt bei jemand, der ein im Gesetz begründetes Anrecht auf legalen Daueraufenthalt hat, dieses Risiko ja genau nicht besteht. Wie man hat ja ein begründbares recht auf legale Einreise auf Dauer

  • Fürwahr ein ganz toller Rechtsstaat beim eigenen Bürger.....


    Ich wiederhole mich. Antragsteller ist Ausländer, damit kein deutscher Bürger betroffen.
    Deshalb gab es in der Vorschengenzeit bei Besuchsvisaablehnung weder eine Begründung, noch einen Rechtsweg. Und bis heute gilt das Verwaltungsverfahrengesetz nicht für Konsulate.

  • Zitat

    Es würde mich eher wundern wenn sie nur Textbausteine angekreuzt hätte. Schließlich geht es hier um die Zurückweisung einer Remonstration. Da
    wird die DBM doch wohl ein Eigeninteresse an einer Auseinandersetzung mit den Argumenten des Antragstellers haben, schließlich muss sie damit rechnen,
    das ihre Ablehnungsgründe und deren Begründung von einem Verwaltungsgericht überprüft werden.

    Die mir vorliegende Antwort der DBM zu einer Remonstration umfasst 4 Seiten inklusive Briefkopf.
    Von diesen 4 Seiten sind 3 Seiten über Textbausteine mit allgemeinen Aussagen zusammengeklickt.
    Eine Seite geht auf die persönlichen Lebensumstände ein.


    In der einen Seite die auf die persönlichen Lebensumstände eingeht werden scheinbar auch oft
    ähnliche und nur leicht abgeänderte Formulierungen verwendet.
    Den von partyevent zitierten Abschnitt finde ich so auch in der Antwort bei mir wieder
    (ausgetauscht z.B. Schwester ./. Einlader, Mann ./. Frau):

    Zitat

    Der Antragsteller ist ledig und hat keine Kinder. Er möchte für einen Zeitraum von zwei Monaten seine Schwester in Deutschland besuchen und
    das Leben in Deutschland kennenlernen. Insoweit scheinen familiäre Bindungen an das Heimatland keine große Intensität zu haben, dies gilt
    insbesondere auch angesichts des Alters, da der Antragsteller als erwachsener Mann nicht mehr derart von seiner Familie abhängig ist.

  • Ich bin bei mir auf diesen Punkt gespannt: Ob sie meiner Frau, die ein Anrecht hat per FZV zu mir nach Deutschland zu kommen und aktuell dabei ist, die letzte Voraussetzung zu erfüllen (A1-Sprachnachweis), dass Risiko einer rechtwidrigen Einwanderung sehen ...



    Man kann auch Gespenster sehen ...


    So wie ich das sehe bist du dabei, ein FZ-Visum zu beantragen. Dann geht es weder um rechtswidrige Einreise noch um die Rückkehrwilligkeit.
    Wenn solch ein Visum nicht genehmigt würde, dann bestimmt nicht wegen dieser beiden Punkte, das würde jedes VG der DBM um die Ohren hauen.

  • Man kann auch Gespenster sehen ...


    So wie ich das sehe bist du dabei, ein FZ-Visum zu beantragen. Dann geht es weder um rechtswidrige Einreise noch um die Rückkehrwilligkeit.
    Wenn solch ein Visum nicht genehmigt würde, dann bestimmt nicht wegen dieser beiden Punkte, das würde jedes VG der DBM um die Ohren hauen.


    Es wurde nicht genehmigt, weil die Rückkehrwilligkeit nicht glaubhaft gemacht werden konnte. Das heißt dann, man sieht das Risiko einer rechtswidrigen Einwanderung, oder dass sie einfach nach Ablauf des Visas nicht in ihre Heimat zurück kehrt. Für mich war das alles im Visantrag selbsterklärend gewesen, so dass ich es vielleicht nicht ausreichend untermauert habe. Weil ich davon aus ging, dass die "Profis" die Situation auch entsprechend wissen. Und ich dachte schon, dass sie auch wissen, dass es eine Terminanfrage wegen dem FZV gibt. Die Email mit Termin für FZV kam allerdings erst nachmittags nach dem Visa-Interview 4 Wochen nach der Anfrage...


    Ansonsten wegen Gespenster: Da war doch vor paar Wochen dieser Zeitungsartikel, über ein anderes Ehepaar. Ein erfahrener Anwalt meinte, dass wohl oft gerade wegen der Heirat man noch schlechter gestellt ist als ohne ....

  • Es wurde nicht genehmigt, weil die Rückkehrwilligkeit nicht glaubhaft gemacht werden konnte.


    Also ging es nicht um ein FZ-Visum sondern um ein SchengenVisum, bei dem die Rückkehrwilligkeit geprüft wird.


    Ein SchengenVisum ist eben der falsche VisumsTyp für ein FZ, daher wird das in der Regel abgelehnt.


    mE ist ein bevorstehender Termin für Antragsabgabe eines FZ-Visum kein besonders schlagfertiges Argument für die Rückkehr bei der Beantragung eines SchengenVisums, weil eben viele nach Einreise mit dem Schengen-Visum dann zur ABH rennen und damit argumentieren, dass es ihr Recht sei, eine AE zu bekommen... und es gibt einige Anwälte, die sich dann gerne um diesen Fall kümmern.

  • Also ging es nicht um ein FZ-Visum sondern um ein SchengenVisum, bei dem die Rückkehrwilligkeit geprüft wird.

    Ja das Schengenvisa wurde abgelehnt, obwohl wir die Voraussetzungen für ein FZV schaffen (und Mitte August ein Termin jetzt haben, was dann zwei Tage vor Ablauf des Schengenvisa gewesen wäre). Es war bewusst ein Schengenvisa beantragt, um auch noch einmal die Voraussetzungen hier in Deutschland für FZV zu schaffen (A1-Sprachnachweis). Beide Besuchsgründe waren ja auch glaubhaft ... Danach der Plan das FZV, weil eh auch noch die Urkundenprüfung seit Anfang Juni erst läuft.

    mE ist ein bevorstehender Termin für Antragsabgabe eines FZ-Visum kein besonders schlagfertiges Argument für die Rückkehr bei der Beantragung eines SchengenVisums, weil eben viele nach Einreise mit dem Schengen-Visum dann zur ABH rennen und damit argumentieren, dass es ihr Recht sei, eine AE zu bekommen... und es gibt einige Anwälte, die sich dann gerne um diesen Fall kümmern.


    Ich bin kein Anwalt, wäre dies den möglich? Ich würde denken nein, weil es ja ein Verstoß gegen die Visabestimmungen wäre (Besuchsgrund) und somit von vorneherein unmöglich sein sollte, weil illegal die Voraussetzungen dafür geschaffen wurden. Davon abgesehen, muss sie ja offiziell aus den Philippinen auswandern (blue Sticker gibt es erst mit entsprechendem Visa), sonst kommen die nächsten Probleme für Sie, und sie wird sicher immer wieder mal nach Hause zurück kehren wollen zu ihrer Familie dort, sie ist ein typischer ph. Familienmensch.


    Ich bin ein Freund, die Verstöße spürbar zu sanktionieren und zu verfolgen, und nicht durch "Pauschalstrafe" alle zu strafen durch Erhöhung der Hürden. Das kann es nicht sein, und es wird einfach Zeit, dass dieses Land konsequent Täter bestraft (generell, nicht nur bei Visavergehen).


    By the way hätte dann die DBM das Kreuz im Punkt 8 setzen zumindest mit setzen müssen. Hat Sie aber nicht.

  • Davon abgesehen, muss sie ja offiziell aus den Philippinen auswandern (blue Sticker gibt es erst mit entsprechendem Visa), sonst kommen die nächsten Probleme für Sie, und sie wird sicher immer wieder mal nach Hause zurück kehren wollen zu ihrer Familie dort...


    nein stimmt nicht, man muss diesen Sticker und den Mist nicht mitmachen, das ist nur bei Familienzusammenfuehrungen. Wenn die Dame z.B. mit einem Studentenvisum in Deutschland ist und ach der Zufall sie lernt einen Mann kennen und will heiraten dann benoetigt sie den ganzen CFO Prozedere nicht, und nein es gibt dann keine weiteren Probleme, nicht bei der naechsten Einreise und nicht danach....

  • nein stimmt nicht, man muss diesen Sticker und den Mist nicht mitmachen, das ist nur bei Familienzusammenfuehrungen. Wenn die Dame z.B. mit einem Studentenvisum in Deutschland ist und ach der Zufall sie lernt einen Mann kennen und will heiraten dann benoetigt sie den ganzen CFO Prozedere nicht, und nein es gibt dann keine weiteren Probleme, nicht bei der naechsten Einreise und nicht danach....

    Hm ok, meine musste es schon machen, als sie einen Pass mit dem neuen Namen beantragte. Von daher hätte ich das gleiche auch bei im Ausland lebenden erwartet. Zumal dieses CFO-Getöns ja angeblich bei jedem Langzeitaufenthalt gemacht werden muss, unabhängig ob private oder berufliche Gründe

  • Ich kann es echt nicht mehr hören mit diesem Rückkehrblödsinn. Nur weil einige wenige das Schengen-Visa missbrauchen, heißt es doch nicht man kann es dann auf andere einfach so anwenden. Gerade wenn wie hier ernsthaft, mit allen Mühen und Kosten und diesem Dokumentenirrsinn an einer dauerhaften Beziehung in Deutschland gearbeitet wird. Und natürlich will die normale Filipina wenn immer möglich zu ihrer Familie zurückkehren und sich rechtskonform verhalten. Da sind sie nicht anders wie wir. Je mehr man drüber nachdenkt umso irrer wirkt das, auch wenn ich merke wie ich immer mehr abstumpfe in diesem Verfahren und mich ausgeliefert fühle in das persönliche Ermessen eines Bearbeiters, dem man ungewöhnlichen Spielraum einräumt und wo es anscheinend keine durchgängige Linie gibt, kein Vertrauen in Menschen die alles richtig machen und einfach zusammen sein wollen.

  • Remonstrationen werden in den Botschaften i.d.R. von Referendaren bearbeitet die sich temporaer in der Botschaft befinden und nicht von den Visaleitern oder anderen Festangestellten.

    Sind die denn wenigstens annähernd kompetent das durchführen zu können? Für mich ergibt sich daraus der Eindruck, als könnte man das Ganze auch Würfeln. :dontknow


    gunter

  • Sind die denn wenigstens annähernd kompetent das durchführen zu können? Für mich ergibt sich daraus der Eindruck, als könnte man das Ganze auch Würfeln. :dontknow


    meiner Meinung nach sind das die idealen Personen das zu beantworten, die haben ihr Studium abgschlossen, sind also noch frisch was das Wissen anbelangt und sammeln erste Erfahren in Botschaften im Auswaertigen Dienst.


    Ich wollte auch nur andeuten, dass nicht die "normalen" Mitarbeiter das bearbeiten...

  • Zitat aus dem Visacodex (TEIL II PRAKTISCHE ANWEISUNGEN FÜR DIE BEARBEITUNG VON VISUMANTRÄGEN)



    7.12 Prüfung des Risikos einer illegalen Einwanderung sowie der Absicht des Antragstellers, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums zu verlassen
    Vom Konsulat ist zu prüfen,

    ̶ ob das Risiko einer illegalen Einwanderung des Antragstellers in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten besteht (d. h. ob der Antragsteller unter dem Vorwand einer Urlaubs-, Geschäfts- oder Studienreise oder eines Familienbesuchs versucht, sich illegal im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten niederzulassen) und
    ̶ ob der Antragsteller beabsichtigt, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf des beantragten Visums zu verlassen.
    TEIL II PRAKTISCHE ANWEISUNGEN FÜR DIE BEARBEITUNG VON VISUMANTRÄGEN
    DE 133 DE
    Die Konsulate sollten im Rahmen der Schengen-Zusammenarbeit vor Ort „Profile“ von Antragstellern erstellen, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der allgemeinen Lage im Wohnsitzstaat (z. B. politisch instabile Region, hohe Arbeitslosigkeit und weit verbreitete Armut) ein besonderes Risiko darstellen. Die Profile könnten auf die Stabilität der sozialen und wirtschaftlichen Lebensumstände der Antragsteller gestützt werden, wobei jedoch jeder Antrag nach den Umständen des Einzelfalls unabhängig von einem etwaigen Profil zu prüfen ist.
    Die Stabilität der Lebensumstände hängt von einer Reihe von Faktoren ab:
    ̶ Familiäre oder persönliche Bindungen im Wohnsitzstaat,
    ̶ familiäre oder persönliche Bindungen in einem Mitgliedstaat,
    ̶ Familienstand,
    ̶ Beschäftigung (Höhe des Verdiensts),
    ̶ Regelmässigkeit des Einkommens (aus abhängiger Beschäftigung oder selbstständiger Erwerbstätigkeit, Rente oder Pension, Anlageerträge usw.) des Antragstellers oder seines Ehegatten, seiner Kinder oder der von ihm abhängigen Personen,
    ̶ Höhe des Einkommens,
    ̶ sozialer Status im Wohnsitzstaat (z. B. gewählter Amtsträger, Vertreter einer NRO, Mitglied eines Berufsstands von hohem sozialen Ansehen: Rechtsanwalt, Arzt, Hochschulprofessor),
    ̶ Immobilienbesitz.
    Je nach Wohnsitzstaat des Antragstellers können andere Faktoren eine Rolle spielen:
    Beispiel: Bei einem visumpflichtigen Drittstaatsangehörigen, der sich rechtmässig in einem anderen Drittstaat aufhält, dessen Staatsangehörige von der Visumpflicht befreit sind (ein indischer Staatsbürger, der in Kanada wohnt, oder ein chinesischer Staatsangehöriger in den USA), ist die Gefahr, dass er illegal in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten einwandern könnte, in der Regel sehr gering.
    Auch die sozialen und wirtschaftlichen Lebensumstände können unterschiedliche Aspekte aufweisen: So kann sich die Finanzlage eines Antragstellers trotz Arbeitslosigkeit als sehr stabil erweisen, während ein gut bezahlter Angestellter eine illegale Einwanderung aus persönlichen Gründen in Erwägung ziehen könnte. Um eine objektive Beurteilung zu gewährleisten, sollten alle Aspekte einbezogen werden.
    Zu prüfen ist darüber hinaus, ob
    ̶ sich der Antragsteller zuvor illegal in den Mitgliedstaaten aufgehalten hat,
    ̶ er zuvor missbräuchlich Sozialleistungen in den Mitgliedstaaten in Anspruch genommen hat,
    ̶ zuvor bereits eine ganze Reihe unterschiedlicher Visa (Kurz- und Langzeitvisa) mit jeweils unterschiedlicher Begründung beantragt worden sind,
    ̶ im Fall einer Einladung die Einladung von einer vertrauenswürdigen Person ausgesprochen wurde.
    Für sog. Rückkehrkontrollen und Absichtserklärungen des Antragstellers oder des Gastgebers bezüglich der beabsichtigten Wiederausreise bestehen grundsätzlich keine Rechtsgrundlagen. Werden solche Dokumente im Rahmen der konsularischen Zusammenarbeit vor Ort allerdings als nützlich und zweckmässig eingestuft, können die schweizerischen Vertretungen ebenfalls davon Gebrauch machen. Es ist dabei allerdings zu beachten, dass diese Kontrollinstrumente absolut keine Rechtswirkung entfalten (Urteil VPB 57.24). Die Verweigerung eines zukünftigen Visums aufgrund einer nicht erfolgten Rückmeldung ist folglich nicht statthaft.

    Einmal editiert, zuletzt von Arthur ()

  • können die schweizerischen Vertretungen ebenfalls davon Gebrauch machen.


    Die Verweigerung eines zukünftigen Visums aufgrund einer nicht erfolgten Rückmeldung ist folglich nicht statthaft.


    Ich sehe zwar jetzt nicht den direkten Bezug zu diesem thread, weil es hier um Deutschland geht.


    Dass eine nicht erfolgte Rückmeldung kein Grund ist, ein neues schengen-Visum zu gewähren, ist aber auch in deutschen Vertretungen normal.
    Diese Rückmeldung ist eh freiwillig, kann also nicht von der DBM verlangt werden.. und soll - wenn vom Antragsteller angeboten - einen gewissen goodwill demonstrieren. Mehr aber auch nicht.