Unsere Situation: Eheschließung Herbst 2018; Geburt unserer deutschen Tochter, Herbst 2019.
Wir verstehen uns gut, haben keine Streitigkeiten , haben uns aber aus persönlichen Gründen entschlossen uns zu trennen.
Meine Frau soll zusammen mit unserer Tochter - so ist unsere Planung - in eine meiner Wohnungen ziehen, und beide sollen sich dort an- und hier vom bisherigen gemeinsamen Wohnsitz abmelden.
Wir haben nur die Trennung, aber keine Scheidung geplant. Unterhalt, Sorgerecht, Betreuung, Umgang u. ä. ist alles einvernehmlich und ohne Konflikte geklärt, wir werden weiterhin unsere Tochter betreuen, jeweils zur Hälfte, in einem flexiblen Wechselmodell.
Es geht jetzt nur darum, diesen Schritt durch die Ummeldung offiziell zu dokumentieren.
Ist die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt oder bei der Ausländerbehörde vorzunehmen?
Kann meine Frau durch die Ummeldung ausländerrechtliche Probleme bekommen und wenn ja, welche sind das und wie kann sie diese am besten umschiffen?
Ihr Status ist (Aufenthaltserlaubnis - Familienangehöriger) mit der Anmerkung 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; Passersatz; Erwerbstätigkeit erlaubt