Was zu erst nach Ankunft in Deutschland

  • Weiß ich auch nicht genau...aber vor 2013, da habe ich mich erstmals damit befasst :D Musst mal googeln wann §9 geändert wurde


    Also hier ist es schon seit mind. 2007 vorgeschrieben https://www.buzer.de/gesetz/4752/al8157-0.htm

    Ich weiß nicht mehr genau wann meine Frau Ihre NE bekommen hatte, kann vor 2007 gewesen sein. Bei Beantragung der NE wurden Ihr von der Mitarbeiterin der Ausländerbehörde einige Fragen auf deutsch gestellt (lt. Auskunft meiner Frau waren die Fragen eher "einfacher Natur", wie "Wie heißen Sie.....").

    Wahnsinn bei Individuen ist selten, aber in Gruppen, Nationen und Epochen die Regel.

  • Also 2007 stand laut Buzer schon "ausreichende" Sprachkenntnisse im Gesetz...also B1.....

    Zitat

    Was ist unter ausreichende Sprachkenntnisse zu verstehen? Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache liegen vor, wenn der Einbürgerungsbewerber die Anforderungen der Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch (B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen) erfüllt.


    wir wollen das aber hier nicht weiter vertiefen...denn es ist für den TE völlig uninteressant, was früher war (deine Frau brauchte dann auch noch kein A1 vor der Einreise, oder)...bei Bedarf einen neuen Thread aufmachen

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Aktuell ist afaik der erste Gang nach Hause, wo sie mindestens 10 Tage in Quarantäne verbringen muss.


    Als Familienangehöride eines Deutschen hat sie Anspruch auf NE nach 28 II AufenthG, dazu braucht sie keinen Test LiD, nur Sprachkenntnisse. Wer bis September 2013 eingereist war, für den reichte A1 für die NE.

  • ja ich habe vor einem Jahr mit einem ehefaehigkeitszeugnis auf den Philippinen in Manila geheiratet mit allem drum und dran und habe auch die Heiratsurkunde vom Standesamt und die staatliche Heiratsurkunde welche ich ins Deutsche übersetzen hab lassen, weil mir gesagt wurde dass ich die in Deutschland benötige


    Auch hat meine Frau auf den Philippinen den Sprachlehrgang A1 auf dem Goethe-Institut abgeschlossen da sie dieses Zertifikat für den Visumantrag benötigte!

  • Wichtig ist die 1. AE impliziet für 3 Jahre zu beantragen...viele ABH wollen nur 1 jahr geben, aber das ist rechtlich nicht in Ordnung!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Hallo zusammen,


    würde mich gerne zum Thema einklinken.

    In welchem Zeitraum muss man denn mit dem Integrationskurs beginnen ?

    Falls nicht, droht dann die Abschiebung für die Ehefrau ?


    Gruß Torsten

  • In welchem Zeitraum muss man denn mit dem Integrationskurs beginnen ?

    Falls nicht, droht dann die Abschiebung für die Ehefrau ?

    es gibt meines Wissens keinen definierten Zeitraum.

    Die ABH wird sie aber zum I-Kurs verpflichten; ab da sollte sie bezüglich des I-Kurses auch aktiv werden.


    Abschieben kann man deine Frau nicht; sie wird dann aber nur einjährige AEs bekommen.

  • Hallo,


    die Verpflichtung hat sie von der Ausländerbehörde bekommen.

    Aber momentan ist sie sehr zögerlich.

    Ich glaube, sie ist einfach ein wenig überfordert mit der neuen Situation in Deutschland.

    Meine Sorge ist nur, dass die Behörde sie abschieben, wenn sie zB nicht in den nächsten Monaten beginnt.


    Gruß Torsten

  • Abschieben als Ehefrau eines Deutschen geht nicht. wie hge sagte würde sie dann halt immer bei der Verlängerung nur eine AE über 1 Jahr bekommen, zumindest dann, wenn ihr auf bestimmte Sozialleistungen angewiesen seid.


    Anmelden sollte doch gehen. Denke sie trifft dort auch einige die in einer ähnlichen Lage sind.

  • Hallo,


    die Verpflichtung hat sie von der Ausländerbehörde bekommen

    Dann sollte sie auch "unverzüglich" sich kümmern. Ansonsten gibt es nur Probleme

    Aber momentan ist sie sehr zögerlich.

    Das ist normal, aber man hilft ihr nicht wenn man es durchgehen lässt. Deutsche Gründlichkeit hilft hier und ein wenig Druck! Alles hat so viel Streß gemacht sie hier her zu bekommen, so viel Geld gekostet und nun muss sie auch mal etwas einbringen. Aus eigener Erfahrung würde ich so schnell es geht loslegen...alles andere macht Sie nur faul. Erfahrungsgemäß wird es sonst immer schwerer...also mach ein wenig Druck!

    Ich glaube, sie ist einfach ein wenig überfordert mit der neuen Situation in Deutschland.

    ja, wird so sein...hilft aber auch nichts, wenn man sie darin "jammern" lässt. Sie muss raus und in den Kurs, je schneller desto besser. Also melde sie an.

    Meine Sorge ist nur, dass die Behörde sie abschieben, wenn sie zB nicht in den nächsten Monaten beginnt.

    Nein abschieben nicht...aber nur einjährige AE´s mit den vollen Kosten und je nach ABH auch "Ordnungsgelder". Also Strafzahlungen für Faulheit

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • In welchem Zeitraum muss man denn mit dem Integrationskurs beginnen ?

    Falls nicht, droht dann die Abschiebung für die Ehefrau ?

    Wichtiger ist eigentlich wann Sie damit fertig ist. Dann gibts evtl. eine mehrjährige AE sodass sie im Anschluss die Niederlassungserlaubnis beantragen kann.

    So geschehen bei meiner Frau. Das Ganze schnell durchgezogen mit gutem Ergebnis. Als Belohnung hat es eine dreijährige AE gegeben. Hängt natürlich auch von der Ausländerbehörde ab.

    Zumindest solltest Du schon mal entsprechende Schulen kontaktieren. Wegen Corona könnt es da einen Bewerberstau geben. Momentan werden aber auch Online-Integrationskurse angeboten.

  • Aber scheinbar kann man auch woanders teilnehmen und die Prüfung dann in meiner Stadt ablegen.

    Es ist egal, wo sie die Prüfung ablegt. Man sollte nur drauf achten, dass diese Prüfung durch den Alte-Standard zertifiziert ist.

    Zur Sicherheit beim Träger der Kurse nachfragen! Die meisten VHS-Kurse haben diese Zertifizierung.

  • In welchem Zeitraum muss man denn mit dem Integrationskurs beginnen ?

    Ich glaub momentan findet man genügend Ausreden wenn man nicht sofort damit starten kann, aber wie die Vorredner bereits sagten bringt es nichts zu warten, einfach loslegen!

    Meine Frau hat die "Einladung" zum I-Kurs im Dezember bekommen und wir wollten schnellstmöglich starten. Gestern war dann der Einstufungstest (früher nicht möglich gewesen wegen Cor...!) und Kursbeginn ist Ende April, und das auch nur weil sie schon auf der Warteliste stand, ansonsten würde sie mit Glück im Mai beginnen können.

  • Ich habe das jetzt hier gerade gelesen und es läuft mir schon wieder kalt den Rücken runter. Meine Frau macht gerade ihren A1 Kurs. Und das ist ziemlich hart für sie und für mich langsam auch. Wenn meine Frau nun dieses Jahr nach Deutschland kommt, muss sie zwingend den Integrationskurs starten? Verstehe ich das richtig das sie erst diesen Kurs machen muss und danach ein Arbeitserlaubnis bekommt? Oder liege ich da falsch?