steven1a/Schengenvisum für Freundin ohne (nachweisbares) Einkommen? Geht das?`Erfahrungen?

  • Na ja es gibt bereits ca. 40.000 illegale Filipinos in Deutschland.


    Es steht da, das es eine Vermutung ist.


    Nein, das ist falsch...die meisten Visa werden genehmigt.


    Da haben wir wohl ausgesprochenen Pech gehabt, Eckard.


    wenn die Parameter nicht stimmen


    ...und da humpelt der Hamster.


    Keine Flüchtlingsdiskussionen hier...


    Ok, das war nur, weil ich einen Zusammenhang damit sehe. Beweisen kann man das natürlich nicht, muss ich zugeben.


    Soll die DBM auf jeder Insel sitzen?


    Natürlich nicht. Das verstehe ich auch.


    Aber: Die Art, wie man mit dem simplen Kreuzchen abgefrühstückt wird, ist für mich schon ziemlich suspekt, auch wenn es vielleicht schnell und unbürokratisch für die DBM oder auch andere Botschaften ist.
    Die anderen 8 Kästchen davor (z.B. Unvollständigkeit der Anträge o.ä.) kann ich ja noch nachvollziehen, das ist ja alles noch i.o.

    "Die Würde des Menschen ist unantastbar. ..." (Zitat GG) Steht da, steht da...


  • Zitat von »Eckhard« Es findet keine ausreichende Einzelfallprüfung statt. Zu viel Verallgemeinerung, zu wenig Würdigung des individuellen Lebenssachverhalt.



    ist doch überhaupt nicht möglich. Weder zeitlich noch logistisch...wie soll das gehen, bei jemandem der auf einer weit entfernten Insel in der Provinz lebt? Würdest du das bezahlen wollen? Ein paar tausend Euro für individuelle NAchforschungen? Ich habe ja mal vorgeschlagen es so zu machen wie die Australier....eine Sicherheit in Höhe von 50.000 € zu hinterlegen! Die gibt es erst wieder, nachdem sich der Reisende wieder, mittels Fingerabdruck, bei der DBM meldet! Würdest du 50k € bürgen?


    Die Rechtslage fordert eine Einzelfallprüfung, der Visakodex fordert, dass alle Informationen zu berücksichtigen sind. Insofern hat Eckard vollkommen recht, dass die individuelle Situation entsprechend abgewogen und gewürdigt werden muss. Das mag vielleicht den DBM-Mitarbeitern nicht schmecken, wenn ein Fall nicht ins Standardschema passt, aber es dann einfach zu unterlassen oder nicht zu tun, verstößt gegen die Visabestimmungen. Genauso wie man von den Antragsstellern den Aufwand für das Beispringen diverser Dokumente einfordert, muss man umgekehrt auch einfordern können, dass man dann auch individuell nach seinen Gegebenheiten geprüft wird.


    Der von dir (Tandualyce) angesprochene Punkt ist dann noch die Prüftiefe der individuellen Einzelfallprüfung. Dem sind dann natürlich Grenzen gesetzt. Nur wo fängt man an, wo hört man auf? Wieso traut man im Fall A dann den Ausführungen und glaubt den beigefügten Dokumenten, wieso im Fall B dann nicht?


    Häufig hat man eine VE einer weiteren Person, trotzdem meint man, dass man die Allgemeinheit vor irgendetwas schützen muss, wo doch jemand für die Kosten auf kommt. Dazu zählen die Philippinen nicht zu den Ländern, wo man aus Gründen irgendwelcher Gefahren für Leib und Leben eine Abschiebung mit Rechtsanwalt so einfach verhindern kann.

  • Die Rechtslage fordert eine Einzelfallprüfung, der Visakodex fordert, dass alle Informationen zu berücksichtigen sind


    Machen die ja "angeblich" und kommen eben zu ihrem Entschluss...man könnte ja klagen, wenn man diesem nicht glaubt! Sinn macht es m. M. nach nicht


    Genauso wie man von den Antragsstellern den Aufwand für das Beispringen diverser Dokumente einfordert, muss man umgekehrt auch einfordern können, dass man dann auch individuell nach seinen Gegebenheiten geprüft wird


    macht man ja mit den Möglichkeiten, die man hat


    Wieso traut man im Fall A dann den Ausführungen und glaubt den beigefügten Dokumenten, wieso im Fall B dann nicht?


    Bessere Dokumente, bessere Parameter....leider arbeitet hier niemand in einer Botschaft...aber tatsächlich werden 90% aller Visa der DBM genehmigt!


    Dazu zählen die Philippinen nicht zu den Ländern, wo man aus Gründen irgendwelcher Gefahren für Leib und Leben eine Abschiebung mit Rechtsanwalt so einfach verhindern kann.


    Na ja, versuche mal die "frisch verheiratete" Frau eines Deutschen (in Dänemark) wieder abzuschieben....stell dir mal diese Schlagzeile in der Blöd Zeitung vor :floet


    Man kennt weder dich, noch deine Frau! Selbst wenn man euch kennen würde, könnte niemand für eure ehrlichen Absichten garantieren....Leider haben vor Euch (und auch immer noch) eben viele "Deutsche" ihre "Touristin" (nicht nur Philippinen, sondern auch Afrika, Russland usw.) schnell in Dänemark geheiratet (was ja im Prinzip sogar möglich ist) und haben dann jahrelang mit der ABH prozessiert, um das Heiratsvisum, A1, Finanzprüfung, UP zu umgehen! Jeder einzelne Fall, der betrügt und sich selbst "bereichert" entgegen der Gesetzeslage, macht es halt für den "Nächsten" härter!
    Ich verstehe diese Vorgehensweise der Botschaften, auch wenn ich sie nicht gutheiße! Leider wird das Schengenvisum "Mann zu Frau" oder umgekehrt zu oft missbraucht, somit fallen auch die "Guten" oftmals durch den Rost!


    Gesamt werden weniger als 10& aller Visa abgelehnt https://de.statista.com/statis…-und-abgelehnte-antraege/




    auch woanders hat man dieses Problem
    http://www.kubaforen.de/t54633…hengen-Besucher-Visa.html

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Zitat von »raphael00«
    Die Rechtslage fordert eine Einzelfallprüfung, der Visakodex fordert, dass alle Informationen zu berücksichtigen sind


    Machen die ja "angeblich" und kommen eben zu ihrem Entschluss...man könnte ja klagen, wenn man diesem nicht glaubt!


    Da haben sie sich aber wunderbar reingewaschen.


    Ebenso könnte man auch gleich die stichhaltigen Gründe liefern. Schließlich wurden sie schon im Rahmen der Vorsprache protokolliert. Wo ist da ein zusätzlicher Aufwand?


    Oder einfach, nachdem die DBM endlich die Katze aus dem Sack gelassen hat, noch einen Schriftwechsel mehr zulassen.
    So, wie es jetzt ausgelegt ist, wird es für den Antragsteller im Ernstfall richtig teuer, abgesehen davon, dass in den Sternen steht, was dabei raus kommt. Es sieht für mich, wie Abschreckung aus.

    "Die Würde des Menschen ist unantastbar. ..." (Zitat GG) Steht da, steht da...

  • Häufig hat man eine VE einer weiteren Person


    Das gibt es wirklich? Meine Ausländerbehörde hat mir gesagt, dass da nur eine Person stehen kann. Wie soll das praktisch aussehen? Eine VE mit mehreren Personen, welche sich für einen Gast verpflichten oder VE's mehrerer Personen, welche eine Person 1:1 für den selben Zeitraum einladen?

    "Die Würde des Menschen ist unantastbar. ..." (Zitat GG) Steht da, steht da...

  • Zitat von »raphael00« Häufig hat man eine VE einer weiteren Person


    Sorry missverständlich ausgedrückt. Aus Sicht des Antragsstellers gibt es ja häufig eine weitere Person, die für die Kosten mit einer VE gerade steht. Vor allem in den hier diskutierten Fällen bei einer Beziehung (in welcher Form auch immer) zwischen philippinischen und deutschen Staatsbürger.


    Wollte damit nicht sagen, dass es eine zweite bürgende Person gibt auf einer VE

  • Es gibt einfache und schwere Länder....Deutschland ist eigentlich noch ganz einfach, nur schwer zu verstehen wenn man selbst betroffen ist...


    Als ich (als Deutscher) für meine damalige Freundin (heutige Frau) ein Schengen Visum für Deutschland beantragt habe (ich lebte auf den Phills) wurde das auch erstmalig abgelehnt...Rückkehrwilligkeit :mauer :mauer :mauer Dann sind wir wieder hin und ich habe mit meinem australischen Pass ein Schemgenvisum beantragt für die Freundin eines Australiers (Tip vom Visaleiter)...was passierte? Wurde natürlich genehmigt ;) ;)


    Danach ein Besuchsvisum Australien beantragt...dort musste ich mit 50k $ (per CC) für meine Freundin bürgen (Sponsor), dann bekamen wir das Visum



    Was ist nun besser?


    PS. Meine Frau hatte in UK, NZ studiert und hatte Visastempel von der halben Welt im Pass :hi

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Goose
    Wie kann man denn ein Schengenvisum für eine andere Person beantragen? Ich wusste nicht, dass dies geht.



    Sorry, wir haben das gemeinsam beantragt...oder ich für meine damalige Freundin, oder sie selbst mit meiner Unterstüzung ;) Ich dachte das wäre verständlich! Beim Australienvisa musste ich auch aktiv dabei sein :floet


    Ihr seid übrigens nicht allein....


    Wacken-Auftritt abgesagt: Deutsche Botschaft verweigert Waisenkinder-Band das Visum


    Auch keine Rückkehrwilligkeit ;)

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Hallo zusammen,


    ich bin noch die Antwort schuldig wie es weitergegangen/ausgegangen ist.


    Kurzform:

    Visum wurde nach Remostration und Einreichung der Verpflichtungserklärung dann schnell und problemlos erteilt für einen Aufenthalt von 4 Wochen.

    Unsere gemeinsame Deutschland- und Familientour war super!

    Ich kann jeden nur ermutigen sich das üble Antragsprozedere anzutun: Go for it, es ist möglich!

    Und mit diesem ersten Aufenthalt ist ein weiterer und längerer Aufenthalt in Deutschland samt Europareise nun sicher viel einfacher möglich.



    Details:

    Wir hatten uns entschieden alle Karten auf den Tisch zu legen und nicht rumzutricksen.

    Also Besuchervisum anstatt Tourivisum, kein gefakter Steuerbescheid usw..

    Aus familären Gründen war dann allerdings nur ein Aufenthalt in Deutschland von 4 Wochen möglich, wahrscheinlich kein Nachteil.


    Da ich sie allerings schon gerne auf meinem Rückflug nach Deutschland im Juni 2019 mitnehmen wollte, habe ich zweimal drei Stunden in der Botschaft in Manila vergeudet (plus Fahrzeit etc.etc.) um eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Die haben aber komplett auf stur geschaltet und gesagt, dass sie nur für Personen mit Wohnsitz auf den Philippinen zuständig seien.

    Wie ich nach einem 5 monatigen Aufenthalt diese Erklärung aus meiner Heimatstadt bekommen kann, wenn man dort auf jeden Fall PERSÖNLICH vorstellig werden muss, konnte mir dort allerdings niemand erklären, war denen auch egal.

    Der Text auf deren Website, dass sie die Verpflichtungserklärung in begründeten Ausnahmefällen austellen, ist also auf jeden Fall unwahr und irreführend.

    Tatsache ist, dass die Servicewillligkeit der deutschen Botschaft in Manila nicht besonders ausgeprägt ist.

    Ich bin deutscher Bürger und zahle alle diese Leute in der Botschaft mit meinen Steuern. Aber anstatt Hilfe bekommt man von denen eher das Gefühl vermittelt mit einem Paralleluniversium in Kontakt zu treten als mit Leuten, die dafür bezahlt werden deutschen Bürgern im Ausland zu helfen.



    Visum mit allen Unterlagen also bei VFS Global abgegeben, allerdings ohne Verpflichtungserklärung und mit einem Statement warum dieses Formular fehlt.

    In der ersten Runde wurden ihr Antrag abgelehnt wegen "nicht erkennbarer Rückkehrwilligkeit".

    Das war nur ein Kreuzchen auf der extrem schlechten Kopie eines Formulars mit vielen Gründen kein Visum zu erteilen.

    Bemerkenswert war, dass der Eingang ihres Visumsantrag um 10 Uhr AM elektronisch per email bestätigt wurde und schon um 14 Uhr DESSELBEN Tages die Ablehnung kam. Völlig klar, dass niemand überhaupt irgendetwas von dem ganzen eingereichten Zeug gelesen haben konnte.


    Also REMONSTRATION !!

    Befreundeten philippinischen Anwalt gefragt, ob wir seinen Namen als Ansprechpartner angeben können.

    Ich war dann in Deutschland PERSÖNLICH bei der Ausländerbehörde meiner Stadt um eine Verpflichtungserklärung zu erhalten und habe dieses Stück Papier mit DHL für 70 Euro Kosten (!) innerhalb von 3 Tagen nach Manila befördert.

    Brief dazu warum das alles mit der Ablehnung des Besuchervisums gar nicht ok ist und warum sie unbedingt JETZT nach Deutschland kommen MUSS.

    Ergebnis: 8 Tage später kam die Nachricht, dass sie ihren Reisepass mit dem Visum abholen kann.


    Wir haben das erst gar nicht geglaubt, wir beide mussten das mehrfach lesen um zu kapieren, dass dies ja gar keine erneute Anblehnung sondern tatsächlich ein Visum ist.



    Kleine Randgeschichte:

    Der Stress war mit dem Visum leider nicht vorbei, denn man muss schliesslich auch noch die philippinische Immigration auf dem Flughafen passieren....

    Bei der Ausreise in Manila wurde von Immigration Philippines tatsächlich versucht sie bewusst auf- bzw. festzuhalten!

    Dies mit der Begründung, dass sie keinen deutschen Sprachkurs vorweisen kann!

    Auch das Mobiltelefon bzw. unseren Chatverlauf sollte sie vorzeigen um "nachzuweisen", dass sie wirklich eine Beziehung zu mir hat.

    Sie hat super selbstbewusst reagiert und mit (gespielter) Ruhe und Überheblichkeit zunächst mal den Namen der jungen Dame von Immigration notiert. Dann hat sie den Namen des Chefs der Immigration ausgesprochen und gesagt, sie müsse jetzt wohl ihren Anwalt mal konsultieren und mit dessen Visitenkarte gewedelt während sie zum Smartphone griff (welchen sie natürlich NICHT ausgehändigt hat!).

    Die Dame der Immigration wurde daraufhin sichtlich wieder "normalgroß" und meine liebste mit ungehaltener Geste durchgewunken

  • Danke für die - wenn auch - sehr späte Rückmeldung.


    Bei allem Ärger:


    Ich sehe nicht, warum die DBM hier mangelden "Servicewillen" zeigte:


    1 ) Eine VE ist eben bei der ABH abzugeben, bei der man seinen Wohnsitz hat.

    Nur wer seinen Wohnsitz auf den Philippinen hat, kann auf der DBM die VE abgeben.

    Für mich plausibel. Auch wenn du 5 Monate auf den Philippinen weiltest, hattest du doch deinen Wohnsitz in D.


    2 ) Die Ablehnung bei Eingang um 10.00 und Ablehnung schon um 14.00 finde ich nachvollziehbar.

    wenn keine VE dabei war, muss der Entscheider nicht alles lesen. Allenfalls kann man bemängeln, dass der Kreuzchen an der falschen Stelle war.


    3 ) Nach Remonstration ging ja alles durch. Was auch nicht normal ist. Die meisten Remos werden auch negativ beschieden. Es ist anzunehmen, dass es also an der fehlenden VE lag. Warum nicht gleich so.


    Das drohende Offloading durch die immigration ist ein Ärgernis, was leider immer wieder vorkommt.

  • Ich bin deutscher Bürger und zahle alle diese Leute in der Botschaft mit meinen Steuern. Aber anstatt Hilfe bekommt man von denen eher das Gefühl vermittelt mit einem Paralleluniversium in Kontakt zu treten als mit Leuten, die dafür bezahlt werden deutschen Bürgern im Ausland zu helfen.

    Leider muss ich dir da 100% zustimmen.


    Ich bin nun aber happy in Mindanao zu leben und einen guten Representanten in Davao, Herr Klaus Doering zu haben.

    https://manila.diplo.de/ph-de/…rkonsuln/hk-davao/1691074

    Da fuehlt man sich als Landsmann gut beraten und persoenlich "gepampert".

    Danke


    Albert

  • Zitat

    Nur wer seinen Wohnsitz auf den Philippinen hat, kann auf der DBM die VE abgeben.

    Falsch


    Zuständig für die Annahme der Verpflichtungserklärung ist die Ausländerbehörde am deutschen Wohnsitz. Sollte kein Wohnsitz in Deutschland bestehen kann die Verpflichtungserklärung auch bei der Botschaft abgegeben werden, Voraussetzung dafür ist der gewöhnliche Aufenthalt im Amtsbezirk der Botschaft Manila.


    Zitat

    Für mich plausibel. Auch wenn du 5 Monate auf den Philippinen weiltest, hattest du doch deinen Wohnsitz in D.

    Nach 6 Monaten und 1 Tag Aufenthalt wäre dein gewöhnlicher Aufenthalt Philippinen gewesen.

    Mein Bemühen ist stets vorurteilsfrei, nichtdiskriminierend und politisch neutral meine Posts zu formulieren.

    Mein Bemühen ist, meine Post´s präzise und juristisch korrekt zu formulieren, damit keinem Leser ein emotionaler oder finanzieller Schaden entsteht.

  • Dr-Ucker:

    Wieso falsch ?

    Wie du richtig schreibst "Zuständig für die Annahme der Verpflichtungserklärung ist die Ausländerbehörde am deutschen Wohnsitz. Sollte kein Wohnsitz in Deutschland bestehen ..."


    Und sein Wohnsitz bestand in D !


    Eine ( auch länger dauernde ) Urlaubsreise ändert nichts an dem Wohnsitz der betreffenden Person !

  • Falsch


    Zuständig für die Annahme der Verpflichtungserklärung ist die Ausländerbehörde am deutschen Wohnsitz. Sollte kein Wohnsitz in Deutschland bestehen kann die Verpflichtungserklärung auch bei der Botschaft abgegeben werden, Voraussetzung dafür ist der gewöhnliche Aufenthalt im Amtsbezirk der Botschaft Manila.

    Wie sehr oft schreibst du MÜLL!

    Der TE hat seinen Wohnsitz in Deutschland, er ist dort gemeldet! Dazu hat er keinen gemeldeten Wohnsitz im Amtsbezirk der DBM! Also hat die DBM alles richtig gemacht!


    Nach 6 Monaten und 1 Tag Aufenthalt wäre dein gewöhnlicher Aufenthalt Philippinen gewesen.

    Das mag in manchen Belangen steuerlich so gelten, aber nicht melderechtlich! Wenn man keine Ahnung hat, einfach .....

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • naja, da musst schon konkreter werden

    Ich haue nichts durcheinander


    Der Fall ist doch nun wirklich sehr einfach

    Entweder ist er in Deutschland gemeldet dann ist DBM nicht zuständig

    Oder er hat seinen Wohnsitz in den Philippinen dh er ist ordnungsgemäß in D abgemeldet ( ins Ausland verzogen) , dann wäre die DBM zuständig


    Mir ist schon klar, dass man in D ( und im Ausland ) mehrere Wohnsitze haben kann, aber nur einen Hauptwohnsitz. Das ist, unteranderem, auch steuerlich relevant ( und interessant )


    Der Aufendhalt / gewöhnliche Aufenthalt ergibt sich meist aus dem Wohnsitz ( längere Business/ Urlaub- Reisen mal aussen vor )