Unbeschränkte Steuerpflicht

  • Ich bin im August 2024 in die Philippinen ausgewandert.

    Ich bin mir nicht ganz klar, zu welchem Zeitpunkt der Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht beim Finanzamt Neubrandenburg gestellt werden muss. Muss das vorher beantragt werden, oder erst mit der Steuererklärung? Ich beziehe eine BFA-Rente und eine Betriebsrente und Kapitalerträge aus Deutschland, kein Einkommen in den Philippinen. Das Ehegattensplitting fällt ja möglicherweise weg?

  • Hallo lapulapu901,

    Ich bin kein Steuerexperte, aber soweit ich Weiß sollte man die "Unbeschränkte Steuerpflicht" mit dem

    (1.) Jahr der Steuererklärung - das wäre bei Dir das Jahr 2024 (im Formular von FA Neubrandenburg soweit ich mich erinnere) jedes mal (soweit ich mich ebenfalls erinnere) neu beantragt werden.

    Ich bin zum Glück nach x-Jahren mit null Zahlungen zu leisten "befreit worden" (deshalb nur aus Erinnerung).

    MfG.

    Mol23

  • Das Splitting fällt weg. Auch die Freibeträge fallen weg. Du findest dich in Steuer Klasse 1 wieder. Mit der Abmeldung aus Bundland wurde dein bisheriges Finanzamt benachrichtigt.


    Erhälst du einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung? Muss man explizit bei der Rente beantragen.

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.

  • Das Splitting fällt weg. Auch die Freibeträge fallen weg. Du findest dich in Steuer Klasse 1 wieder. Mit der Abmeldung aus Bundland wurde dein bisheriges Finanzamt benachrichtigt.


    Erhälst du einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung? Muss man explizit bei der Rente beantragen.

    M.E. gilt dies, wenn man in D. beschränkt steuerpflichtig ist. Deshalb kann es auch sinnvoll sein, dass man unbeschränkt steuerpflichtig bleibt.

  • Auf jeden FallUnbeschraenkte Steuerpflicht. Antrag auf Unbeschraenkt und BIr bestaetigung habe ich per E-Mail gesendet.

    Bin schon seit 2007 in Erberbuntauglichkeits Rente und seit 2018 Altersrente. Vor kurzen habe ich unserer Freundin

    Filipina per Mail geholfen von Beschraenkt wegen Nachzahlung auf Unbeschraenkt umzuwandeln,war kein Problem und

    keine Nachzahlung mehr. Sie ist befreit. Ich brauche jedes Jahr eine Barangay Clearance und BIR bestaetigung, kein Einkommen

    auf den Philippinen somit ueber 90% von der Rentenkasse. Habe 2 Kinder und Krankheitskosten abzusetzen.

    bin seit 2009 legal Verheiratet, keine Ehesplittung, Tony

  • An alle Rentenexperten

    Ich plane in 2026 in Rente zugehen und würde gerne vorher wissen wie hoch meine Steuern sein werden.
    Meine Auswanderung plane ich für 2026/2027.Ich plane vorwiegend auf den Philippinen zubleiben.
    Irgendwie haben alle Steuerberate keine Termine mehr frei.
    Und ja, es ist noch viel Zeit aber gerne hätte ich vorher paar Zahlen um planen zu könne.
    Wen kann ich Fragen ?
    Danke für Eure Antworten im Vorraus.

  • Das Splitting fällt weg. Auch die Freibeträge fallen weg. Du findest dich in Steuer Klasse 1 wieder. Mit der Abmeldung aus Bundland wurde dein bisheriges Finanzamt benachrichtigt.


    Erhälst du einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung? Muss man explizit bei der Rente beantragen.

    M.E. gilt dies, wenn man in D. beschränkt steuerpflichtig ist. Deshalb kann es auch sinnvoll sein, dass man unbeschränkt steuerpflichtig bleibt.

    Richtig, es bleibt erhalten bei unbeschränkter Steuerpflicht. Zu beachten ist jedoch, dass dein Grundfreibetrag auf den Philippinen auf 25% gekürzt wird, du also statt 12000 Euro nur 3000 Euro Grundfreibetrag hast, verheiratet dann wohl immerhin das Doppelte(wobei ich mir nicht sicher bin wie das aussieht, wenn deine Frau nicht Deutsche ist, ob sie dann überhaupt veranlagt werden kann, sodass der doppelte Grundfreibetrag und das Splitting gehen, bin auch kein Steuerexperte ;)) Macht aber einen gewaltigen Unterschied, da man da dann recht flott in höheren Steuerbrackets landet und natürlich auch einen höheren Betrag versteuern muss als mit normalem Grundfreibetrag.

    • Helpful

    Einen Steuerberater oder dein Finanzamt...wer sonst soll dir das sagen können? :denken:denken

    :cheers Live is short, play it hard :cheers

  • M.E. gilt dies, wenn man in D. beschränkt steuerpflichtig ist. Deshalb kann es auch sinnvoll sein, dass man unbeschränkt steuerpflichtig bleibt.

    Richtig, es bleibt erhalten bei unbeschränkter Steuerpflicht. Zu beachten ist jedoch, dass dein Grundfreibetrag auf den Philippinen auf 25% gekürzt wird, du also statt 12000 Euro nur 3000 Euro Grundfreibetrag hast, verheiratet dann wohl immerhin das Doppelte(wobei ich mir nicht sicher bin wie das aussieht, wenn deine Frau nicht Deutsche ist, ob sie dann überhaupt veranlagt werden kann, sodass der doppelte Grundfreibetrag und das Splitting gehen, bin auch kein Steuerexperte ;)) Macht aber einen gewaltigen Unterschied, da man da dann recht flott in höheren Steuerbrackets landet und natürlich auch einen höheren Betrag versteuern muss als mit normalem Grundfreibetrag.

    Alles Richtig,und wenn seine Frau zb. Philipina ist,wird sie nicht Veranlagt.

    So ist es auf jeden Fall bei mir.

    LG bonbon

  • Erhälst du einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung? Muss man explizit bei der Rente beantragen.

    Ich habe keine private Krankenversicherung, weil die in meinem Alter mit Vorerkrankungen extrem teuer ist. Für die eventuellen Krankenkosten habe ich eine Reserve vom Hausverkauf in Deutschland und in den Philippinen wohnen wir im eigenen Haus.

  • Ich bin mir da auch noch nicht im Klaren, also das heißt, wenn meine Frau und ich auf den Philippinen leben und unseren Lebensunterhalt einzig und allein von unseren deutschen Renten bestreiten können wir unbeschränkt steuerpflichtig bleiben, allerdings reduziert sich der Steuerfreibetrag auf 25% und das Ehegattensplitting fällt weg?

    Was ist wenn man eine deutsche Post- und Wohnadresse hat (z.B. bei der Schwiegertochter) aber nicht 180 Tage im Jahr in D ist?

  • und das Ehegattensplitting fällt weg?


    Was ist wenn man eine deutsche Post- und Wohnadresse hat (z.B. bei der Schwiegertochter) aber nicht 180 Tage im Jahr in D ist?

    Ja.


    Wohnsitz weiterhin Bundland, bleibt erst mal alles wie es ist. Fangt nicht immer mit den 180 Tagen an 😏 Das macht es nur kompliziert.


    Wenn ihr euch nicht abmeldet musst du weiterhin in Bundland in die Krankenversicherung einzahlen.

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.

  • Moin

    So weit war ich wohl auch schon. Ich sehe das das Problem doch sehr induviduell ist. Danke dennoch

  • Einen Steuerberater oder dein Finanzamt...wer sonst soll dir das sagen können? :denken:denken

    Moin

    So weit war ich wohl auch schon. Ich sehe das das Problem doch sehr induviduell ist. Danke dennoch

    Ich weiß ja nicht, was Du erwartest? Du sagst es ja selbst, es ist sehr individuell. Ohne jede Angaben bzgl. Deiner persönlichen Situation und der Dir zurechenbaren Einkommensarte (Rente(n), Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalanlagen, Gewerbebetrieb etc.), kann Dir das auch der Steuerberater nicht beantworten, geschweige denn ein Foren-Member.


    The man

  • Ich bin im August 2024 in die Philippinen ausgewandert.

    Ich bin mir nicht ganz klar, zu welchem Zeitpunkt der Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht beim Finanzamt Neubrandenburg gestellt werden muss. Muss das vorher beantragt werden, oder erst mit der Steuererklärung? Ich beziehe eine BFA-Rente und eine Betriebsrente und Kapitalerträge aus Deutschland, kein Einkommen in den Philippinen. Das Ehegattensplitting fällt ja möglicherweise weg?

    Ohne Gewähr
    Der Tag der Ausreise gilt als Auswanderungstag. Er ist in der Regel auf der Abmeldungsbescheinigung angegeben:

    Bei dem Antrag der unbeschränkten Steuerpflicht nochmals durchrechnen (lassen). Man erhält Zwar dann die Freibeträge für die Rente, muss dann aber die Kapitalerträge weiterhin versteuern. Betriebsrente und Ehegattensplitting weiß ich nicht Bescheid. (Wenn die Ehefrau in Deutschland weiterhin lebt, gilt man steuerlich womöglich nicht als ausgewandert, weil ein wesentlicher Lebensmittelpunkt noch in Deutschland vorhanden ist.)

  • ...(Wenn die Ehefrau in Deutschland weiterhin lebt, gilt man steuerlich womöglich nicht als ausgewandert, weil ein wesentlicher Lebensmittelpunkt noch in Deutschland vorhanden ist.)

    Dann gilt man als getrennt Lebende. Ergo Steuerklasse 1

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.