MeinElster Probleme

  • Ich habe bisher mit ElsterFormular gearbeitet. Das ist eine OffLine-Version die auch bisher vernünftig funktioniert hat.

    Da es geheißen hat, dass ElsterFormular nicht mehr lange unterstützt wird, bin ich dieses Jahr auf MeinElster umgestiegen.

    (Zudem ließ sich mein ElsterFormular nicht mehr updaten, es kam ein Fehler)..


    MeinElster ist eine Online-Version; fürs Einloggen ist eine Zertifikats-Datei erforderlich.

    Diese zu bekommen dauert ein paar Tage, klappt aber anstandslos.


    Ich konnte sogar die Daten von ElsterFormular nach MeinElster exportieren.


    Die Arbeit in MeinElster ist aber total anders als in ElsterFormular. Man muss sich etwas Zeit nehmen, um diese andere Arbeitsweise kennen zu lernen.


    Es stellte sich aber heraus, dass diese Version zum Teil noch fehlerhaft ist.

    Der schlimmste Fehler ist, dass der Posten "Unterstützung für unterhaltsbedürftige Personen" bei der Steuerberechnung nicht berücksichtigt ist.

    Es kommt die Fehlermeldung "Die Unterhaltsleistungen konnten nur für die Monate berücksichtigt werden, in denen Sie im Inland ansässig waren."...eine vollkommen unsinnige Meldung.. d.h. bei der Steuerberechnung wird dieser Posten überhaupt nicht berücksichtigt.


    Nach langer Recherche (Hotline hat mir überhaupt nicht geantwortet) bekam ich über das ElsterForum raus, dass MeinElster noch ziemlich "buggy" ist. Der genannte Fehler ist offenbar dem Amt schon mindestens seit Januar bekannt..


    Natürlich kann man argumentieren, dass diese Steuerberechnung ohnehin nicht verbindlich ist. Aber ich möchte doch vorher gerne wissen, wie hoch meine Steuerschuld.


    Ich werde jetzt tatsächlich wieder auf ElsterFormular umsteigen; lau Auskunft von Insidern kann man diese Version neu Installieren; dann wäre 2019 integriert. Habe ich aber noch nicht probiert.

  • Hallo,


    wir haben die Steuererklärung für 2019 auch mit Elster Formular gemacht. War kein Problem.

    Ab 2020 soll dann nur noch Mein Elster funktionieren.

    Aber bis dahin ist ja noch Zeit.

  • Ich werde jetzt tatsächlich wieder auf ElsterFormular umsteigen; lau Auskunft von Insidern kann man diese Version neu Installieren; dann wäre 2019 integriert. Habe ich aber noch nicht probiert.

    Ich habe vor einigen Wochen das übliche Update für Elster Formular installiert, 2019 ist schon integriert und alles läuft wie bekannt.

    Wahnsinn bei Individuen ist selten, aber in Gruppen, Nationen und Epochen die Regel.

  • Ich habe es sonst auch immer mit Elsterformular gemacht. Dieses Jahr auch das erste Mal mit „Mein Elster“. Ich habe die Daten als Test in beide „Programme“ eingegeben und siehe da es gab eine Differenz. Erst nach Recherche im Elster Forum habe ich den Fehler in „Mein Elster“ gefunden.


    Ich finde „Mein Elster“ auch viel unübersichtlicher, als Elsterformular, aber das ist vielleicht nur Übungssache.


    Auf jeden Fall habe ich letzte Woche meinen Steuerbescheid über „Mein Elster“ bekommen. Es hat also funktioniert...

  • Ich habe für die Steuererklärung 2019 das Elster Formular benutzt. Die Übernahme der Daten aus 2018 funktionierten. Nach 2 Monaten kam diese Woche mein Steuerbescheid 2019. Er war korrekt.

    Skypan


    0 Rh positiv

  • Jetzt habe ich nach ca. 2 Wochen doch noch eine Antwort auf meine Anfrage an die Elster Hotline bekommen.



    Quote

    die Berücksichtigung ist derzeit noch nicht möglich, an der Problembehebung wird bereits gearbeitet.

    Wann genau das sein wird können wir allerdings noch nicht sagen.

    Wir weisen Sie darauf hin, dass es sich bei der Steuerberechnung um einen Service der Finanzverwaltung handelt und die Daten auch ohne erfolgreiche Berechnung übermittelt werden können.

    .. Bemerkung im letzten Satz war mir klar; und es mir auch klar, dass die Finanzämter mit einem anderen Programm die Steuer bearbeiten als die "normalen" Steuerzahler.


    Es ist aber gerade der Witz von solcher Steuersoftware, das ich jederzeit sehen kann, welche Steuer ich zu bezahlen habe (oder erstattet bekomme) wenn das FA meine gemachten Angaben akzeptiert: Ansonsten könnte ich ja die alten Formularblätter nehmen und meine Zahlen draufschmeißen, das wäre dann schneller als sich mit buggy Software rumzuärgern. :) (wenn ich nicht irre, gibt es diese Formulare immer noch, man muss sie sich nur beim FA abholen)





    Auf jeden Fall habe ich letzte Woche meinen Steuerbescheid über „Mein Elster“ bekommen. Es hat also funktioniert...

    .. daran zweifle ich nicht, dass die Übermittlung der Daten und der Berechnung seitens des FA funktioniert.

    Ich habe für die Steuererklärung 2019 das Elster Formular benutzt. Die Übernahme der Daten aus 2018 funktionierten. Nach 2 Monaten kam diese Woche mein Steuerbescheid 2019. Er war korrekt.

    Ich werde dann auch wieder auf ElsterFormular umsteigen. Vielen Dank für eure Erfahrungen.

  • " (wenn ich nicht irre, gibt es diese Formulare immer noch, man muss sie sich nur beim FA abholen) "


    ich mach die Erklärung immer noch händisch mit den alten Formularen weil für mich am einfachsten.

    Man kann sie aus dem Internet laden und ich denke dort auch sogar ausfüllen.

    Pit

  • Ich werde dann auch wieder auf ElsterFormular umsteigen. Vielen Dank für eure Erfahrungen.


    Ja, da wird es dann nächstes Jahr viele geben, die beim dann zwangsweisen Umstieg auf MeinElster Probleme haben werden.


    Du kannst ja dann, wenn der Fehler in MeinElster gefixt ist, zumindest nochmal testweise Deine Daten dort eingeben und schauen, ob es dann passt.


    Was mir noch eingefallen ist: Der Steuerbescheid in MeinElster wurde rein elektronisch übermittelt. Ein Bescheid in Papierform kommt dann nicht mehr. Ich habe aber gelesen, dass man aktuell diese Option (zusätzliche Zusendung per Post) noch auswählen kann. Das hatte ich wahrscheinlich beim Abschicken der Erklärung überlesen. Aber als pdf-Datei reicht es mir auch.

  • Du kannst ja dann, wenn der Fehler in MeinElster gefixt ist, zumindest nochmal testweise Deine Daten dort eingeben und schauen, ob es dann passt.

    So, ich habe jetzt noch mal MeinElster getestet.

    Der Unterhaltsbetrag wird jetzt in der Steuerberechnung berücksichtigt.. so wie ich das sehe auch korrekt.


    Ich hatte zwar auch wieder ElsterFormular aktiviert, werde aber jetzt wieder mit MeinElster weitermachen.


    Etwas OT:


    Ich überlege mir zur Zeit, diese Bedürftigkeitserklärung in diesem Jahr nicht von den Philippinen einzuholen, da dort die Verwandten sagen, dass dies wegen Corona schwierig ist.

    Ich habe dieses Formular seit mehr als 10 Jahren jedes Jahr "gehorsam" abgeliefert. Bin mal auf die Reaktion des Finanzamtes gespannt. Falls das FA ablehnt, werde ich die AbgabeFrist auf Ende 2020 verlegen lassen :) .. ich muss eh nachbezahlen :(

  • Mach immer meine Steuererklärung mit,


    https://www.steuer-web.de/testen


    ganz einfach, mit elster komme ich nicht zurecht.

    Mein Bemühen ist stets vorurteilsfrei, nichtdiskriminierend und politisch neutral meine Posts zu formulieren.

    Mein Bemühen ist, meine Post´s präzise und juristisch korrekt zu formulieren, damit keinem Leser ein emotionaler oder finanzieller Schaden entsteht.

  • Update:


    Anfang Dezember habe ich meine Daten aus MeinElster online ans Finanzamt übermittelt. Ging auch ohne technischen Probleme. Obwohl nicht gefordert habe ich einige Belege noch per Post ans FA geschickt.


    Aber: Die Bedürftigkeitserklärung war nicht dabei, weil das ganz einfach wegen Pandemie in diesem Jahr nicht geklappt hat. Ich habe das auch in einem Begleitschreiben erklärt.


    Gestern kam der Bescheid: es wurde alles so anerkannt, wie ich es eingegeben habe.

    Der endgültige Bescheid kam übrigens per Post; vorläufig wurden auch innerhalb des MeinElster Portals die Bescheide übermittelt.

  • Aber: Die Bedürftigkeitserklärung war nicht dabei, weil das ganz einfach wegen Pandemie in diesem Jahr nicht geklappt hat. Ich habe das auch in einem Begleitschreiben erklärt.

    Hab ich genauso gemacht. Fast bis zum letzten Tag(Ende Juli) gewartet ob die Schwiegermutter doch noch aus dem Haus darf und dann fristgerecht die Steuererklärung über die Online-Version eingereicht.

    Die Unterstützungsleistungen(ca. 3800 Euro) wurden in voller Höhe anerkannt.

    Ich hab mir Steuerrückzahlung mit und ohne Unterstützungsleistung ausrechnen lassen:

    ohne Unterstützung ca. 250 Euro

    mit Unterstützung ca. 870 Euro(die Abweichung zur tatsächlichen Steuerrückzahlung betrug ein paar Euro)

  • Gestern kam der Bescheid: es wurde alles so anerkannt, wie ich es eingegeben habe.

    Habe ich schon öfters geschrieben und persönlich immer gute Erfahrungen gemacht. Wenn man vernünftig mit dem Finanzamt kommuniziert und nachvollziehbar erläutert, warum und wieso dies gerade jetzt so ist, dann folgt das FA auch (oft) den Argumenten des Steuerpflichtigen. So jedenfalls bei mir.


    Mein Elster finde ich im Übrigen gut. Habe dieses Jahr über dieses Tool meine Steuererklärung aus den Philippinen gemacht und notwendige Nachweise per Email ans Finanzamt geschickt.

  • Update:


    Anfang Dezember habe ich meine Daten aus MeinElster online ans Finanzamt übermittelt.


    Gestern kam der Bescheid: es wurde alles so anerkannt, wie ich es eingegeben habe.

    Wow - innerhalb von einem Monat?! Spricht dafür, daß Deine Erklärung praktisch ungeprüft durchgelaufen ist.
    Ich war schon froh, daß es diesmal nur knappe vier Monate gedauert hat und alles problemlos durchging. Im letzten Jahr hatte ich richtige Probleme - da meinte man wohl, mit Mutmaßungen steuerliche Sachverhalte beurteilen zu können.


    Aber wie mir gestern ein früherer Kollege bestätigte, scheint das für mich zuständige FA wohl auch die rote Laterne im Land innezuhaben...

  • Grüß Euch Allerseits

    Ich habe letztes Jahr auch zum ersten mal, online mit "Mein Elster", von den Philippinen aus, meine Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt eingereicht.Seither machte ich die Steuererklärung immer manuel,mit Hilfe eines Freundes, jeweils im Sommer wenn ich Deutschland besuchte. Letztes Jahr konnte und wollte(Pandemie) ich aber nicht nach Deutschland auf Besuch, und so war ich mehr oder weniger gezwungen mich an "Mein Elster" zu versuchen.Obwohl ich mit meinen 68 Jahren wirklich nicht so eine Leuchte bin, was online und Internet betrifft ,hat es doch auf Anhieb problemlos geklappt.

    Nun bin ich gerade beim durchlesen von Euren Beiträge, auf etwas aufmerksam geworden. Nähmlich daß Einige von Euch ,die finanzelle Unterstützung der Schwiegermutter, auch bei der Steuererklärung geltend gemacht haben.

    Nun frage ich mich ob das bei uns auch in Frage käme,und was man dazu bräuchte. Meine Schwiegermutter ist verwitwet hat kein Einkommen und lebt mit unserer finanzellen Unterstützung mit in unserem Haus.


    Für Eure Hilfe/Ratschläge vorab ein herzliches Dankeschön.


    Viele Grüße aus Laguna und ein gesundes friedliches Neues Jahr

    wünscht Euch

    Karl

    Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt ist mein Schneider. Er nimmt jedes Mal neu Maß, wenn ich Ihn aufsuche.


    Alle Anderen legen immer die alten Maßstäbe an, weil sie meinen, die paßten auch heute noch.


    George Bernhard Shaw (1856-1950)

  • Nun frage ich mich ob das bei uns auch in Frage käme,und was man dazu bräuchte. Meine Schwiegermutter ist verwitwet hat kein Einkommen und lebt mit unserer finanzellen Unterstützung mit in unserem Haus.

    Generell müsste das gehen.


    Allerdings sehe ich die Schwierigkeit, wie denn die Unterstützung konkret nachzuweisen ist. Denn ihr werdet ihr ja nicht innerhalb des selben Hauses Geld "überweisen". Ich nehme an, die täglichen Ausgaben, die auch für die Mutter anfallen, werden im Rahmen der täglichen Ausgaben mit übernommen.

    Vielleicht kannst du mal bei deinem Finanzamt nachfragen, ob die eine Lösung für das Problem weiß. zB dass einfach ein realistischer Pauschalbetrag angenommen wird...

  • Danke für die Antwort hge

    Ja es ist so, wie Sie es vermuten,meine Schwiegermutter lebt in unserem Haushalt mit, nur Arztkosten und SSS bezahlen wir extra.Wenn aber als Nachweis für die Steuererklärung beim Finanzamt, Überweisungen von meinem deutschen Bankkonto auf ihr phl. Bankkonto genügen würden, wäre das ja ohne weiteres machbar. Weiß jemand welche Summe dabei absetzbar ist??

    Danke

    karl

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    George Bernhard Shaw (1856-1950)

  • meine Schwiegermutter lebt in unserem Haushalt mit, nur Arztkosten und SSS bezahlen wir extra.Wenn aber als Nachweis für die Steuererklärung beim Finanzamt, Überweisungen von meinem deutschen Bankkonto auf ihr phl. Bankkonto genügen würden, wäre das ja ohne weiteres machbar. Weiß jemand welche Summe dabei absetzbar ist??

    bis max. 2292,- euro


    Ich bin aber skeptisch, ob das FA diese Überweisungen innerhalb des gleichen Hauses anerkennen wird.

    Zumal wenn noch andere nicht unterhaltsberechtigte unter dem selben Dach wohnen , Das kannst du nur durch Anfrage ans FA rauskriegen. Arztrechnungen sollten schon eher machbar sein.....

  • Danke


    OK dann werde ich mal beim FA anrufen. Ich habe hier in Euren Post`s von einer Bedürftigskeits-Erklärung erfahren, Wo bekommt man diese,? ID mäßig ist sie noch in der Hütte gemeldet,in der sie bis zum Tod von meinem Schwiegervater gewohnt haben. Erst danach haben wir sie zu uns genommen


    Karl

    Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt ist mein Schneider. Er nimmt jedes Mal neu Maß, wenn ich Ihn aufsuche.


    Alle Anderen legen immer die alten Maßstäbe an, weil sie meinen, die paßten auch heute noch.


    George Bernhard Shaw (1856-1950)