Der TS schrieb, die Polizei sei bereits bei Ihm vorstellig geworden, nachdem diese von einer dritten Person wegen Missbrauchs/Gewalt gerufen wurde. Wie werden in solch einem Verfahren denn die Äußerungen der Beamten seitens der Gerichte einsortiert? Wäre hier die Flucht nach Vorne, sprich umgehende Einschaltung eines Arztes zwecks Bestätigung der Unversehrtheit der Kinder, erforderlich gewesen?
Die Anträge seitens des TS sind ja durch seinen Anwalt gestellt worden. In dem dann anstehenden Verfahren wird den Kids seitens des Gerichts ein(e) Verfahrenspfeger(in) zugeordnet die/der mit den Parteien im Beisein der Kids Einzelgespräche führen wird. Hier wird sich auch raus stellen wie die Kids auf den Vater reagieren werden. Geführt werden auch Gespräche mit den Personen die die KIds betreuen z.B. Kita/Tagesmutter etc. Die Beamten werden sicherlich (aber das wird Tandu besser bissen) dann auch vor Gericht aussagen müssen.