Einbürgerung mit Beibehaltung Philippinischer Staatsbürgerschaft

  • Ja, ich habe eine bekannte bei ihrem Einbürgerungsantrag von Februar 2020 bis Juli 2020 begleitet. Dem Einbürgerungsantrag wurde stattgegeben.


    Der Einbürgerungsantrag musste persönlich gestellt werden. Der Einbürgerungsantrag musste im Beisein der Einbürgerungsbeauftragten im Landratsamt unterschrieben und beglaubigt werden. Fehlende Dokumente konnten immer nachgereicht werden, die wurden eingescannt und per E-Mail an die Regierung Oberbayern verschickt.


    190 Euro Gebühr? Hast du einen Rabatt oder Discount herausgehandelt, oder kennen die in Baden-Württemberg nicht die Tarife?


    Kann sein das in Baden-Württemberg alles anders ist. Ich wünsch dir viel Glück.



    p.s. Meiner Meinung nach wurde dir durch die Blume mitgeteilt, dass du das Vergessen kannst mit der doppelten Staatsbürgerschaft deiner Ehefrau.

    Mein Bemühen ist stets vorurteilsfrei, nichtdiskriminierend und politisch neutral meine Posts zu formulieren.

    Mein Bemühen ist, meine Post´s präzise und juristisch korrekt zu formulieren, damit keinem Leser ein emotionaler oder finanzieller Schaden entsteht.

  • Warum soll ich einen Rabatt oder Discount herausgehandelt haben? So steht es auf dem Rückschreiben.

    Sollte uns durch die Blume deine Vermutung gesagt werden, dann verstehe ich die Empfehlung seitens der Behörde nicht. Macht null Sinn.


    Und ja, in BW läuft sehr vieles besser als in anderen BL. Da hast du Recht.

    Ich werde berichten wie es weiter geht.


    Wir haben vergessen die Originalunterlagen mit zu geben. Das werden wir jetzt nachreichen.

  • Mit der doppelten Staatsbürgerschaft geht nicht in D. Oder jedenfalls nicht so einfach.

    Hätte hier aber auch gerne mehr Infos.

    Also laut diesem Paragrafen Punkt 5 sollte es kein Problem sein, wenn man z.B. Grundbesitz auf den Philippinen besitzt, der unter dem Namen der Ehefrau im Titel steht... Ehrlich gesagt weiß ich allerdings nicht, was die rechtlichen Konsequenzen sind, wenn die Ehefrau die deutsche Staatsbürgerschaft mit gleichzeitiger Ablegung der philippinischen annimmt... :dontknow Verliert sie dann den Titel? Geht er auf meinen Sohn über, der die doppelte Staatsbürgerschaft besitzt? Kann ich mich auch im Titel eintragen lassen? Geht der Titel auf ihre nächsten Verwandten (die Eltern) über? Hat da jemand genauere Informationen oder Erfahrungen?

  • Der einfache Grundstückseigentümerin fällt nicht darunter. Erhebliche Nachteile sind glaubhaft zu machen. Die Gattin wird ja nicht enteignet wenn sie den deutschen Pass beantragt. Wenn sie jedoch ihre Ginamos Fabrik als Deutsche nicht mehr betreiben kann dann sind es erhebliche Nachteile. Oder sie ihren Beruf als Notarin auf den Inseln nicht mehr ausüben kann. Das alles muss glaubhaft gemacht werden durch Belege.

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.

  • Miks hat vollkommen Recht.

    Es wird der Finanzielle nachteil gesucht.

    Sonnst besteht keine möglichkeit der beibehaltung des Philippinischen Passes.

    Meine Frau hatte das Interview.

    Sie hat bis zum 25.03. Zeit den Nachteil glaubhaft zu begründen.


    Wir werden sehen.

  • Unser Sohn (7j) hat 2 Staatsbürgerschaften. Muss sich bis zum 18. Aber für eine entscheiden.

    Nein, muss er nicht.


    Wenn Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben wurde, hat man sie ein Leben lang.

    Sicher?

    Aufgrund des eingangs erwähnten Optionsverfahrens können in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern neben der Staatsangehörigkeit der Eltern auch mit Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Zwischen dem 18. und dem 23. Lebensjahr muss der Betroffene erklären, ob er die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit behalten möchte. Grundsätzlich geht dann eine der beiden Staatsangehörigkeiten verloren (§ 29 StAG).


    https://www.bva.bund.de/Shared…eStaatsbuergerschaft.html


    Ausnahmen gelten anscheinend nur für die Schweiz, EU Länder und ggf. die USA.

  • Also laut diesem Paragrafen Punkt 5 sollte es kein Problem sein, wenn man z.B. Grundbesitz auf den Philippinen besitzt, der unter dem Namen der Ehefrau im Titel steht... Ehrlich gesagt weiß ich allerdings nicht, was die rechtlichen Konsequenzen sind, wenn die Ehefrau die deutsche Staatsbürgerschaft mit gleichzeitiger Ablegung der philippinischen annimmt... :dontknow Verliert sie dann den Titel?

    Nein, sie verliert den Titel nicht. Wenn man einen Grundstück als Filipina mit deutschen Pass besitzen darf, sollte es auch erlaubt sein der Grundstück, den man mit philippinischen Pass erhalten hat, zu behalten.


    Zitat

    Kann ich mich auch im Titel eintragen lassen?

    Mein Mann war im Titel eingetragen als "married to".

    Zitat

    Geht der Titel auf ihre nächsten Verwandten (die Eltern) über?

    Nur wenn sie es so will.

    Zitat

    Hat da jemand genauere Informationen oder Erfahrungen?

    Nachdem ich einen deutschen Pass erhalten habe, dürfte ich sowohl einen Grundstück kaufen als auch mein Elternhaus erben.

    Mabuhay ang Pilipinas at Alemanya kung saan si Jesus ay Diyos at Panginoon! :yupi
    Long live Philippines and Germany where Jesus is Lord and God!

  • Hallo,


    die Einbürgerung wurde abgelehnt.

    Es wurde nicht gut genug begründet welcher Nachteil entsteht.

    Es ist wichtig das der Nachteil im zeitlichen Zusammenhang entsteht.


    Dann eben nicht.

  • die Einbürgerung wurde abgelehnt.

    Es wurde nicht gut genug begründet welcher Nachteil entsteht.

    Ich verstehe das so, das die Einbürgerung unter Beibehaltung der philippinischen Staatsbürgerschaft abgelehnt wurde ?

    Ja, das stimmt.

    Es fehlt eine ausreichende Begründung mit nachweisen.

  • Aufgrund des eingangs erwähnten Optionsverfahrens können in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern neben der Staatsangehörigkeit der Eltern auch mit Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen

    wie du schon richtig schreibst in deutschland geborene kinder ausländischer eltern

    aber in dem fall ist es anders,weil es eben nicht ausländische eltern sind,da der vater ja deutscher ist

    mein sohn hat auch beide staatsangehörigkeiten und darf die auch behalten

    die philippinische bringt ihm aber nichts,,aber es ist jetzt halt so also lassen wir es dabei



    Aktuelles - Doppelte Staatsbürgerschaft ... - BVA

    https://www.bva.bund.de › Buerger

    22 Aug 2014 — Nach der Grundkonzeption dieses Gesetzes ist die doppelte Staatsangehörigkeit, die das Gesetz als Mehrstaatigkeit bezeichnet, daher möglich, ...


    Wer darf doppelte Staatsbürgerschaft haben? Wenn ein Kind einen deutschen und einen ausländischen Elternteil hat und in Deutschland geboren ist, hat das Kind automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft und die des ausländischen Elternteils, sofern das Zweitland auch doppelte Staatsbürgerschaften erlaubt.29 Jun 2021


    siehe auch hier im artikel da steht auch ganz klar,daß die deutsche staatsbürgerschaft dauerhaft ist

    https://praxistipps.focus.de/d…le-voraussetzungen_104138


  • Ja, das stimmt.

    Es fehlt eine ausreichende Begründung mit nachweisen.

    Das wäre jedoch ggf. im Widerspruchsverfahren "heilbar"

    Dazu müsste man lust und Zeit aufbringen.

    Wir haben zurückgezogen.

    Vielleicht später nochmal.

    Hätte ich nur eine aus Arabien, dann wäre es kein problem.

  • Hätte ich nur eine aus Arabien, dann wäre es kein problem.

    Na ja, das ist etwas zu sehr vereinfacht. So lange es ein Staat verweigert, seine Bürger aus der Staattsbürgerschaft zu entlassen, ist die Beibehaltung möglich. Meines Wissens sind darunter nur einige arabische Staaten. Es gibt aber noch weitere, nicht-arabische Staaten, die ihre Bürger nicht aus der Staatsbürgerschaft entlassen wie z.B. der Iran, Afghanistan oder Kuba:

    Zitat

    Wahnsinn bei Individuen ist selten, aber in Gruppen, Nationen und Epochen die Regel.

  • Hätte ich nur eine aus Arabien, dann wäre es kein problem.

    Na ja, das ist etwas zu sehr vereinfacht. So lange es ein Staat verweigert, seine Bürger aus der Staattsbürgerschaft zu entlassen, ist die Beibehaltung möglich. Meines Wissens sind darunter nur einige arabische Staaten. Es gibt aber noch weitere, nicht-arabische Staaten, die ihre Bürger nicht aus der Staatsbürgerschaft entlassen wie z.B. der Iran, Afghanistan oder Kuba:

    Zitat

    Was ist da jetzt zu sehr vereinfacht?

    Das was du sagst stimmt nicht aber du hast recht. Lustig.