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hge
Vor gut einer Woche erhielt meine Freundin ihren Ablehnungsbescheid. Sie hatte ein dreiwoechiges Besuchsvisum beantragt (ihr erster Antrag). Ihre Unterlagen fuer den Visum-Antrag waren komplett - zumindest wurde bei der Einreichung nichts reklamiert oder beanstandet. Die Ablehnung wurde begruendet unter Punkt 9: "Ihre Absicht ... auszureisen ... konnte nicht festgestellt werden." Unter "Anmerkungen" ist dazu zu lesen: "... Rueckkehrprognose ... familiaere Bindung ... Kinder ... Immobilienbesitz..."
Meine Freundin ist Mutter einer siebenjaehrigen Tochter, die waehrend der Abwesenheit bei der Grossmutter leben wuerde. Das Kind wurde bei der Antragstellung angegeben,die mitgefuehrte Geburtsurkunde (plus Fotokopie) wurde von der Botschaft nicht verlangt. War es ein Fehler, nicht auf der Abgabe zu bestehen?
Meine Freundin besitzt ein Grundstueck, bebaut mit einem recht grossem Haus, ein weiteres Grundstueck, bebaut mit einem Haus sowie ein unbebautes Grundstueck. Die entsprechenden Dokumente wurden in der Botschaft vorgelegt, die beigelegten Fotokopien wurden aber nicht angenommen. War es falsch, nicht auf der Annahme zu bestehen? Haette man besser noch zusaetzlich Fotos vom Haus vorlegen sollen?
Eigentlich sollte aus den erwaehnten Gruenden eine positive Rueckkehrprognose zu erstellen sein!