Hauskauf - Wie absichern?

  • Hallo zusammen,


    ich spiele mit dem Gedanken in 3-6 Jahren ein Haus / Grundstück auf den Philippinen für mich und meine Familie zu kaufen (Frau und Kinder).

    Kurz zu mir: mit Filipina verheiratet, 13A Visa, gemeinsames Kind "in the making" :P.


    Wie ja allgemein bekannt, können Ausländer hier keinen Grund und Boden besitzen.

    Ich habe aber gelesen, dass man sich z.B. mit einem Mietvertrag o.ä. absichern kann? Zumindest für einen bestimmten Zeitraum ...
    Wie läuft das ab? Wäre das sicher?


    An der Stelle kommt ganz meine "Deutsche" Eigenschaft raus: Sicher ist sicher.


    Gibt es noch andere Wege, wie man sich hier als Ausländer absichern kann?

  • Rechtlich sicher und wirklich sicher können ja 2 paar Stiefel auf den Inseln sein.

    Aber da ich ja auch mit dem Gedanken schwanger gehe habe ich mal ein paar Punkte schon abgeklopft und tendiere momentan zu folgender Lösung:


    1.) Leihe meiner Frau das Geld für den Hauskauf - Darlehensvertrag, incl. Zinsen.

    2.) Lease das Grundstück von ihr für 25 Jahre - mit notariellen Vertrag

    3.) Durch mein Leasinggeld kann sie das Darlehen zurück zahlen

    4.) Baue ein Haus auf dem Grundstück (oder wenn schon Haus auf dem Lot steht wird es unter Punkt 2. schon mit-geleast.


    Ob das der beste Weg ist kann ich noch nicht abschätzen, aber diese Konstellation favorisiere ich momentan

  • Zu Punkt 2: Meine mal gelesen zu haben, daß Leasing zwischen Ehepaaren nicht erlaubt ist. Somit würde Punkt 3 und 4 entfallen. Punkt 1 geht natürlich immer.

  • Na dann bin ich ja fein raus - nicht verheiratet und habe es auch nicht vor.

    Aber selbst dann arbeitet man halt mit Lease-Subleaseverträgen

  • Zu Punkt 2: Meine mal gelesen zu haben, daß Leasing zwischen Ehepaaren nicht erlaubt ist. Somit würde Punkt 3 und 4 entfallen. Punkt 1 geht natürlich immer.

    Na dann bin ich ja fein raus - nicht verheiratet und habe es auch nicht vor.

    Wenn ihr für minders 5 Jahre in einer „wilden Ehe“ zusammenlebt und ehefähig seid, dann lässt sich das Ganze auf den Philippinen als Ehe claimen, ohne dass es dafür einer formellen Eheschließung oder deren Registrierung bedarf. Welcome to the Philippines!

  • Wenn ihr für minders 5 Jahre in einer „wilden Ehe“ zusammenlebt und ehefähig seid, dann lässt sich das Ganze auf den Philippinen als Ehe claimen, ohne dass es dafür einer formellen Eheschließung oder deren Registrierung bedarf. Welcome to the Philippines!

    bitte um nachweis für diese behauptung .

    ich habe voriges jahr ähnliches gehört , aber nach rücksprache mit 2 anwälten wurde mir gesagt das da ein wunschdenken entstanden ist . es gibt keine bekannte gesetzliche grundlage für die konstellation foreigner / filipina

    Wäre ich Du, wär' ich lieber ich.

  • So habe mal ein bisschen Tante Google bemüht:


    Ein mit einer Pinay verheirateter Ausländer kann kein Grundstück von ihr pachten, da durch die Heirat es ihm zu 50 % gehört.


    Also geht mein skizzierter Plan nicht für verheiratete Paare.

  • M.E. reicht es vollkommen aus, wenn beide (Ehe)Partner ein auf den Philippinen rechtsgültiges gemeinsames (in Deutschland sog. Berliner) Testament aufsetzen, in dem der überlebende Partner alles erbt.

    Sämtliche Kaufverträge über Lot und Haus sollten von beiden (Ehe)Partnern unterzeichnet werden, auch wenn der Eintrag in das Grundbuch nur für die Pinay erfolgen kann. Ein lebenslanges Wohnrecht für den Ausländer sollte natürlich im Grundbucheintrag nicht fehlen.

    Damit ist Mann zwar nicht gegen sämtliche Schwierigkeiten bei einer evtl. Trennung von der Pinay gefeit, aber in diesem Fall hat Mann auf den Philippinen - Recht und Verträge hin oder her - eh schlechte Karten. Eine Ehefrau wird mit einigem Geschick immer durchsetzen können, daß sie das alleinige Wohnrecht an der Immobilie im Falle einer Trennung erhält. Also: trau schau wem!


    Aber im (selteneren) Falle eines Vorversterbens der Pinay-Partnerin ist damit die (evtl. gierige) Verwandtschaft raus.


    Schon zu Lebzeiten beider Partner ist zudem darauf zu achten, daß keine Grundstücke aus "Familienbesitz" gekauft werden oder Teile der Pinay-Verwandtschaft dort dauerhaft (mit)wohnen und sich so für später Rechte "ausmalen" können und dann herleiten wollen.

    Eine konsequente Kommunikation (Ihr bekommt NICHTS, dafür haben wir gesorgt) der Verwandtschaft gegenüber ist ebenfalls hilfreich. (Das geht auch freundlich...)


    Auch sollte der Ausländer darauf achten, nicht in eine Familie einzuheiraten, die Einfluss auf die örtliche Polizei oder Politik nehmen kann, besonders, wenn diese ebenfalls am gemeinsamen Wohnort der Partner leben. Verwandtschaft sollte eh stets weit genug weg wohnen.


    Allein schon aus diesem Grund haben wir erst gar kein Gästezimmer auf unserem Grundstück eingerichtet. Pinoy-Verwandtschaft wird ggfls. in eine der nahegelegenen Transient-Unterkünfte mit Pinoy-Standard einquartiert.


    Eine 100prozentige Sicherheit wird es auf den Philippinen für uns Ausländer sowieso nie geben (womit wir wieder beim "trau schau wem" wären).

  • Ein mit einer Pinay verheirateter Ausländer kann kein Grundstück von ihr pachten, da durch die Heirat es ihm zu 50 % gehört.

    das muss dann eingetragen sein , ich würde den leasingvertrag trotzdem machen , im falle man später einmal von einem "zugriffsrecht" gebrauch macht .

    M.E. reicht es vollkommen aus, wenn beide (Ehe)Partner ein auf den Philippinen rechtsgültiges gemeinsames (in Deutschland sog. Berliner) Testament aufsetzen, in dem der überlebende Partner alles erbt.

    wenn ernsthafte streiterei ansteht könnte genau dieses testament alles andere als hilfreich sein , es sei denn man könnte es bis zum evtl. eigenen ableben verschweigen . .

    Wäre ich Du, wär' ich lieber ich.

  • Wenn ihr für minders 5 Jahre in einer „wilden Ehe“ zusammenlebt und ehefähig seid, dann lässt sich das Ganze auf den Philippinen als Ehe claimen, ohne dass es dafür einer formellen Eheschließung oder deren Registrierung bedarf. Welcome to the Philippines!

    bitte um nachweis für diese behauptung .

    ich habe voriges jahr ähnliches gehört , aber nach rücksprache mit 2 anwälten wurde mir gesagt das da ein wunschdenken entstanden ist . es gibt keine bekannte gesetzliche grundlage für die konstellation foreigner / filipina

    Hier (Artikel 34). Mich würde umgekehrt brennend die gesetzliche Grundlage interessieren, in der steht, dass für Foreigner hierzu andere Gesetze gelten?

  • Land im Namen der Frau, Gebaeude in Namen des Mannes. So muss man sich im Fall des Falles einigen, wie es weitergeht.


    --> Alle Gebaeude auf unseren (Frau) Frundstuecken gehoeren mir.

  • Hier (Artikel 34). Mich würde umgekehrt brennend die gesetzliche Grundlage interessieren, in der steht, dass für Foreigner hierzu andere Gesetze gelten?

    im artikel steht übersetzt : Artikel 34 – Für die Ehe eines Mannes und einer Frau, die seit mindestens fünf (5) Jahren als Mann und Frau zusammenleben und für die keine rechtliche Hinderung besteht, ist keine Genehmigung erforderlich.

    das kann man unterschiedlich interpretieren und ist für die locals . ich sehe das auch eher als genehmigung zur heirat an . . die dann beim goverment registriert wird .

    für foreigner gelten ausnahmeregeln , die zusammen zu tragen ist harte arbeit . . =)

    meine erfahrung bezieht sich auf die regelungen für custody , da sind ehen auch mit betroffen .

    und um das zu erklären ist ein beispiel notwendig

    kinder gehören allgemein der mutter .

    sind beide pinoys und verheiratet kann der vater ein besuchsrecht erwirken .

    ist der vater ein foreigner und verheiratet hat er nur ein ausnahmerecht für den besuch .

    ist pinay und foreigner nicht verheiratet gibt es keinen gesetzlichen anspruch auf das besuchsrecht , er kann mit hilfe des dswd einen schlichtungsspruch erwirken der gültig ist bis evtl. prozessiert wird .

    selbst wenn die mutter stirbt oder es ihr unmöglich ist die custody auszuführen gibt es keinen rechtlichen anspruch des vaters (pinoy + foreigner) , das kind wird den verwandten der mutter oder einem vormund übergeben .

    das bedeutet im schluß duldung der mutter , meist gegen geld .

    Wäre ich Du, wär' ich lieber ich.

  • De facto dient der Paragraph dazu, dass eine indigenen Ehe, welche übrigens grundsätzlich nicht von der philippinischen Regierung als Ehe anerkannt wird, nach 5 Jahren des Zusammenlebens trotzdem als Ehe anzuerkennen, wobei der Akt der indigenen Eheschließung keinerlei Erwähnung findet, weil er ja auf Staatsebene eben keine Anerkennung findet.


    Eine solche Regelung war notwendig geworden, nachdem Mindanao auf Basis der Regelungen zur Staatengründung ehemaliger Kolonien eigentlich nicht mit in die Philippinen hätte aufgenommen werden dürfen, da keine Kolonialmacht jemals eine hinreichende Kontrolle über Mindanao erlangte, als das diese Regelungen hier hätten Anwendung finden dürfen. Doch mutmaßlich aufgrund des Rohstoffreichtums wollte man Mindanao ebenfalls als Teil der Philippinen haben. Bis heute leben insbesondere auf Mindanao viele Menschen in indigenen Ehen, die ohne diese „5 Jahres Regelung“ nicht in den Staat integrierbar wären. Es gibt sogar recht häufig Analphabeten, die ihre Kinder nicht zur Schule schicken. Und die waren ja schon da als das Land gegründet wurde, diese Zugeständnis war also wichtig um Mindanao einen Teil der Philippinen werden zu lassen.


    Es geht hier also um nicht weniger als die formelle Anerkennung einer Ehe ohne formellen Trauschein und die 5 Jahre des Zusammenlebens sind das einzige Maß, welches hierzu formell besteht.


    Aber dass dadurch nicht jede x-beliebige wilde Ehe nach 5 Jahren anerkannt wird ist natürlich klar. Wie da argumentiert wird, würde mich allerdings echt mal interessieren.

  • Es wurde schon viel geschrieben ueber " Tricks" wie man das Haus absichert, ich kann euch aber versichern, sollte die Ehe schiefgehen und die Frau und deren Familie das Haus haben wollen, finden sie Wege das Haus zu bekommen, es sollen dadurch Auslaender sogar ums Leben gekommen sein. Als wir das Haus kauften habe ich alle Vertraege auch unterschrieben, beim Verkauf musste ich auch unterschreiben, da das Haus angeblich nur mit meiner Unterschrift verkauft werden konnte.

    Ich kannte einen Deutschen, den hat der Gerichtsvollzieher aus seinem eigenen Haus geschmissen. Seine Frau war eine Zockerin und hat das Haus beliehen und natuerlich nicht zurueckgezahlt.

  • Ich kannte einen Deutschen, den hat der Gerichtsvollzieher aus seinem eigenen Haus geschmissen. Seine Frau war eine Zockerin und hat das Haus beliehen und natuerlich nicht zurueckgezahlt.

    Ja auch logisch. Wird wohl immer gesagt "Land auf die Frau und Haus auf den Mann" und schon kann fast nichts passieren.

    Da aber nach philippinischen Recht bei verheirateten Paaren beide je 50% der Besitztümer halten, konnte sie es beleihen und er hätte es zurück zahlen müssen, damit es wieder schuldenfrei ist.


    Wäre bei der Konstellation (jeder 50% am Haus) in D auch nicht anders

  • Es wurde schon viel geschrieben ueber " Tricks" wie man das Haus absichert, ich kann euch aber versichern, sollte die Ehe schiefgehen und die Frau und deren Familie das Haus haben wollen, finden sie Wege das Haus zu bekommen, es sollen dadurch Auslaender sogar ums Leben gekommen sein.

    So schaut's aus. Die Philippinen sind kein Rechtsstaat und im Streitfall zieht der Ausländer so gut wie immer den Kürzeren. Im Forum gibt es jede Menge entsprechende Erfahrungsberichte / Stories zum nachlesen. Die ganzen Verträge und rechtlichen Konstrukte kann man machen, um das Gewissen etwas zu beruhigen, aber man sollte sich niemals voll darauf verlassen, dass die am Ende auch funktionieren oder eingehalten werden.

    Meiner Meinung nach ist das einzig wirklich "sichere", wenn man auf den Philippinen nur so viel (bzw. wenig) Geld für Haus und Grund ausgibt, dass man einen Totalverlust dieses Kapitals jederzeit ohne große Schmerzen verkraften kann.


  • Würde ich es aktuell machen wollen, würde ich meinen Kumpel der auf dem Papier Filipino ist (er ist halber, mit doppelter Staatsbürgerschaft), es kaufen lassen und leasen. Aber ich kann dem auch zu 100% vertrauen.


    Zudem würde deine Frau auch fragen was das soll.


    Sonst wirds schwer.


    Nach 5 Jahren Ehe und Aufenthalt in den Phils kannst Du selber Pinoy werden. Das wollen aber die wenigsten. Ich strebe es an. Demnächst.


    Von sich selber leasen (da es theoretisch zu 50% beiden Ehepartnern gehört) ist schwer bis unmöglich. Vielleicht gibts da rechtlich tricks. Ein guter Lawyer kostet doch nicht allzuviel, wenns um kurze Auskunft geht, denke ich. Ich würde mal fragen.

  • Ich strebe es an. Demnächst.

    Doppelpass oder All In? Mach mal nen separaten Thread dazu, auch wenn der praktische Nutzen eher marginal ist ist es doch interessant.

    "Manche […] sind halt einfach nur dumm! Muss man ihnen aber nicht direkt ins Gesicht sagen!" :hi

  • Ich strebe es an. Demnächst.

    Doppelpass oder All In? Mach mal nen separaten Thread dazu, auch wenn der praktische Nutzen eher marginal ist ist es doch interessant.

    Hab doch glaub ich schon nen Thread dazu gemacht im Behördenteil.


    Doppelpass geht glaub ich nur anschließend und nicht ganz sicher. Da muss ich mich noch mal informieren, wenns so weit ist. Aber erst mal All in. Why not?

    Ich sehe es aktuell das ich nur Nachteile habe, kein Pinoy zu sein.

    Der Nutzen kann je nach Bestreben und Lebensstil hoch sein.

    Der Nutzen des deutschen Pass ist für MICH PERSÖNLICH (!!!!!!) viel marginaler. Geradezu problematisch (aus Phil-Recht Sicht).

    Aber dazu ging ich z.T. im anderen Thread glaub ich schon mal ein.