ChriK/Visa zur FZV im bisherigen Verlauf

  • die übernehmen (meist) keine Ausländersachen..


    Ich würde das als "Verwaltungsrecht" deklarieren und nicht als Ausländerrecht...vielleicht klappt es ja!


    Nachfragen kostet nichts.
    Ablehnen können die immer noch.

    Wenn sie kulant sind, werden sie dir vielleicht ein paar Tipps geben.

    Aber es geht ja um deine Frau. Hast du die Rechtschutzversicherung schon entsprechend erweitert auf Ehepartner?

  • Was nützt dir ein Klageverfahren, da dies sicherlich nicht im Rahmen eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens entschieden wird. Dann dauert das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht meist mehr als 1 Jahr. Dann ein Rechtsschutzbedürfnis abzuleiten. Hmhh, Wiederholungsgefahr? nee, . Subsidiär, da deine Frau Schadenersatz geltend machen möchte???? Das ginge dann auch nur vor dem Landgericht mit Anwalt. Vergiss es.


    Schau mal nach welches Datum die VwV von TanduaIce haben. Bundesweit ist mir nur so was aus der Zeit vor 2010 bekannt. Mittlerweile sind einige Passagen durch höchstrichterliche Urteile modifiziert ....

    Ein Gericht orientiert nach Recht und Gesetz und nicht an Verwaltungsvorschriften.


    In meinen Augen könntest du noch die Fachaufsicht -meist ein Mittelbehörde-e Regierungspräsidium, .... einschalten mit dem Hinweis, dass aktuell eh kein Integrationskurs stattfindet und durch die Lockdowns eh ein Überhang von Teilnehmern vorhanden ist.


    Dann musst du ohne Rechtanwalt so ca. 160 - 200 Euro für einen vorläufigen Rechtsschutz und ca. 500.-- Euro Gebühren für das Hauptverfahren rechnen.

  • Wenn sie kulant sind, werden sie dir vielleicht ein paar Tipps geben.

    Aber es geht ja um deine Frau. Hast du die Rechtschutzversicherung schon entsprechend erweitert auf Ehepartner?

    Noch nicht. Aber eine grobe Empfehlung oder Beratung dürfte wohl drin sein. Mehr weis ich wenn ich nachgefragt habe.

    Was nützt dir ein Klageverfahren

    Ich will ja gar nicht Klagen. Es geht mir mehr um's Prinzip. Und dass wenn es anderslautende Anweisungen gibt, in diese Einblick zu gewähren oder Auskunft zu geben ist.

    Das sollte doch möglich sein für jemanden mit berechtigen Interesse. Da sollte doch kein Staatsgeheimnis daraus gemacht werden.

    Mittlerweile sind einige Passagen durch höchstrichterliche Urteile modifiziert

    Betreffen da einige davon unseren Fall, bzw. Konstellation?

    Das wäre mal Interessant nachzulesen.

    Schau mal nach welches Datum die VwV von TanduaIce haben.

    2009

    Aber eine neuere Version finde ich auch nicht.

    In meinen Augen könntest du noch die Fachaufsicht -meist ein Mittelbehörde-e Regierungspräsidium, .... einschalten mit dem Hinweis, dass aktuell eh kein Integrationskurs stattfindet und durch die Lockdowns eh ein Überhang von Teilnehmern vorhanden ist.

    Das ist in der Tat eine Möglichkeit.


    Da sehr wahrscheinlich kein A1.1 Integrationskurs hier vor dem 2. Quartal stattfinden wird. Und die 600 Stunden für diesen Kurs sind bei den Anbietern hier bei 5 x 3-4 Stunden auch nicht in 6 Monaten durch sind.

    Ohne Heu kann das beste Pferd nicht furzen


    Pessimisten stehen im Regen,

    Optimisten duschen unter den Wolken

  • Wieso solltest du einen Einblick in interne Verwaltungsabsprachen bekommen? Die bundesweiten Verwaltungsvorschriften dienen im Grunde einer möglichst ähnlichen Rechtsauslegung zu einem Bundesgesetz.

  • Wieso solltest du einen Einblick in interne Verwaltungsabsprachen bekommen? Die bundesweiten Verwaltungsvorschriften dienen im Grunde einer möglichst ähnlichen Rechtsauslegung zu einem Bundesgesetz.

    Auskunft über dessen Inhalt und deren Rechtsgrundlage mit gegebenenfalls einer Begründung sollte doch Möglich sein, oder darf das nur ein Anwalt erfragen?

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  • Betreffen da einige davon unseren Fall, bzw. Konstellation?

    Das wäre mal Interessant nachzulesen.

    Nein, gibt keine Neuen im Zusammenhang mit dieser Konstellation

    Auskunft über dessen Inhalt und deren Rechtsgrundlage mit gegebenenfalls einer Begründung sollte doch Möglich sein, oder darf das nur ein Anwalt erfragen?

    Bei einem schriftlichen Widerspruch mit Verweis auf die AvV werden sie dir schriftlich antworten müssen und schriftlich ihre Begründung geben müssen. Dann kann man entscheiden! Ich würde das durchziehen, kann man nicht verlieren!


    AvV sind eben keine Ratschläge, sondern nach dem GG bindend für die bundesweite (auch Bayern) Verwaltung, um Gesetze gleichmäßig auszulegen. Aber mündlich macht keinen Sinn...du musst schriftlich Widerspruch einlegen mit Kopie an die Oberbehörde, hier vermutlich den Bürgermeister. Das sollte eigentlich schon reichen

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Wieso solltest du einen Einblick in interne Verwaltungsabsprachen bekommen? Die bundesweiten Verwaltungsvorschriften dienen im Grunde einer möglichst ähnlichen Rechtsauslegung zu einem Bundesgesetz.

    Auskunft über dessen Inhalt und deren Rechtsgrundlage mit gegebenenfalls einer Begründung sollte doch Möglich sein, oder darf das nur ein Anwalt erfragen?

    Bin zwar kein Experte darin, aber nach den Auskünften von hge und tanduayice ist das Vorgehen der lokalen ABH ziemlich weit weg vom Gesetz und den Auslegungen, um nicht zu sagen, sogar nicht mehr durch das Gesetz gedeckt. Die lokale ABH muss sich nun mal auch an Recht und Gesetz halten, und kann sich keinen eigenen Staat im Lande machen. Von daher würde ich dies auch nicht so einfach stehen lassen.

    Zum zweiten geht es hier ja nicht nur ums Prinzip, sondern auch ums Geld: Zum Einen mehr Gebühren für die vergleichbare Aufenthaltsdauern, zum zweiten um Krankenkassenbeiträge.

    Dazu kommt noch der persönliche Aufwand durch das eigenwillige ABH-Vorgehen. Und des weiteren werden dadurch die Möglichkeiten der Antragstellerin deutlich erschwert, sich eben in das Laben in Deutschland zu integrieren, da ihr Leben erst einmal nur auf den Integrationskurs beschränkt wird: Das sind, wenn man B1 hat, fast 7 Montage mit halbtäglichem Unterricht, verlängert um noch eventuelle Ferienzeiten der Anbieter. Speziell mit Kind wird da kaum Zeit für irgendetwas anderes übrig bleiben (Job).

    Insofern ist das Vorgehen der ABH sogar widersinnig.

  • ... um noch mal auf diese Aussage zurückzukommen:

    Die Sache mit dass die Krankenkassen sie nicht aufnehmen wollen, wenn kein Titel von mehr als 12 Monaten, meinte er nur, dass sie ja schon ab Visumsantrag eine Aufenthaltsgenehmigung hat. Also seit Mitte November letzten Jahres. Das wären ja immerhin schon 14 Monate, das müsse doch reichen.

    .. das SGB V spricht eindeutig von einem AT und nicht von der (vielleicht erreichbaren) Aufenthaltsdauer in D... :


    Zitat

    Ausländer, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, Angehörige eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Staatsangehörige der Schweiz sind, werden von der Versicherungspflicht nach Absatz 1 Nr. 13 erfasst, wenn sie eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Befristung auf mehr als zwölf Monate nach dem Aufenthaltsgesetz besitzen

    .. so wie ich das sehe, ist bei seiner ABH Hopfen und Malz verloren. Da hilft nur noch die Einschaltung eines RAs.. dem kann man ja alle hier vorgegebenen Argumente gleich mitgeben. Ich persönlich würde auch keine eigenen Schreiben mehr verfassen und an die ABH schicken, denn die sind einem letztendlich immer überlegen. Oder - wie ich das selbst mal vor längerer Zeit erlebt habe - antworten einfach sehr unkonkret, ohne auf Gesetzestexte oder Vorschriften zu verweisen. Sie wissen, dass man meist nicht juristisch "gebildet" ist..

  • Also ganz offiziell und schriftlich Widerspruch einlegen, dann müssen sie dir schriftlich antworten und entsprechend rechtfertigen...i.d.R. kneifen die Juristen in der Verwaltung dann schnell ein und geben klein bei. Denn sie wissen, dass die verlieren

    Genau so...wir haben nach Hochzeit von der ABH auch erst 1 Jahre bekommen, obwohl nach Beratung hier, 3 Jahre beantragt wurden. Ich habe dann, mit Hilfe des "zitierten" einen Widerspruchsbrief ( Kopie an den Landrat aufgesetzt und mich auf die AvV bezogen. Und siehe da nach 3 Wochen kam ein korrigierter Bescheid und jetzt warten wir auf die neue Karte!

    Man darf sich nur nicht verarschen lassen!

    Die Behörden sind an VwV durch das Grundgesetz gebunden und da helfen auch keine einseitigen internen Anweisungen zum Geld schinden...die kassiert jeder Richter

    So ist es...das wurde uns dann von der ABH auch so gesagt...aber man probiert es trotzdem! Bringt ja Geld und Arbeit

    Schau mal nach welches Datum die VwV von TanduaIce haben. Bundesweit ist mir nur so was aus der Zeit vor 2010 bekannt. Mittlerweile sind einige Passagen durch höchstrichterliche Urteile modifiziert ....

    Sind gültig, waren sie jedenfalls noch im November / Dezember 2020...


    PS: Ich würde da eher auf hge / TanduayIce vertrauen, als auf andere die überall ihren Senf dazu geben

    :cheers Live is short, play it hard :cheers

  • so wie ich das sehe, ist bei seiner ABH Hopfen und Malz verloren. Da hilft nur noch die Einschaltung eines RAs.. dem kann man ja alle hier vorgegebenen Argumente gleich mitgeben. Ich persönlich würde auch keine eigenen Schreiben mehr verfassen und an die ABH schicken, denn die sind einem letztendlich immer überlegen. Oder - wie ich das selbst mal vor längerer Zeit erlebt habe - antworten einfach sehr unkonkret, ohne auf Gesetzestexte oder Vorschriften zu verweisen. Sie wissen, dass man meist nicht juristisch "gebildet" ist..

    Eben. Werde mir wie gesagt eine Rechtsberatung holen, bin heute nur nicht dazu gekommen.

    Aber genau wie bei mir, hat auch Truman für seine Frau nur einen 1-jährigen Titel bekommen. Wohnhaft im gleichen Regierungsbezirk. Vielleicht kommt diese Interne Anweisung vom Präsidium? Wer weiß.

    PS: Ich würde da eher auf hge / TanduayIce vertrauen, als auf andere die überall ihren Senf dazu geben

    Sie haben offensichtlich viel Ahnung

    .. das SGB V spricht eindeutig von einem AT und nicht von der (vielleicht erreichbaren) Aufenthaltsdauer in D... :

    Was man vom Sachbearbeiter der ABH nicht sagen kann, wenn er diesen Unterschied nicht kennt, oder kennen will.

    PS: Den Thread könnte man wohl mal in Sonstige Behörden verschieben, da FZV eigentlich abgeschlossen ist.

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  • Aber genau wie bei mir, hat auch Truman für seine Frau nur einen 1-jährigen Titel bekommen. Wohnhaft im gleichen Regierungsbezirk. Vielleicht kommt diese Interne Anweisung vom Präsidium? Wer weiß.

    ich kenne noch einen weiteren Fall aus dem Raum FFM, da gabs ebenfalls nur 1 Jahr und bei jemanden aus HH gabs 3 Jahre. Für mich ist es Willkür der ALB. Zum Teil unterscheiden sich selbst die Ämter von Stadt und Landkreis erheblich.

  • Ich bin ja damals zusammen mit Frau und 2 Kids von den Philippinen nach Deutschland...Frau ohne A1, weil Zuzug zum Kind! Da hat man uns auch erst nur 1 Jahr gegeben. Habe dann aber mit Hilfe des Forums hier, unserem Partnerforum und einem RA Widerspruch eingelegt und bekam sofort die 3 Jahre!


    Es geht also....wird aber oft versucht


    PS: Ich würde da eher auf hge / TanduayIce vertrauen, als auf andere die überall ihren Senf dazu geben

    So ist es...die beiden wissen meist mehr als die zuständigen Behörden :thumb:clapping:clapping

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Sorry,

    Ich war beruflich sehr eingespannt in letzter Zeit. Zudem noch mit Krankheit gestraft.

    Ich habe mit der Rechtsschutzversicherung gesprochen, aber Fälle meiner Frau unterliegen einer 3-monatigen Sperrfrist nach Aufnahme in die Versicherung.
    Auch keine Erstberatung.


    Die Krankenversicherung, TK, hat nach eingehender Prüfung der Sachlage und des Schreibens der ABH, der Aufnahme meiner Frau und Tochter zugestimmt.
    Als freiwillig Versicherte mit Partner in der PKV aber nur, wenn keine Verpflichtungserklärung abgegeben wurde.

    Dateien

    • Scan_ABH.pdf

      (646,05 kB, 18 Mal heruntergeladen, zuletzt: )

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  • Nach längeren mal wieder ein Update.

    Die Krankenversicherung hat letzten Endes den Antrag dann doch abgelehnt, wie auch einige andere GKV.
    Das, und ab wann die AE verlängert wird, trotz Bestätigung der ABH, interessiert die Kassen nicht, bzw. ist ihnen zu vage, oder unsicher.

    Anbei das Ablehnungsschreiben der TK.
    Andere Versicherer wie AOK, Barmer und diverse BKK's haben ähnlich reagiert.


    Aktuell musste ich die beiden in einer Privaten Krankenversicherung unterbringen, speziell für Migranten oder Ausländische Gäste mit Wohnsitz in der EU, was bei Incoming Versicherung ja nicht geht. Das ganze kostet aber mehr als doppelt so viel wie die GkV.

    Morgen haben wir einen Termin bei einem Anwalt für Aufenthalts- und Migrationsrecht.


    Mal sehen was dabei heraus kommt.

    Dateien

    • Scan_TK2.pdf

      (538,65 kB, 22 Mal heruntergeladen, zuletzt: )

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  • Die GKV hat korrekt geantwortet. Da wird nichts zu machen sein...


    Ich denke mir, es wird darauf hinauslaufen, dass der RA einen nochmaligen Antrag auf eine AE für 3 Jahre (oder > 1 Jahr) stellt.

    Die ABH hat zwar das Ermessen bezüglich der Länge des erteilten AEs, aber das muss immer zu Gunsten des Antragstellers geprüft und ausgeübt werden und nicht contra. Und wenn die ABH schon "den Fehler" macht, im separaten Schreiben mitzuteilen, dass der Verlängerung der AE nach einem Jahr nichts im Wege steht (aus heutiger Sicht), stellt sich ja die Frage, warum sie nicht direkt eine längere AE erteilt hat.

    Ansonsten muss die ABH ihre Zweifel detailliert begründen, was ihr ziemlich schwer fallen wird.

  • Ich denke mir, es wird darauf hinauslaufen, dass der RA einen nochmaligen Antrag auf eine AE für 3 Jahre (oder > 1 Jahr) stellt.

    Genau das erwarte ich mir von dem Termin.

    Die ABH dazu bewegen die AE zu verlängern.

    Ob daraus sich dann Schadenersatzansprüche ergeben, wie Mehrkosten Krankenversicherung/Anwalt/usw, steht noch gar nicht zur Diskussion.
    Einfach mal abwarten. Aber mir geht langsam die Geduld aus.

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  • Ob daraus sich dann Schadenersatzansprüche ergeben, wie Mehrkosten Krankenversicherung/Anwalt/usw, steht noch gar nicht zur Diskussion.
    Einfach mal abwarten. Aber mir geht langsam die Geduld aus.

    Ist die 1 Jahres AE bereits rechtkräftig. Wenn ja könnt Ihr gar nix mehr. Was man kann ist einen Neuantrag stellen. Diese Spiel der DEU ABH mit den 12 Monaten gegenüber unbedarften Einwanderer ist seit Jahren bekannt und wird in den entsprechenden Foren seit Jahren diskutiert. Einen klaren Antrag auf 3 Jahre stellen und eben bei anderweitiger Erteilung auch den Rechtsweg gehen.


    Schadenersatz heißt in DEU Staatshaftung und ist ein schwiriges Feld. Du musst dem Beamten einen knallharten Fehler nachweisen und den Schaden. Die VwV sind kein Gesetz und können so deshalb auch nicht eingeklagt werden. Sie haben keine sogenannte Außenwirkung. Du musst also auf gesetzlicher Grundlage nachweisen das ein Fehler vorliegt, das dürfte in den bewußt schwammig formulierten Ausländehrgesetzen IMHO unmöglich sein. Die sind so formuliert um Ausländern möglichst wenig Rechte und Ausländerbehörden möglichst viel Macht zu geben. Heißt breites Ermessen für den Sachbearbeiter.

  • Wolltest du nicht ohnehin in die GKV wechseln? Dann kann die Frau, sofern sie keine eigenen regelmäßigen Einkünfte hat, unabhängig vom AT kostenlos familienversichert werden.


    Oder löst Versicherungspflicht aus. Am leichtesten, indem sie irgendwo Teilzeit arbeiten geht für 451 Euro. Als Selbstständiger kannst du sie auch selber einstellen und dann die Personalkosten sogar von der Steuer absetzen.

  • Wolltest du nicht ohnehin in die GKV wechseln? Dann kann die Frau, sofern sie keine eigenen regelmäßigen Einkünfte hat, unabhängig vom AT kostenlos familienversichert werden.

    Ja, das war der Plan.
    Dann kam Corona die 2. im 4. Quartal letzten Jahres.


    Da eigentlich mit Minijob Arbeitgeber mich auch mindestens Teilzeit anstellen wollte. Nur die Konzernführung ist da bisher dagegen.
    Die Arbeit dort wird aber deswegen auch nicht weniger. Also hab ich mittelfristig wahrscheinlich da doch noch gute Chancen.

    Oder löst Versicherungspflicht aus. Am leichtesten, indem sie irgendwo Teilzeit arbeiten geht für 451 Euro. Als Selbstständiger kannst du sie auch selber einstellen und dann die Personalkosten sogar von der Steuer absetzen.

    Das wäre natürlich sehr naheliegend, ABER Sie müsste dann auch eine betriebliche Tätigkeit ausüben die der bezogenen Leistung auch gerecht wird.

    Weil das wird definitiv von der Rentenversicherung überprüft werden.

    Einen Job bekommt Sie leider nicht so einfach, da die Deutsch Kenntnisse noch nicht so gut sind und die AE nur noch knappe 9 Monate gültig ist, lehnten bisher alle Arbeitgeber ab.

    Der Anwaltstermin war ja vielversprechend. Ich warte noch auf Rückmeldung seitens der ABH.

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  • Es gibt neues vom Anwalt, bzw. ABH.


    Zunächst gibt uns die ABH recht, dass grundsätzlich die Möglichkeit bestünde, die

    Aufenthaltserlaubnis von Anfang an auf 3 Jahre zu befristen.


    Allerdings gebe es eine interne Dienstanweisung, insbesondere in Bayern - die aber wohl

    bundesweit zur Anwendung kommt, dass, so lange Sprachkenntnisse des Niveaus B1 fehlen,

    eine erste Befristung für ein Jahr vorgenommen wird.


    Dies scheint bei Ihrer Frau der Fall zu sein.


    Sollte also Ihre Frau die Sprachkenntnisse zeitnah nachweisen, stünde aus Sicht der Stadt

    nichts entgegen, die Aufenthaltserlaubnis auf insgesamt 3 Jahre zu befristen.



    Wie soll man denn bitte innerhalb 1 Jahres ein B1 mit Integrationskurs erreichen wenn gar keiner angeboten wird.
    Erschwerend dazu kommt daß ich mitunter ganztägig berufstätig bin und wir keinen Kita Platz bekommen.

    Andererseits bestätigt die selbe ABH aber die Verlängerung des AT um 2 Jahre mit Ablauf des jetzigen Titels.

    Am Freitag wird es nochmal ein Gespräch geben.

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