Ein interessantes Urteil zum SchengenVisum

  • Im Februar 2014 hat das VG-Berlin in einem Urteil ein beantragtes Schengen-Visum abgelehnt.
    Das wäre weiterhin nicht ungewöhnlich, wenn sich das Gericht nicht über die Bewertung von Pro und Kontra zu Argumenten für die Rückkehr ausgelassen hätte.



    Zitat


    Denn die Anspruchsvoraussetzungen sind praktisch ins Belieben der Behörde gestellt.Der Antragsteller hat allenfalls dann einen Anspruch auf ein Visum, wenn die Behörde ihm ein Visum erteilen will. Die Voraussetzungen, unter denen sie es will, darf sie selbst setzen und dann frei entscheiden, ob sie im Einzelfall erfüllt sind.
    Dazu darf die Behörde nach der maßgeblichen Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof als eine Anwendungsvoraussetzung eine familiäre und/ oder wirtschaftliche Verwurzelung bestimmen und die ihr bekannten Tatsachen beliebig dahin würdigen, ob die erforderliche Verwurzelung vorliegt.


    Und nun kommt die interessante Passage, die einer gewissen Ironie nicht entbehrt:


    Zitat


    [....]
    Sie (die Botschaft) darf – wie bisher üblich – Kinderlose und Unverheiratete für ungenügend verwurzelt ansehen, weil sie keine Kinder haben und nicht verheiratet sind. Eltern erwachsener Kinder darf sie so ansehen, weil ihre Kinder erwachsen und nicht mehr betreuungsbedürftig sind. Eltern kleiner, betreuungsbedürftige Kinder darf sie so ansehen, weil sie mit ihrem Reisewunsch belegen, dass die Bindung zu den Kindern zu schwach ist oder zu erwarten steht, dass sie ihre Kinder nachholen werden. Ähnliches gilt für alleinreisende Ehegatten. Vermögenslose darf sie für ungenügend wirtschaftlich verwurzelt ansehen. Vermögende darf sie gleichermaßen einschätzen, weil ihr Vermögen ins Ausland transferiert oder von dort aus verwaltet werden kann. Wer arbeitslos ist, darf von ihr für ungenügend wirtschaftlich verwurzelt gehalten werden. Wer Arbeit hat, kann so betrachtet werden, weil sie zu schlecht entlohnt wird. Wer gut bezahlte Arbeit hat, kann so gewürdigt werden, weil er im Schengen-Ausland besser bezahlt würde. Alte Menschen können als in ihren Heimatländern nicht verwurzelt bezeichnet werden, weil die dortige Krankenversorgung und Altenpflege zu schlecht ist. Junge Menschen können dort als nicht ausreichend verwurzelt betrachtet werden, weil sie aus ihrem Leben an besserer Stelle mehr machen wollen. Sie kann all diese Umstände aber auch gegenteilig bewerten (was in Anbetracht der vom Generalanwalt angesprochenen 12 Millionen Visa im Jahr 2011 massen­haft geschehen muss). Es steht ihr frei, eine Summe von Reisewünschen als abzuwehrenden Migrationsdruck zu werten oder als mögliches Zuwanderungsinteresse zu begrüßen.


    http://familienvisum.de/Dokumente/04K023211V.htm



    Soviel zu der oft gestellten Frage: was soll man als Argument für die Rückkehrbereitschaft vortragen.... es gibt keins -:)

  • Wow,


    selbst ich, als einer der von Schengenvisum etc. gar keine Ahnung hat, versteht das die Visavergabe also nur darauf ankommt ob der Beamte nen guten oder schlechten Tag hat. Vollkommene Willkuer.
    Irgendwie liest sich der "Aufsklaerungstext" sogar recht amuesant. Koennte von nem Komedian sein. :denken



    Gruss Christopher

    Ich bin auf jedenfall dafür,

    das wir dagegen sind!

    :yupi

  • Irgendwie liest sich der "Aufsklaerungstext" sogar recht amuesant. Koennte von nem Komedian sein.


    Die Belustigung hält sich in Grenzen, wenn man selber betroffen ist, und ein Ablehnungsschreiben mit der lapidaren Begründung "Rückreisewilligkeit kann nicht nachgewiesen werden" erhält, obwohl alle erforderlichen Dokumente eingereicht wurden, Grundbesitz vorhanden und so weiter.


    Es ist wirklich ein unwürdiges Prozedere, dem man sich da zu unterwerfen hat. Ehrabschneidend und demütigend.


    Ich bin froh, daß es bei mir dann im Einspruchsverfahren endlich geklappt hat. Dank vieler Hilfe, auch hier im Forum erhalten, und einem langem Atem.

  • Wenn wir die Willkür der Botschaft und des Staates nicht schon kennen würden.... Hier wäre der Beweis.


    Da wir alle der "Staat" sind hätten wir ein Recht darauf keiner Willkür ausgeliefert zu sein.
    Meine Meinung.


    Zumal es vor allem unbescholtene Bürger trifft. Kriminelle finden einen Weg.

    In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 1. Hs. Grundgesetz gewährleistet.
    „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“

  • Ich finde es sehr schade, dass die Rechtsprechung, die ohnehin vorhandene Willkür der Botschaften stärkt. Ich denke alle, die schon mal mit den Botschaften zu tun hatten, können ein Lied von "Kuriositäten" bei der Beantragung eines Visums und dem nachfolgenden Genehmigungsverfahren singen. Das fängt doch schon mal damit an, dass man für den ersten Termin zur Beantragung des Visums in Manila Telefonkarten kaufen muss und die Mitarbeiter dann immer so langsam den Antrag durchgehen, dass eine Karte oftmals nicht ausreicht. Allerdings können meine Frau und ich sagen, dass unsere letzten Visa problemlos waren. Wir hatten in den letzten Jahren zweimal ältere Geschwister meiner Frau eingeladen und alles lief tadellos. Bei der letzten Einladung mussten wir zwar ein wenig zittern, denn der Termin zur Abholung des Passes meines Schwagers lag nur wenige Tage vor dem geplanten Abflug, umso erleichterter waren wir aber alls dann die Info kam, dass das Visum erteilt wurde. Vielleicht lag das aber auch daran, dass meine Schwägerinnen schon im Rentenalter waren und mein Schwager ohne seine 4 Kinder und seine Frau zu uns zu Besuch kam.

  • Zitat

    Denn die Anspruchsvoraussetzungen sind praktisch ins Belieben der Behörde gestellt.


    Ich würde mich schwarz ärgern, wenn ich bei dieser Ausgangslange in der DBM säße. Mit Neid sähe ich auf meine Kollegen aus einem Land mit einem anderen Dienstverständnis, denn die könnten aus einer solchen Steilvorlage richtig Geld schlagen. Meine Entscheidung ist unangreifbar. Niemand kann mir eine Verletzung meines uneingeschränkten Ermessensspielraums vorwerfen, denn eine Nachprüfbarkeit existiert nicht. Himmlisch. :rolleyes:




    Zitat

    Vermögenslose darf sie für ungenügend wirtschaftlich verwurzelt ansehen. Vermögende darf sie gleichermaßen einschätzen, weil ihr Vermögen ins Ausland transferiert oder von dort aus verwaltet werden kann.


    Dienstbeflissen würde ich dies intensiv prüfen. Wenn mir der Antragsteller einen Teil seines Vermögens zur treuhänderischen Verwaltung überlässt, z.B. eine Barzahlung (vor Bewilligung seines Antrages), hätte er damit bewiesen, dass er sein Vermögen ja im Lande belassen will, also nicht transferieren und vom Ausland verwalten möchte. :kiss Wer mein aufrichtiges und gut gemeintes Ansinnen im Sinne einer Antragsbewilligung allerdings ausschlägt, hat ja schon bewiesen, dass er sein Vermögen nicht im Lande, selbst nicht bei vertrauenswürdigen Behördenmitarbeitern lassen möchte. :banned


    Einfach toll, wenn die Antragsbewilligung in meinem Belieben steht. Schlecht nur, wenn der Dienstherr einen solchen praktischen Test nicht zulässt, selbst nicht bei Beteiligung von ihm an der treuhänderischen Verwaltung. Kein Wunder, wenn der eine oder andere Deutsche (jetzt meine ich selbstverständlich keine DBM-Mitarbeiter) im Gegensatz zu seinem freundlich lächelnden Kollegen eines anderen Landes zuweilen griesgrämig dreinschaut. :confused

  • Der Richterspruch kam von einem Verwaltungsgericht. Hoffentlich überlegt sich der Kläger, hier Revision einzulegen. Denn diese Begründung des Gerichts ist sogar recht weit von jeder Rechtsstaatlichkeit entfernt. Ohne hier Gerichtsschelte zu betreiben, für mich hat das ganze einen sehr rechten Beigeschmack. Schön, das ich nicht mehr in einem solchen Staat leben und sicherlich auch nie für meine Familie ein Schengen-Visum beantragen muss.


    Nach diesem Urteil ist auch der Traum vorbei, seinen philippinischen Nachwuchs in Deutschland ausbilden oder studieren zu lassen. Denn mit 18 Jahren wird dieser als eigenständig betrachtet und da keine Arbeit oder sonstige Bindung ans Heimatland - kein Schengen-Visum.


    Ich denke, ein derartiges Urteil wäre hier auf den Philippinen wohl nicht möglich. Also nicht wundern, wenn es in Zukunft auch eigenartige Einwanderungsvorschriften, zumindest für Deutsche, geben sollte.

    Meine fünf Lebensregeln:


    1. Vergib Deinem Feind, aber behalte den Namen des Schweinehunds.
    2. Mit Geld kann man kein Glück kaufen, aber es weint sich in einem Mercedes besser als auf einem Fahrrad.
    3. Hilf jemandem, der Probleme hat. Er wird sich an dich erinnern, wenn er wieder mal Probleme hat.
    4. Manche Menschen sind nur am Leben, weil es ungesetzlich ist, sie zu erschießen.
    5. Alkohol kann keine Probleme lösen, aber das kann Milch auch nicht.

  • Die seitens des VerwG bemühte BVerfG Entscheidung fördert in Rz 73 z.B. zu Tage:


    "Nimmt ein
    Gericht ein behördliches Letztentscheidungsrecht an, das mangels gesetzlicher
    Grundlage nicht besteht, und unterlässt es deshalb die vollständige Prüfung der
    Behördenentscheidung auf ihre Gesetzmäßigkeit, steht dies nicht nur in
    Widerspruch zur Gesetzesbindung der Gerichte (Art. 20 Abs. 3,
    Art. 97 Abs. 1 GG), sondern verletzt vor allem auch das Versprechen
    wirksamen Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG."


    Wie dies als Rechtfertigung für die seitens des VerwG der Behörde attestierte nahezu völlig unbegrenzte und in deren Belieben gestellte Beurteilungsfreiheit gelten soll, bleibt das Geheimnis des VerwG Berlin...

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Ist schon übel, aber wir haben es ja am eigenen Laib erfahren....Nun ja, wie will man so etwas wie Verwurzelung auch überprüfen??? Da hat der Gesetzgeber etwas in dieses Gesetz geschrieben, dass tatsächlich schwer überprüft werden kann und absolute Auslegungssache ist :blöd


    Zitat

    Schön, das ich nicht mehr in einem solchen Staat leben und sicherlich auch nie für meine Familie ein Schengen-Visum beantragen muss.


    Dafür lebst du in einem Staat, wo es gar keine Gerechtigkeit gibt und man sich Urteile erkaufen kann. Was nun besser, muss jeder für sich entscheiden :floet


    Zitat

    Nach diesem Urteil ist auch der Traum vorbei, seinen philippinischen Nachwuchs in Deutschland ausbilden oder studieren zu lassen. Denn mit 18 Jahren wird dieser als eigenständig betrachtet und da keine Arbeit oder sonstige Bindung ans Heimatland - kein Schengen-Visum.


    Wenn es dein Nachwuchs ist, sind es Deutsche und die brauchen kein Visum. Wenn es nicht dein Nachwuchs ist, sind es Philipinos und warum sollten die in Deutschland ein Studium bekommen ?( Welche BIndung haben Sie dann an Deutschland? Man könnte aber den Weg des normalen Studentenvisum gehen, wenn Sie die Voraussetzung haben.

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ich denke, ein derartiges Urteil wäre hier auf den Philippinen wohl nicht möglich.


    Natürlich nicht, da ganz andere Gesetze (oder seit wann gibt es ein Schengen-Visa in den Ph)! Zudem: dafür gibt es ganz andere Hürden bei Ph Immigration, bei denen man zusätzlich heute noch nicht weiss, ob sie morgen noch so wie ursprünglich zugesagt gültig sind...

    Einmal editiert, zuletzt von Scubaholly ()

  • Ich hab das Urteil mal im Volltext durchgelesen. Und ich komme zum Schluß: Hut ab vor dieser unberblümten Systemkritik aus dem Mund eines Richters!


    Ich bin seit einigen Jahren Schöffe an der Großen Strafkammer eines Landgerichtes. Dabei lernt man sehr gut wie unser Rechtssystem funktioniert und wie Richter im allgemeinen so ticken. Richter sind zwar unabhängig in ihren Entscheidungen, halten sich aber normalerweise an den Spielraum der ihnen durch die Gesetze vorgegeben ist. Ansonst wird ihr Urteil sofort von der nächsthöheren Instanz wieder einkassiert.


    Der Richter würde gerne, kann aber aufgrund der Gesetzeslage nicht anders urteilen. Und so wie es aussieht stinkt es ihm gewaltig! Ansonst hätte er sich in der Urteilsbegründung nicht so intensiv und deutlich mit dem Problem des Ermessensspielraums bzw "Willkür" der Botschaft ausgelassen.


    Das Problem ist halt dass es keinen Rechtsanspruch auf ein Schengenvisum gibt und dass die Botschaft frei ist darüber zu entscheiden ob genügend Rückkehrwilligkeit nachgewiesen wurde oder eben nicht.


    Der Richter ist meiner Einschätzung nach voll auf der Seite der Kläger, aber ihm sind die Hände gebunden. Er kann nicht einfach ein Urteil fällen dass zwar ethisch/moralisch korrekt wäre, dass aber im Widerspruch mit der Gesetzeslage und der höchstrichterlichen Entscheidung (siehe posting von diogenes) steht. Die Gegenseite, das Auswärtige Amt, wäre sofort in Berufung gegangen und das wahrscheinlich erfolgreich.


    Nochmal! Lest bitte den Abschnitt in der Urteilsbegründung wo sich der Richter über die mögliche absolut willkürliche Auslegung von Rückkehrgründen auslässt nochmal durch. Der lässt doch kein gutes Haar an der momentan üblichen Vorgehensweise. So eine deutliche -und mit kräftigen Seitenhieben auf die Legislative gespikte- Urteilsbegründung hab ich seit Jahren nicht mehr gelesen.


    Nebenbei, bei dem Verfahren handelt es sich um einen Kläger aus Indien und nicht aus den Phils ;)


    Chuck

  • Habe noch nie Probleme gehabt, ein Schengenvisum zu bekommen. Voraussetzung ist eine Verpflichtungserklärung des Einladenden, der seine "ausreichenden" Vermögensverhältnisse vor Ort bei der Ausländerbehörde nachweisen muss. Dazu kommt eine Krankenversicherung für die max 90 Tage (mehr geht nicht bei Schengenvisum). Ausserdem muss der Reiseplan/ Reservierungsbestätigung für die Hin- und Rückreise Tickets vorgelegt werden. Das war es dann schon fast.....


    Deutschland hat mit den Phillippinen ein Abkommen über die Vermittlung von ausgebildeten Krankenschwestern und Altenpflegerinnen abgeschlossen, weil in D bald der Pflegenotstand ausbricht. Die Dauer-Aufenthaltsberechtigung wird noch vor der Abreise aus den Phillies vergeben......


    Für Arbeitnehmer wurde ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, so dass die Deutschen, die auf den Phillies arbeiten, automatisch dort Kranken- und Renten- versichert sind und umgekehrt. Das ist einmalig in Südostasien.


    Die Botschaft reagiert mit feiner Nase auf Betrugsversuche und das führt regelmäßig zu Stress bei allen Beteiligten, wobei die Beamten am längeren Hebel sitzen.
    No Money, no Honey! Das gilt auch für das Schengenvisum........

  • Nochmal! Lest bitte den Abschnitt in der Urteilsbegründung wo sich der Richter über die mögliche absolut willkürliche Auslegung von Rückkehrgründen auslässt nochmal durch. Der lässt doch kein gutes Haar an der momentan üblichen Vorgehensweise. So eine deutliche -und mit kräftigen Seitenhieben auf die Legislative gespikte- Urteilsbegründung hab ich seit Jahren nicht mehr gelesen.


    Danke für die Einschätzung


    Ich bin ja kein Jurist. Dieser lange Kommentar über die Einschätzung von Rückkehrgründen, die ja in dieser Art auch von "Pelzig unterhält sich" hätte vorgetragen werden können, hat mich auch zunächst etwas erstaunt. Wäre auch in einem nüchternen Urteil überhaupt nicht nötig gewesen. Ich habe daher auch den Eindruck, dass dies ein "bashing" der Botschaften sein soll. Auch finde ich es nicht normal, dass eine Berufung zugelassen wurde...
    Aber Juristen wären nicht Juristen, wenn sie in andern Fällen die Deutung des Urteils anders vornehmen könnten.



    Nebenbei, bei dem Verfahren handelt es sich um einen Kläger aus Indien und nicht aus den Phils


    das sollte bei diesem Thema keine Rolle spielen.. und ich denke, dass alle Botschaften von Ländern die einen hohen "Migrationsdruck" haben handeln mE im Sinne des Urteils.




    Habe noch nie Probleme gehabt, ein Schengenvisum zu bekommen. Voraussetzung ist eine Verpflichtungserklärung des Einladenden, der seine "ausreichenden" Vermögensverhältnisse vor Ort bei der Ausländerbehörde nachweisen muss. Dazu kommt eine Krankenversicherung für die max 90 Tage (mehr geht nicht bei Schengenvisum). Ausserdem muss der Reiseplan/ Reservierungsbestätigung für die Hin- und Rückreise Tickets vorgelegt werden. Das war es dann schon fast.....


    Traumtänzer!
    Wenn es so einfach wäre, brauchten wir hier überhaupt nicht über SchengenVisa und die Probleme diskutieren.
    Hunderte andere haben dies vorgelegt und eben kein Visum bekommen... jetzt erzähl nicht, dass das alles Damen aus dem rotlichtmilieu waren oder alle betrügen wollten.



    Deutschland hat mit den Phillippinen ein Abkommen über die Vermittlung von ausgebildeten Krankenschwestern und Altenpflegerinnen abgeschlossen, weil in D bald der Pflegenotstand ausbricht. Die Dauer-Aufenthaltsberechtigung wird noch vor der Abreise aus den Phillies vergeben......


    Für Arbeitnehmer wurde ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, so dass die Deutschen, die auf den Phillies arbeiten, automatisch dort Kranken- und Renten- versichert sind und umgekehrt. Das ist einmalig in Südostasien.


    Was hat dies mit dem Thema SchengenVisum zu tun?


    Die Botschaft reagiert mit feiner Nase auf Betrugsversuche und das führt regelmäßig zu Stress bei allen Beteiligten, wobei die Beamten am längeren Hebel sitzen.
    No Money, no Honey! Das gilt auch für das Schengenvisum........


    no comment!

  • Der Text ist schon erstaunlich. Die Gerichte haben ja wenig Erfahrungen mit Schengen Visa. Dieser Richter hat sich entweder so gut informiert über das Thema oder wurde von Insidern oder Betroffenen so gut informiert, dass er das Thema genau verstanden hat und es so umfassend darstellen kann, dazu mit einer guten Portion Sarkasmus. Er hat es ganz klar erkannt und beinah humoresk dargestellt, dass wirklich jede Lebenslage des Antragstellers sowohl als pro oder contra benutzt werden kann, je nach Ermessen des Beamten. Ein gewisser rechtsfreier Raum. Ermessen des Beamten kann sich allerdings auch positiv auswirken, das haben wir hier mehrfach gelesen. Ich persönlich wüßte aber auch nicht wie man das ganze besser/objektiver gestalten könnte ohne ehrliche Leute zu benachteiligen und gleichzeitig Missbrauch vorzubeugen. Ich glaube, dass andere Staaten (USA?) noch viel schlimmere Regelungen haben.

  • Danke hge für den Beitrag. Man sollte sich das als Antragsteller vor Augen führen - muss eben nicht etwas falsch gemacht haben, um am Ende doch mit leeren Händen da zu stehen.


    @sanukk: Sehr viel Erfahrung hast du wohl nicht vom Thema, sonst würdest du dich nicht so herablassend äußern...

  • Der Text ist schon erstaunlich. Die Gerichte haben ja wenig Erfahrungen mit Schengen Visa. Dieser Richter hat sich entweder so gut informiert über das Thema oder wurde von Insidern oder Betroffenen so gut informiert, dass er das Thema genau verstanden hat und es so umfassend darstellen kann, dazu mit einer guten Portion Sarkasmus. Er hat es ganz klar erkannt und beinah humoresk dargestellt, dass wirklich jede Lebenslage des Antragstellers sowohl als pro oder contra benutzt werden kann, je nach Ermessen des Beamten. Ein gewisser rechtsfreier Raum.


    Dem ist nichts hin zu zu fügen ...


    Ich persönlich wüßte aber auch nicht wie man das ganze besser/objektiver gestalten könnte ohne ehrliche Leute zu benachteiligen und gleichzeitig Missbrauch vorzubeugen. Ich glaube, dass andere Staaten (USA?) noch viel schlimmere Regelungen haben.


    Ich schon.
    So schwer ist das doch nicht.
    Zumindest in Teilen. ZB ist eine Schengenvisa für eine Freundin was ganz anderes als für XYZ...
    Angeblich wird beim Schengenvisa ja NICHT auf den Einlader geschaut sondern auf den der kommt. So jedenfalls wurde es mir auf der CH Botschaft gesagt.
    Und zumindest in den Fällen, wo ein unbescholtener Bürger wie es die meisten hier sind, jemanden einlädt, ist doch davon aus zu gehen, dass wir nicht vor haben uns das nächste Visa für Freundin oder Familie zu verbauen...
    Also könnte man doch ganz offiziell den Einladenden unter die Lupe nehmen.

    In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 1. Hs. Grundgesetz gewährleistet.
    „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“

    2 Mal editiert, zuletzt von Sunnyenergy ()

  • Ist schon übel, aber wir haben es ja am eigenen Laib erfahren....Nun ja, wie will man so etwas wie Verwurzelung auch überprüfen??? Da hat der Gesetzgeber etwas in dieses Gesetz geschrieben, dass tatsächlich schwer überprüft werden kann und absolute Auslegungssache ist :blöd



    Dafür lebst du in einem Staat, wo es gar keine Gerechtigkeit gibt und man sich Urteile erkaufen kann. Was nun besser, muss jeder für sich entscheiden :floet



    Wenn es dein Nachwuchs ist, sind es Deutsche und die brauchen kein Visum. Wenn es nicht dein Nachwuchs ist, sind es Philipinos und warum sollten die in Deutschland ein Studium bekommen ?( Welche BIndung haben Sie dann an Deutschland? Man könnte aber den Weg des normalen Studentenvisum gehen, wenn Sie die Voraussetzung haben.

    Naja, solange ich mir es erlauben kann, meinem Gerechtigkeitsempfinden mit Geld Nachdruck zu verleihen, ist mir das Jacke wie Hose. Was den Nachwuchs angeht, gibt es unter den Expats sicherlich sehr viele, die wie ich, auch ein 'geschenktes Kind' oder mehrere haben, die sie genauso lieb haben wie eigene und denen ein Studium oder einen längeren Aufenthalt in Deutschland ermöglichen möchten. Nach diesem Urteil dürfte diese Tür wohl geschlossen sein.

    Meine fünf Lebensregeln:


    1. Vergib Deinem Feind, aber behalte den Namen des Schweinehunds.
    2. Mit Geld kann man kein Glück kaufen, aber es weint sich in einem Mercedes besser als auf einem Fahrrad.
    3. Hilf jemandem, der Probleme hat. Er wird sich an dich erinnern, wenn er wieder mal Probleme hat.
    4. Manche Menschen sind nur am Leben, weil es ungesetzlich ist, sie zu erschießen.
    5. Alkohol kann keine Probleme lösen, aber das kann Milch auch nicht.

  • Zitat

    ie sie genauso lieb haben wie eigene und denen ein Studium oder einen längeren Aufenthalt in Deutschland ermöglichen möchten


    Das beißt sich irgendwie mit deiner vorherigen Aussage :floet ...einmal findest du es schön, dass du nicht mehr in solch einem Staat leben musst, in einem anderen Thread findest du die Bildung & Erziehung der Kinder auf den Phills toll und hälst Deutsch lernen als unwichtig. Auf der anderen Seite möchtest du dann aber deine Kinder doch zum Studium nach Deutschland schicken...Warum?


    Nichts für ungut :blumen

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • MIt meinem letzten Post habe ich nicht meine Kinder gemeint. Aber ich kenne einige Expats, bei denen dies so ist. Bitte nicht etwas interpretieren, was nicht vorhanden. Wie hat schon mein Opa gerne gesagt: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

    Meine fünf Lebensregeln:


    1. Vergib Deinem Feind, aber behalte den Namen des Schweinehunds.
    2. Mit Geld kann man kein Glück kaufen, aber es weint sich in einem Mercedes besser als auf einem Fahrrad.
    3. Hilf jemandem, der Probleme hat. Er wird sich an dich erinnern, wenn er wieder mal Probleme hat.
    4. Manche Menschen sind nur am Leben, weil es ungesetzlich ist, sie zu erschießen.
    5. Alkohol kann keine Probleme lösen, aber das kann Milch auch nicht.

  • Ich bin sicher, dass die Botschaft sehr wohl schaut wer der Einladende ist und was er schreibt, Gründe angibt, etc, etc. Ob offiziell oder nicht, das wird ein ganz wesentlicher Punkt bei der Visavergabe sein. Es gibt aber keine Standards, ist auch nicht so einfach.