HeinzRamb/Schengen Visum abgelehnt

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    eigener Thread eröffnet ...
    hge


    Vor gut einer Woche erhielt meine Freundin ihren Ablehnungsbescheid. Sie hatte ein dreiwoechiges Besuchsvisum beantragt (ihr erster Antrag). Ihre Unterlagen fuer den Visum-Antrag waren komplett - zumindest wurde bei der Einreichung nichts reklamiert oder beanstandet. Die Ablehnung wurde begruendet unter Punkt 9: "Ihre Absicht ... auszureisen ... konnte nicht festgestellt werden." Unter "Anmerkungen" ist dazu zu lesen: "... Rueckkehrprognose ... familiaere Bindung ... Kinder ... Immobilienbesitz..."


    Meine Freundin ist Mutter einer siebenjaehrigen Tochter, die waehrend der Abwesenheit bei der Grossmutter leben wuerde. Das Kind wurde bei der Antragstellung angegeben,die mitgefuehrte Geburtsurkunde (plus Fotokopie) wurde von der Botschaft nicht verlangt. War es ein Fehler, nicht auf der Abgabe zu bestehen?


    Meine Freundin besitzt ein Grundstueck, bebaut mit einem recht grossem Haus, ein weiteres Grundstueck, bebaut mit einem Haus sowie ein unbebautes Grundstueck. Die entsprechenden Dokumente wurden in der Botschaft vorgelegt, die beigelegten Fotokopien wurden aber nicht angenommen. War es falsch, nicht auf der Annahme zu bestehen? Haette man besser noch zusaetzlich Fotos vom Haus vorlegen sollen?


    Eigentlich sollte aus den erwaehnten Gruenden eine positive Rueckkehrprognose zu erstellen sein!

  • Also diese Entscheidung kann ich nicht nachvollziehen. Meine Frau hatte damals beim ersten Visum so ungefähr die gleichen Voraussetzungen wie deine. Wir hatten noch so ein "bank statement" dazu gelegt, Kopie der Bank- und Kreditkarte. Und ich habe ein persönliches Schreiben verfasst, dass eigentlich mehr auf mich bezogen war.
    Dann hat sie noch gemeinsame Fotos und meine Einreisestempel aus dem Pass vorgelegt. Wir haben 3 Monate beantragt und 3 Monate bekommen.
    Sie erhielt einen Anruf von der Botschaft, bei dem nochmals nach dem Grundstück gefragt wurde, da für die da irgendwas unklar war.

  • Tut mir leid, dass es nicht geklappt hat.


    Meine Freundin ist Mutter einer siebenjaehrigen Tochter, die waehrend der Abwesenheit bei der Grossmutter leben wuerde. Das Kind wurde bei der Antragstellung angegeben,die mitgefuehrte Geburtsurkunde (plus Fotokopie) wurde von der Botschaft nicht verlangt. War es ein Fehler, nicht auf der Abgabe zu bestehen?


    Ich denke, dass die Geburtsurkunde des Kindes nicht entscheidend ist.. das Kind wird sicherlich auch so "geglaubt"..


    Meine Freundin besitzt ein Grundstueck, bebaut mit einem recht grossem Haus, ein weiteres Grundstueck, bebaut mit einem Haus sowie ein unbebautes Grundstueck. Die entsprechenden Dokumente wurden in der Botschaft vorgelegt, die beigelegten Fotokopien wurden aber nicht angenommen.


    Normalerweise sollte die Schalterkraft solche Informationen zmindest als Notiz weitergeben. Aber hier hätte die Antragstellerin doch drauf bestehen müssen, dass die Fotokopie mit zum Antrag kommt.
    Ich finde das ein Unding, dass die Schalterleute einfach laut ihrer Checkliste agieren und andere Dokumente, die eine Rückehrprognose ermöglichen, ablehnen.


    Du hast natürlich die Möglichkeit in der Remonstration diese dokumente noch mal beizulegen.. dann kommen sie sicherlich beim Entscheider an..


    Im Moment scheint die DBM aber wieder die harte Linie zu fahren... keine arbeit, kein Visum.. Trotzdem: Remonstrieren würde ich immer empfehlen.

  • Das klingt wie ich finde nach dem Arbeitsstil einer bestimmten Schalterperson (die auch unseren ersten Antrag vor 4 Jahren bearbeitete). Also Standardabfrage nach Vorgabe, aber wenn deine Freundin da nicht gleich nachgehakt hat und sich durchgesetzt hat, dann sind vielleicht diese Infos nicht zur Beurteilung herangezogen worden.
    Ich würde in der Remonstration diesen Punkt aufgreifen, dass von euch dargestellte Sachverhalte und Dokumente nicht oder ungenügend eingesehen und zur Beurteilung herangezogen wurden.
    Mit euren Voraussetzungen müsste das (fast) problemslos laufen.
    Ich würde ganz schnell die Remo nachreichen, nicht warten, zeigen, dass es euch wichtig ist.

    Viele Grüße


    cappo

  • Die Geschichten dieser Art wiederholen sich immer wieder...was genau die Gründe für die Entscheidung waren, werden wir als Außenstehende wahrscheinlich nie genau herausfinden...nach meinem persönlichen Einruck wird aber allzu häufig sich einzig auf die Dokumente verlassen und andere Faktoren dabei außer acht gelassen. Wir haben selbst das ganze Prozedere mehrere Male erfolgreich durchgemacht und haben immer mehr den Eindruck, dass schon alleine das Interview, das Verhalten dabei und auch die Antworten, die dabei gegeben werden, mindestens genauso viel Bedeutung haben wie die Dokumente, die eingereicht werden. DInge wie eine Verpflichtungserklärung, Versicherung, Jobbescheinigung oder Besitz ist dabei wohl auch nicht als Bonus oder Garantie für ein Visum anzusehen, sondern schlicht als notwendige Mindestvoraussetzung oder Ergänzung. Wenn man dann aber beim Interview (in den Augen der Botschaft) den falschen Eindruck abliefert, die falschen Antworten gibt oder andersweitig auffällt, dann ist meistens wahrscheinlich schon eine Vorentscheidung gefallen, bevor sich jemand die Dokumente überhaupt anschaut. Da spielen dann auch weiche Faktoren wie Verhalten, Nervosität, Überzeugungskraft, aber auch Aussehen, Alter, Kleidung etc. eventuell eine Rolle. Das ist übrigens kein Problem der DBM, sondern allgemein üblich bei den Botschaften der Industriestaaten. Wer sich einmal den Prozess für ein Besuchervisum für die USA angeschaut hat, dem wird auffallen, dass dort so gut wie keine Dokumente benötigt werden, sondern dass dort fast nur auf Basis des Interviews und Auftretens dabei entschieden wird. Man sollte daher davon ausgehen, dass auch bei der DBM so etwas eine große Rolle spielt.
    Wie man dies für seinen eigenen Fall am besten umsetzt, ist natürlich eine andere Frage. Es wäre für eine Untersuchung, warum ein Antrag abgelehnt wird, jedoch wichtig zu wissen, welche Fragen und Antworten es gab, aber auch wie dabei das Verhalten der Antragsstellerin war. War sie sichtlich nervös? Wirkte sie unsicher bei Beantwortung der Fragen? Verwickelte sie sich in Widersprüche? Waren ihre Antworten im Widerspruch zu den Angaben in den Dokumenten? Gab es andere Auffälligkeiten? Mein Rat wäre, sich auch diesbezüglich immer gut vorzubereiten. Übt das Interview....geht alle möglichen Fragen mehrere Male durch....übt auch gerade die Fragen zu kritischen Themen und provozierende Fragen....gibt es bei bestimmten Themen Erklärungsbedarf, so schreibt das in ein separates Einladungsschreiben, verschweigt es nicht, sondern geht es offensiv und offen an.


    Auf jeden Fall viel Glück!

  • falls du den nerv aufbringst lies dir mal das da durch


    [Deutschland] 300/shengenvisa odyssee mit happy end auf umwegen


    ich würde an deiner stelle auf alle fälle remonstrieren. meiner bescheidenen meinung nach stehen eure chancen recht gut.


    so wie du es schilderst (es könnte ja auch anders sein...) ist es für mich nicht ganz klar warum das visum abglehnt wurde.


    [...]
    ich weiss, ich weiss. der letzte satz musste nicht sein ;)


    edit
    deswegen habe ich ihn auch gelöscht
    hge

  • Vor gut einer Woche erhielt meine Freundin ihren Ablehnungsbescheid.

    Willkommen im Club :-)


    Meiner Meinung nach kann man nur von einer Visavergabe ( fast sicheren ) ausgehen wenn das Mäd'l schon einmal ein Visum hatte, oder eine langjährige Anstellung hat + Grundbesitz und/oder Finanziell gut aufgestellt ist. Alles andere darunter sind nur Mädl's die ein Visum nach Lust und Laune bekommen. Es gibt hier Members die sagen.....hehe, wenn ihr alles richtig macht dann gibt es auch ein Visum. Ich bin gegenteiliger Meinung.


    Meine Freundin. Krankenschwester mit Diplom, 2 Kinder, 120 m² Haus im Eigentum, bewohnt von 4 Leuten, kleines Sparbuch usw. 2 Ablehnungen. OK, ist die Österreichische Botschaft, aber auch bei der Deutschen ist es nicht viel anders.


    Lg

  • Du hast natürlich die Möglichkeit in der Remonstration diese dokumente noch mal beizulegen.. dann kommen sie sicherlich beim Entscheider an..

    Ich würde Beilegen und deutlich darauf Hinweisen, das die Ortskraft die Nachweise nicht angenommen hat. Damit geht zumindest dieser Umstand in die Akte.
    Anosnten bei der Remonstraation auf die Rückkehrbereitschaft eingehen. Ggf. vom Einlader ein ausführliches Begleitschreiben mitgeben-

  • Man darf nie vergessen, dass bei einer Visumerteilung auch über die einladende Person beurteilt/nachgeforscht wird und wie wo wann die Beziehung zustande kam. Somit muss die Ablehnung nicht immer nur mit der antragstellenden Person zu tun haben auch wenn dies so begründet wird aber keine Rückreisegarantie kann viel bedeuten.

  • Man darf nie vergessen, dass bei einer Visumerteilung auch über die einladende Person beurteilt/nachgeforscht wird und wie wo wann die Beziehung zustande kam.


    Das ist ein Irrtum! Außer der Nachweis über die Finanzen bei Abgabe einer VE gibt es keine Nachforschungen der ABH / DAV und auch überhaupt keine rechtliche Handhabe beim Schengenvisum...die ABH hat damit eigentlich überhaupt nichts zu tun! Das entscheidet die DAV nach eigener Überprüfung des Antragstellers und ihren entsprechenden Erfahrungen! Der Einlader hat nur sehr wenig damit zu tun!


    Wir kennen Ärzte, Anwälte, Beamte und Richter als Einlader und trotzdem gab es im 1. Anlauf kein Visum :hi Dafür dann aber meist bei der Remo :floet

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Das ist ein Irrtum! Außer der Nachweis über die Finanzen bei Abgabe einer VE gibt es keine Nachforschungen der ABH / DAV und auch überhaupt keine rechtliche Handhabe beim Schengenvisum...die ABH hat damit eigentlich überhaupt nichts zu tun! Das entscheidet die DAV nach eigener Überprüfung des Antragstellers und ihren entsprechenden Erfahrungen! Der Einlader hat nur sehr wenig damit zu tun!


    Wir kennen Ärzte, Anwälte, Beamte und Richter als Einlader und trotzdem gab es im 1. Anlauf kein Visum :hi Dafür dann aber meist bei der Remo :floet

    Bei meiner jetzigen Frau und damalligen Freundin wurde unter anderem immer über meiner Person sowie meiner finanziellen Situation bei der Gemeinde nachgefragt. Obwohl meine Frau mich X-Mal mit Besuchervisa angereist ist und meine Schwiegermutter auch schon 2 Mal da war musste ich letztes Jahr wieder die hleiche Auskunft bei der Gemeinde einholen. Allerdings hatte ich für meiner SM innerhalb von 10 Tagen einen 3 monatiges Aufenthaltsvisum erhalten. Ich will jetzt niemanden schlechtstellen aber es gibt sicher ein Muster wie alles überprüft wird und zum Glück werden auch nicht alle sofort zugelassen. Für die genaueren Abklärungen gibts ja die Remo und dort werden ja die Details angeschaut und wenn alle Punkte im grünen Bereich sind kenne ich niemand der nicht einen Visum bekommt hat.

  • Bei meiner jetzigen Frau und damalligen Freundin wurde unter anderem immer über meiner Person sowie meiner finanziellen Situation bei der Gemeinde nachgefragt.


    Wann war das?


    Früher war das mal der Fall, aber seit einiger Zeit entscheidet die DBM allein! Die Botschaften fragen die ABHs nicht mehr.


    Zitat


    Obwohl meine Frau mich X-Mal mit Besuchervisa angereist ist und meine Schwiegermutter auch schon 2 Mal da war musste ich letztes Jahr wieder die hleiche Auskunft bei der Gemeinde einholen.


    Es ist vollkommen normal, dass eine VE (Verpflichtungserklärung) bei jedem neuen SchengenVisum abgegeben werden muss. Schon deshalb, weil die alte VE nur bis zur Ausreise gültig ist..


    Zitat


    Allerdings hatte ich für meiner SM innerhalb von 10 Tagen einen 3 monatiges Aufenthaltsvisum erhalten.


    Wenn ein Visum erteilt wird, ist das auch normal!


  • Wann war das?


    Früher war das mal der Fall, aber seit einiger Zeit entscheidet die DBM allein! Die Botschaften fragen die ABHs nicht mehr.


    Das war mit Schengen Visa 2008


    Also das kannst du meiner Grossmutter erzählen, dass dies ohne Nachfrage geht.
    Wo würden wir da auch hinkommen? Wie gesagt musste ich die Verpflichtserklärung
    noch letztes Jahr dem Migrationsamt für den Visa meiner Schwiegermutter
    abgeben. Weil wir den Visa sehr schnell brauchten habe ich dies selber bei der
    Gemeindebehörde unterschreiben lassen und es dann persönlich beim Migrationsamt
    vorbeigebracht da diese auf den Original bestanden haben. Anschliessend wurde
    dies neu elektronisch und nicht wie früher 1Mal pro Woche per Post übermittelt.
    Daher auch die schnellere Abwicklung. In der Verpflichtserklärung verpflichtet
    man sich unwiderruflich für einen Betrag von (ich schreibe jetzt für die
    Schweiz) sFr. 30'000 für ungedeckte Kosten aufzukommen, sowie dass man mit den
    weiter aufgeführten Bedingungen einverstanden ist.



    Ich will jetzt nicht zu sehr vom Thema abschweifen aber es werden doch beide Parteien für die Ausstellung eines Visas überprüft.

  • Ich will jetzt nicht zu sehr vom Thema abschweifen aber es werden doch beide Parteien für die Ausstellung eines Visas überprüft.


    Vielleicht in der Schweiz...in D gibt es dafür keine gesetzliche Handhabe....außer der Nachweis über entsprechendes Einkommen für eine VE. Ansonsten hat der Einlader damit nichts zu tun :hi

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Also das kannst du meiner Grossmutter erzählen, dass dies ohne Nachfrage geht.
    Wo würden wir da auch hinkommen? Wie gesagt musste ich die Verpflichtserklärung
    noch letztes Jahr dem Migrationsamt für den Visa meiner Schwiegermutter
    abgeben.


    In der Verpflichtserklärung verpflichtet
    man sich unwiderruflich für einen Betrag von (ich schreibe jetzt für die
    Schweiz) sFr. 30'000 für ungedeckte Kosten aufzukommen,


    Das hättest du auch gleich sagen können, dass du von der Schweiz sprichst!


    Man kann nicht die einzelnen SchengenLänder miteinander vergleichen. Ob die Schweiz beim SchengenVisum Recherchen über den Einlader einholen, weiss ich nicht... jedenfalls D macht das nicht!

  • jedenfalls D macht das nicht

    und AT auch nicht. Ich habe die VE gemacht und dort stand keine Bedenken, aber die Botschaft hat das nicht interessiert wass die Fremendenpolizei bei der VE drauf schreibt. Die FP hat zu mir gesagt das einzige was sie mit der Botschaft zu tun haben ist die Übermittlung der VE + die Einschätzung wie z.B. es bestehen keine Bedenken für eine Visavergabe was aber direkt auf der VE steht und dem Einlader auch gezeigt wird.

    Einmal editiert, zuletzt von fruchtzwerg ()

  • Um meine Anfrage abzuschließen: Im Remonstrationsbescheid wurde der Antrag abgelehnt. Es ergaben sich für die Botschaft "überwiegende Zweifel hinsichtlich der Verwurzelung bzw. der Rückkehrperspektive". Es wurden zwei Gründe angegeben:


    1. Die Antragsstellerin verfügt über Grundbesitz. Jedoch wurde bei der Antragsstellung nicht alle erforderlichen Dokumente eingereicht. (Das war leider unser Fehler; u.a. "Deed of Absolute Sale" anstatt "Declaration of Real Property".)


    2. Die Botschaft schreibt: "Die Antragsstellerin ist ledig und hat eine 6-jährige Tochter. Trotzdem plant sie, ihre Tochter alleine auf den Philippinen zurückzulassen, um nach Deutschland zu reisen ... Das erweckt den Verdacht, dass sie ihre Tochter auch längerfristig bei Verwanden unterbringen kann..." Wir hätten das Kind ja gerne mit nach D genommen, aber man kann sich leicht vorstellen, wie da die Antwort der Botschaft ausgefallen wäre!


    Vielen Dank für die Mithilfe hier im Forum
    und viel Glück für Eure eigene Anträge!

  • 2. Die Botschaft schreibt: "Die Antragsstellerin ist ledig und hat eine 6-jährige Tochter. Trotzdem plant sie, ihre Tochter alleine auf den Philippinen zurückzulassen, um nach Deutschland zu reisen ... Das erweckt den Verdacht, dass sie ihre Tochter auch längerfristig bei Verwanden unterbringen kann..." Wir hätten das Kind ja gerne mit nach D genommen, aber man kann sich leicht vorstellen, wie da die Antwort der Botschaft ausgefallen wäre!

    Die Botschaft kann alles gegen den Antragsteller verwenden. Hat man kein Kind ist man unabhängig um nicht zurückzukehren, lässt man das Kind auf den Philippinen möchte man Geld für die Familie verdienen, nimmt man das Kind mit möchte man ihm ein besseres Leben in Deutschland ermöglichen. Wenn der Sachbearbeiter nicht will, hast du Pech. Das ist alles rechtens. Es gibt auch ein sehr zynisches Gerichtsurteil, dass die Rechtmäßigkeit bestätigt (siehe unten im PS) : [Deutschland] Visa abgelehnt - warum???


    Muss man nicht gut finden, aber mittelfristig muss man sich damit zumindest arrangieren. Nächstes Jahr wieder probieren, vielleicht klappt es dann.

  • Woe die Vorredner sagten-es kann alles gegen dich verwendet werden. Meine Frau reiste einige Monate und besuchte zB für Filipinos visafreie Länder. Die Begründung war dann: Sie ist in der Lage, sich längere Zeit ausserhalb ihres Wohnsitzes im Ausland aufzuhalten. Daher ist eine kurzfristige Rückkehrbereitschaft nicht zu erkennen.

    Time to change!

  • *


    Hier das Urteil auszugsweise:


    ... Dazu darf die Behörde nach der maßgeblichen Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof als eine Anwendungsvoraussetzung eine familiäre und/ oder wirtschaftliche Verwurzelung bestimmen und die ihr bekannten Tatsachen beliebig dahin würdigen, ob die erforderliche Verwurzelung vorliegt. Sie darf – wie bisher üblich – Kinderlose und Unverheiratete für ungenügend verwurzelt ansehen, weil sie keine Kinder haben und nicht verheiratet sind. Eltern erwachsener Kinder darf sie so ansehen, weil ihre Kinder erwachsen und nicht mehr betreuungsbedürftig sind. Eltern kleiner, betreuungsbedürftige Kinder darf sie so ansehen, weil sie mit ihrem Reisewunsch belegen, dass die Bindung zu den Kindern zu schwach ist oder zu erwarten steht, dass sie ihre Kinder nachholen werden. Ähnliches gilt für alleinreisende Ehegatten. Vermögenslose darf sie für ungenügend wirtschaftlich verwurzelt ansehen. Vermögende darf sie gleichermaßen einschätzen, weil ihr Vermögen ins Ausland transferiert oder von dort aus verwaltet werden kann. Wer arbeitslos ist, darf von ihr für ungenügend wirtschaftlich verwurzelt gehalten werden. Wer Arbeit hat, kann so betrachtet werden, weil sie zu schlecht entlohnt wird. Wer gut bezahlte Arbeit hat, kann so gewürdigt werden, weil er im Schengen-Ausland besser bezahlt würde. Alte Menschen können als in ihren Heimatländern nicht verwurzelt bezeichnet werden, weil die dortige Krankenversorgung und Altenpflege zu schlecht ist. Junge Menschen können dort als nicht ausreichend verwurzelt betrachtet werden, weil sie aus ihrem Leben an besserer Stelle mehr machen wollen. Sie kann all diese Umstände aber auch gegenteilig bewerten ...


    Und hier der Link zu dem Urteil.


    *

    [align=center]*
    Kluge haben den Vorteil, sich dumm stellen zu können. Andersrum ist's schon schwieriger.
    *
    Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich in der Regel die männliche Schreibweise.
    Ich weise allerdings an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, daß sowohl die männliche wie auch die weibliche Anrede in meinen Beiträgen gemeint ist.