verzweifelte Situation

  • Der TS schrieb, die Polizei sei bereits bei Ihm vorstellig geworden, nachdem diese von einer dritten Person wegen Missbrauchs/Gewalt gerufen wurde. Wie werden in solch einem Verfahren denn die Äußerungen der Beamten seitens der Gerichte einsortiert? Wäre hier die Flucht nach Vorne, sprich umgehende Einschaltung eines Arztes zwecks Bestätigung der Unversehrtheit der Kinder, erforderlich gewesen?

    Die Anträge seitens des TS sind ja durch seinen Anwalt gestellt worden. In dem dann anstehenden Verfahren wird den Kids seitens des Gerichts ein(e) Verfahrenspfeger(in) zugeordnet die/der mit den Parteien im Beisein der Kids Einzelgespräche führen wird. Hier wird sich auch raus stellen wie die Kids auf den Vater reagieren werden. Geführt werden auch Gespräche mit den Personen die die KIds betreuen z.B. Kita/Tagesmutter etc. Die Beamten werden sicherlich (aber das wird Tandu besser bissen) dann auch vor Gericht aussagen müssen.

  • was aber auch zu einem Bommerang werden wird, sollten sich die vorgebrachten Anschuldigungen als haltlos erweisen!

    Hier steht ja Aussage gegen Aussage....d.h. wer bringt seine Geschichte am glaubhaftesten rüber beim Richter! Wem glaubt der / die Richter mehr...dem "unschuldigen, armen, missbrauchten" Wesen, dass ihr Heimatland verlassen hat der Liebe wegen oder dem "Wachmann" der sich seine Frau billig aus Asien importierte um seine Fantasien auszuleben und mit 50€ Taschengeld in der Wohnung einsperrte???

    Das ist jetzt mal völlig überspitzt eine Drastellung eines Gerichtstermins, wo ich anwesend war! Also bitte nicht auf den TE übernehmen! Aber vor Gericht, gerade bei Scheidung und Sorgerecht, geht es nicht wie in der Sonntagsschule zu!

    Ohje....aber wenn die Polizei jetzt eingeschaltet ist, dann klärt sich ja vielleicht auch im Sinne des TS, dass die "Mißbrauchsvorwürfe" nicht stimmen, so wie er es hier schreibt.

    Da zählen nur die bessere Erzählung und das was Sachverständige aufsagen....also auch hier steht Aussage gegen Aussage! Ein Anwalt des Frauenhauses ist i.d.R. sehr gewieft und wird einen Anwalt der nur PKH erhält wegfegen!

    Ja, ist aber nicht nur bei Filipinas notwendig. Solche Geschichten gibt es auch zwischen deutsche Paare, nur wahrscheinlich nicht, wegen fehlender Familienunterstützung als Grund.

    Absolut ja....aber hier wird es deutich aufwendiger mit Dolmetschern, fremder Kultur usw.

    Also wer grundsätzliche Familienunterstützung bei Pinya-Familien aus der "Unterschicht" ablehnt, muss schon ziemlich sicher sein, dass seine Pinya mehr zu ihm als zur Familie hält.

    Man sollte sich seine Freundin sehr genau anschauen und besonderihre Familie! Das macht man doch in Deutschland auch nicht anders....in Asien verliert man dann sein Blut und nimmt, was sich anbietet! Einfach vor dem **** das Hirn einschalten, gilt in allen Ländern

    Der TS schrieb, die Polizei sei bereits bei Ihm vorstellig geworden, nachdem diese von einer dritten Person wegen Missbrauchs/Gewalt gerufen wurde. Wie werden in solch einem Verfahren denn die Äußerungen der Beamten seitens der Gerichte einsortiert?

    Das ist an sich schon übel, weil es suggeriert das hier im Vorfeld schon mehrere Sachen passierten und sgar "Nachbarn" schon die Polizei riefen...während die arme Frau das noch tapfer ertrug! Das gereicht dem TE nicht zum Vorteil

    äre hier die Flucht nach Vorne, sprich umgehende Einschaltung eines Arztes zwecks Bestätigung der Unversehrtheit der Kinder, erforderlich gewesen?

    möglicherweise ja

    Aber normalerweise sollte auch der Polizeieinsatzbericht ausreichend sein, wenn einer erstellt wurde.

    Wenn ein Einsatz stattfand, gibt es auch einen Bericht

    Verfahren wird den Kids seitens des Gerichts ein(e) Verfahrenspfeger(in) zugeordnet die/der mit den Parteien im Beisein der Kids Einzelgespräche führen wird

    Die Kids sind 1, 5 bzw. 2.5 Jahre alt...was sollen da Gespräche bringen??? Und ein Psychologe wird selten auf seiten des vermeidlichen Aggressors sein...einfach mal googlen

    Geführt werden auch Gespräche mit den Personen die die KIds betreuen z.B. Kita/Tagesmutter etc. Die Beamten werden sicherlich (aber das wird Tandu besser bissen) dann auch vor Gericht aussagen müssen.

    Ja, sicher....hoffen wir mal das beste

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Nur mal eine rhetorische Frage: Was wenn die Schilderungen der Pinay stimmen?

    Wissen tut man es ja nicht.


    Gruss

    Deshalb habe ich schon recht früh gesagt...neutral verhalten! Wir kennen nur die Schilderung des TE....alles kann so sein, muss es aber nicht! Die FB Story sagt 100% das Gegenteil

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Die Kids sind 1, 5 bzw. 2.5 Jahre alt...was sollen da Gespräche bringen??? Und ein Psychologe wird selten auf seiten des vermeidlichen Aggressors sein...einfach mal googlen

    ... sollte er ja auch nicht, die Amtspflegschaft ist ja der Anwalt der KInder und soll deren Interessen wahr nehmen. die Kleinsten mal außen vor gelassen ist ein 2,5jähriger schon in der Lage einfachste Fragen zuzuordnen und zu antworten. Im Übrigen geht es in den Gesprächen auch mehr darum wie sich die KIds im Beisein des Elternteils diesem gegenüber verhalten.


    Aber wie dem auch sei .... hoffen wir das beste und das in aller erster Linie für die Kinder.


    In diesem Sinne einen schönen Ostersonntag! =)

  • Was für eine Geschichte...so kann es gehen?


    Mal ein paar Fragen, die ich bisher nicht beantwortet gesehen habe


    1. Wie lange kanntest du die Frau, bevor sie schwanger wurde?

    1a. Wie oft besucht, vor 1. Schwangerschaft?

    1b. Direkt Pinoymäßig wieder geschwängert, als es möglich war, nach der Geburt? Willentlich?

    2. Wie und wo kennen gelernt?

    3. Wieso hast du nicht auf das geteilte Sorgerecht gepocht, wenn das Ziel "Leben in Deutschland" war?

    4. War ihr klar, dass du kein Großverdiener bist?

    5. Wie groß ist ihr Clan in den Phills?

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Goose Es tut mir leid,aber ich habe mein Privatleben hier im Forum schon offen genug gelegt !

    Es hat sich nun bewahrheitet ,dass es nur über das Gericht gehen wird,

    deshalb möchte ich nicht weiter auf Details aus meinem Privatleben eingehen.

    Letztendlich sind unsere Kinder die Leidtragenden bei diesem Chaos,

    zu denen ich immer einen engen Bezug hatte (obwohl ich die ja angeblich mehrfach misshandelt habe)

    Ich werde nun den Gerichtstermin abwarten,und danach darüber berichten.

    Ich möchte mich bei allen Membern bedanken,die mir in letzten Tagen versucht haben zu helfen.

  • 3. Wieso hast du nicht auf das geteilte Sorgerecht gepocht, wenn das Ziel "Leben in Deutschland" war?

    Weiterfuehrend zu dieser Frage moechte ich auch meine eigene Frage nochmal wiederholen welche leider unbeantwortet blieb;


    3a. Warum hat die Mutter der Kinder das geteilte Sorgerecht von Anfang an abgelehnt, also mit welcher Begruendung?


    Es tut mir leid,aber ich habe mein Privatleben hier im Forum schon offen genug gelegt !

    Voellig verstaendlich, aber die sachdienlichen Fragen koenntest du schon beantworten - schliesslich will man dir hier helfen!

    Meditieren ist immernoch besser als rumsitzen und nichts tun

  • T.Wagner1986,


    wenn das stimmt das sie im Frauenhaus ist, hast du keine Chance mehr.

    Anwälte sind erst mal Geschäftsleute und ihre Klienten sind denen total egal, es geht wie immer nur ums Geld.

    Versuche zu retten was noch zu retten ist und stelle dich auf ein Leben auf Harz4 Level ein.

    Es gibt eine Milliarden schwere Helferindustrie für trennungs Frauen, Jugendamt, Richter usw. werden dich langsam aber sicher ausquetschen.

    Ich bin auch neutral, weil ich nur eine Seite kenne.

    Alles wird gut :D


    Wir alle haben gleich viel Zeit......24 Stunden täglich.......

  • Bezüglich der Kinder und ihrem individuellen Verhältnis zu den einzelnen Elternteilen, kann der Richter ein psychologisches Gutachten in Auftrag geben. Die Kosten dafür, werden den Streitparteien in gleichen Teilen angerechnet.


    Ob das jetzt bei Kleinkindern der Fall sein wird, das weiß ich nicht. Ich weiß nicht ab welchem Alter.

    Ich nehme mal an, daß bei einem Alter von 1-3, keine solche Aktion durchgeführt wird. Anwalt fragen!


    Der Richter hat eine weitere Quelle, um das Verhältnis der Kinder zum Vater zu durchleuchten, indem er bei zuvor gescheiterten Umgangsterminen einen Ort festlegt, bei dem der Umgangsberechtigte, wenige Stunden mit den Kindern verbringen kann.

    Das ist Freiwillig. Erscheint der Vater nicht zum angegebenen Termin, dann geht das zu seinen Lasten natürlich.


    Das kann eine katholische Jugendfürsorge sein, oder eine Schule mit Personal, das entsprechende Qualifikationen und Räumlichkeiten hat.

    Dabei wird dem Kindsvater suggeriert, er sei mit den Kindern alleine.

    Das wird alles protokolliert, und das Protokoll landet beim Familienrichter.


    Ohne richterliche Feststellung einer Umgangsberechtigung, kann der Vater keinesfalls einfach so die Mutter konfrontieren. Wurde das Umgangsrecht erteilt, müssen die Parteien, über ihre Anwälten die Termine, je nach verfügbarer Frei- und Arbeitszeit unter sich ausmachen.


    Das Verhältnis zur Mutter, wird vom Jugendamt protokolliert.



    Ihr müsst schon zugeben, daß es in Deutschland ein sehr aufwendiges Rechtsgeflecht für Familienangelegenheiten gibt.

    Stellt euch mal vor, wie sowas bei einem Flüchtling von einer anderen Kultur ankommt, wenn der damit konfrontiert wird, weil er eine Frau geschwängert hat. Es reicht ja schon, wenn er seine vorhandenen Kinder mitbringt. Dann unterliegt er bereits der deutschen Rechtssprechung.

    Viele Probleme sind in DE hausgemacht.


    Gruß

    Nik

  • Das der TE sich ausklinkt kann man verstehen, er hat begriffen das nur er das Problem loesen kann.Das sich auslaendische Frauen in deutschen Sozialgesetzen besser auskennen als wir habe ich schon zu Zeiten vor Facebook und Co gesehen.Kaum auf deutschem Boden gelandet sind sie fit fuer alles was soziale Rechte und Vorteile angeht.Nur von den Pflichten wollen sie nichts wissen,die darf der Partner erfuellen.Traurig das deutsche Gerichte nicht mal die eigenen Staatsbuerger zumindest versucht zu verstehen,da wird gnadenlos rasiert.

    Man sollte das ganze Leben nicht so ernst nehmen,
    man kommt sowieso nicht lebend raus.

  • Deshalb habe ich schon recht früh gesagt...neutral verhalten! Wir kennen nur die Schilderung des TE....alles kann so sein, muss es aber nicht! Die FB Story sagt 100% das Gegenteil

    Wenn da in Facebook in aller Oeffentlichkeit Dinge geschrieben werden die nicht stimmen dann haette ich an Stelle des Threadstarters schon lange eine Anzeige wegen Verleumdung eingereicht.l, insbesondere bei falschen Anschuldigungen von Straftaten!

    Auch in Facebook muss man sich an Gesetze halten!


    LG Carabao

  • Deshalb mache ich hier zu. ...bei Bedarf und Ergebnissen kurze Nachricht und wir öffnen das wieder



    Auf Wunsch des TE wieder auf...TanduayIce

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Goose

    Hat das Thema geschlossen
  • Hallo


    Ich habe vor kurzem hier schon einmal meine Geschichte erzählt (Freundin ist während ich bei der Arbeit war mit den 3 Kindern verschwunden)

    Mein Anwalt hat das gemeinsame Sorgerecht und das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt. Letzten Freitag kam vom Gericht die Vorladung an die Mutter meiner Kinder (Gerichtstermin ist am 04 Juni)

    Da ich immer noch nicht weiß,wo sie sich mit unseren Kindern aufhält und ich keine Möglichkeit mehr habe sie zu kontaktieren,

    hat eine gemeinsame Freundin ihr die Gerichtsvorladung per Screenshot geschickt.

    In der Vorladung wird die Mutter meiner Kinder ausdrücklich daraufhin gewiesen,dem Gericht ihren Aufenthaltsort mitzuteilen

    und selbstverständlich ist sie verpflichtet persönlich zu erscheinen.

    Gerade eben habe ich aber eine Nachricht von ihr erhalten (war bis jetzt geblockt) in der steht: You wont see your Kids again,in 5 days we will go to the Philippines.Try to follow us,if you can:) (the Immigration is already informed!)

    Auch auf ihrem FB Account hat sie öffentlich geschrieben,das sie mit unseren Kindern in 5 Tagen ausreisen wird !

    Was kann ich dagegen tun ? Das Gericht hat sie doch ausdrücklich aufgefordert persönlich zum Gerichtstermin zu erscheinen !

    Wird sie trotzdem ohne Schwierigkeiten mit unseren Kindern ausreisen können ?

  • Ich habe Deine Geschichte mitgelesen und bin geschockt.


    Am besten meldest Du Dich umgehend bei Deinem Anwalt.

    Wenn jemand die Ausreise verhindern kann, dann der Richter.


    Wenn es der Richter will, dann kann er Deine Kinder bei der Ausreise abfangen lassen.


    Ich gebe Dir aber einen dringenden Rat.

    Versuche nicht selbst an einem Flughafen aufzutauchen oder sonst etwas auf eigene Faust zu unternehmen.

    Selbst wenn Du noch so verzweifelt bist.


    Ich wünsche Dir ganz viel Kraft und dass Du und vor allem die Kinder bald zur Ruhe kommen können.

  • Solltest Du Deinen Anwalt nicht erreichen, weil er einen Termin hat, dann kannst Du Dich in der Not auch direkt an den zuständigen Richter wenden.


    Bleibe aber bitte ruhig.

    Am besten hast Du jemanden bei Dir, dem Du vertrauen kannst und der Dich beruhigen kann.


    Sei sachlich, schildere was Dir die Mutter der Kinder geschrieben hat.

    Bereite alle Nachrichten soweit vor, dass Du sie umgehend an Deinen Anwalt und/oder dem Richter senden kannst.

  • Solltest Du Deinen Anwalt nicht erreichen, weil er einen Termin hat, dann kannst Du Dich in der Not auch direkt an den zuständigen Richter wenden

    Fax oder E-Mail sollten ja reichen. Außerdem hat jeder gute Anwalt eine Kanzlei mit einer entsprechenden Mitarbeiter.