Man kann einen Antrag nach § 25 Abs. 2 StAG kann man zwar stellen, aber wie dann die Erfolgsquote ist
Die Erfolgsaussichten kann jeder Interessierte selbst feststellen. In NRW empfiehlt sich folgender Weg:
Anfrage beim zuständigen Regierungspräsidenten als zuständige Behörde mit der Bitte um Mitteilung, wie hoch die Anzahl der Anträge auf Beibehaltungsgenehmigung gem. § 25 Abs.2 StAG war und wievielen davon entsprochen wurde. Als Zeitraum kann man die beiden letzten Kalenderjahre (also 2014 und 2015) wählen. Rechtsgrundlage für die Auskunft ist das Informationsfreiheitsgesetz NRW.
Mir wurde vor einigen Jahren mitgeteilt, daß nur in ca. 30% der Fälle eine entsprechende Genehmigung erteilt wurde. Allerdings ist mein RP Münster - bei anderen RP's kann das anders gehandhabt werden. In anderen Bundesländern mögen andere Behörden zuständig sein. Ich bin auch nicht sicher, ob alle Bundesländer ein vergleichbares Informationsfreiheitsgesetz haben - hier muß gegooglet werden.
Wer an der Problematik interessiert ist, sollte sich zunächst in seiner lokalen Stadtbücherei nach Kommentaren zum Ausländergesetz umsehen. Auch im Netz kann man Erlasse usw. finden, die die Voraussetzungen erläutern und da es im eigenen Ermessen liegt, Sachverhalte legal zu gestalten......
PS:
Vielleicht ist es zweckmäßig, wenn entsprechende Auskünfte hier eingestellt werden.